Freipass für Diskriminierungen im holländischen Fussball?

FC Utrecht: Vertraglicher Schutz von Diskriminierungen?

FC Utrecht: Vertraglicher Schutz von Diskriminierungen?

Gegenwärtig sieht es nicht danach aus, dass sich der Vorfall, bei dem sich der holländische Fussballspieler Nacer Barazite unlängst weigerte, nach einem Interview einer Journalistin die Hand zu geben, zu einem veritablen „Handshakegate“ auswächst. Hauptgrund dafür dürfte wohl sein, dass die betroffene Reporterin selbst die Weigerung des Fussballers offenbar nicht an die grosse Glocke hängen möchte – sie äusserte Verständnis für das Verhalten des Sportlers und fügte hinzu, dass sie ihn eigentlich „für einen ganz netten Kerl“ halte. Nacer Barazite ist beim FC Utrecht angestellt und einer von zwei muslimischen Spielern des Klubs. Mit diesen Spielern hat der Klub besondere Absprachen getroffen, nach denen sie ihren Glauben ausleben dürfen, solange dies die sportlichen Abläufe nicht stört. Nacer Barazite berief sich bezüglich der Weigerung, der Reporterin die Hand zu geben, darauf, dass seine Religion ihm dies verbiete. Ihrem Kameramann hingegen reichte der Sportler bereitwillig die Hand.

Der fragliche Vorfall mutet zwar als Bagatelle an, könnte aber durchaus komplexe rechtliche Implikationen aufweisen. Ganz offensichtlich hat hier ein Fussballspieler eine Journalistin schlechter – weniger höflich – als ihre männlichen Kollegen behandelt, und zwar gerade und ausschliesslich wegen ihres Geschlechts. Dies ist vor dem Hintergrund von Art. 3 der FIFA-Statuten, der jegliche Diskriminierung (insbesondere wegen des Geschlechts) verbietet, nicht unbedenklich. Dass ein solches Verhalten von dem Klub des Spielers – über eine Absprache, die es mit abdeckt – ausdrücklich geschützt wird, könnte vor dem Hintergrund einschlägiger Diskriminierungsverbote im staatlichen Recht sowie im Recht der Europäischen Union problematisch erscheinen. Gerade die Verbote geschlechtsbezogener Diskriminierungen haben in aller Regel sog. direkte Dritt- bzw. Horizontalwirkung und gelten mithin auch im Verhältnis zwischen Privatrechtssubjekten. Vor diesem Hintergrund hätte der holländische Fussballverband zumindest eine Untersuchung des Vorfalls – die die Frage der Zulässigkeit der in casu relevanten vertraglichen Absprachen mit einschliessen müsste – einleiten müssen.

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