(causasportnews / red. / 16. Januar 2020) Es ist einer der unappetitlichsten Fälle aus dem Pferdesport der letzten Jahre – und die „Causa Estermann“ findet eine Fortsetzung, und zwar am Luzerner Kantonsgericht. Nach dem vernichtenden Urteil des Bezirksgerichts Willisau im November des vergangenen Jahres (vgl. auch causasportnews vom 23. und vom 26. November 2019), bei dem ein Schuldspruch des Springreiters Paul Estermann wegen mehrfacher, vorsätzlicher Tierquälerei resultierte, wäre es seitens des Verurteilten eine Option gewesen, den Entscheid in Rechtskraft erwachsen zu lassen, zumal Experten eher davon ausgingen, dass der Schuldspruch auch vor einer nächsten Instanz kaum mehr abzuwenden sein würde und sich der Reiter aufgrund des öffentlichen Drucks aus dem Elitekader der Schweizer Springreiter des Schweizerischen Verbandes für Pferdesport (SVPS) zurückzog. Nun ist doch eher überraschend bekannt geworden, dass der Top-Reiter die bedingt ausgefällte Geldstrafe und die Busse nicht akzeptieren würde und an die zweite Luzerner Instanz gelangt sei. Dort wird er versuchen, den Schuldspruch des Bezirksgerichts Willisau in einen Freispruch umzuwandeln. Paul Estermann wird vorgeworfen, gegenüber zwei Pferden im Training die Peitsch zu stark eingesetzt zu haben. Die skandalöse Geschichte um Attacken gegenüber der wehrlosen „Kreatur Pferd“ ist somit noch nicht zu Ende geschrieben. Sie hat auch dazu geführt, die Konformität der Verwendung von Tieren als Sportgeräte im Allgemeinen zu hinterfragen.
„Fall Estermann“ und kein Ende
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