causasportnews Nr. 1076/11/2023, 4. November 2023

(causasportnewes / red. 4. November 2023) Vom ehemaligen FIFA-Präsidenten Joseph Blatter wurde dessen Aussage kolportiert, Juristen seien so notwendig wie ein Kropf. Ab und zu brauchte der Nicht-Jurist aus dem Wallis allerdings dann doch juristischen Beistand. Beim aktuellen FIFA-Präsidenten Gianni Infantino präsentiert sich die Ausgangslage anders: Der Walliser ist gelernter Jurist, was er allerdings meist gekonnt kaschiert. Geht es um’s Recht, relativiert der 53jährige Chef des Weltfussballverbandes den juristischen Wert seiner Person gleich selber. So soll er immer wieder gesagt haben, Formal-Juristen seien ihm ein Graus. Er fühle sich vielmehr als «Büüüchjurist», was aus dem Walliser-Deutsch übersetzt «Bauchjurist» bedeutet; will sagen, ein Jurist, der die Klippen auch auf den juristischen Weltmeeren vornehmlich mit Gefühl, Cleverness und Schlauheit umschifft.
Das alles könnte sich nun nach dem faktisch erfolgten Zuschlag der Fussball-WM-Endrunde 2034 ändern. Triefend vor Selbstgefälligkeit hat der «Bauchjurist» Gianni Infantino der Welt verkündet, die WM-Endrunde2034 finde in Saudi-Arabien statt – auch mangels Bewerbungs-Alternativen. Die Welt ist bestürzt, Journalisten sprechen von einem Taschenspieler-Trick, der diese Vergabe möglich gemacht habe, doch weitgehend herrscht Resignation nach dem durchexerzierten «Bauchjuristentum». Doch hat Gianni Infantino seinen Vergabe-Entscheid zu früh kommuniziert und gefeiert? Ein Blick auf die formelle Rechtslage zeigt, dass die Vergabe des bedeutendsten Sportanlasses der Welt an Saudi-Arabien, das von vielen Beobachtern immerhin als «Schurkenstaat» bezeichnet wird, noch keineswegs besiegelt ist – wenn sich dann oder wann Opposition regt.
Wahrscheinlich hat der FIFA-Präsident die Statuten «seines» Verbandes zuwenig genau beachtet oder sich einfach darüber hinweggesetzt. Die Kompetenz zur Bestimmung (Beschlussfassung) des Austragungsortes der WM-Endrunde liegt klar und unmissverständlich beim FIFA-Kongress, der Vereinsversammlung der FIFA-Mitglieder (211 nationale Fussball-Verbände). So lautet Art. 28 Abs. 2 lit. s) der Vereinsstatuten wie folgt (zwingende Geschäfte des FIFA-Kongresses): «Abstimmung zur Bestimmung des Austragungsortes der Endrunde der Fussball-Weltmeisterschaft.» (ein weiterer, klarer Hinweise in den Statuten findet sich, in holpriger Sprache, in Art. 34 Abs. 10: «Dies gilt nicht für die Bestimmung des Austragungsortes der Endrunde der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft, der vom Kongress durch Abstimmung bestimmt wird). Diese zwingende Kompetenz(zu)ordnung wurde im Zuge der FIFA-Reformen festgelegt, nachdem sich das Vergabe-System, das die Bestimmung des WM-Endrunden-Austragungsortes durch die Exekutive (FIFA-Exekutivkomitee) vorsah, in der Vergangenheit als manipulations- und korruptionsanfällig erwiesen hatte (211 Nationalverbände, juristische Personen, sind weniger bestechungsanfällig als eine Handvoll Exekutivmitglieder, natürliche Personen). Nach dem aktuellen Vergabe-Verdikt des Präsidenten verletzt dieses die zwingend festgelegte, statutarische Kompetenzordnung des Verbandes; die kommunizierte Vergabe-Entscheidung ist zufolge der Verletzung der FIFA-Kompetenzordnung nichtig, und nicht nur anfechtbar.
Die Entscheidung des FIFA-Präsidenten präsentiert sich so, als wäre sie nicht geschehen, d.h, sie hat formell keinen Bestand. In der Konsequenz bedeutet dies, dass eine Vergabe eben nicht erfolgt ist. Diese Nichtigkeit könnte auf Antrag eines jeden FIFA-Mitglieds gerichtlich festgestellt werden. Gianni Infantino wäre allerdings nicht Gianni Infantino, wenn er diesen Entscheid früher oder später nicht vom FIFA-Kongress bestätigen lassen würde. Auf diesem Wege könnte er einen formell einwandfreien Kongress-Beschluss bezüglich der WM-Endrunden-Vergabe 2034 an Saudi-Arabien bewirken. Lediglich «Büüüchjuristerei» hilft ihm in dieser Causa im Moment aber nicht.









