
DFB-Bundestrainer Joachim Löw: Zweierlei Mass? (Bild: User:Steindy)
(causasportnews / man / 26. April 2016) Die Fussball-Europameisterschaft steht vor der Tür, und die deutsche Nationalmannschaft hat ein grosses Ziel. Als amtierender Weltmeister will sie selbstverständlich auch Europameister werden. Dafür bedarf es einer starken Mannschaft. Die Nominierungen von Nationalspielern stehen unter medialer Beobachtung. Dasselbe gilt für Suspendierungen. Der jüngste Fall ist derjenige von Max Kruse. Dessen Rauswurf beruht auf mehreren Vorfällen. Ende vergangenen Jahres „vergass“ der Spieler nach durchzechter Pokernacht 75 000 Euro in einem Taxi. Dann kursierte ein Nacktvideo mit ihm im Internet. Nun nahm der Fussball-Star einer Reporterin den Fotoapparat ab und löschte Bilder, die ihn beim nächtlichen Tanz in einer Berliner Diskothek zeigten. Das war dem Bundestrainer Joachim Löw zu viel. Er sah sich zum Handeln veranlasst und suspendierte Max Kruse, weil dieser seiner Vorbildrolle als fokussierter und konzentrierter Nationalspieler zum wiederholten Male nicht entsprochen und sich trotz eindringlicher Mahnungen abermals unprofessionell verhalten habe. Die Massnahme des Bundestrainers darf als richtig qualifiziert werden und ist als deutliches Signal an jeden Nationalspieler zu verstehen. Die „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“ (FAS) sah dies jedoch anders. Sie empörte sich und bescheinigte dem deutschen Fussball eine zur „Triplemoral“ gesteigerte Form doppelmoralischen Verhaltens. Dabei verwies die FAS auf einen anderen Nationalspieler (Marco Reus), der trotz Fahrens ohne Führerschein nicht aus dem Kader gestrichen worden sei. Für die FAS schienen die Fälle offenbar miteinander vergleichbar zu sein, frei nach dem Motto: „Si duo idem faciunt (non) idem est“. Aus sportfachlicher Sicht sind sie es indessen nicht. Denn schliesslich besteht ein Unterschied darin, ob ein Nationalspieler Nächte durchzecht und Ermahnungen des Bundestrainers ignoriert (Max Kruse) oder aber ein Fehlverhalten ohne Bezug zum Fussball einräumt und sich geläutert zeigt (Marco Reus). Nicht allen Medien will dieser Unterschied einleuchten. Schlimmer noch: Indem die FAS eine nachvollziehbare Entscheidung als „Triplemoral“ abkanzelt, schwingt sie sich selbst zum moralischen Oberrichter auf. Diesem fehlt zwar bekanntlich jegliche Bindung an eine Prozessordnung. Ein Blick ins Matthäus-Evangelium täte ihm gleichwohl gut. Denn dort steht die Moral von dieser Geschicht‘: „Richtet nicht, auf dass ihr nicht gerichtet werdet“!