Laurent Piau gegen FIFA – eine unendliche Geschichte

index(causasportnews / rem. / 5. Mai 2016) „Totgesagte“ leben bekanntlich länger: Wer meinte, dass der verhinderte Spielervermittler Laurent Piau, nachdem er den juristischen Kampf gegen die FIFA bzw. das von ihr erlassene Spielervermittler-Reglement sogar auf der Ebene der Europäischen Union (EU) verloren hatte, die Angelegenheit ruhen lassen würde, sieht sich eines Besseren belehrt: Der frühere Lehrer ist nach wie vor umtriebig und hat jüngst ein Urteil des „Cour d’Appel de Paris“ in dieser Sache provoziert. Dieses fiel indessen – einmal mehr – zu seinen Ungunsten aus.

Die Auseinandersetzungen zwischen Laurent Piau und dem Weltfussballverband FIFA gehen bis in die 1990er Jahre zurück. Per 1. Januar 1996 hatte die FIFA eine erste Version des Spielervermittlerreglements in Kraft gesetzt. Laurent Piau bewarb sich in der Folge um eine entsprechende Spielervermittlerlizenz; diese wurde ihm jedoch verweigert, da er die Voraussetzungen gemäss Reglement nicht erfüllte. Daraufhin ging er gegen das Spielervermittlerreglement juristisch vor, und zwar insbesondere auch vor den Organen und Instanzen der EU, wobei er Verstösse gegen das EU-Wettbewerbsrecht und die EU-Grundfreiheiten geltend machte. Die Verfahren zogen sich bis 2006 hin und endeten mit einer kapitalen Niederlage für Laurent Piau. Klarer und deutlicher ging es nicht, sollte man meinen (siehe zur „Causa Piau“ Scherrer/Muresan/Ludwig, Sportrecht, 3. Aufl. 2014, S. 256 f., sowie CaS 2006, S. 243).

Doch weit gefehlt: Ein halbes Jahr nach der abschliessenden Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union, im Oktober 2006, reichte Laurent Piau bei einem Gericht im französischen Nantes eine weitere Klage gegen die FIFA ein und begehrte Schadenersatz, weil er nicht zum Beruf des Spielervermittlers zugelassen worden sei – vor dem Hintergrund des Ausgangs der zuvor durchgeführten Verfahren ein etwas gewagtes Unterfangen. Nicht ganz überraschend war Laurent Piau weder vor dem Gericht in Nantes noch vor der Berufungsinstanz Erfolg beschieden – und nun auch nicht vor dem „Cour d’Appel de Paris“. Das Gericht wies das Anliegen von Laurent Piau, von der FIFA insgesamt über 8 Millionen Euro an Schadenersatz zugesprochen zu erhalten, vollumfänglich zurück. Ob der – nach fast 20 Jahren Rechtsstreitigkeiten einmal mehr – juristisch Unterlegene es nun endlich dabei bewenden lässt, bleibt abzuwarten…

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