„Black Friday“ für den Schweizer Sport

In der Aufstellung unserer Grundsätze sind wir strenger als in ihrer Befolgung. (Theodor Fontane)

(causasportnews / red. / 23. November 2019) Das war in der Tat ein (etwas anderer) „Black Friday“ für den Schweizer Sport: Zuerst wurde gestern bekannt, dass der Springreiter Paul Estermann vom Bezirksgericht Willisau wegen mehrfacher, vorsätzlicher Tierquälerei verurteilt worden ist. Der Luzerner, einer der Cracks im Schweizer Pferdesport, hatte gegen einen Strafbefehl gerichtliche Beurteilung verlangt – und wurde nun noch härter bestraft als gemäss Strafbefehl (vgl. auch causasportnews vom 20. November 2019). Klar, der Sportler, der seine „Sportgeräte“ (Pferde) deliktisch behandelt haben soll, geht in die Berufung. Somit gilt, mangels rechtskräftigen Urteils, die Unschuldsvermutung für ihn. Was die verbandsrechtliche Ebene betrifft, sieht der Schweizerische Verband für Pferdesport (SVPS) selbstverständlich keinen Handlungsbedarf. Paul Estermann gilt bei den Springreitern als eine grosse Hoffnung mit Blick auf die Olympischen Spiele 2020 in Tokio. Und solange kein rechtskräftiges Urteil gegen den Sportler vorliegt, will der SVPS am vom Bezirksgericht Willisau verurteilten Springreiter festhalten. Wetten, dass das Verfahren in der „Causa Estermann“ erst nach Beendigung der Olympischen Spiele im fernen Japan abgeschlossen sein wird?

Spezielles trug sich gleichentags im Rahmen der Professional-Abteilung des Schweizerischen Fussballverbandes (SFV) zu: Da wurde der bisherige Präsident der Swiss Football League, Heinrich Schifferle, gleich für zwei weitere Jahre als Präsident der SFL gewählt; vorher wurden die Funktionäre jeweils für ein Jahr bestätigt… Legitimiert wurde diese Wahl mit dem Argument, der vor rund einem Monat wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung vom Bezirksgericht Winterthur verurteilte, langjährige Sportfunktionär habe das Urteil weiter gezogen. Der Entscheid sei nicht rechtskräftig, deshalb gelte für Heinrich Schifferle die Unschuldsvermutung (vgl. auch causasportnews vom 26. Oktober 2019). Wetten, dass ein rechtskräftiges Urteil in der „Causa Schifferle“ weit nach dem Ablauf der aktuellen Amtszeit als Liga-Präsident ergehen wird?- Pikant: Gegen das Urteil des Bezirksgericht haben der mit Glanz gewählte Beschuldigte und die Privatklägerschaft (die angeblich geschädigte, frühere Arbeitgeberin des erstinstanzlich Verurteilten) Berufung erklärt, wie das Bezirksgericht Winterthur auf Anfrage von „causasportnews“ bestätigte.

Der gestrige Freitag war mit Bezug auf die beiden „Vorgänge“ (so werden die Fälle sowohl von SVPS und SFL eingeordnet) speziell und werfen Fragen auf. Der Sport ist stets darauf bedacht, starke Grenzlinien zwischen staatlichem Recht und Verbandsrecht zu ziehen. Das gilt nicht nur für das Spannungsfeld zwischen Kriminalstrafe (Strafrecht) und Verbandsrecht (etwa im Sanktionsbereich). Beide Verbände verschanzen sich nun aber bequem hinter dem Umstand, dass beide Urteile noch nicht rechtskräftig seien und die Unschuldsvermutungen gelten würden. Das ist an sich korrekt. Aber, Sportverbände haben in solchen Fällen aufgrund ihrer Warte eigenständig, eben aus verbandsrechtlicher Sicht unter Anwendung etwa des eigenen Sanktionsrechts, zu entscheiden. Wie war das schon mit den Ethikbestrebungen, einem hochgejubelten Mittel der Selbstregulierung der Verbände? Klar, das gilt dann doch letztlich nur für den Weltfussballverband FIFA…

PS Am gestrigen Freitag wurde zudem bekannt, dass sich ein Coach von Swiss Tennis am 9. Dezember 2019 vor dem Bezirksgericht Siders wird verantworten müssen. Eine Frau wirft dem Funktionär vor, er habe sie vor fünf Jahren anlässlich einer Tenniskonferenz in Tallinn sexuell genötigt und vergewaltigt. In diesem Fall gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung. Diese, dem Coach zur Last gelegten Verfehlungen sind auch nicht zu vergleichen mit Vermögensdelikten oder mit Tierquälerei.

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