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Schweizer Unihockey-Amateur wegen (versuchten) Dopings sanktioniert

Unihockey: Auch dieser Sport ist vor Doping nicht gefeit

Unihockey: Auch dieser Sport ist vor Doping nicht gefeit

„Die Disziplinarkammer für Dopingfälle von Swiss Olympic hat einen 24-jährigen Unihockeyspieler wegen Verstosses gegen Antidoping-Bestimmungen für zwei Jahre gesperrt.“ – Diese auf den ersten Blick fast alltägliche Meldung entpuppt sich bei näherem Hinsehen sowohl in sportlicher als auch in rechtlicher Hinsicht als bemerkenswert. Zunächst der sportliche Aspekt: Der betroffene Spieler ist nicht etwa eine professioneller Spieler (was im Unihockey in der Schweiz ohnehin noch keine allzu verbreitete Erscheinung ist) oder zumindest in der Nationalliga tätig, sondern in der 4. Liga. Dabei handelt es sich um die zweitniedrigste Spielklasse im Unihockey.

In rechtlicher Hinsicht von Interesse ist der vom Spieler begangene Verstoss und wie es zu dessen Aufklärung kam. Das Zollinspektorat Zürich hatte im November 2014 eine an den Spieler adressierte Postsendung abgefangen und darin 80 Tabletten Turanabol sichergestellt. Diese enthalten den Wirkstoff Dehydrochlormethyltestosteron, welcher auf der Liste der verbotenen Substanzen der WADA steht und zur Gruppe der Anabolika gehört. Das Zollinspektorat leitete die Sendung daraufhin an die Stiftung Antidoping Schweiz weiter, welche den Sachverhalt bei der Disziplinarkammer für Dopingfälle von Swiss Olympic (DK) anzeigte. Die DK qualifizierte dies als versuchte Anwendung einer verbotenen Substanz. Die Folge war eine Sperre des Spielers für eine Dauer von zwei Jahren. Die Sperre ist indes noch nicht rechtskräftig. Der Spieler hat die Möglichkeit, gegen den Entscheid Berufung beim Internationalen Sportschiedsgericht (Court of Arbitration of Sport; CAS) zu erheben. Der Fall wird in der nächsten Ausgabe von Causa Sport ausführlicher dargestellt.

(Der Entscheid der DK wurde der Redaktion freundlicherweise von der Stiftung Antidoping Schweiz für die wissenschaftliche Bearbeitung zur Verfügung gestellt.)

Botschaft und Entwurf zum „Geldspielgesetz“ verabschiedet

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Wetten auf Pferderennen und andere Sportwetten sollen künftig genauer geregelt werden

Der Schweizerische Bundesrat hat am 21. Oktober 2015 zuhanden der Bundesversammlung den Entwurf – einschliesslich einer entsprechenden Botschaft – eines Bundesgesetzes über Geldspiele (kurz: Geldspielgesetz, BGS) verabschiedet. Mit diesem Gesetz sollen alle Glücks- bzw. Geldspiele in der Schweiz in einem einzigen Erlass geregelt werden. Gegenwärtig wird diese Materie durch zwei verschiedene Gesetze (Lotterie- und Spielbankengesetz) sowie mehrere Verordnungen normiert, die teilweise sehr alt und demnach dringend reformbedürftig sind (siehe zu diesem Thema insgesamt Urs Scherrer/Remus Muresan, Handbuch zum schweizerischen Lotterie- und Wettrecht, 2014).

Das BGS soll auch spezifisch sportbezogene Fragen regeln. So sind im Gesetzentwurf insbesondere Bestimmungen über Sportwetten enthalten; zudem soll mit dem BGS eine Strafbestimmung mit Bezug zu (wettbezogenen) Manipulationen von Sportwettkämpfen in das Sportförderungsgesetz eingefügt werden. Die entsprechenden, im Zuge der laufenden Revision des schweizerischen Glücks- bzw. Geldspielrechts geplanten Regelungen werden in einer der nächsten Ausgaben von „Causa Sport“ einer kritischen Würdigung unterzogen.

ISU-Regelung im Visier der EU-Kommission

2000px-International_Skating_Union.svgDem internationalen Eislauf-Verband (International Skating Union; ISU) droht – nach der vor deutschen Gerichten (zumindest vorläufig) erlittenen Schlappe im „Fall Pechstein“ – weiteres juristisches Ungemach: Die Europäische Kommission hat am 5. Oktober 2015 beschlossen, gegen die ISU ein förmliches Verfahren wegen möglichen Verstössen gegen das EU-Wettbewerbsrecht zu eröffnen. Auslöser der entsprechenden Untersuchung ist eine Beschwerde zweier niederländischer Eisschnellläufer. Diese richtet sich gegen Bestimmungen im ISU-Regelwerk, nach denen Athletinnen und Athleten u.U. mit einer lebenslangen Sperre im Zuständigkeitsbereich der ISU belegt – und mithin insbesondere etwa von der Teilnahme an Olympischen Spielen ausgeschlossen werden – können, wenn sie an Sportanlässen teilnehmen, die nicht von der ISU veranstaltet oder anerkannt sind. Darin könnte nach Auffassung der Beschwerdeführer ein Verstoss gegen das Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung gemäss Art. 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union; AEUV sowie ggf. gegen das Kartellverbot gemäss Art. 101 AEUV zu sehen sein. Die Europäische Kommission wird nun zunächst der ISU eine Möglichkeit zur Stellungnahme geben und anschliessend eine Entscheidung über die Vereinbarkeit der ISU-Regelung mit dem EU-Wettbewerbsrecht erlassen. Gegen diese kann vor dem Gericht der Europäischen Union (EUG) Rechtsmittel eingelegt werden.

Charles Friedek obsiegt vor dem Bundesgerichtshof gegen den DOSB

Logo_Deutscher_Olympischer_Sportbund_seit_2014.svgDie Nichtnominierung des Dreispringers Charles Friedek für die Olympischen Spiele 2008 in Peking hat zu einem juristischen Nachspiel geführt, das der Sportler nunmehr auch in letzter Instanz für sich entschieden hat. Der Athlet hatte zunächst bereits in erster Instanz Recht erhalten (CaS 2012, 67 ff.): Das Landgericht Frankfurt am Main hatte mit Urteil vom 15. Dezember 2011 dem Athleten einen Schadenersatzanspruch gegen den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) wegen schuldhafter Verletzung einer zwischen Charles Friedek und dem DOSB bestehenden Sonderverbindung zuerkannt (§ 280 Abs. 1 BGB). Auf Berufung des DOSB hin hatte die zweite Instanz allerdings zu Ungunsten des Athleten geurteilt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sah die Voraussetzungen eines Schadenersatzanspruches nicht als gegeben an. Insbesondere habe der DOSB keine Pflicht aus einem Schuldverhältnis verletzt, indem er den Athleten nicht zu den Olympischen Spielen nominierte (CaS 2014, 48 ff.). Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat das Berufungsurteil auf Revision des Klägers hin nun indessen aufgehoben. Der DOSB ist gemäss BGH als Monopolverband zur Nominierung von Athleten, welche die vom DOSB selbst aufgestellten Nominierungsvoraussetzungen erfüllen, verpflichtet. Diese Pflicht habe der DOSB schuldhaft verletzt. Entgegen der Auffassung des OLG Frankfurt seien die Nominierungsrichtlinien des DOSB bei dem gebotenen objektiven Verständnis dahin auszulegen, dass der Athlet die Olympianorm im Dreisprung mit dem zweimaligen Erreichen der B-Norm in einem Wettkampf erfüllt hatte. Im weiteren Verfahren wird das Landgericht Frankfurt nunmehr über die Höhe des dem Athleten grundsätzlich zustehenden Schadensersatzanspruchs zu entscheiden haben.

Reales und Surreales um die FIFA

Flag_of_FIFA.svgDer Weltfussballverband FIFA befindet sich in der Agonie. – Dieser Eindruck entsteht nach Sichtung von Medienberichten in den letzten Tagen. Im Nachgang zu den (vorläufigen) Suspendierungen von FIFA-Präsident Joseph Blatter und FIFA-Vize- und UEFA-Präsident Michel Platini überboten sich die Medien mit Schreckensmeldungen, nachdem nun das Objekt aller Angriffe letztlich zur Strecke gebracht worden ist und jetzt der Weltfussballverband als Organisation ins Zentrum des Interesses gerückt. „Der Kollaps der FIFA“ titelte die „Neue Zürcher Zeitung“ einen Tag nach Bekanntwerden der von der FIFA-Ethikkommission verhängten Massnahmen gegen die beiden Top-Funktionäre übergross und in fetten Lettern auf der Frontseite (NZZ vom 9. Oktober 2015), um ein paar Tage später zu vermelden, dass Joseph Blatter ohnehin seit dem 2. Juni 2015 kein Dossier mehr angerührt habe (NZZ vom 12. Oktober 2015). Welchen Stellenwert der Fussball im Weltgeschehen einnimmt, belegen Gewichtungen wie die folgenden: Die Griechenland-Finanzkrise ist kaum mehr präsent, die Menschheit scheint sich an die andere grosse Krise – die Flüchtlingskrise – gewöhnt zu haben, und auch der VW-Skandal vermag kaum mehr zu bewegen. Anders die Vorgänge um die FIFA. Der Weltfussballverband ist das Weltthema Nummer 1. Und nun hat es den Mann, den markantesten Exponenten dieser Institution, erwischt, der partout nicht zurücktreten will; er ist (einstweilen) in seinen Funktionen eingestellt. Die Zürcher „Weltwoche“ (41/2015) hat versucht, eine Antwort zu geben, weshalb die Journalisten derart durchdrehen, wenn ein von ihnen in den Fokus geratener „Bösewicht“ um keinen Preis, geschweige denn freiwillig, ab- oder zurücktreten will (vgl. zur Gesamtthematik etwa Alexander Görlach, Wir wollen euch scheitern sehen, 2014). Jahrelang hat Joseph Blatter diesem Medienmechanismus getrotzt – jetzt hat ihn die hauseigene FIFA-Ethikkommission zur Kapitulation gezwungen. „Er ist der Einzige aus den obersten Führungskreisen dieser Welt, der trotz feindseligster Medienattacken so lange im Amt blieb, wie es ihm beliebt“ – und so die Medienwelt immer mehr in Rage trieb, zog die „Weltwoche“ als Fazit. Real an diesem Szenarium ist (einzig), dass mit dem FIFA-Präsidenten und mit Michel Platini zwei FIFA-Funktionäre aus der Führungsetage der FIFA ausgeschieden sind – ob für immer, wird sich zeigen. Real ist auch, dass trotz dieser Abgänge die operative Leitung der FIFA durch das (verbliebene) Exekutivkomitee gewährleistet ist; denn die Nachfolgeregelung des an der Amtsausübung gehinderten FIFA-Präsidenten ist statutarisch festgeschrieben. Von einem „Kollaps“ der FIFA zu sprechen, ist demnach geradezu absurd; der Realitätsverlust, der dem gesperrten FIFA-Präsidenten durch Journalisten immer vorgeworfen worden ist, scheint nun diese selbst ereilt zu haben. Auch wenn auf der operativen Ebene des Verbands personelle Rochaden erforderlich geworden sind, bleibt die FIFA als juristische Person trotz der Turbulenzen unversehrt, insbesondere auch handlungsfähig. Geradezu surreal sind deshalb die Wertungen der Medien, die ein „kaputtes FIFA-System“ orten und nun eine „harte Hand der US-Justizbehörden“ fordern (NZZ vom 9. Oktober 2015). Dasselbe Medium versteigt sich dann sogar – ein paar Tage später – zur abstrusen Behauptung, die US-Justiz habe faktisch die Führung der FIFA übernommen (NZZ am Sonntag, 11. Oktober 2015). Viele Vorgänge sind im Rahmen der FIFA zumindest für Aussenstehende undurchsichtig. Was die Medien angeht, scheint die „Causa FIFA“ geeignet, zumindest teilweise zum Tummelfeld auch der unsinnigsten Szenarien zu werden.

Sponsoren zahlen und fordern

ImAdidas Brazuca World Cup 2014 Football, The Official Matchball Zuge des sog. „FIFA-Skandals“ haben sich nun auch einige FIFA-Sponsoren (Coca-Cola, McDonald’s, Anheuser-Busch, Visa) zu Worte gemeldet und den Rücktritt des FIFA-Präsidenten Joseph Blatter gefordert. Die Unternehmen sorgen sich allerdings nicht um ihren, sondern um den Ruf des Weltfussballverbandes, wie den Verlautbarungen der Sponsoren zu entnehmen ist. Die Forderungen der Sponsoren nach einem Rücktritt des FIFA-Präsidenten lässt einige Schlüsse zu: Weil es sich ausschliesslich um amerikanische Sponsoren handelt und die amerikanische Justiz daran ist, die FIFA in den Dunstkreis krimineller Organisationen zu rücken, kommt die Forderung der amerikanischen Sponsoren gegenüber der FIFA nicht überraschend. Sponsoren lassen sich nicht gerne in einem negativen Umfeld sehen (so etwa die immer wieder geführte Diskussion im Zusammenhang mit Sponsoring bezüglich des dopinganfälligen Radsports). Doch die Forderung seitens der US-Sponsoren wird allerdings nicht mit dieser Zielrichtung begründet: Man sorgt sich um den Ruf des Verbandes. Sinnigerweise bleiben Rücktrittsforderungen seitens anderer (nicht-amerikanischer) Sponsoren (derzeit) aus. Der langjährige Supporter „adidas“ beispielsweise will sich nicht der amerikanischen Forderung anschliessen, sondern verlangt lediglich dezidiert Reformen im Rahmen des Weltfussballverbandes. Die Forderung der US-Sponsoren ist zweifelsfrei politisch motiviert und ist im Gesamtzusammenhang mit den Attacken der US-Justiz gegen die FIFA zu sehen. Dass heute Sponsoren bestrebt sind, nicht nur zu zahlen und zu schweigen, sondern sich auch ganzheitlich einzubringen bestrebt sind, belegt auch ein Beispiel aus Deutschland: So hat der Hauptsponsor des Vereins Hansa Rostock („Kurzurlaub.de“) kürzlich auf die an sich ihm zustehende Werbefläche auf den Spieler-Trikots verzichtet. Der Grund dafür lag in Gewaltausbrüchen unter Fans sowie die Verwendung pyrotechnischen Materials im Zusammenhang mit einer Begegnung zwischen Hansa Rostock und dem 1. FC Magdeburg. Solche Vorkommnisse im Rahmen eines Fussballspiels seien unakzeptabel und würden auch vom Sponsor nicht hingenommen, äusserte sich „Kurzurlaub.de“. Mit dieser Massnahme (und auch nach den Forderungen der FIFA-Sponsoren) ist offenkundig geworden, dass künftig vermehrt mit Interventionen von Sponsoren im Sport zu rechnen ist, wenn der Sport oder sein Umfeld Negativ-Seiten zeigen. Ob auch eine umgekehrte Entwicklung Realität werden könnte, ist im Moment nicht abzusehen. Es ist jedoch kaum damit zu rechnen, dass z.B. Sportklubs in Zukunft aufbegehren werden, wenn Sponsoren ethisch fragwürdig handeln, so etwa der VfL Wolfsburg gegenüber dem Sponsor „VW“; der Fussball-Bundesligaverein wird sich kaum dazu entschliessen, die Trikotwerbung für den unter Manipulationsverdacht geratenen Autokonzern einzustellen.

„Pechstein“ ist kein „neuer Bosman“

clause-271038_640Die in der „Causa Pechstein“ zuletzt ergangenen Urteile deutscher Gerichte haben im Sport einige Unruhe und in der Sportrechtsliteratur einen veritablen „Sturm im Blätterwald“ ausgelöst. Die überwiegenden Reaktionen, vor allem diejenigen im unmittelbaren Anschluss an die betreffenden Urteile, waren von Befürchtungen dominiert, die „Causa Pechstein“ könnte das Ende der Sportschiedsgerichtsbarkeit – oder zumindest des „Schiedszwangs“ im Sport bedeuten. Rasch machte das Wort vom „zweiten Bosman-Fall“ die Runde. Nach der Bosman-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vor fast genau 20 Jahren waren die Transfersysteme der Fussballverbände kollabiert.

Besonnenere Stimmen sehen die Situation indessen deutlich weniger skeptisch. So jüngst insbesondere etwa die Sportrechtler Urs Scherrer, Remus Muresan und Kai Ludwig, die in einem Beitrag in der Zeitschrift für Schiedsverfahren (SchiedsVZ; 2015, S. 161 ff.) zum Schluss kommen, dass der Schadenersatzklage-Fall von Claudia Pechstein hinsichtlich seiner (potenziellen) Auswirkungen mit dem „Bosman-Fall“ nicht zu vergleichen sei. Insbesondere bedeuteten die – vom Münchner Landgericht und vom Münchner Oberlandesgericht gefällten – Urteile nicht das Ende der Sportgerichtsbarkeit.

Die deutsche Eisschnellläuferin Claudia Pechstein kämpft nach einer – ihrer Meinung nach ungerechtfertigten – Dopingsanktion seit Jahren um ihre Rehabilitation. Sie fordert nun auf dem Gerichtsweg von den involvierten Sportverbänden Schadenersatz in Millionenhöhe und hat beim Landgericht München eine entsprechende Klage gegen die Deutsche Eisschnelllauf-Gesellschaft (DESG) und die International Skating Union (ISU) eingereicht. In der Sache selbst ist zwar noch nichts entschieden, doch haben sowohl das Münchner Landgericht als auch das – als Berufungsinstanz angerufene – Münchner Oberlandesgericht festgestellt, dass sie als staatliche Gerichte durchaus zuständig seien, die Streitsache zu beurteilen. Dies, obwohl die betroffene Athletin eine Schiedsklausel zugunsten des Sportschiedsgerichts CAS unterschrieben hatte. Die beiden Gerichte folgten der Auffassung Pechsteins, dass der „Schiedszwang“ im Sport aufgrund der Ausgestaltung des CAS und der entsprechenden Verfahren rechtswidrig sei. Das Verfahren – und mithin die Zuständigkeitsfrage – liegt nun beim deutschen Bundesgerichtshof (BGH). Nach dessen Urteil, das in Bälde erwartet wird, könnte die Sport(rechts)welt freilich schon wieder ganz anders aussehen.

SFL-Sanktionen gegen Lugano-Spieler deutlich gemildert

swiss_football_league_logo_2012Das Rekursgericht der Swiss Football League (SFL) hat die von der SFL-Disziplinarkommission (DK) gegen die FC Lugano-Spieler Igor Djuric und Patrick Rossini verhängte Sperre von zwölf Spielen auf zwei Spiele reduziert. Die beiden Fussballer hatten in der letztjährigen Challenge League Saison Spielern des FC Schaffhausen eine Prämie für den Sieg in einem Spiel gegen den Aufstiegskonkurrenten FC Servette Genf in Aussicht gestellt und in der Folge auch bezahlt, wofür sie von der DK im August dieses Jahres mit einer Geldstrafe sowie einer Spielsperre von 12 Spielen sanktioniert wurden (Causa Sport News berichtete).

Zwar bestätigte das SFL-Rekursgericht nun den Entscheid der DK insoweit, als die Spieler gegen das sogenannte „Fremdprämienverbot“ des Art. 135 Abs. 1 des Wettspielreglements des Schweizerischen Fussballverbandes (WR SFV) verstossen hätten, reduzierte die ausgesprochenen Sperren hingegen drastisch. Das Rekursgericht begründet seinen Entscheid in erster Linie damit, dass der vorliegende Fall nicht mit der eigentlichen Manipulation eines Spielausgangs zu vergleichen sei und führte insbesondere aus, dass zwar ein Verstoss gegen das Fremdprämienverbot anzunehmen sei, es sich dabei jedoch um einen harmlosen Fall handle. Von einer Verfälschung des Spielausgangs könne nicht die Rede sein; das entsprechende Handeln sei vielmehr lediglich als Ansporn zu einer sportlichen Leistung zu qualifizieren. Dies sei allerdings durch den Einsatz unzulässiger Mittel von unbefugter Seite aus erfolgt.

Das Urteil ist im Ergebnis zu begrüssen, wenngleich auch eine vollumfängliche Gutheissung des Rekurses denkbar gewesen wäre. Denn der Tatbestand des Art. 135 Abs. 1 WR SFV verlangt die Absicht, das Spiel zu beeinflussen oder zu verfälschen. Eine „Motivationsprämie“ für einen Sieg, wie sie in casu versprochen – und offenbar auch bezahlt – wurde, vermag hingegen eine solche Beeinflussung oder Verfälschung in aller Regel nicht zu bewirken bzw. es dürfte nur schwer möglich sein nachzuweisen, dass die fragliche Prämie (und nicht der Siegeswille der jeweiligen Mannschaft) das entsprechende Ergebnis herbeigeführt hat. Der SFV jedenfalls wäre gut beraten, diesen Fall zum Anlass zu nehmen, Art. 135 WR SFV zu überarbeiten. Grundsätzlich sollte nur noch zweifelsfrei unlauteres Verhalten zu einer Sanktionierung führen.

Der Ausgang des Rekursverfahrens könnte aber im Übrigen auch weitere Kreise ziehen. Denn der FC Zürich hat Patrick Rossini im Juni 2015 wegen seiner Verwicklung in den „Fremdprämienskandal“ fristlos entlassen (der Spieler war grundsätzlich beim FC Zürich angestellt und an den FC Lugano ausgeliehen gewesen). Ob eine solche fristlose Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch ein Arbeitsgericht als gerechtfertigt beurteilt werden würde, war bereits vor der Reduktion der Sperre durch das Rekursgericht höchst fraglich. In Anbetracht des aktuellen Entscheids und der hohen Hürden, die der Gesetzgeber für eine fristlose Entlassung vorsieht, dürfte diese im vorliegenden Fall kaum noch als gerechtfertigt zu qualifizieren sein.

FIFA: Schweiz kuschelt mit den USA

In Zeiten, als die Welt noch in Ordnung war, existierte im Journalismus ein eisernes Gesetz, nämlich, dass eine Medienkonferenz nur abgehalten werden soll, falls auch etwas (aus)gesagt werden kann. Diese Zeiten sind längst vorbei, weshalb sich weit über 100 Journalistinnen und Journalisten auch nicht darüber aufregten, als anlässlich einer gross angekündigten Medienorientierung der Schweizerischen Bundesanwaltschaft und der US-Justizministerin Loretta Lynch in der „Causa FIFA“ in Zürich ausser Plattitüden gar nichts Informatives vermittelt wurde. „Es gab wenig Neuigkeiten“, vermeldete eine grosse Schweizer Boulevardzeitung, die zuvor mit Getöse Ermittlungen gegen FIFA-Präsident als wahrscheinlich verkündete und eine entsprechende Bestätigung am Medientreff erwartete. Dasselbe Blatt berichtete: „Bundesanwalt Lauber stand im internationalen Rampenlicht“. Nach dem Dampfgeplauder vor den Medien war klar, dass die Schweiz (Bundesanwalt Michael Lauber) und die USA (Justizministerin Loretta Lynch) mit diesem Auftritt offenbar nur eines bewirken wollten: Sich auf der internationalen Bühne darzustellen und auf diesem Wege erneut Druck auf die FIFA auszuüben. Fakt ist (weiterhin), dass gegen die FIFA nichts Substantielles vorgebracht wird und sich sechs Fussball-Funktionäre, die Ende Mai 2015 im Rahmen einer Medieninszenierung verhaftet worden waren, immer noch in Auslieferungshaft befinden und alle gegen sie erhobenen Vorwürfe bestreiten (die siebte verhaftete Person hat einer Auslieferung zugestimmt und befindet sich in den USA auf freiem Fuss). Die Medienorientierung war geprägt von Liebesbezeugungen zwischen der „FIFA-Jägerin“ Loretta Lynch (so der Boulevard) und dem rührigen Schweizer Bundesanwalt Michael Lauber. Die mit der eigenen Polit-Karriere befasste US-Justizministerin betonte, dass es keine bessern Partner geben würde als Michael Lauber und sein Team. Michael Laubers Replik folgte postwendend: „Wir arbeiten sehr gut zusammen mit den USA“, stellte er verklärt fest. Weitere Worthülsen wurden ausgetauscht und verbal unterstrichen, wie sehr man sich liebt. Die US-Justizministerin brachte es letztlich auf den Punkt: „Ich entschuldige mich, dass ich nicht sehr spezifisch sein kann, was wir untersuchen“. Und Bundesanwalt Michael Lauber wartete mit der bahnbrechenden Feststellung auf: „Wir haben viele Fakten“. Es darf als Wunder gewertet werden, dass sich die Medien dieses Bundesanwalts-Gesäusel und die Lynch-Justiz gefallen liessen. Nüchtern betrachtet müsste das philosophische Bonmot bemüht werden: „Si tacuisses, philosophus mansisses“. Sicher ist jedenfalls, dass an diesem Montagnachmittag in Zürich der Schweizer Rechtsstaat ein grosses Stück weit zum reinen Polit-Zirkus mutierte. Geradezu menschenverachtend ist überdies die Schweizer Auslieferungspraxis: Seit Monaten sind Menschen ihrer Freiheit beraubt, damit sich die Schweiz die Gunst der USA sichern kann. Auch wenn in der FIFA Handlungsbedarf besteht, gibt es für das auch von Behörden mitveranstaltete FIFA-Bashing nur eine Qualifikation: Unerhört.

FIFA-Reformen: Von Domenico Scala unterbreitete Vorschläge durchwegs begrüsst

Domenico Scala

Domenico Scala

Der Vorsitzende der Audit- und Compliance-Kommission des Weltfussballverbandes FIFA, Domenico Scala, hat sein mit Spannung erwartetes, acht Punkte umfassendes Reformpapier veröffentlicht. Der in Rekordzeit verfasste Bericht könnte den organisierten Weltfussball nachhaltig – zum Positiven – verändern. „Werden die Empfehlungen von Domenico Scala umgesetzt, dürfte die FIFA zu den am besten aufgestellten internationalen Sportorganisationen zählen“, beurteilt ein Experte das Papier. Domenico Scala, der innerhalb der FIFA unabhängig agiert und auch seine Reformvorschläge ohne Weisungen erarbeitet hat, kennt zwar das Innenleben des Weltfussballverbandes, gilt aber als ganzheitlicher Visionär und Stratege mit unternehmerischem Weitblick. „Aber ich mache keine Verbandspolitik. Der Inhalt meines Berichts orientiert sich an den gängigen Leitlinien moderner Unternehmungen und dürfte den organisierten Fussball weiterbringen, falls die Punkte von den zuständigen FIFA-Gremien umgesetzt werden“, ist der ehemalige Handballer und heutige Wirtschaftsmanager überzeugt. Diese Ansicht wird auch von den internationalen Medien geteilt. Die Umsetzung der vorgeschlagenen Reformen könnte zudem auch den Druck, dem die FIFA in vielerlei Hinsicht ausgesetzt ist, verringern.

Die von Scala unterbreiteten Vorschläge sind dezidiert klar und fokussiert ausgefallen: Amtszeitbeschränkungen, zentrale Integritätsprüfungen von künftigen FIFA-Funktionären, Wahl der obersten FIFA-Leitungsgremien durch das FIFA-Parlament (Kongress), Modifizierung des FIFA-Exekutivkomitees, Transparenz bezüglich der Funktionärs-Entschädigungen, Ethik-Standards für FIFA-Mitglieder (Nationalverbände) und Kontinentalverbände (Konföderationen) sind einige der Reformpunkte, mit denen sich die FIFA nun wird befassen müssen. Spätestens wenn die von Domenico Scala unterbreiteten Vorschläge (zu denen im Übrigen auch die Einführung von Amtszeitbeschränkungen gehört, die im vergangenen Jahr vom FIFA-Kongress noch abgeschmettert worden ist, von Scala aber als „umsetzungsnotwendig“ bezeichnet wird) übernommen werden, dürften polemisch gefärbte Vorwürfe wie etwa, die FIFA werde wie ein „Kaninchenzüchterverein“ geführt, endgültig obsolet sein.

Das Reformpapier von Domenico Scala stösst bei den internationalen Medien – darunter auch etliche, die sich üblicherweise betont FIFA-kritisch zeigen – auf einhellige Zustimmung. Wenn es um das Thema „FIFA“ geht, finden sich allerdings immer einzelne hartnäckige Nörgler. In diesem Sinne setzte sich einmal mehr die ehemalige Leichtathletin Sylvia Schenk aus Frankfurt a.M. in Szene. Gegenüber dem deutschen Sport-Informationsdienst kanzelte die selbsternannte Anti-Korruptionsexpertin von Transparency International die Reformvorschläge von Domenico Scala als „olle Kamellen“ ab. Zudem sei das Papier „substanzlos“, nörgelte die ehemalig Athletin und heutige Rechtsanwältin weiter. Scala unterstellt sie „persönliche Motive“ und moniert angebliche „handwerkliche Fehler“ im Bericht.

Die verbalen Rundumschläge von Sylvia Schenk würden weder beeindrucken noch seien sie hinreichend fundiert, als dass man sich mit ihnen seriös auseinandersetzen könnte, meinen fachkundige Beobachter. Sie scheinen denn auch nicht allzu ernst genommen zu werden; soweit ersichtlich, wurden die Attacken auch in den Medien nicht weiter aufgenommen. Die – selbsternannte – Hüterin der sportlichen Moral scheint offenbar frustriert darüber zu sein, dass sie in den Reformprozess bei der FIFA nicht (mehr) eingebunden ist. Das war sie noch vor nicht allzu langer Zeit – allerdings blieb sie dabei farb- und wirkungslos. Weshalb sie – insbesondere aktuell wieder – davon abgesehen hat, konstruktive Vorschläge (einschliesslich „neuer Kamellen“) zu machen, bleibt offen. Allzu viel Kreatives war von ihrer Seite aus Frankfurt jedenfalls nicht zu vernehmen. Anders übrigens der in der gleichen Stadt domizilierte Deutsche Fussball-Bund (DFB), dessen Präsident Wolfgang Niersbach vor einiger Zeit einen allgemein stark beachteten „10-Punkte-Plan“ für die Reformierung der FIFA vorgelegt hat. Die entsprechenden Punkte sind ganz offensichtlich nun auch in den Bericht von Domenico Scala eingeflossen. Der Bericht wird von einem Experten, der ihn im Auftrag von „causasportnews“ beurteilt hat, als wichtiger Schritt im Reformprozess der FIFA qualifiziert. Zur den Äusserungen von Sylvia Schenk meint der Experte: „Man darf diese Kritik an den Vorschlägen von Domenico Scala, die an sich nur eine unsubstantiierte Nörgelei ist, nicht überbewerten; der mit dem bei Moralaposteln üblichen Pathos versehene Rundumschlag gegenüber dem Reformpapier von Domenico Scala macht Sylvia Schenk jedoch endgültig zur Alice Schwarzer des Sports“.