(causasportnews/ vec. / 11. Mai 2016) Der Parallel-Slalom der Snowboarder hat im Kampf um den Verbleib im Olympischen Programm einen Rückschlag erlitten. Anlässlich einer Anhörung am Bezirksgericht in Lausanne kam es zwischen dem Internationalen Olympischen Komitee (IOC) und dem ehemaligen WM-Zweiten, dem amerikanischen Snowboarder Justin Reiter, nicht zu einer Einigung. Das IOC weigerte sich, seine im Juni 2015 gefällte Entscheidung zurückzunehmen. Damals hatte das IOC erklärt, den Parallel-Slalom zugunsten von „Big Air“ aus dem Programm für die Winterspiele 2018 in Pyeongchang zu streichen. Nun wird Reiters Klage, welche auch vom Deutschen Snowboardverband unterstützt wird, im ordentlichen Verfahren geklärt werden müssen. Der Snowboarder setzt in seinem juristischen Kampf auf die Olympische Charta, die in Abschnitt III vorsieht, dass das olympische Programm nicht später als drei Jahre vor Beginn der jeweiligen Spiele geändert werden darf. Das IOC hat die in casu fragliche Entscheidung am 8. Juni 2015 veröffentlicht. Bis zur Eröffnung der Winterspiele in Südkorea am 9. Februar 2018 waren es demnach zu diesem Zeitpunkt noch 2 Jahre und 246 Tage. Justin Reiter geht es bei seinem juristischen Kampf nach eigenem Bekunden vor allem um junge Athleten, welche den olympischen Traum – auch in dieser Disziplin – leben wollen und sollen; für sie wolle er diesen Prozess gegen das IOC gewinnen.