
FIFA-Präsident Joseph S. Blatter: Noch im Amt, aber (provisorisch) suspendiert | Bild: Alexanderps
Der von der FIFA-Ethikkommission provisorisch suspendierte FIFA-Präsident Joseph S. Blatter hat sich erstmals in den Medien, im „Schweizer Fernsehen“, zu erklären versucht. Auch wenn der Moderator die entscheidenden, rechtlich relevanten Fragen nicht gestellt hat (dafür aber seinem Interviewpartner permanent ins Wort gefallen ist), lässt sich folgendes Fazit ziehen: Klar ist, dass der FIFA-Präsident – auch wenn er auf den 26. Februar 2016 hin sein Amt zur Verfügung zu stellen beabsichtigt – um seine Rehabilitation kämpfen will. Klar ist auch, dass er gegen die durch die FIFA-Ethikkommission verhängte, provisorische Suspendierung vor dem internationalen Sportschiedsgericht CAS vorgeht. Und klar ist schliesslich, dass demnächst im ordentlichen Ethikverfahren eine Entscheidung in der Hauptsache fallen wird. Dabei muss dem FIFA-Präsidenten in Bezug auf allfällige Verfehlungen durch die Ethikkommission ein Verschulden nachgewiesen werden, d.h. der Präsident hat nicht – umgekehrt – seine Unschuld zu beweisen.
Unklar und verwirrend sind demgegenüber die Ausführungen des FIFA-Präsidenten zum angehobenen Verfahren der FIFA-Ethikkommission. Richtig ist seine Feststellung, dass er von der Vereinsversammlung der FIFA (FIFA-Kongress) am 29. Mai 2015 für vier weitere Jahre zum FIFA-Präsidenten gewählt worden ist. Richtig ist auch, dass der FIFA-Kongress das zuständige Abberufungsorgan wäre, falls der FIFA-Präsident bspw. nicht vorzeitig zurücktritt (Art. 65 ZGB). Kaum richtig dürfte allerdings die Einschätzung sein, als FIFA-Präsident unterstünde er nicht dem Ethikreglement der FIFA und könne deshalb auch nicht sanktioniert werden, weil ihn der Kongress ins Amt gewählt habe und dieser auch das zuständige Abberufungsorgan sei. An sich bestehen keine begründeten Zweifel daran, dass auch der FIFA-Präsident dem Ethikreglement des Weltfussballverbandes untersteht und im Falle von Verstössen gegen Normen des Reglements sanktioniert werden kann. Die FIFA-Ethikkommission kann demzufolge den Präsidenten zwar nicht abberufen (diese Kompetenz kommt tatsächlich einzig dem FIFA-Kongress zu), sie kann aber die in Art. 6 des Ethikreglements vorgesehenen Sanktionen aussprechen. Zu diesen gehört insbesondere auch ein Verbot der Ausübung jeglicher fussballbezogener Tätigkeiten. Falls die FIFA-Ethikkommission zum Schluss gelangen würde, dass Sanktionen gegen den FIFA-Präsidenten wegen Verstössen gegen das Ethikreglement gerechtfertigt seien und eine Sanktion aussprechen würde, wäre es durchaus möglich, dass der Präsident (im Falle eines nicht vollzogenen Rücktritts vom Amt bis zu einer allfälligen Abberufung durch den Kongress) formell im Amt des FIFA-Präsidenten verbleiben würde, aber etwa von jeglichen Aktivitäten im Fussball ausgeschlossen wäre. Dies resultiert aus der in solchen Zusammenhängen stets zu beachtenden Unterscheidung zwischen der vereins- und der sanktionsrechtlichen Ebene. Das wiederum ist nun sehr klar…