Archiv der Kategorie: Allgemein

Eine «Wildcard» im Rennsport für eine Ski-Legende als «Lex Marcel Hirscher»

causasportnews / 1190/10/2024, 14. Oktober 2024

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(causasportnews / red. / 14. Oktober 2024) Ende dieses Monats beginnt die Weltcup-Rennsaison 2024/25 im alpinen Skirennsport. Ein reich befrachteter Rennkalender, aus dem die Abfahrten von Zermatt gestrichen wurden, wird vor allem das TV-Publikum vorwiegend in Europa erfreuen. Bei den Männern stellt sich vor dem Saisonstart die Frage, wer den in letzter Zeit dominierenden Schweizer Marco Odermatt im Kampf um den Gesamtweltcup aktuell und zukunftsgerichtet bedrängen könnte. Wird es allenfalls ein Skisport-Rückkehrer sein? Nachdem klar ist, dass der Internationale Skiverband (FIS; Fédération Internationale de Ski) mit einer «Wildcard» das Tor zum Weltcup für den Österreicher Marcel Hirscher aufgestossen hat, wird der 35jährige, achtfache Sieger im Gesamt-Weltcup, der sich 2019 aus dem Weltcup verabschiedet hat, zumindest als harter Konkurrent des Nidwaldners Marco Odermatt im Kampf um die begehrte, grosse Kristallkugel bei den Männern gehandelt. Daran glauben allerding nicht alle. Denn die fünfjährige Rennabstinenz der österreichischen Ski-Legende wird an diesem Ausnahmekönner nicht spurlos vorbeigegangen sein. Es kommt hinzu, dass der Schweizer Marco Odermatt Ski fährt wie von einem anderen Stern. Wohl nur eine gravierende Verletzung dürfte den Top-Sportler aus der Innerschweiz, der soeben 27 Jahre alt geworden ist, am erneuten Gewinn des Gesamt-Weltcups hindern. Marcel Hirscher ist 35jährig, Marco Odermatt 27jährig – im Sport ein gewaltiger Altersunterschied gleichsam von Lichtjahren.

Dass Marcel Hirscher nun in den alpinen Skirennsport zurückkehren kann, ist vor allem den Bestrebungen der FIS zu verdanken, welche nicht nur dem Druck Hollands und des Fahrers erlegen ist. Für das nicht gerade als Skisport-Hochburg bekannte Land wird der Österreicher in dieser Saison starten. Die Vergabe der «Wildcard» (freie Teilnahmeberechtigung) an Marcel Hirscher hat seit der Deponierung des entsprechenden Antrags bei der FIS für Diskussionen und Kritik gesorgt. Allgemein wird diese ausserordentliche Einräumung der Startberechtigung an Marcel Hirscher für die Niederlande als «Lex Marcel Hirscher» angesehen. Wie dem auch sei. Dass die Rückkehr der Skisport-Legende Marcel Hirscher der Attraktivität des alpinen Skirennsports zumindest nicht schadet, könnte eine Erklärung für die nicht ganz unumstrittene Vorgehensweise der FIS in diesem offensichtlichen Ausnahmefall sein. Nicht von Bedeutung ist, dass bezüglich der viel diskutierten Sondergenehmigung die Weltcup-Fahrer nicht in den Entscheidprozess des internationalen Verbandes in dieser «Causa» eingebunden wurden. Wie sagte es doch einmal ein FIS-Funktionär so schön: « Die Fahrer haben zu fahren, und sonst gar nichts.». Sicher ist, dass der Vorgehensweise des Verbandes in der Teilnahmeberechtigungs-Angelegenheit von Marcel Hirscher durchaus präjudizielle Bedeutung zukommen dürfte.

Laufsport am Berg als Alternative zum Bergsteigen?

causasportnews / 1189/10/2024, 10. Oktober 2024

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(causasportnews / red. / 10. Oktober 2024) Das Bergsteigen ist seit jeher eine faszinierende, herausfordernde und anspruchsvolle sportliche Disziplin. Dann beherrschten die Extrem-Alpinisten die Szene. Mit oder ohne Sauerstoff die höchsten Berge der Welt zu erklimmen, war und ist vor allem mit dem Namen des Südtirolers Reinhold Messner verknüpft. Dann hiess es grundsätzlich in Anlehnung an die eherne Sport-Maxime «citius (schneller), altius (höher), fortius (stärker)» vor allem im Zusammenhang mit dem Bergsteigen «citius» und ein wenig «altius». Für Schnelligkeit am Berg sorgte etwa der 2017 am Mount Everest verstorbene Berner Bergsteiger Ueli Steck. Viele andere taten es ihm in punkto Geschwindigkeit im Alpinismus gleich.

Nun erreicht das Speed-Bergsteigen eine neue Dimension, wobei diesbezüglich gar nicht mehr von Bergsteigen gesprochen werden kann. Die Läufer haben die welthöchsten Erhebungen für ihre Aktivitäten entdeckt. Sie besteigen die Berge nicht mehr, sondern laufen so rasch als möglich (citius) hoch (altius) zu den Gipfeln. So der Amerikaner Tyler Andrews, der vom Ausdauer-Laufsport kommt und die Leistungsgrenzen jenseits des Marathons in den Bergen auslotet. Kürzlich ist der 34jährige Langdistanz-Läufer den 8163 hohen Manaslu in Nepal in 9:52 hochgerannt. Die 3313 Höhnmeter bewältigte er mit einem Schnitt von rund 330 Höhenmetern pro Stunde. Natürlich verlangsamte sich sein Tempo beim Aufstieg zum Gipfel des Manaslu in der immer dünner werdenden Luft logischerweise zusehends. Für diese ausserordentliche Leistung ist der Amerikaner dann geradezu frenetisch gefeiert worden.

Grundsätzlich sind die Bergläufer den Bergsteigern im einfacheren Gelände durchwegs überlegen (fortius). Bergsteiger oder Grenzgänger wie Ueli Steck sind im Kern zudem immer noch Abenteurer, Läufer wie der 173 Meter grosse und 55 Kilogramm schwere Tyler Andrews haben keine derartigen Ambitionen. Bergläufer gehen zudem beträchtliche Risiken ein, weil sie die Berge beispielsweise mit Spezial-Laufschuhen erklimmen und auf warme, hinderliche Kleidung verzichten. Dennoch scheint diese Form des Speed-Berglaufens eine Zukunft zu haben. Ein Anbieter kommerzieller Berg-Expeditionen berichtet von Kunden, die in Turnschuhen auf 7000 Meter hochlaufen möchten; solche Schuhe sind bequemer als die konventionellen Bergsteiger-Schuhe. «Normal» ist diese Art des Bergsportes dennoch nicht. Wetten, dass sich dieser neue Trend sportlicher Betätigung in den höchsten Bergregionen der Welt als Alternative zum Bergsport dennoch etablieren wird, auch wenn dieser mit traditionellem Alpinismus kaum etwas zu tun hat?

(Basisquelle: «Tages-Anzeiger», Zürich)

Erneute Gerichts-Klatsche für die FIFA – diesmal aus Luxembourg

causasportnews / 1188/10/2024, 5. Oktober 2024

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(causasportnews / red. / 5. Oktober 2024) Ein neuer «Fall Bosman» ist es nicht (ganz), aber die Auswirkungen einer Gerichtsentscheidung aus Luxembourg auf den organisierten Welt-Fussball sind wohl gewaltig und müssen als schallende Ohrfeige gegen den Internationalen Fussball-Verband (FIFA) angesehen werden: Der Europäische Gerichtshof hat auf Ersuchen eines belgischen Gerichts in einem sog. «Vorabentscheidungsverfahren» geurteilt, dass zentrale FIFA-Regeln des Verbands-Transfersystem gegen das Recht der Europäischen Gemeinschaft (EU-Recht) verstossen und somit widerrechtlich sind. Insbesondere geht es um die Solidarhaftung von Fussballklubs, welche einen Spieler unter Vertrag nehmen, der zuvor bei einem anderen Klub aus «nicht triftigem Grund» (was weitgehend der Reglung von Art. 337 des Schweizerischen Obligationenrechts, OR, entspricht: Fall der ungerechtfertigten, sofortigen Vertragsbeendigung) aus einem (Arbeits-)Vertragsverhältnis ausgestiegen ist. Ungerechtfertigterweise vertragsbrüchig geworden nach Ansicht der FIFA war offenbar im vorliegenden Fall der heute nicht mehr aktive, 39jährige ehemalige Top-Spieler Lassana Diarra. Der Vorgang spielt sich ab im Spannungsverhältnis von Vertrags- und Verbandsrecht, bzw. geht es um die Thematik, wie das Verbandsrecht auf gewisse, arbeitsrechtliche Konstellationen zu reagieren hat, bzw. darf oder nicht darf.

Der Fussballspieler Lassana Diarra spielte ab 2014 beim Verein Lokomotive Moskau, überwarf sich dort mit dem Trainer und beendet schliesslich sein Gastspiel in der russischen Metropole. Er kam schliesslich bei Olympique Marseille unter, nachdem sich der belgische Klub RCS Charleroi von einem Vertragsabschluss mit dem Spieler scheute, weil wegen des (angeblichen) Vertragsbruchs in Moskau eine Solidarhaftung des neuen Klubs mit dem Spieler befürchtet werden musste; die involvierten Verbände hatten damit gedroht. Die FIFA, letztlich vom Internationalen Sport-Schiedsgericht TAS (Tribunal Arbitral du Sport) mit Sitz in Lausanne gestützt, belegte den Spieler wegen des Vertragsbruchs ohne triftigen Grund (ungerechtfertigt Vertragsbeendigung) mit einer Busse von 10 Millionen Franken, wofür der neue Klub mit dem Spieler hätte solidarisch gerade stehen müssen. Diese FIFA-Entscheidung und das TAS-Urteil wollte der Spieler nicht akzeptieren und rief das Gericht in Mons (Belgien; Sitz des RCS Charleroi) an. Diese Instanz legte die Rechtsfrage, ob diese Solidarhaftung eines Klubs für einen Vertragsbruch eines Spielers, mit dem der Klub noch keine Rechtsbeziehung hatte, dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vor (Gerichte im europäischen Raum können dem Europäischen Gerichtshof Rechtfragen bezüglich Kompatibilität mit dem Unionsrecht unterbreiten. Der Gesamtentscheid wird dann vom nationalen Gericht, das den Europäischen Gerichtshof angerufen hat, entschieden). Das Verbandsrecht (mit der Solidarhaftung von Klubs bei Vertragsbeendigungen aus nicht triftigen Gründen) verstosse gegen EU-Recht, lautet nun der Entscheid aus Luxembourg. Das Gericht in Mons wird nun das finale Urteil zu fällen haben.

Damit kassierte die FIFA eine schmerzhafte Gerichts-Klatsche und wird insbesondere die Solidaritätsregelung zum Schutz der Klubs nicht mehr halten können. Die FIFA wäre jedoch nicht die FIFA, wenn sie den Spruch aus Luxembourg nicht in einen Sieg umdeuten würde. Als nicht so schlimm, hiess es vom Zürichberg in der Stadt Zürich nach Bekanntwerden des EU-Gerichtsentscheids. Das sehen Sportrechts-Experten wesentlich anders, auch wenn die Dimensionen dieses Falles nicht ganz, aber dennoch, mit den Auswirkungen des «Bosman-Entscheids» von 1995 verglichen werden können. Apropos Jean-Marc Bosman: Jener Spieler wurde vom gewieften belgischen Rechtsanwalt Jean-Louis Dupont vertreten, der selbe Anwalt also, der nun auch für Lassana Diarra – juristisch erfolgreich – tätig ist!

Die FIFA musste nun in kürzester Zeit juristisch zweimal schmerzliche Niederlagen vor Gerichten einstecken, kürzlich am Zürcher Handelsgericht, als es gegen den Technologiekonzern Google eine Schlappe absetzte (vgl. auch causasportnews vom 26. September 2024); und nun in der «Causa Lassana Diarra» am Europäischen Gerichtshof. Die Gralshüter des Unionsrechts setzten zumindest einen gewichtigen Sargnagel bezüglich des FIFA-Transfersystems und des exzessiv gehandhabten, arbeitsrechtlichen Vertragsschutzes zu Gunsten der Klubs.

Die Entscheidung ist auch ein Fingerzeig bezüglich der Rechtlage in der Schweiz, wenn ein Fussballspieler aus der Sicht der FIFA (durchwegs auch gestützt durch das FIFA-lastige TAS) ungerechtfertigterweise aus einem Arbeitsvertrag aussteigt und ein neuer Klub für Schadenersatz, Busse, usw. solidarisch mit dem Spieler zu haften hat, bzw. haften soll. Diese Verbands-Rechtsprechung aus der FIFA-Zentrale ist zweifelfrei auch nach schweizerischer Rechtordnung krass widerrechtlich.

Mysteriöses und Skandalöses um den Tod der Radrennfahrerin Muriel Furrer

causasportnews / 1187/10/2024, 2. Oktober 2024

(causasportnews / red. / 2. Oktober 2024) Immer noch unfassbar wird in der Sportwelt versucht, das abrupte Ende des Lebens der erst 18jährigen Muriel Furrer im U19-Rennen der Juniorinnen anlässlich der Rad-Weltmeisterschaften in Zürich am 26. September 2024 zu verarbeiten und zu verkraften. Der Unfalltod, der sich in einem Waldstück in Küsnacht ZH zutrug, wird zunehmend mysteriöser und ist bis dato ungeklärt. Bis jetzt ist es jedenfalls nicht gelungen, den Hergang der dramatischen Ereignisse zu klären. Offensichtlich kam die Zürcher Nachwuchshoffnung auf einer Abfahrt in einer Linkskurve von der Strasse ab und wurde in ein Waldstück katapultiert. Sie erlitt ein irreversibles Schädel-Hirn-Trauma und erlag kurze Zeit später, am 27. September 2024, diesen Verletzungen. Niemand weiss bis jetzt, wie sich das Unglück mit seinen dramatischen Auswirkungen letztlich zutrug. Blieb die Fahrerin, im Wald liegend, lange Zeit sich selber überlassen, und hätte sie allenfalls bei rascher Hilfe gerettet werden können? Weder Mit-Konkurrentinnen oder Offizielle nahmen den Vorfall wahr; Zuschauer befanden sich an jenem Streckenabschnitt keine. Nicht klar ist, wie lange die verunglückte Radsportlerin unbemerkt im Wald lag, bis ihr Fehlen im Rennen bemerkt wurde. Dass eine Fahrerin in einem WM-Radrennen unbemerkt «verschwinden» kann, ist mehr als nur mysteriös. Im Moment wird versucht, den Unfallhergang zu rekonstruieren.

Schon nach dem Unfall, als die Ärzte um das Leben der jungen Fahrerin kämpften, war es für die Offiziellen der Veranstaltung klar, dass die WM in Zürich weitergeführt werden solle. Auch als der Tod von Muriel Furrer bekanntgegeben werden musste, war eine vorzeitige Beendigung der Weltmeisterschaft kein Thema. Angeblich mit dem Einverständnis der Familie der verunglückten Athletin wurden die Wettbewerbe, letztlich mit dem vielumjubelten Professional-Rennen der Männer als Höhepunkt, fortgesetzt. Wie wenn sich in einem solchen Fall eine derart leidgeprüfte Familie eines tödlich verunglückten Menschen für den Abbruch einer solchen Veranstaltung aussprechen würde! Zynischer geht es wohl nicht mehr.

So wurde das Restprogramm der Rad-WM in Zürich programmgemäss fortgesetzt und abgeschlossen. Getreu dem Motto: «The show must go on». Die kompromisslose Weiterführung der Veranstaltung war nicht die einzige, erbärmliche Reaktion der Verantwortlichen der Weltmeisterschaften (des Radsport-Weltverbandes UCI und der lokalen Organisatoren), welche sich nach dem tragischen und traurigen Unglücksfall unsensibel, gefühlskalt und hartherzig verhielten. Zudem hatten sie plötzlich ihre Sprache verloren. Kein Wort des Mitgefühls und der Anteilnahme ging über ihre Lippen. Das so oder so schillernde Funktionärs- und Organisationswesen im Radsport zeigte in Zürich seine hässliche Fratze. Dass sich nicht einmal die Politikerinnen und Politiker von Stadt und Kanton Zürich zur Tragödie im bedauernden Sinne äusserten, ist nur beschämend und zeigt, wes’ Geistes Kind diese Polit-Ideologen, welch die Rad-Weltmeisterschaften in und um Zürich als einwöchige, politische Aktion gegen den Individualverkehr, der flächendeckend lahmgelegt wurde, verstanden.

Der Tod der jungen Muriel Furrer ist schockierend und traurig, die Reaktionen insbesondere der Veranstalter der WM in Zürich hierauf sind ein einziger Skandal.

Personelles aus der Sport- und Verbandspolitik

causasportnews / Nr. 1186/09/2024, 29. September 2024

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(causasportnews / red. / 29. September 2024) Über die Bedeutung des Bundesamtes für Sport (BASPO), einem Bundesamt der Schweizerischen Eidgenossenschaft, das dem Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) angegliedert ist, herrscht weitgehend Unklarheit, bzw. Verwirrung, insbesondere was den Sport anbelangt. Der organisierte Sport in der Schweiz ist vor allem eine private Angelegenheit, und je weniger der Staat hier eingreift, desto besser ist dies für den Sport. Eine gewisse gesellschaftlich Bedeutung kommt dem Amtsvorsteher oder – Vorsteherin des VBS dennoch zu. Aktuell ist dies der 61jährige Matthias Remund, der das Bundesamt für Sport in Magglingen seit 19 Jahren führt; ihm werden wesentliche Verdienste um die Sportförderung in der Schweiz nachgesagt. Doch damit, und mit dem Direktorenposten im Bundesamt wird nun Ende Oktober Schluss sein, wie einer offiziellen Meldung zu entnehmen ist. Der ehemalige Elite-Langläufer soll im kommenden Jahr CEO und Generalsekretär des Internationalen Hochschulportverbandes (FISU) mit Sitz in Lausanne/Schweiz werden. Ab 1. November wird die 57jährige Betriebsökonomin Sandra Felix die Leitung des Bundesamtes übernehmen. Die neue Direktorin leitet derzeit die Bereich Sportpolitik und Recht im Bundesamt für Sport und ist seit 2021 Stellvertreterin des abtretenden Matthias Remund. Für die Neubesetzung der Spitze des Amtes wurde also eine interne Lösung favorisiert.

Ein personeller Wechsel steht offenbar auch im Schweizer Eishockey bevor. Der Präsident des Eishockey-Verbandes (SIHF), der ehemalig Handballspieler Stefan Schärer, wird derzeit zwischen den Mühlsteinen des Amateur- und des Professionalsportes zerrieben und dürfte dieses Jahr als Verbandspräsident kaum überleben, was nicht verwundert. Der bald 60jährige Funktionär, der als unbedarfter Funktionär und im Hauptberuf als schillernder Unternehmer und Geschäftsmann gilt, ist eine eher heterogene Persönlichkeit. «Verbandsboss Schärer auf der Abschussliste», titelte soeben das helvetische Boulevardblatt «Blick» (28. September 2024). Eine derartige Schlagzeile ist in der Regel nichts anderes als ein im voraus angekündigter Rauswurf.

Streit um Streit-Villa ohne Ende

causasportnews / Nr. 1185/09/2024, 28. September 2024

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(causasportnews / red. 28. September 2024) Der heute 46jährige Mark Streit zählte zu den Besten seines Fachs. Das hat er über Jahre in- und ausländischen Klubs sowie in der Schweizer Nationalmannschaft bewiesen. Seine Aktiv-Karriere als bewährter Eishockey-Verteidiger hat der gebürtige Berner längst hinter sich – er zog sich 2017 aus dem Wettkampf-Geschäft zurück – und ist seither dem bürgerlichen Leben zugeneigt. An pekuniären Mitteln fehlt es dem sympathischen, erfolgreichen Sportler nicht; und alle gönnen ihm dies, was an sich völlig untypisch für die Schweiz ist. So erfüllte er sich 2019 einen Jugendtraum und liess im Nobelort Muri bei Bern eine Villa an einer Hanglage errichten. Zudem wurde ein Infinity-Pool sowie ein Koi-Teich erstellt. In den Medien war in diesem Zusammenhang von einer «Traumvilla» die Rede. Geht es um Träume, ist die Grenze zu Albträumen nicht selten rasch erreicht oder sogar überschritten. Während der Bohrung für eine Erdwärmesonde kam es nämlich auf dem Grundstück des ehemaligen Eishockey-Stars zu einem verhängnisvollen Zwischenfall. Berührt oder beschädigt wurde während den Bohrarbeiten ein sog. «Arteser», eine Art Grundwasserkammer, aus der in der Folge Wasser austrat und im Paradies der Reichen und Schönen in Muri für Friktionen und Verstimmungen sorgte. Aus der mit Grundwasser gefüllten Höhle auf Mark Streits Grundstück tritt immer noch unablässig Wasser aus. Ein Ende des Zustandes ist nicht abzusehen. Derzeit wird versucht, das fliessende Wasser mit einer Sickergalerie zu bekämpfen. Diese Begebenheit verursachte und verursacht unterhalb der Streit-Villa Schäden und Ärger. Die missglückte Baute sorgte bald einmal auch für «Juristenfutter». Plötzlich benötigte der ehemalige Eishockey-Verteidiger einen Verteidiger aus einer anderen Sparte, nämlich aus der Anwalts-Zunft. Ein Strafverfahren gegen ihn wurde 2023 jedoch eingestellt. Bei den Untersuchungen im Zuge des Wasser-Dramas wurden Verstösse gegen das kantonale Baugesetz festgestellt; ein Verstoss betraf zudem einen Vorgang ausserhalb des «Wasser-Falls»; es ging dabei um den Bau eines von Mark Streit gewünschten Koi-Teiches, der ohne Baubewilligung erstellt wurde. Der ehemalige Top-Sportler wurde schliesslich von jeglicher strafrechtlichen Verantwortung entlastet, weil er sich auf seine Baufachleute habe verlassen dürfen, so die zuständige Staatsanwaltschaft, welche das Verfahren einstellte.

So standen letztlich fünf Beschuldigte vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland. Das Verfahren endete mit Schuldsprüchen für den Architekten des Projekts sowie den Bauführer der Unternehmung, welche mit der Bohrung für die Erdwärmesonde beauftragt war. Freigesprochen wurden der Bohrmeister und der Geschäftsführer der Erdbohr-Unternehmung sowie ein Gebäudetechnik-Spezialist. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Das Drama um die Bohrungen auf dem Grundstück von Mark Streit dürften vielmehr noch zivilrechtliche Nachspiele haben. Irgendwer muss letztlich für die vor allem durch den unablässigen Wasseraustritt bewirkten Schäden, ausgehend vom Grundstück des Ex-Professionals, geradestehen. Dabei geht es um Millionen von Franken. Ein Streit um die Streit-Villa ohne Ende also.

Merke: Geht es um die Verwirklichung von Träumen, werden Albträume oft rascher Tatsache…

0 : 1 – FIFA erleidet gegen Google eine schmerzhafte Prozessniederlage

causasportnews / Nr. 1184/09/2024, 26. September 2024

(causasportnews / red. / 26. September 2024) Es hätte für den Welt-Fussballverband (FIFA) mit Sitz in Zürich das ganz grosse Kino mit juristischer Sonder-Akrobatik werden sollen, doch nun erlebten die Funktionäre vom «Zürichberg» mit ihren Rechtsberatern einen veritablen «Filmriss», eine schmerzhafte Prozessniederlage gegen einen anderen grossen Player im Weltkino, das globale Technologieunternehmen Google (im Prozess als Beklagte: Google Ireland Limited. und Google LL.). Der als Verein nach schweizerischem Recht organisierte Fussballverband scheiterte mit seinen Begehren am Zürcher Handelsgericht, wonach Google als Betreiber der weltbekannten Suchmaschine für Inhalte und Hinweise auf eine Plattform, auf welche in diesem Rahmen verwiesen wird, verantwortlich sei (vgl. auch causasportnews vom 31. August 2024). Geklagt wurde wegen Persönlichkeitsverletzung sowie Verletzung von Datenschutzbestimmungen.

Auf einer Webseite sind mehrere Artikel über die FIFA und Funktionäre sowie beim Verband angestellte Personen erschienen, welche nach Auffassung des Fussballverbandes schwerwiegend persönlichkeitsverletzende und rufschädigende Inhalte aufweisen würden. Es geht dabei um die unschönen Seiten des organisierten Weltfussballs, wie Filz, Nepotismus, Korruption und andere unappetitliche Vorkommnisse und Gegebenheiten. Bei einer Google-Suche nach dem Namen «FIFA» sowie nach den Namen von Funktionären und Mitarbeitern würde, so die FIFA, auf «Google» eine Liste von Suchergebnissen mit negativen, persönlichkeitsverletzenden  Inhalten erscheinen. Der Verband wollte mit der Klage verhindern, dass diese Suchergebnisse über Google weiter angezeigt würden oder Verlinkungen auf diese Artikel ermöglicht würden.

Das Handelsgericht setzte dem Shodown der Giganten ein rasches Ende und wies die Klage ab. Es fehle an der Passivlegitimation (Stellung als «richtiger Beklagter» und Inhaber des streitigen Rechts) von Google. Dem Verband sei es nicht gelungen nachzuweisen, dass die unschönen Artikel auf der Webseite nur mit dem Suchwort «FIFA» auffindbar seien. Es wurde deshalb eine Mitwirkungshandlung von Google an der Persönlichkeitsverletzung (Art. 28 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, ZGB) verneint und eine Verantwortlichkeit der Suchmaschine für den Streitgegenstand negiert.

Das klare und unmissverständliche Urteil hat die FIFA offensichtlich bewogen, auf die Anrufung des schweizerischen Bundesgerichts in dieser Sache zu verzichten und diese Prozessniederlage zu akzeptieren. Es bleibt beim prozessualen 0 : 1 für Google. Man hält es nun offenbar mit Wilhelm Busch und Bertold Brecht: «Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert.».

«In «Causa Sport» (www.causasport.org) wird diese Entscheidung des Handelsgerichts des Kantons Zürich vom 21. August 2024, HG220030-O) noch ausführlicher behandelt werden.

Wird Sebastian Coe Nachfolger von IOK-Präsident Thomas Bach?

causasportnews / Nr. 1183/09/2024, 22. September 2024

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(causasportnews / red. / 22. September 2024) Er hat es nach Abschluss der Olympischen Sommerspiele in diesem Sommer in Paris verkündet, und nun wird es konkret: Der amtierende Präsident des Internationalen Olympischen Komitees (IOK), der Deutsche Olympiasieger von 1976, Dr. Thomas Bach, wird einem Nachfolger oder einer Nachfolgerin Platz machen. Der 70jährige Wirtschaftsanwalt aus der Fecht-Hochburg Tauberbischofsheim (Baden-Württemberg), dem es oft schwerfiel, persönliche, wirtschaftliche und sportliche Interessen auseinanderzuhalten und der sich zuletzt insbesondere wegen seiner Nähe zum russischen Sport im IOK und in der Sportwelt immer mehr isolierte, will nach zwei Präsidial-Amtsperioden nicht mehr kandidieren (was aufgrund der Satzungen und mit Blick auf das Alter des Top-Funktionärs auch kaum mehr möglich wäre). Damit ebnet er wohl den Weg für den ehemaligen Leichtathleten Sebastian Coe ins IOK-Präsidium.

Wie es so ist, wenn man aus einer wichtigen Position ausscheiden will oder muss, oder auch einen Rückzug ins zweite Glied vorbereitet, liegen die Dinge bei Thomas Bach, der als gerissener Anwalt und im Sport als globaler Strippenzieher gilt, nicht anders: Man ist in jeder Hinsicht und vor allem gesellschaftlich «abgemeldet». So verhält es sich auch mit Thomas Bach, über dessen Rücktritt nun kaum mehr ein Wort verloren wird.

Das Interesse konzentriert sich derzeit vielmehr auf seine Nachfolge. Die Wahl des neuen IOK-Präsidenten oder -Präsidentin soll im März 2025 erfolgen. Der Präsident oder die Präsidentin wird das Amt am 24. Juni 2025 antreten. Es dürfte wohl keine Frau sein, die auf Thomas Bach folgen wird und das wichtigste und höchste Amt im Weltsport übernehmen soll. Im Rennen um das höchste IOK-Amt scheint der Brite Sebastian Coe über die besten Karten zu verfügen. Der smarte «Lord» gewann in jüngeren Jahren sogar eine Olympische Goldmedaille mehr als Thomas Bach. In der Disziplin 1500 Meter-Lauf war er 1980 und 1984 nicht zu schlagen. Unter anderem ist der Londoner derzeit Präsident des Internationalen Leichtathletik-Verbandes (IAAF). Bei Sebastian Coe stimmt an sich alles, doch ein Wermutstropfen ist auch bei ihm auszumachen: Er wird am kommenden Sonntag, 29. September 2024, bereits 68 Jahre alt. Bis vor kurzem war das fortgeschrittene Alter so etwas wie eine unabdingbare Basis für eine erfolgreiche Funktionärs-Karriere. Das war insbesondere im IOK so. Noch jetzt sind die über 100 Mitglieder durchwegs eher altgediente Funktionäre des Vereins IOK, das seinen Sitz in Lausanne hat. Schön an den Vereins Satzungen auch des IOK ist es, dass sie sich leicht ändern und allenfalls den realen Gegebenheiten anpassen lassen. In der «Causa Sebastian Coe» müssten insbesondere Altersbestimmungen angeglichen werden. Sonst spricht nichts gegen einen neuen Präsidenten Sebastian Coe, der das Rennen um den Top-Posten wohl so eindrücklich für sich entscheiden wird, wie er als Aktiver in der Leichtathletik brillierte.

Doch zuerst muss auch diese Wahl über die Bühne gehen. Es kandidieren neben Sebastian Coe der 60jährige Prinz Feisal bin al-Hussein aus Jordanien, der Sohn des ehemaligen IOK-Präsidenten Juan Antonio Samaranch, Juan Antonio Samaranch Junior (64jährig) aus Spanien, der französische UCI-Radsport-Verbandspräsident, David Lappartient (51jährig), aus dem Turn-Sport Morinari Watanabe (65 jährig, aus Japan) sowie der schwedisch-britische Geschäftsmann und Präsident des Internationalen Skiverbandes (FIS), Johan Eliasch (62jährig). Der bisher einzigen Frau auf der Kandidaten-Liste, der 41jährigen Sportministerin Kirsty Coventry aus Simbabwe, werden lediglich Aussenseiter-Chancen eingeräumt. Klar: Bis in einem halben Jahr kann noch vieles geschehen…

Spiel, Spass, Sport – und es geht noch peinlicher

causasportnews / Nr. 1182/09/2024, 19. September 2024

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(causasportnews / red. / 19. September 2024) Immer wenn die TV-Konsumentinnen und -Konsumenten glauben, der Tiefstpunkt der Fernsehunterhaltung sei erreicht und das Niveau des Gebotenen sei nicht mehr zu unterbieten, werden sie eines besseren belehrt. Seit Jahren jagen sich die Peinlichkeiten, nicht nur im Comedy-Bereich. Vor allem in Deutschland, im Land der Dichter, Denker und Spassmacher (das gilt auch für Dichterinnen, Denkerinnen und Spassmacherinnen) präsentiert sich die Situation verheerend. Dies insbesondere in Anbetracht der Sichtweise des weniger privilegierten TV-Publikums, das mangels Freizeit-Alternativen verdammt ist, sich an Samstagabenden vor den Fernseh-Schirmen zerstreuen lassen zu müssen, teils auch im Sinne des Sportes (disportare, lat., heisst schliesslich sich zerstreuen). Da geht es, nicht nur im Privat-Fernsehen, zu und her wie an einem permanenten Tag der offenen Tür im Irrenhaus. Geradezu ausserirdisch dümmlich gebärden sich die Vertreterinnen und Vertreter der Comedy-Szene, von Monika Gruber (Erzählerin plumper Witze) über Luke Mockridge (menschenverachtender Selbstdarsteller) bis Oliver Pocher (selbstgefällige, omnipräsente Nervensäge). Irgendwie in dieser Sphäre schwebt Stefan Raab über den Comedy- und Entertainment-Niederungen herum. Der 57jährige Unterhalter, Spiel- und Spassmacher hat soeben angedroht, künftig wieder mehr Fernseh-Shows zu machen nach seinem erneuten, einmal mehr missglückten Abstecher in die Welt des Faustkampfes. Was wollte er der TV-Gemeinde wohl beweisen, etwa, dass die physische Überlegenheit des Mannes gegenüber der Frau ein Axiom sei; oder, dass Sport eben doch Mord ist? Das gelang fast beinahe…

Zum dritten Mal ist der Tausendsassa des schlechten Geschmacks gegen die Deutsche Boxerin Regina Halmich angetreten; zum dritten Mal ist der Kölner als Verlierer aus dem Ring getrottet. Als Stefan Raab erstmals 2001 gegen Regina Halmich, unbestritten eine Top-Athletin, kämpfte und mit einer gebrochenen Nase nach Hause geprügelt wurde, war das so etwas wie ein Kampf der Geschlechter – wenn auch von der Ausgangslage her bizarrer. 2007 erging es dem Entertainer, anlässlich des erneuten Duells mit der 47jährigen Boxerin, nicht besser. Auch vor ein paar Tagen endete der spektakuläre Nonsens in dritter Auflage so wie zweimal zuvor. Stefan Raab ist wohl ein schlechter Verlierer. Dass er nun von einer Frau zum dritten und hoffentlich letzten Mal als Mann und Grossmaul vorgeführt worden ist, dürfte seinem Ego kraft seiner verblendeten Grossmauligkeit kaum geschadet haben, auch wenn ihm die dritte Niederlage gegen dieselbe Gegnerin noch ein paar weitere Hirnzellen gekostet haben dürfte (na und?). An der Show im Boxring hatte das Fernseh-Publikum seine helle Freude (wirklich?), und der Hansdampf der Unterhaltungs-Branche wird nun wohl allerdings nicht daran zu hindern sein, die TV-Community künftig wiederum in seinem angestammten Betätigungsfeld zu nerven. Dort wird er zweifellos den Beweis antreten wollen, niveaumässig noch weiter sinken zu können.

Vgl. dazu auch den Beginn dieses Beitrags – also: quod erat demonstrandum (was zu beweisen war).

Zwei Sport(ler)-«Legenden» im Alterungs-Modus

causasportnews / Nr. 1181/09/2024, 16. September 2024

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(causasportnews / red. / 16. September 2024). Als der aktuelle Präsident des Welt-Fussballverbandes FIFA, Gianni Infantino, 2016 das Amt als Präsident der weltumspannenden Fussball-Organisation antrat, umgab er sich vor allem mit Fussball-«Legenden», um seine eigene Wichtigkeit im Zusammenhang mit der Symbolkraft dieser Fussball-Heroen zu unterstreichen. Dies geschah in Analogie zu Gaius Iulius Caesar, der im Theaterstück «Julius Cäsar» von William Shakespeare diese Forderung in den Raum stellte: «Lasst wohlbeleibte Männer um mich sein». Zeitgemäss waren es beim neuen FIFA-Präsidenten keine dicken Männer, sondern eben Fussball-«Legenden», mit denen er sich zu umgeben pflegte. Wahrscheinlich war unter diesen «Legenden», welche der FIFA-Präsident meinte, auch der soeben 80 Jahre alt gewordene Günter Netzer. Dieser feierte am 14. September seinen speziellen Geburtstag an seinem Wohnsitz in Zürich. Die Limmatstadt war auch die letzte, fussballerische Wirkungsstätte des sowohl rebellischen als auch genialen Spielers mit jeweils direktem Drang zum Tor; ansonsten liess er neben dem Spielfeld nichts anbrennen, fuhr schnelle Autos, trug extravagante Kleider, umgab sich mit attraktiven Frauen und erlangte mit seinen langen, blonden Haaren einen Kultstatus. Also in dieser Hinsicht nicht das, was Gianni Infantino gemeinhin favorisiert. Die Bestrebungen, sich mit «Legenden» zu umgeben, hat der etablierte Funktionär an der Spitze des Weltverbandes offenbar hinter sich gelassen; er ist nach acht Jahren im Amt überhaupt in der Anonymität verschwunden, getreu dem bewährten Funktionärs-Motto: «Geniessen und schweigen».

So wird Günter Netzer, zweifellos eine Fussball-«Legende», seinen speziellen Geburtstag im engsten Familienkreis gefeiert haben; vital, engagiert und abgeklärt. Sein Leben wird er weiterführen wie bis anhin, auch wenn er sich mit seinen 80 Jahren im eher fortgeschrittenen Alterungs-Modus befindet. Ähnlich verhält es sich aktuell mit der Bergsteiger-«Legende» Reinhold Messner. Am 17. September wird er ebenfalls 80 Jahre alt. Der Mann ist wie der Deutsche Fussball-Überflieger Günter Netzer top-fit und lässt derzeit in den Medien sein turbulentes Leben Revue passieren und bringt es auf den Punkt: «Ich kann nichts dafür, dass ich eine Legende bin»; das trifft natürlich zu. Der Alpinismus-Pionier hat Bergsteiger-Geschichte in jeder Hinsicht geschrieben. Mit seiner dritten Frau lebt der Held des Bergsteigens aktuell im Südtirol und vermarktet sein Leben, das er zu einem grossen Teil mit teils gigantischen Entbehrungen in den Bergen verbracht hat. Dazu gehört nun aber vor allem auch sein Familien- und Privatleben, das in letzter Zeit alles andere als gradlinig verlaufen ist. Kein Wunder, mit drei Frauen und einigen Kindern ist es zweifelsfrei nicht einfach, gemeinsame Lebens-Nenner zu finden. Auch beim Alpinismus-Übermenschen Reinhold Messner sind heute Erkenntnisse, wie sie «Normal-Sterbliche» auch machen müssen, an der Tagesordnung. Die Zwistigkeiten im familiären Umfeld führt das 80jährige Berg-Monument auf eine eigene, massive Fehlleistung zurück: «Mein grosser Fehler war, dass ich mein Erbe zu Lebzeiten verteilte», sagt er (z.B. gegenüber der Zürcher Sonntags-Zeitung vom 15. September 2024). Eigentlich ist das bekannt: Wer sein Leben friedvoll beenden will, darf nur mit kalten Händen vererben lassen.

Günter Netzer und Reinhold Messner – zwei Sportler, die nun 80 Jahre alt sind, sich also im Alterungs-Modus befinden, können uns kraft Vitalität und Lebenseinstellung zumindest Vorbilder sein. Nicht nur als Sport(ler)-«Legenden» vermitteln sie vor allem Hoffnung für «Normal-Sterbliche». Denn was wäre das Leben ohne Hoffnung? «Hoffnungslos», würden beide Sport-Cracks wohl unisono antworten.