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«Mund-Küsser» Luis Manuel Rubiales soll drei Jahre aussetzen

causasportnews / Nr. 1075/10/2023, 31. Oktober 2023

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(causasportnews / red. / 31. Oktober 2023). Nun hat es also den als «Mund-Küsser» bekannt gewordenen ehemaligen Präsidenten des Spanischen Fussball-Verbandes, Luis Manuel Rubiales, erwischt: Er soll wegen seiner Übergriffigkeit drei Jahre aussetzen und keine fussball-bezogenen Tätigkeiten mehr ausüben. Der Ausschluss gilt für den nationalen (spanischen) sowie für den internationalen Fussball (unter der Ägide des Welt-Fussballverbandes, FIFA). Dieses Verdikt hat die FIFA soeben bekannt gegeben. Dessen Disziplinarkommission wertete den Kuss des im September unter Druck zurückgetretenen, 46jährigen Spaniers auf den Mund der Nationalmannschafts-Spielerin Jennifer Hermoso nach der Pokalübergabe anlässlich des WM-Finals der siegreichen Spanierinnen gegen die Engländerinnen (Endstand 1:0) in Australien als «übergriffig» und den Ex-Präsidenten des Spanischen Verbandes für den organisierten Fussball weltweit als offenbar nicht mehr tragbaren. Der Ex-Funktionär ist nun hart sanktioniert und aus dem Sport eliminiert worden, nachdem er kurz nach dem Vorfall bereits für 90 Tage suspendiert wurde; seit dem erzwungenen Rücktritt im September hatte der Fehlbare allerdings faktisch bereits keine Fussball-Funktion mehr inne. Die Disziplinarkommission des Weltverbandes erkannte offenbar, der Ex-Präsident habe mit seinem Kuss auf den Mund der Spielerin deren Würde und Integrität verletzt; offenbar, weil der Entscheid ohne Begründung eröffnet wurde (was möglich ist). Luis Manuel Rubiales kann nun innerhalb von 10 Tagen eine Begründung des Disziplinarkommissions-Entscheids verlangen. Sodann ist es ihm möglich, (verbandsintern) in Berufung gehen. Letztlich kann der FIFA-Berufungsentscheid an den Internationalen Sport-Schiedsgerichtshof in Lausanne (TAS, Tribunal Arbitral du Sport) gezogen werden. Letztlich hätte der gestrauchelte Funktionär die Möglichkeit, gegen die ausgefällte Sanktion, falls sie im verbandsinternen Instanzenzug und am TAS bestätigt werden sollte, am Schweizerischen Bundesgericht anzukämpfen. Das will der sanktionierte Funktionär offenbar tun, denn kurz nach Bekanntgabe des FIFA-Entscheides teilte Luis Manuel Rubiales voller Entschlossenheit mit, gegen diese Entscheidung bis an die letzte Instanz gelangen zu wollen, um Gerechtigkeit zu erlangen und die Wahrheit ans Licht zu bringen.

Ob das Verdikt vom Zürichberg Bestand haben wird, ist ungewiss, bzw. sind die Verfahrenschancen von Luis Manuel Rubiales schwierig abzuschätzen. Gegen den Ex-Funktionär spricht, dass er etwas getan hat, was nicht angeht, und das Vergehen dem Zeitgeist krass widerspricht. In solchen Fällen aufgrund einer Generalklausel, wie Art. 13 des Disziplinarreglementes zu qualifizieren ist, ein Sanktions-Strafmass festzulegen, was dem Übergriff des «Mund-Küssers» als Strafe, etwa unter dem Aspekt der Angemessenheit, gerecht würde, ist schwierig bis fast unmöglich. Sicher wird der gefallene Funktionär, dessen Handlung selbstverständlich unakzeptabel war und nicht zu beschönigen ist, weder im verbandsinternen Verfahren noch vor Gericht «Gerechtigkeit» erlangen. Es entspricht einer notorischen Tatsache, dass man von Gerichten Entscheidungen erhält (falls sich diese überhaupt mit der Sache befassen), selten aber Gerechtigkeit. Insbesondere sind die Vorgaben zum Vereins-Sanktionsrecht zu beachten (basierend auf Art. 70 des Zivilgesetzbuches, ZGB; es ist auch die Rechtsprechung hierzu zu beachten, auch unter Berücksichtigung von Art. 4 ZGB).

Jedenfalls scheint es klar zu sein: Der «Mund-Kuss» von Sydney kann noch nicht ad acta gelegt werden. Vielmehr scheint das Weitere in dieser «Causa» vorgezeichnet: affaire à suivre…

Amnesie rettet Gianni Infantino vor Strafverfolgung

causasportnews / Nr. 1074/10/2023, 29. Oktober 2023

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(causasportnews / red. / 29. Oktober 2023) Die juristische Vergangenheitsbewältigung im Weltfussball dauert seit bald acht Jahren an. Seither sind einige Fussball-Funktionäre, vorwiegend aus Südamerika, der Strafverfolgung, die auch mit Verurteilungen endeten, zugeführt worden. Aber auch der ehemalige Präsident des Weltfussball-Verbandes, Joseph Blatter(aus Visp im Wallis), der anfangs 2016 regelrecht vom FIFA-Thron gefegt wurde, ist immer noch daran, juristische «Baustellen» zu entrümpeln. Der aktuelle «Zufalls»-Präsident des Verbandes, Gianni Infantino (aus Brig im Wallis), steht seinem Vorgänger in nichts nach: Seit er am 26. Februar 2016 zum FIFA-Präsidenten gewählt wurde, ist die Justiz zum getreuen Begleiter seiner Präsidentschaft geworden. Doch, jetzt, endlich, herrscht Hochstimmung beim 53jährigen Walliser im Home of FIFA in Zürich (oder wo er sich aufhalten mag) – dank der Schweizerischen Bundesanwaltschaft. Sie hat soeben in einem eher grotesk, denn ernsthaft anmutenden Vorgang à la «Loriot» (Bernhard-Viktor von Bülow) eine wegweisende Entscheidung gefällt: Informelle Geheimtreffen zwischen dem selbstgefälligen Walliser aus Brig (Artikel-Überschrift des Journalisten Thomas Schifferle: «Diese Selbstgefälligkeit Gianni Infantinos!») und dem damaligen Bundesanwalt Michael Lauber (im August 2020 wegen der FIFA-Angelegenheit aus dem Amt «ausgeschieden») haben keine strafrechtliche Folgen; die Verfahren werden eingestellt. Diese Entwicklung war vorauszusehen, denn Amtsgeheimnisverletzungen, Amtsmissbrauch und Begünstigung müssen zuerst einmal bewiesen werden – vom Staat, nicht von den Beschuldigten. Der einzige Umstand, der nicht wegzudiskutieren ist, aber auch nicht belegt werden kann (weil er inexistent ist), ist die versäumte Protokollierung der Treffen in Bern zwischen dem Bundesanwalt und dem FIFA-Präsidenten. Ist auch nicht so dramatisch, denn wo kein Rauch ist, ist schliesslich auch kein Feuer – oder anders: «Quod non est in actis, non est in mundo» (was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt; ein Grundsatz, der schon im Römischen Recht herrschte). Die fehlende Protokollierung der Treffen soll nun zu einer Kostenauflage zu Lasten von Michael Lauber führen.

Gianni Infantino feiert seinen «Sieg» nach der erfolgten Verfahrenseinstellung durch die beiden mit dieser Untersuchung betrauten ausserordentlichen Bundesanwälte, die dem schweizerischen Justiz-Filz entstammen und in ihrem Alter mit diesen Untersuchungs-Jobs nochmals Gelegenheit erhielten, sich ihre Altersrenten schön aufzubessern oder mit dieser Form von Nebenbeschäftigung Kasse zu machen (die Verfahren werden die Steuerzahler hunderttausende von Franken kosten) geradezu überschwänglich. Der FIFA-Präsident, der Muhammad Ali des Fussball-Funktionärswesens («Ich bin der Grösste!») und Michael Lauber haben ihre mit weissen Krägen bedeckten Hälse wohl deshalb aus den Schlingen ziehen können, weil sie offenbar an einer in Strafverfahren hilfreichen Krankheit leiden: An Amnesie (Gedächtnisverlust). Wenn sich der höchste und wichtigste Sport-Repräsentant der Welt und der oberste Ermittler und Ankläger der Schweiz mehrmals treffen und nicht mehr wissen, was Inhalt dieser Besprechungen war (deshalb wurden wohl auch keine Protokolle erstellt), muss es sich hier zweifelsfrei um ein dramatisches Krankheitsbild handeln. Da keine anderweitigen Beweise vorlagen und die Beschuldigten selbstverständlich ein «Recht auf Gedächtnisverlust» haben, ist die Logik der Geschehnisse die, dass solche Verfahren eingestellt werden, denn der Staat hat in einem Verfahren und allenfalls im Rahmen einer Anklage die Tatbestandsmässigkeit, die Rechtswidrigkeit des Verhaltens und das Verschulden der Beschuldigten zu beweisen. Das gelang in dieser «Causa» offensichtlich nicht. Gianni Infantino, der sich längst ins Zentrum des Universums gestellt hat (seine Lieblingsworte sind «ich» oder «mein» Fussball), obwohl er für den Fussball bisher etwa soviel erreicht hat wie die Ex-Verteidigungsministerin Christine Lambrecht für die Deutsche Bundeswehr, und diesen einzig verwaltet (und es sich so gut gehen lässt), kann sich nun bei seinen Selbstdarstellungen mit einem weiteren Attribut behelfen: Nachdem er sich anlässlich der WM-Endrunde in Katar behindert, schwul, afrikanisch, arabisch, als Einwanderer, usw. gefühlt hatte, kommt nun eben die Amnesie (Gedächtnisverlust), die ihn nun in jedem Fall vor Strafverfolgung bewahrt hat, hinzu. Hinweis an den FIFA-Präsidenten: Die Amnesie immer an erster Stelle nennen, dann erübrigt sich der Rest…

“And the winner is … Saudi-Arabia”

causasportnews / Nr. 1071/10/2023, 18. Oktober 2023

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(causasportnews / red. / 18. Oktober 2023) Unvergessen sind die Momente der Bekanntgaben des Weltfussball-Verbandes FIFA, als der damalige FIFA-Präsident Joseph Blatter als oberster Repräsentant der globalen Fussball-Weltgemeinschaft z.B. am 6. Juli 2000 den Ausrichter der WM-Endrunde 2006 verkündete: «And the winner is … Germany» (das war auch die Geburtsstunde des Deutschen «Sommermärchens»); oder am 2. Dezember 2010 der Schock, nicht nur für die Fussball-Welt: «And the winner is … Qatar» (der wohl umstrittenste Vergabeentscheid bezüglich einer WM-Endrunde im Winter im von vielen ungeliebten Wüstenstaat, 2022). Die Vergaben bezüglich der nächsten WM-Endrunden sind zwischenzeitlich klar geworden (2026: USA, Mexiko, Kanada), bzw. wurden sie vorgespurt (2030: Marokko, Portugal, Spanien als Gastgeber, und andere).

Demnächst steht die Vergabe der WM-Endrunde 2034 an. Bis zum 31. Oktober können Bewerbungen angekündigt werden, jedoch scheint es sicher, dass Saudiarabien den Zuschlag erhalten wird (Anmerkung: die Vergabe erfolgt immer an einen Nationalverband oder an mehrere Verbände zugleich, wie erstmals 2002 an Japan und Südkorea). Das Land, das nicht nur wegen der derzeitigen politischen Lage von einigen Seiten als «Schurkenstaat» qualifiziert wird, hat jedenfalls, bisher einzig, die Bewerbung für 2034 angekündigt. Es wird sich wohl bei dieser Faktenlage und aufgrund der Affinitäten der FIFA-Führung gegenüber Saudiarabien kaum noch ein anderes Land bewerben. Der vergebende Weltfussball-Verband FIFA hat die Bewerbung Saudiarabiens vor ein paar Tagen bekannt gegeben. Es war dies eine «Quasi-Vergabe», weil der Vergabeentscheid von der Gesamtheit aller FIFA-Nationalverbände, dem sog. «FIFA-Kongress», getroffen werden muss. Eingefädelt hat diese Ausgangslage, unter Aushöhlung der statutarisch festgelegten Vergabe-Kompetenzordnung, FIFA-Präsident Gianni Infantino, der, sobald ihm nach diesem Fait accompli der «Quasi-Vergabe» der FIFA-Kongress grünes Licht gegeben hat, mit stolzgeschwellter Brust offiziell verkünden wird: «And the winner is … Saudi-Arabia». Oder könnte es doch noch anders kommen? Nachdem sich die Lage im nahen Osten in absehbarer Zeit kaum mehr beruhigen lassen dürfte und sich Saudiarabien, das Land, in das derzeit auch Top-Fussballspieler en masse ziehen, derzeit an Palästina (!) annähert, kann alles möglich werden, auch was die sport-politischen Auswirkungen – und wohl leider auch Ausweitungen – des Krieges zwischen Israel und Palästina anbelangt. Schaun wir mal, würde die Fussball-Ikone Franz Beckenbauer wohl sagen.

Der Fussball-WM-Vergabepoker mit Zerstörungspotential

causasportnews / Nr. 1067/10/2023, 8. Oktober 2023

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(causasportnews / red. / 8. Oktober 2023) Seit Geld und Geist im Sport um die Vorherrschaft kämpfen, dabei der Geist oft willig, das Fleisch aber schwach ist, wird alles versucht, um die Sport-Geldmaschinerie am Laufen zu halten, will heissen, noch rasanter an der pekuniären Spirale zu drehen. Dabei wird mit Blick auf Gewinnmaximierungen einiges in Kauf genommen. Das Sport-Marketing ist die Disziplin im Sport, welche dazu berufen ist, die wirtschaftliche Seite der Körper- und Geistesbewegung im Sport adäquat und immer intensiver zu gewichten. Wenn die Kasse stimmt, wird auch die Gefährdungswirkung mit Blick auf den Sport in Kauf genommen. Was im empirischen Marketing bedeutet: Jedes Produkt ist letztlich geeignet, sich selbst vernichten zu können.

Ein schönes, besser ein geradezu traumatisches Bild, wie das weltweit beste Sport-Produkt, die WM-Endrunde der Fussballer (sorry, liebe Frauen, es sind hier die Männer gemeint!), der Selbstzerstörung entgegenschlittert. Der Welt-Fussballverband FIFA macht es möglich. Die WM-Endrunde, die künftig noch aufgeblähter abgehalten wird, soll nicht mehr nur von einem Nationalverband und zudem in Schurken-Staaten (z.B. 2018 in Russland) durchgeführt werden, sondern in mehreren Ländern (ähnlich wie 2002 in Südkorea und Japan). Wie demnächst, 2026, wenn die Erzfeinde Amerika und Mexiko sowie Kanada die Fussballwelt willkommen heissen. Da kündigte US-Präsident Joe Biden auf wackligen Beinen und mit zittrigem Stimmchen soeben ziemlich kleinlaut an, an der von Donald Trump initiierten Mauer zwischen den USA und Mexiko werde weitergebaut. Mauern und Zäune können bekanntlich auch völkerverbindend sein, nicht nur der Sport und seine Schokoladenseiten. Apropos USA: Die FIFA als Organisatorin der Männer-WM gab kürzlich bekannt, 100 Arbeitsplätze von Zürich nach Amerika zu verlegen. Ein bisschen Opportunismus darf schliesslich auch sein. Das auch stets über der FIFA hängende US-Damoklesschwert darf den globalen Fussball schliesslich weder gefährden noch zerstören. Die Drei-Länder-WM 2026 wird nun von der Interkontinental-Weltmeisterschaft 2030 noch in den Schatten gestellt. Über drei Kontinente soll sich das grösste Fest des Sportes erstrecken, in Portugal, Spanien, Marokko, Argentinien, Uruguay und Paraguay wird gespielt werden. Nicht nur die anlässlich der WM-Endrunde herumreisenden Mannschaften werden einen «einzigartigen weltweiten Fussabdruck» hinterlassen, wie sich FIFA-Präsident Gianni Infantino, der «es» wohl richtig gedacht hat, zitieren liess (womit der Walliser natürlich nicht den ökologischen Fussabdruck gemeint hat), sondern auch für die global zirkulierenden Fans sind die 104 Spiele, die 2030 ausgetragen werden, eine Herausforderung. Danach wird 2034 der Weg frei sein für Saudiarabien, das Land, in das derzeit nicht nur abgehalfterte Kicker-Stars ziehen. Der Golfstaat pumpt seit geraumer Zeit Milliarden welcher Währung auch immer in den Sport, und er wird sich die Gastgeberrolle für den wichtigsten Sportanlass der Welt kaum mit anderen Ausrichtern teilen.

Selbstverständlich bedeuten diese Entwicklungen sowie der damit zusammenhängende WM-Austragungspoker nicht den Tod des von der Welt geliebten Fussballsportes. Sie könnten aber zum Mahnmal dafür werden, wie Geld den sportlichen Geist allmählich zu zerstören in der Lage ist. Der aktuelle und künftige WM-Vergabepoker, ein permanenter Prozess im Weltfussball, ist ein reales Beispiel dafür, wie die Fussball-WM-Endrunde, das weltweit beste Marketing-Produkt, allmählich dem «Gott Mammon» geopfert wird.

«Kuss-Skandal»: Nun das Schweigen der (Un-)Schulds-Lämmer

causasportnewes / Nr. 1054/08/2023, 31. August 2023

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(causasportnews / red. / 31. August 2023) Und plötzlich herrscht Schweigen im grossen «Kuss-Skandal», das einzige Thema, das nach und von der Frauen-Fussball-Weltmeisterschaft von diesem Turnier übrigblieb (vgl. zuletzt causasportnews vom 28. August 2023). Was ist geschehen? causasportnews zieht nach dem Vorfall anlässlich der Pokalübergabe in Sydney, als Spaniens Verbandspräsident Luis Rubiales am 20. August die Spielerin der Weltmeisterinnen-Equipe, Jennifer Hermoso, auf den Mund küsste, zum Monatsende eine Zwischenbilanz.

Dabei ist generell festzuhalten, dass das, was sich in der Öffentlichkeit oder auch nicht abspielt oder nicht, in der Regel unter ethischen oder juristischen Gesichtspunkten beurteilt wird, falls die Empörungs- und Betroffenheitsgesellschaft tangiert wird oder sich berühren lässt. Die Grenzen sind diesbezüglich fliessend. Die Moralkeule zu schwingen oder juristisch zu urteilen, auch über Sachverhalte, die nicht erstellt sind, ist en vogue; die konventionellen Medien, oder was von ihnen übriggeblieben ist, haben die Rolle des früheren Wirtshaus-Stammtisches übernommen. Dafür garantieren die sog. «neuen Medien» einen modernen und adäquaten Lebensstandrad und viel mehr Lebensqualität. Ein sich in der Öffentlichkeit bewegender Mensch zumindest ohne Handy am Ohr oder in der Hand ist ein Aussenseiter.

So kam es, dass die Kuss-Attacke des Verbandspräsidenten die Massen geradezu elektrisierte, und die Medien den Shitstorm, der sich über Luis Rubiales zu entladen begann, willfährig befeuerten. Der Mob rief zur Kreuzigung des Bösewichtes auf, und die verluderte Medienmeute hechelte im Gleichschritt hinterher. Diese Form von Sexismus geht nicht, befanden alle zur Meinungsäusserung berufenen Menschen guten Willens und Verfechter von Tugend und Moral: Das Publikum, die Medien, Sportfunktionäre, Interessenorganisationen aller Art, Regierungsmitglieder, die Vereinten Nationen, usw.; der Weltfussballverband FIFA als oberste moralische und juristische Instanz des globalen Fussballs machte, wie immer, wenn mit dem Strom geschwommen werden soll, gleich Nägel mit Köpfen und sperrte den obersten Missetäter des Spanischen Fussballs gleich für drei Monate. Dumm nur für (fast) alle, dass zwischenzeitlich sogar mit den Gralshütern der menschlichen Moral Zweifel am bereits final beurteilten Tatbestand aufgekommen sein mögen. Weshalb sonst herrscht in der «Causa Rubiales / Hermoso» plötzlich rundherum Schweigen? Dieses dürfte wohl nicht einfach die Folge des Hungerstreiks der Mutter von Luis Rubiales sein, die sich mit dieser Aktion gegen die globale Hetze gegen ihren Sohn protestiert hat und sich zwischenzeitlich in Spitalpflege befindet.

Dummerweise für die Treiberinnen und Treiber dieser aktuellen Hatz zirkuliert ein Video im Netzt, das den Vorwurf der sexistischen Handlung anlässlich der Kuss-Attacke in Sydney ins Wanken bringt. Obwohl sie permanent von allen Seiten bearbeitet wird, hat sich die Kuss-geschädigte Spielerin geweigert, den Verbandspräsidenten explizit des Sexismus zu bezichtigen. Vielleicht war die zweifelsfrei nicht zu beschönigende Kuss-Attacke eher emotional denn sexistisch motiviert? On verra. Ist ja auch nicht so schlimm, wenn sich dieser Skandal letztlich als Mini-Skandal erweisen sollte. Was kümmern die Meute und die Medien schliesslich Individual-Schicksale? Die gab es schliesslich nicht nur im digitalen Zeitalter. Unschuldige wurden immer wieder verurteilt und die Affaire Alfred Dreyfus wurde ebenso überstanden. Die Geschichte wiederholt sich stets, und nach wie vor lautetet eine Maxime auch unserer heutigen Gesellschaft: «Lob der Schuldigen, Tadel der Unschuldigen». Wie die der Vorgang um Luis Rubiales einmal in diesen Kontext einzuordnen sein wird, dürfte sich bald weisen.

Luis Rubiales: Ein «Vier-Augen-Delikt», begangen in der Öffentlichkeit

causasportnews / Nr. 1053/08/2023, 28. August 2023

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(causasportnews / red. / 28. August 2023) Vor rund einer Woche erspielten sich die Spanischen Frauen den Fussball-Weltmeistertitel. Statt der erfreulichen sportlichen Nachlese beherrscht im Nachgang zur Pokalübergabe an die Spanierinnen ein einziges Thema die globale Welt, nicht nur die Sport-Welt: Der Kuss des Verbandspräsidenten Luis Rubiales gegenüber der Spielerin Jennifer Hermoso (vgl. auch causasportnews vom 24. August 2023). Unbestritten ist es zu verurteilen, was der RFEF-Präsident mit seiner Lippen-Kuss-Attacke zum Nachteil von Jennifer Hermoso getan hat; so etwas geht selbstverständlich nicht. Doch die Moralkeulen aus allen Lagern und Ecken wurden nach der Pokalübergabe in Sydney immer heftiger geschwungen. Luis Rubiales muss weg; was ihm vorgeworfen wird, ähnelt Taten, die sonst als in der Regel im Verborgenen verübte «Vier-Augen-Delikte» (Vergewaltigungen, Missbräuche aller Art, sexualisierte Gewalt, usw.) qualifiziert werden. In der «Causa Rubiales / Hermoso» war die ganze TV-Welt Zeugin des Geschehens: Kein Zweifel, Luis Rubiales hat im sportlichen Freudentaumel «seine» Spielerin, wohl eher emotional statt sexistisch motiviert, auf den Mund geküsst. Wer sich die Mühe nimmt, die Szene genau anzuschauen, wird sehen, dass das Vorgefallene mit dem, was die Welt gemeinhin unter «Vier-Augen-Delikten» versteht, nicht zu vergleichen ist. Jennifer Hermoso äusserte sich später nach der Kuss-Attacke so, sie habe sich «verletzlich und als Opfer einer impulsiven, sexistischen und unangebrachten Handlung gefühlt, der sie nicht zugestimmt» habe. Das wird wohl durch die Bilder nicht ganz so bestätigt, weil die Spielerin anlässlich der Kuss-Szene immerhin den Verbandspräsidenten umarmt und mit Körper-Klapsen bedacht hatte. Bei der Beurteilung der Kuss-Attacke lassen sich eher keine Rückschlüsse auf eine Einwilligung der Spielerin in diese präsidiale Emotion, die im besagten Kuss gipfelten, schliessen, jedoch kann wohl offen gelassen werden, ob aufgrund der Umstände von einer konkludenten Einwilligung durch die geküsste Spielerin gesprochen werden kann. Das alles ist im Moment nicht unwichtig, da der Vorfall von Sydney nun die Juristen beschäftigen wird. Schon nach dem WM-Finalspiel und der Pokalübergabe an die Spanierinnen ging das Kesseltreiben gegen den Verbands-Präsidenten der los. Vor allem seitens der RFEF ertönten immer lauter Forderungen nach einem Rücktritt von Luis Rubiales. Dann mischte sich auch die Politik (in den wohlverstanden «apolitischen Sport») ein. Die Spanische Regierung erklärte, sich dafür einsetzen zu wollen, dass der Verbands-Präsident zügig seinen Posten zu räumen hätte. Auch Gewerkschaften mach(t) en Druck, Spielerinnen wollen den Präsidenten weg haben, und unter normalen Umständen wäre dies auch das Ende der Präsidialherrschaft von Luis Rubiales gewesen. Für Ende letzter Woche war eine Rücktrittserklärung des Küssers von Sydney erwartet worden, doch Luis Rubiales zeigte sich, obwohl dem Tod durch die Öffentlichkeit geweiht, störrisch wie ein Stier in einer spanischen Stierkampf-Arena.

Nun wurde der Weltfussball-Verband FIFA in Zürich aktiviert, um den «Schandfleck Luis Rubiales» aus dem Sport zu tilgen. Die Ethik-Kommission, die gemäss Ethik-Kodex unmoralisches Tun, Handeln und Unterlassen im Sinne von Vereinsstrafen (Art. 70 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, ZGB) zu sanktionieren hat, sperrte den Verbands-Präsidenten umgehend weltweit für drei Monate. Weil es schwer fällt, einen Ethik-Tatbestand im FIFA-Ethik-Kodex, der durch Luis Rubiales hätte verletzt werden können, zu eruieren, hat sich die Kommission mit generellen Vorwürfen und den unverbindlichen Generalklauseln beholfen. Dazu zwei Bemerkungen: Die FIFA betont bei jeder Gelegenheit das Apolitische im Sport, blendet aber die starke Einmischung der Spanischen Regierung in diesem Fall aus. Die einstweilige FIFA-Sanktion entspringt natürlich nicht einem Gerechtigkeitssinn in der Zentrale in Zürich, zumal sich in der Sache in Spanien zwei Lager gebildet haben. Das Kontra-Rubiales-Lager im Spanischen Verband kann auf die Lobby am Zürcher Sonnenberg setzen; diese ist mit Spanischen Funktionären, welche nicht gerade als Platzhirsche im Schweizerischen Recht gelten, durchsetzt, weshalb nun unter dem sport-juristischen FIFA-Mäntelchen Sportpolitik gegen Luis Rubiales und seine Gefolgsleute betrieben werden wird. Für den vorläufig für 90 Tagen suspendierten Präsidenten sieht es nicht gut aus, obwohl seine Chancen, gegen die verhängte Sanktion juristisch anzukämpfen, an sich gut wären, aber wohl Theorie bleiben werden. Die FIFA kann sich im Anfechtungsfall zuverlässig auf das verbandslastige Sport-Schiedsgericht Tribunal Arbitral du Sport (TAS) in Lausanne verlassen. Hier gegen die FIFA anzukämpfen ist etwa so nutzlos wie der Todeskampf des Stiers in einer Spanischen Arena…Fazit dieser Geschichte: O tempora, o mores!

Überraschende Verfahrenseinstellungen im FIFA-Komplex

causasportnews / Nr. 1048/08/2023, 17. August 2023

Home of FIFA, Zürich, © Ed Coyle

(causasportnews / red. / 17. August 2023) Die Sache ist wohl glasklar, zumindest in den Augen der ausserordentlichen Bundesanwälte Ulrich Weder und Hans Maurer. Sonst wäre es nicht zu einer Verfahrenseinstellung gekommen (nach dem Grundsatz: Im Zweifel ist anzuklagen), wie vor einigen Tagen bekannt wurde. Die beiden Zürcher Juristen, Ulrich Weder, ein deklarierter Sozialdemokrat, und Hans Maurer, der politisch und allgemein nicht so richtig einzuordnen ist und sich schwerpunktmässig im Umwelt-Segment bewegt, sind von Bundesbern beauftragt worden, bezüglich der Verdachtsmomente gegen FIFA-Präsident Gianni Infantino und den ehemaligen Bundesanwalt Michael Lauber wegen Amtsmissbrauchs, Begünstigung und Amtsgeheimnisverletzung zu ermitteln. Dies als Folge und im Zusammenhang mit Verfahren gegen Fussball-Funktionäre von Übersee, die 2015 spektakulär im Nobel-Hotel «Baur au Lac» in Zürich verhaftet wurden: Die im Nachgang zu den unschönen Vorgängen im Fussball gegen den aktuellen FIFA-Präsidenten und den Ex-Bundesanwalt eröffneten Verfahren seitens der Schweizer Strafverfolgungsbehörden sollen nun eingestellt werden. Was doch einigermassen verwundert sowie überrascht und den ehemaligen Deutschen DFB-Präsidenten Theo Zwanziger wohl in seiner Meinung bestärken könnte, die Schweiz sei eine «Banenrepublik» (vgl. auch causasportnews vom 12. Juni 2022).

Der ganze Vorgang und nun die angekündigte Verfahrenseinstellungen in den Untersuchungen gegen Gianni Infantino und Michael Lauber muten etwa so eigenartig an wie die zur Diskussion stehenden Vorgänge selber, die offensichtlich nicht (mehr) abklärbar sind. FIFA-Präsident Gianni Infantino und der damals noch im Amt befindliche Michael Lauber haben sich, das ist erhärtet, mehrmals getroffen; ob formell oder informell, das bleibt im Dunkeln. Falls es formelle Gespräche zwischen den beiden gelernten Juristen waren, hätten diese (aus der Warte des damaligen Bundesanwalts) protokolliert werden müssen – wurden sie aber nicht. Ungeklärt bleibt vor allem auch der Inhalt der Besprechungen, an die sich, unglaublicherweise, die beiden Gesprächsteilnehmer nicht mehr erinnern können. Senilität oder Demenz der Gesprächsteilnehmer kann ausgeschlossen werden. Gianni Infantino ist erst 53 Jahre alt, Michael Lauber 57. Die beiden Strahlemänner der Schweizer High Society befinden sich also altersmässig noch weit weg von den Voraussetzungen, die gegeben sein können, um etwa zum Präsidenten der Vereinigten Staaten gewählt zu werden. Prozessual muss dran erinnert werden, dass es natürlich an den Ermittlern liegt, den Beschuldigten ein entsprechendes strafrechtliches Fehlverhalten nachzuweisen. Die Beschuldigten haben nicht nur ein Recht auf Vergessen, sondern ein ebensolches Recht auf Schweigen. Der Rechtsstaat macht’s möglich – und das hat nichts mit der «Bananenrepublik Schweiz» im Sinne von Theo Zwanziger kaum etwas zu tun.

Spielervermittler vs. FIFA und umgekehrt

causasportnews / Nr. 1042/07/2023, 31. Juli 2023

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(causasportnews / red. / 31. Juli 2023) Seit Jahrzehnten tobt ein manchmal offener, zuweilen auch im sport-politischen Hinter- oder sogar im Untergrund geführter Machtkampf zwischen dem Weltfussballverband (FIFA) und den professionellen Spielervermittlern und -beratern, wobei in diesem Business die Vermittlung, weil lukrativer, im Vordergrund steht. Die Vermittler (nach Schweizerischem Recht nach Art. 412 ff. des Obligationenrechts, OR) kassieren Provisionen, die Berater (Manager) müht sich mit der (oft aufwendigen) Erbringung von Dienstleistungen für Sportler (Art. 394 ff. OR) ab. Vermittlung und Management geschehen in der Praxis oft zusammen.

Vor allem der FIFA sind die Spielvermittler, seit diese Branche boomt und teils horrende Provisionen bei Fussball-Transfers (meistens von Klubs) bezahlt und von Vermittlern kassiert werden, mehr als nur ein Dorn im Auge. Der Verband ist bestrebt, die im Fussballgeschäft zirkulierenden Gelder innerhalb des Fussball zu sichern. Das gelingt bei lukrativen Transfers immer seltener; Provisionen, Vertragsauskaufs-Entschädigungen und Transfer-Erträge aller Art werden, vor allem wegen und dank der Spielervermittler, dem geschlossenen Kreislauf im Fussball-Business entzogen. Deshalb herrscht zwischen der FIFA und den Spielervermittlern ein Dauerkrieg. Mit allen möglichen Mitteln versucht die FIFA, ein Verein nach Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB), die Agenten und Berater, wie Vermittler auch genannt werden, aus dem Markt zu drängen, was nachweislich rechtlich nicht geht, oder die Vermittler-Brache zu regulieren. Hauptziel dabei ist, das wirtschaftliche Potential der Vermittler einzuschränken. Das geschieht seit Jahren mit Regularien, durchwegs unter dem Deckmantel der Transparenz, des Integritätsschutzes und anderer hehrer Absichten (etwa mit dem Argument der Bekämpfung der Geldwäsche). Die «Entmannung» des Spielervermittler- Gewerbes funktioniert jedoch weitgehend nicht, und alle paar Jahre versucht der Weltverband, mit immer neuen Regularien, der Vermittler-Zunft den Garaus zu machen. Auch jetzt wieder: Im Herbst führt die FIFA wieder einmal neue Regeln ein, um das Beraterwesen einzuschränken, etwa durch eine Registrierungspflicht bezüglich der Vermittler. Zudem sollen die Höhe der Transfersummen vereinheitlicht und die davon abhängenden Provisionen (zu Gunsten der Vermittler) gedeckelt werden. Der Agent soll «nur» noch 5% (allenfalls 8%) mit Bezug auf die Transferentschädigung verdienen. Alle Transferzahlungen sollen zudem über ein Fifa-eigenes Bezahlsystem abgewickelt werden. Nach dem Motto: Kontrolle ist besser…

Gegen diese neuste Regelung laufen die Spielervermittler Sturm. In der Schweiz (Sitzland der FIFA) soll im Herbst die Wettbewerbskommission über das von der FIFA Vorgesehene entscheiden. In Deutschland hat das Landgericht Dortmund das neue Spielervermittler-Reglement einstweilen ausser Kraft gesetzt, bevor es gültiges Satzungsrecht wurde. Negativ für die Vermittler ist, dass das Tribunal Arbitral du Sport (TAS) in Lausanne soeben eine Klage des Branchenverbandes der Spielervermittler gegen die FIFA, bzw. gegen die Neu-Regulierung des Weltverbandes, abgeschmettert hat. Diese Klage belegt vor allem die Blauäugigkeit der Vermittler: Nur schon anzunehmen, dass das TAS einer Regelung der FIFA den Segen verweigern würde, ist reichlich naiv, denn es darf nicht vergessen werden, dass das TAS krass verbandslastig ist und der gerichtliche Instanzenzug in diesem Bereich von (persönlichem) Filz und Opportunismus durchsetzt ist. Die Spielervermittler gelten zwar durchwegs als schlitzohrig und oft «bauern-schlau», allein es fehlt ebenso oft der juristische Sachverstand – vgl. den gewählten, aussichtslosen Weg an das Internationale Sportschiedsgericht.

Die Gesamtsituation ist jedenfalls so klar wie verzwickt. Auch die neuste Spielervermittlerregelung der FIFA ist in vielen Teilen rechtlich unhaltbar und widerrechtlich. Doch auch hier prävaliert das Faktische vor dem Normativen. Die FIFA will die Vermittler in die Knie zwingen, indem regulativer Druck über Spieler und Klubs aufgebaut wird. Die Spieler und die Klubs unterstehen, im Gegensatz zu den Spielervermittlern, den FIFA-Satzungen, und so lässt sich indirekt das Vermittlungs-Gewerbe in bestimmte Bahnen lenken. Über diesen Verbandsdruck gelingt es, die Vermittler auf FIFA-Kurs zu bringen. Es wäre grundsätzlich ein Leichtes, gegen eine derartige FIFA-Regelung anzukämpfen, doch das Transfer-Business findet letztlich im Rahmen des Monopol-Verbandes FIFA statt. Letztlich verliert auch die Grundsatzfrage an Bedeutung, ob die FIFA als Verein überhaupt berechtigt ist, eine globale Regelung für einen ganzen Berufszweig zu erlassen – ist sie natürlich nicht, auch wenn diesbezüglich andere, juristische Irrmeinungen herumgeistern (so Stephanie Jungheim, Berufsregelungen des Weltfussballverbandes für Spielervermittler, Berlin, 2002). Doch das Faktum ist eben stärker als das Normierte.

Nun «Tazuni», nächstes Jahr «Albärt»

causasportnews / Nr. 1039/07/2023, 23. Juli 2023

Frauen-Fussball: Wir lieben beides!
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(causasportnews / red. / 23. Juli 2023) Die Frauen-Fussballweltmeisterschaft, bzw. die WM-Endrunde, in Australien und Neuseeland hat begonnen. Gemäss Mainstream- Medien steht die Fussballwelt rund um den Globus Kopf; oder hat sie Kopf zu stehen. Jedenfalls ist es unopportun, den Frauen-Fussball, insbesondere auf höchster Stufe, nicht oder nicht (so) gut zu finden oder sich kritisch hierzu zu äussern. So geschehe es also (vgl. etwa causasportnews vom 3. Juli 2022). Wer nicht will, kann sich relativ einfach und schmerzfrei dem um das Turnier entfachten Medien-Hype entziehen, zumal schon die Zeitverschiebung zu Europa vieles in die entsprechenden, geordneten Bahnen lenkt. Für einen Monat läuft das Turnier auf der anderen Seite der Weltkugel, und die Faszination «Frauenfussball» treibt die Fussballwelt nach Expertenansichten hier schon frühmorgens vor die Bildschirme. Ganz sicher ist es deshalb ein Gerücht, dass sich dieses Turnier mit 32 Mannschaften nur mit Mühe fernsehmässig vermarkten lässt und sich auch die Werbewirtschaft mit Investitionen zurückhaltend verhält. Doch die zentrale Frage aus sportlicher Sicht bleibt die: Wer wird Fussball-Weltmeisterinnen? Es ist nicht auszudenken, was geschieht, wenn die Deutschen Frauen den Pokal nicht nach Deutschland holen…

Wie üblich, wird auch diese WM-Endrunde der Frauen weit vor Beginn mit der Präsentation des Maskottchen, das vor allem für Merchandising-Umsatz sorgen soll, lanciert. In den beiden Austragungsländern verkörpert ein (natürlich weiblicher) Pinguin mit dem Namen «Tazuni» die Glücksbringerin für alle. Turnier-Maskottchen-adäquat ist die weibliche Pinguindame ein Phantasiewesen mit menschlichen, selbstverständlich weiblichen Zügen. «Tazuni» entstammt einer spezielle Wortkomposition, bestehend aus «Taz» (was für das Tasmanische Meer steht) und «unity», was Einheit bedeutet. Das Maskottchen und sein Name stehen für zentrale Werte des durch Australien und Neuseeland veranstalteten, globalen Turniers; dies gemäss dem Indoktrinierungs-Support des die WM veranstaltenden Fussball-Weltverbandes (FIFA).

Auch wenn die Weltmeisterschaft der Frauen derzeit im Fokus steht, wirft die Fussball-Europameisterschaft 2024 längst ihre Schatten voraus. Der im Moment nicht gerade berauschende Zustand der Deutschen Nationalmannschafts-Kicker (Männer!), für die der Gewinn des Europa-Turniers im eigenen Land in einem Jahr ein «Muss» ist, lässt zwiespältige Gefühle in sportlicher Hinsicht aufkommen. Doch auch hier sorgt das Turnier-Maskottchen für Vorfreude und wird den Kontinent bis zum Abschluss der Veranstaltung am 14. Juli 2024 zumindest in eine Begeisterungseuphorie, wenn nicht sogar in Ekstase versetzen. Unter Wehen ist kürzlich das Maskottchen für diese Veranstaltung unter Turnier-Direktor Philipp Lahm geboren worden. Nachdem der das Turnier zu verantwortende Kontinentalverband (UEFA) mit organisatorischen und personellen Grossaufwand die Namensgebung für das Euro-Maskottchen forciert hat, eine Taufe Desselben jedoch mangels eines Namens, auf den man sich in der UEFA-Zentrale in Nyon hätte festlegen sollen, scheiterte, wurde der Ball dem Publikum weitergespielt. Unter mehreren Vorschlägen (Bernardo, Bärnheart, Herz von Bär) wurde schliesslich der Maskottchen Name «Albärt» bestimmt (mit 32% der Stimmen). Etwas mit «Bär» musste es also sein, denn Bären sind – mit Ausnahme der «Problem-Bären» – lustig, sympathisch, völkerverbindend und mehrheitsfähig – wie etwa der philanthropisch daherkommende Bär «Baloo» aus dem Dschungelbuch. Ein putziger Bär als Maskottchen soll es also richten, vor allem für die Deutsche Nationalmannschaft, die nun wieder so heissen darf (vgl. auch causasportnews vom 27. Juni 2022). Mit diesem possierlichen, authentischen Tierchen «Albärt» liegen UEFA und die Deutschen zweifelsfrei richtig, nachdem das EM-Austragungsland 2024, das soeben bewiesen hat, dass es doch zwischen Löwen und Wildschweinen zu unterscheiden im Stande ist, die «Deutsche Elf» möglichst sympathisch und gewinnend zum EM-Titel tragen will und muss.

Gianni Infantino c. Joseph Blatter: Ein surrealer Rachefeldzug

causasportnews / Nr. 1033/07/2023, 3. Juli 2023

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(causasportnews / red. / 3. Juli 2023) Seit 2016 tobt zwischen dem aktuellen Präsidenten des Welt-Fussballverbandes (FIFA), Gianni Infantino, und dem Ex-Präsidenten des Verbandes in Form eines Vereins (Art. 60 ff. des Zivilgesetzbuches), Joseph Blatter, ein erbitterter Kampf, über dessen eigentlichen Gründe offensichtlich niemand so richtig Bescheid weiss. Faktum ist, dass sich die beiden Kontrahenten auf straf- und zivilrechtlicher Ebene nichts schenken und seit Jahren Verfahren jedwelcher Schattierung geführt werden; seitens der FIFA mit unerbittlichem Einsatz, jedoch mit wenig Zählbarem; markant sind allerdings die Kosten, welche sich beim Verband deswegen bisher angehäuft haben. Jedenfalls ging der 87jährige Joseph Blatter bei allen bisherigen, juristischen Auseinandersetzungen als Sieger hervor, zuletzt in der «Causa FIFA-Museum».

Das FIFA-Museum in der Zürcher City war eine Herzensangelegenheit des heute 87jährigen Ex-Präsidenten. Der Weltfussball mietete sich in einer mondänen, für den Fussball-Museumszweck adäquat umgebauten und eingerichteten Liegenschaft einer Versicherungsgesellschaft beim Bahnhof Zürich-Enge ein. Entsprechend wurde ein langfristiger Mietvertrag mit zugegebenermassen stolzem Mietzins zwischen der FIFA und dem Versicherer abgeschlossen. FIFA und seine Entourage fanden, das sei nun in jedem Fall eine ungetreue Geschäftsbesorgung (Art. 158 Strafgesetzbuch; StGB) gewesen und verzeigten Joseph Blatter und dessen damaligen, engsten Mitarbeiter bei den Strafverfolgungsbehörden. Die Verfahren gegen mehrere Personen, nicht nur gegen den Ex-Präsidenten, wurden zwischenzeitlich eingestellt, bzw. wurden sie gar nicht an die Hand genommen (causasportnews, 8. April 2023). Die Ermittler erkannten in der Anzeigeerstattung der FIFA nicht einmal einen Knochen ohne Fleisch, sondern qualifizierten die Vorgehensweise des Verbandes unter Giani Infantino zusammengefasst als «Mumpitz» (= ein Unsinn, den man nicht zu beachten braucht). Obwohl der Staat den grössten Teil der Untersuchungskosten trägt, was die Öffentlichkeit einigermassen empört, haben die aus dem Home of FIFA initiierten Anzeigen auch beim Verband massive Kosten verursacht. Vor allem in einem Punkt legte sich die FIFA mächtig ins Zeug und wollte die Untersuchungsbehörde überzeugen, dass etwa das ganze Mietzinskonstrukt für das Museum ausserordentlich und eine Trickserei sei – eben eine ungetreue Geschäftsbesorgung der Gruppe Joseph Blatter & Co. Anzumerken ist an dieser Stelle, dass die Mietzinshöhe für das Museum auch von den Untersuchungsbehörden als marktkonform qualifiziert wurde. Die FIFA wollte die Mietzinsgestaltung als überrissen und unverhältnismässig gewertet sehen. Die Mietzinshöhe sei auch das Resultat von trüben Absprachen etwa zwischen der Vermieterschaft und der FIFA mit Joseph Blatter und seiner Entourage sowie einflussreichen Personen aus der Wirtschaft.

Absprachen – das wäre eine Sache. Jedoch der Ort, wo diese Absprachen getätigt worden sein sollen, ist ein anderes Thema: In einem «Darkraum» des Klosters Einsiedelns! Um diese Behauptung zu bestärken, wurden von der FIFA Spezialfirmen, gegen teures Geld, beauftragt, um den Ermittlern kloster-historisches Material bezüglich der Treffpunkte im Kloster zu liefern. Namentlich wurde auch erwähnt, wer an konspirativen Treffen im «Darkraum» des Klosters teilgenommen habe, so der damalige Abt des Klosters, Martin Werlen, ebenfalls ein Waliser wie Joseph Blatter. Sowohl Joseph Blatter, Martin Werlen und andere von der FIFA ins Visier genommene Persönlichkeiten in dieser Räubergeschichte bestritten das Vorhandensein eines abhörsicheren Raumes in Einsiedeln als auch, dass Absprachen bezüglich des FIFA-Museums in diesem Raum im Kloster stattgefunden hätten. Joseph Blatter zeigt sich über diesen Rachefeldzug von Gianni Infantino und seinen Vasallen verärgert und sieht sich ob der Verdächtigungen und Beschuldigungen in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt – und will allenfalls klagen. Die Geschichte ist grotesk und skurril zugleich, deshalb wird sie weiterhin in den Medien ausgebreitet. Dabei wird u.a. auch die Frage gestellt, ob der teure und unsinnige Rachefeldzug der aktuellen FIFA-Führung und auf Kosten des Verbandes nicht auch als ungetreue Geschäftsbesorgung zu qualifizieren sei. Dieses Thema könnte die nächste, juristische Kampfebene zwischen der ehemaligen und der aktuellen FIFA-Führung bilden. Eher unwahrscheinlich ist es, dass der FIFA-Kongress, die Versammlung der Mitglieder des Verbandes, Gianni Infantino wegen dieser Geldverschwendung in dieser Anzeigenpose aus dem FIFA-Hauptquartier nahe beim Zürcher Zoo abstraft. Solange die Nationalverbände als Mitglieder der FIFA pekuniär auf ihre Kosten kommen, wird sich niemand in «Winkelried»-Manier mit dem FIFA-Präsidenten anlegen und diesen zur Räson bringen wollen.