Erwartungsgemäss hat die FIFA-Berufungskommission die Anträge der für 90 Tage suspendierten Präsidenten der FIFA (Joseph Blatter) und der UEFA (Michel Platini) abgewiesen und die im Rahmen vorsorglicher Massnahmen von der rechtsprechenden Kammer der Ethikkommission verhängten Sanktionen gegen die beiden Fussball-Top-Funktionäre bestätigt. Gegenstand des Verfahrens ist die angebliche Zahlung der FIFA an Michel Platini, die von Joseph Blatter unter ungeklärten Vorgaben autorisiert worden sein soll. Der Sachverhalt wird nun auch von der FIFA-Berufungskommission als sanktionswürdig qualifiziert. Noch kein Entscheid der rechtsprechenden Kammer der FIFA-Ethikkommission ist im Hauptverfahren ergangen. Dieses Prozedere dürfte demnächst abgeschlossen werden. Aufgrund der bereits vorsorglich ausgefällten Suspensionen ist mit Sanktionen auch im Hauptverfahren zu rechnen. Gegen die nun bekannt gewordene Entscheidung der FIFA-Berufungskommission können Joseph Blatter und Michel Platini an das Sportschiedsgericht in Lausanne (TAS) gelangen. Von dieser Möglichkeiten werden die suspendierten Funktionäre auch Gebrauch machen, wie sie gegenüber den Medien erklärt haben. Obwohl sich das TAS nun einzig mit den 90tägigen Sperren wird befassen müssen, kommt dem Verfahren mit Blick auf die FIFA-Präsidentenwahl am 26. Februar 2016 in Zürich wegweisende Bedeutung zu: Sollte das TAS die vorläufige Suspension von Michel Platini bestätigen, dürften seine Chancen auf das FIFA-Präsidium bei „null“ liegen, es sei denn, im ordentlichen Sanktionsverfahren würde sich noch eine Überraschung ergeben. Die Bereinigung des Kandidatenfeldes für das FIFA-Präsidium wird also in Lausanne erfolgen. Das TAS spielt im FIFA-Präsidentschafts-Wahlkampf demnach das Zünglein an der Waage.