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Erhöhte Testosteronwerte: Vorläufig keine Einschränkungen für Läuferinnen

german-2512011_1920(causasportnews / rbr. / 19. Oktober 2018) Athletinnen mit natürlich erhöhten Blut-Testosteronwerten dürfen bis auf weiteres ohne Einschränkungen an internationalen Wettkämpfen der Mittelstreckenläuferinnen (400 Meter bis 1 Meile) teilnehmen: Die IAAF Eligibility Regulations for Female Classification werden nicht vor Ende März 2019 in Kraft gesetzt werden. Das hat der internationale Leichtathletikverband (International Association of Athletics Federations, IAAF, mit Sitz in Monaco) diese Woche bekannt gegeben. Die Geschichte des sog. DSD (Differences of Sex Development, auch Hyperandrogenismus genannt) in der Leichtathletik ist damit um ein Kapitel reicher. Hintergrund der Ankündigung der IAAF ist ein vor dem internationalen Sportschiedsgericht CAS (Court of Arbitration for Sport mit Sitz in Lausanne) hängiges Verfahren. Die Südafrikanerin Caster Semenya, Olympiasiegerin über 800 Meter von London 2012 und Rio de Janeiro 2016 sowie dreifache Weltmeisterin über die gleiche Distanz, hatte wegen der erwähnten Eligibility Regulations am 19. Juni 2018 Klage gegen die IAAF erhoben (s. causasportnews vom 25. Juni 2018). Diese sehen vor, dass Athletinnen mit DSD während mindestens sechs Monaten vor der Teilnahme an einem Mittelstreckenrennen eines internationalen Wettbewerbs ihren Blut-Testosteronwert unter 5nmol/L halten müssen. Die IAAF hatte beabsichtigt, die betreffenden Regeln per 1. November 2018 in Kraft zu setzen. Die Athletin ist der Ansicht, diese Regelung sei widerrechtlich.

Ursprünglich, im Mai 2011, hatte die IAAF eine Regelung erlassen, wonach Athletinnen mit erhöhten Blut-Testosteronwerten nur dann bei den Frauen starten durften, wenn sie sich einer androgensenkenden Behandlung unterzogen. Diese Regelung war vom CAS nach einer Beschwerde der indischen Leichtathletin Dutee Chand mit Zwischenentscheid vom 24. Juli 2015 vorläufig aufgehoben worden. Das CAS gab der IAAF sodann zwei Jahre Zeit, um den Einfluss von DSD auf die Leistungsfähigkeit der Athletinnen zu belegen (CAS 2014/A/3759). Im Rahmen dieses Verfahrens erarbeitete die IAAF neue Regeln, die nun Gegenstand des Verfahrens von Caster Semenya sind. Das Urteil des CAS über die Gültigkeit der IAAF Eligibility Regulations for Female Classification wird für den 26. März 2019 erwartet. Vom 27. September bis zum 6. Oktober 2019 finden in Doha/Katar die IAAF-Weltmeisterschaften statt. Bis dahin dürfte klar sein, ob Caster Semenya ihren in London 2017 errungenen Titel wird verteidigen können.

Manipulationsverdacht bei Champions League-Spiel

(causasportnews / red. / 17. Oktober 2018) Manipulationen im Sport sind gang und gäbe, oder wie es vor Jahren einmal Franz Beckenbauer anlässlich einer Veranstaltung des „Swiss Sport Forum“ in Zürich allgemein verständlich sagte: „Bschiss’n worden is‘ immer“ – und so wird es auch in Zukunft sein. Im Zusammenhang mit Sportwetten ist es um Betrügereien und Manipulationen im Sport in den letzten Jahren etwas ruhiger geworden. Die Sportverbände, aufgeschreckt nach dem „Fall Hoyzer“ 2005 in Deutschland (vgl. dazu u.a. Urs Scherrer/Remus Muresan/Kai Ludwig, Sportrecht, 3. Aufl., 2014), kehrten in der Folge einiges vor, um insbesondere mit Warnsystemen das Manipulationspotential im Sport im Zusammenhang mit Sportwetten zumindest gering zu halten. Dieses Engagement ist mangels aktueller Vorkommnisse wieder reduziert worden, insbesondere die Fussballverbände haben den Sport-Integritätsschutz im Zusammenhang mit Sportwetten weitgehend auf verbandsunabhängige, spezialisierte Dritte übertragen. Ein Grund dafür war die Erkenntnis, dass die Aufdeckung von Manipulationen – falls überhaupt – durchwegs durch staatliche Behörden erfolgt und Sportverbände und –organisationen über zuwenig Mittel und Möglichkeiten verfügen, um diese Manipulationsarten präventiv zu verhindern oder repressiv zu sanktionieren. Nun sind neuerdings zwei Vorgänge, die aufhorchen lassen, bekannt geworden. Anlässlich des Cup-Spiels zwischen dem FC Klingnau und dem FC Bramois in der Schweiz (beide Klubs gehören der 2. Liga an) soll es zu gravierenden Unregelmässigkeiten gekommen sein (s. auch causasportnews vom 11. September 2018). Ein Vorgang aus der Königsklasse des Fussballs, der UEFA Champions League, scheint noch einiges gravierender zu sein. Betroffen ist die Partie zwischen Paris Saint-Germain (PSG) und FK Roter Stern Belgrad vom 3. Oktober 2018. Auch wenn dem Top-Ensemble aus Paris durchaus hohe Siege zuzutrauen sind, ist ein 6:1-Erfolg in diesem hochklassigen Wettbewerb aber doch eher aussergewöhnlich – oder auffällig, wie es im Jargon heisst. Vermutungen zufolge soll ein Funktionär des serbischen Klubs eine hohe Summe auf eine Niederlage von Roter Stern mit fünf Toren Unterschied gesetzt haben. Diese Vorgabe war nach der 1:6-Niederlage erfüllt. PSG führte nach 40 Spielminuten bereits 4:0… Die französische Finanzstaatsanwaltschaft hat eine Voruntersuchung eingeleitet.

Eher keine Steuerhinterziehung im „Sommermärchen“

(causasportnews / red. / 15. Oktober 2018) Exakt drei Jahre sind es her, seit das deutsche Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ kolportierte, die Fussball-WM-Endrunde 2006 in Deutschland sei „gekauft“ worden. Das linke Medium vermeldete in der Ausgabe Nr. 43/2015 erstmals und exklusiv die Neuigkeit vom „zerstörten Sommermärchen“. Mehr Vermutungen, Hypothesen und Anschwärzungen statt Fakten und Beweise allerdings – ein Zustand, der bis heute andauert, obwohl das Magazin immer wieder „nachlegt“. Die Geschichte wurde dann zum „Fall DFB“, und im Zentrum des Skandals stand Deutschlands damalige Fussball-Lichtgestalt Franz Beckenbauer, der sich seither aus dem öffentlichen Leben verabschiedet hat. Seit der „Aufdeckung“ des Skandals und bis heute dreht sich alles um einen Betrag von 6,7 Millionen Euro, der im Rahmen der WM-Organisation in Deutschland durch den deutschen Verband (DFB) verschleiert bezahlt worden sein soll (Franz Beckenbauer erhielt damals den Betrag vom inzwischen verstorbenen Adidas-Chef Robert Louis-Dreyfus, das Geld wurde auf ein Konto des damaligen, zwischenzeitlich sanktionierten FIFA-Funktionärs Mohamed Bin Hammam in Katar überwiesen). Als Verantwortliche für die Vorgänge seitens des DFB wurden die beiden ehemaligen Verbands–PräsidentenTheo Zwanziger und Wolfgang Niersbach sowie der damalige DFB-Generalsekretär Horst R. Schmidt ausgemacht. Letztlich stand steuerstrafrechtlich die Frage im Mittelpunkt, ob es sich bei den besagten 6,7 Millionen Euro um eine Betriebsausgabe des DFB handelte oder nicht. Weil der Verwendungszweck des Geldes bis dato nicht nachvollzogen werden konnte, nahm die zuständige Staatsanwaltschaft an, der Betrag könne nicht als Betriebsausgabe qualifiziert werden; es sei somit seitens des DFB eine unkorrekte Steuererklärung abgegeben worden. Diese Meinung teilte das Landgericht Frankfurt a.M. nicht und lehnte heute einen entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft auf Eröffnung eines Hauptverfahrens wegen Steuerhinterziehung in der Höhe von insgesamt 13,7 Millionen Euro gegen die drei ehemaligen DFB-Funktionäre ab. Ein hinreichender Tatverdacht sei nicht zu erkennen, verlautete seitens des Gerichts. Die Staatsanwaltschaft kann nun gegen die Nicht-Eröffnung eines Verfahrens beim Oberlandesgericht Frankfurt a.M. Beschwerde führen. Ob sie dies tun wird, steht im Moment nicht fest. Allein die Entscheidung des Landgerichts muss als juristischer Erfolg der drei ehemaligen Funktionäre sowie des DFB qualifiziert werden. Bei der Aufarbeitung des angeblich gekauften „Sommermärchens“ geht es u.a. auch um die Gemeinnützigkeit des DFB.

Droht Fussball-Superstar Cristiano Ronaldo bald die Verhaftung?

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Klicken für Cristiano Ronaldo bald die Handschellen?

(causasportnews / red. / 10. Oktober 2018) Um Cristiano Ronaldos Hals zieht sich die sprichwörtliche Schlinge immer weiter zu. Zwischenzeitlich von zwei Frauen in Amerika wird er der Vergewaltigung bezichtigt, und nun droht ein einschneidender formeller Schritt: Die US-Polizei hat sich eingeschaltet und will den Juve-Star befragen. Das ist für den bald 34jährigen Portugiesen, der alle Vorwürfe von sich weist und für den selbstverständlich die Unschuldsvermutung gilt, ein herber Schlag. Es darf als notorisch betrachtet werden, dass einem Betroffenen zumindest gravierendes Ungemach droht, wenn sich Behörden in Amerika mit einem Vorgang befassen. Ist die Justizmaschinerie einmal am Laufen, gibt es für Betroffene kaum mehr ein Entrinnen. Es würde demnach nicht überraschen, wenn der in Italien spielende Ausnahme-Fussballer in absehbarer Zeit (irgendwo) verhaftet würde, sollte er sich nicht freiwillig zu einer Befragung in die USA begeben (was er wohl nicht tun wird). Die amerikanische „Micky Maus-Justiz“, deren Arm einen Grossteil der Welt umfasst, ist jedenfalls so unberechenbar wie der Ausgang von „Sex an the City“-Folgen…

Seit Wochen halten die Medien in Amerika und insbesondere auch in Europa die Story am Kochen, wonach Cristiano Ronaldo 2009 in Las Vegas ein Model vergewaltigt haben soll. Die danach zwischen dem angeblichen „Täter“ und dem Opfer ausgehandelte und erfüllte „Schweige-Vereinbarung“, welche der Betroffenen 375 000 Dollar eingebracht hat, will die Frau nicht mehr halten und hat den Schritt an die Öffentlichkeit gewagt. Das war es jedoch noch nicht: Weiterlesen

Wie Machtpoker im organisierten Professional-Fussball verlaufen

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Wer hat die besseren Karten im Machtpoker zwischen Spielern und Verbänden?

(causasportnews / red. / 8. September 2018) (Gute) Spieler gewinnen immer – nicht nur auf dem Spielfeld, sondern auch wenn es um vertragliche Belange geht. So soeben geschehen in Dänemark im Rahmen der Fussball-Nationalmannschaft des Landes. Es war die Konstellation, wie sie immer wieder vorkommt im Spannungsfeld zwischen Verbands- und Individualinteressen. In den Klubs ist es Spielern oft möglich, Verträge mit Individualsponsoren abzuschliessen. Derartige Kontrakte können allerdings dann zum Problem werden, wenn Spieler im Nationalteam tätig sind, der betreffende Verband aber bspw. mit Ausrüstern Verträge abschliesst, welche die Individualvereinbarungen der Spieler mit den Klubs tangieren. Aufgrund einer solchen Konstellation traten dänische Nationalspieler vor einigen Wochen in einen Streik, was zur Folge hatte, dass die Nationalmannschaft Dänemarks (Dansk Boldspil-Union, DBU) in einem Nations League-Spiel gegen die Slowakei mit einem Verlegenheitsteam antrat und in dieser Zusammensetzung (natürlich) klar verlor (0:3; siehe auch causasportnews vom 10. September 2018). Mit der kollektiven Arbeitsverweigerung wollten die Spieler als Angestellte der Klubs das Recht durchsetzen, Vereinbarungen mit Individualsponsoren abschliessen zu können, auch wenn diese mit Verbandssponsoren in Konkurrenz stehen. Nach erfolgter Einigung herrscht im dänischen Fussball wieder Friede, Freude und Optimismus sowie die Gewissheit, dass sich an bestimmten Gesetzmässigkeiten im professionellen Sport kaum je etwas ändert; solche Pokerspiele kennen a priori klare Sieger. So auch in diesem Fall: Derartige Machtkämpfe gehen immer zu Gunsten der Spieler aus – nicht nur, wenn sie zur Durchsetzung ihrer Forderungen von einer starken Gewerkschaft unterstützt werden und zum Mittel des Streiks greifen. Im konkreten Fall ist nach dem Spieler-Streik und zähen Verhandlungen zwischen Verband und Spielervereinigung eine entsprechende Einigung, die bis nach der EM-Endrunde in Deutschland gelten soll, erzielt worden.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte schützt das CAS (weitgehend)

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Sitzungssaal des EGMR (Bild: Adrian Grycuk)

(causasportnews / rem. / 2. Oktober 2018) Dem internationalen Sportschiedsgericht (Court of Arbitration for Sport, CAS) ist ein «Bosman-ähnliches Debakel» erspart geblieben: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Beschwerden von Claudia Pechstein und Adrian Mutu, die beide auf zentrale Merkmale der CAS-Schiedsgerichtsbarkeit zielten, nach einer stattlichen Verfahrensdauer von acht Jahren nunmehr weitestgehend abgewiesen. Infolge des EGMR-Urteils wird das CAS sein Verfahren zwar punktuell anpassen müssen; alles in allem kann die entsprechende Schiedsgerichtsbarkeit aber weiter betrieben werden wie bisher.

Die Vorgeschichte der «Causa Pechstein» ist hinlänglich bekannt: Die deutsche Eisschnellläuferin war 2009 vom internationalen Eislaufverband (International Skating Union, ISU) nach Dopingvorwürfen mit Sanktionen belegt worden, gegen die sie in der Folge bis zum CAS rechtlich vorging. Das CAS wies die Anfechtung Claudia Pechsteins jedoch zurück, und auch mit dem gegen das entsprechende CAS-Urteil vor dem Schweizerischen Bundesgericht eingelegten Rechtsmittel blieb die Athletin erfolglos (siehe zur «Causa Pechstein» nur etwa causasportnews vom 1. Oktober 2015 und vom 7. Juni 2016 sowie Causa Sport 2014, 199 ff.). Der «Fall Mutu» seinerseits Weiterlesen

RUSADA wieder rein, RUSAF weiter raus – Uneinheitliche Bewältigung des russischen Dopingskandals

russia-1454933_1920(causasportnews / red. / 1. Oktober 2018) Der internationale Sport bekundet nach wie vor Mühe mit einer einheitlichen Linie bei der Bewältigung des russischen «Staatsdoping»-Skandals. So hat etwa, während der Internationale Leichtathletikverband IAAF im Sommer entschieden hatte, den Russischen Leichtathletikverband RUSAF die volle Mitgliedschaft nicht wieder zu gewähren, die Welt-Antidopingagentur WADA nun im September beschlossen, die Russische Antidopingagentur RUSADA wieder als die für Russland zuständige Antidopingstelle anzuerkennen.

Die RUSAF war von der IAAF im November 2015 im Nachgang zur Aufdeckung des im russischen Sport weit verbreiteten und von staatlicher Seite unterstützten Dopings zunächst provisorisch und dann definitiv suspendiert worden. Die Wiederzulassung der RUSAF als volles IAAF-Mitglied wurde von der Erfüllung mehrerer Voraussetzungen abhängig gemacht, die von einer «Task Force» überprüft wurden. Gemäss dem jüngsten Bericht der Task Force erfüllt die RUSADA immer noch nicht alle entsprechenden Voraussetzungen, weshalb der Rat der IAAF im Juli beschlossen hat, die Suspendierung weiter aufrecht zu erhalten. Als Folge der Entscheidung der IAAF Weiterlesen

EM-Zuschlag an Deutschland: Wenn der Hund die Wurst bewacht…

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Wären aufgrund der Musterung als „Wachhunde“ im Fussball geradezu prädestiniert: Dalmatiner

(causasportnews / red. / 30. September 2018) Der Zuschlag der Fussball-Europameisterschaftsendrunde 2024 an den Deutschen Fussball-Bund (DFB) hat in Deutschland Genugtuung ausgelöst; Euphorie darüber war nirgends festzustellen. Das Land übt sich nach dem WM-Debakel in Russland vor drei Monaten in Demut – und ist sich der Brisanz des Veregabeentscheids des europäischen Fussball-Kontinentalverbandes UEFA bewusst. Der sportpolitische Vergabe-Gegner Türkei ist nicht „ohne“, was der Besuch des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan in Deutschland just am Tage der EM-Vergabe-Entscheidung und danach gezeigt hat; dieser sieht Deutschland ohnehin als eine Art Exklave der Türkei. Auch wenn es die (Sport-) Diplomaten nicht offen auszusprechen wagten, ist es evident: Die EM-Endrunde 2024 in der Türkei hat sich kaum jemand wirklich gewünscht. Oder, wie es ein Mann von der Strasse formulierte: „Es hat doch niemand Bock auf eine EM in der Türkei“. Somit war es gut, dass der Vergabeentscheid am Donnerstag in Nyon geheim erfolgte – so geheim, dass (unglücklicher- und übrigens auch unzulässigerweise) nur das Beschlussfassungsresultat publik wurde. Lediglich vier der abstimmenden Exekutivkomitee-Mitglieder votierten für den türkischen Verband (vgl. auch causasportnews vom 27. September 2018).

Was beim Weltfussballverband (FIFA) als Positivum gewertet wird (nämlich dass die WM-Endrunde zwecks Minimierung von Unregelmässigkeiten neuerdings vom Kongress vergeben wird, so wie im Juni – an die USA, an Kanada und an Mexiko in Bezug auf die WM 2026 – geschehen), wäre bei der EM-Vergabe am Donnerstag im Rahmen der UEFA wohl zur sport-politischen Katastrophe geworden. Eine offene Beschlussfassung oder Weiterlesen

Quod erat expectandum: Deutschland richtet die EURO 2024 aus

(causasportnews / red. / 27. September 2018) Das „Wunder von Nyon“ ist ausgeblieben: Erwartungsgemäss (siehe auch causasportnews vom 26. September 2018) hat das Exekutivkomitee der europäischen Fussballkonföderation UEFA die Austragung der Endrunde der Europameisterschaft 2024 an Deutschland vergeben. Der einzige weitere Mitbewerber, die Türkei, unterlag in der Abstimmung mit 12:4 Stimmen bei einer ungültigen Stimme. Die Vertreter Deutschlands und der Türkei durften an der Abstimmung nicht teilnehmen. Das Resultat war allgemein erwartet worden, weshalb auf Seiten des Deutschen Fussball-Bundes (DFB) kein ausgesprochenes Triumphgehabe an den Tag gelegt wurde. Wobei das auch damit zu tun haben könnte, dass der Nationalmannschafts-Fussball in Deutschland zur Zeit nicht gerade das beste Bild abgibt. Beim DFB weiss man, dass noch einiges an „Hausaufgaben“ zu machen ist…

EM-Endrunden-Vergabe 2024: Das Warten auf ein Wunder

ball-304101_1280(causasportnews / red. / 26. September 2018) Wenn der türkische Staatschef Recep Tayyip Edogan morgen Donnerstag seinen zweitägigen Staatsbesuch in Deutschland beginnt, dürfte er gleich eine (sportliche) Niederlage gegen den Gastgeber einfahren. In Nyon, am Sitz des europäischen Fussball-Kontinentalverbandes UEFA, wird nämlich die EM-Endrunde 2024 vergeben – und wenn nicht alles gewaltig täuscht, wird diese Vergabe zugunsten von Deutschland ausfallen. Dem Mitbewerber des Deutschen Fussball-Bundes (DFB), dem türkischen Fussballverband (Türkiye Futbol Federasyonu, TFF), werden kaum realistische Sieges-Chancen eingeräumt. Vor allem mit seinem politischen Kurs hat der streitbare türkische Staatspräsident die Chancen für sein Land im Kampf um den prestigeträchtigen und wirtschaftlich attraktiven Fussball-Anlass seit einiger Zeit massiv (mit)verringert. Obwohl Sport und Politik natürlich miteinander gar nichts zu tun haben. Während ein Zuschlag des EM-Projektes 2024 an die TFF eine gewaltige Sensation wäre, müsste eine Niederlage des DFB als Desaster des organisierten deutschen Fussballs bezeichnet werden – eine erneute „Klatsche“ nach der arg missratenen WM-Titelverteidigung Deutschlands im Sommer in Russland. Beobachter der Szene in Deutschland sind sich einig, dass nach einer Niederlage des DFB morgen in der Schweiz Verbandspräsident Reinhard Grindel etwa gleich angeschlagen wäre wie derzeit Bundeskanzlerin Angela Merkel. Der ehemalige Bundestags-Abgeordnete und heutige Spitzen-Fussballfunktionär dürfte jedoch der Vergabe in der Schweizer UEFA-Zentrale einigermassen gelassen entgegen blicken. Alles spricht für den DFB; auch die Buchmacher sehen den DFB klar vorne. Reinhard Grindels türkischer Funktionärskollege glaubt zwar an einen für den türkischen Verband positiven Entscheid – realistischerweise wird er auf ein Wunder hoffen müssen. Das weiss zweifelsfrei auch der türkische Staatspräsident. Trotzdem wird es unangenehm für ihn, wenn ihn die (erwartete) Botschaft am Donnerstagnachmittag auf deutschem Boden erreicht.