Einen Tag vor dem Kongress des Internationalen Fussballverbandes FIFA in Zürich wurden genau vor einem halben Jahr, am 27. Mai 2015, in einem Zürcher Luxushotel sieben Fussballfunktionäre, die am Kongress teilzunehmen beabsichtigten, festgenommen und wegen Bestechungsvorhalten in Auslieferungshaft gesetzt. Die Schweiz leistete damit Rechtshilfe auf Ersuchen der USA. Die Verhaftungsaktion wurde von den amerikanischen Behörden medienwirksam inszeniert, die von Amerika vorgebrachten Vorhalte von den Schweizer Behörden, Bundesanwaltschaft und Bundesamt für Justiz, als plausibel beurteilt, weshalb die Schweiz die Rechtshilfe gewährte. Von den sieben verhafteten Funktionären befinden sich immer noch fünf in Auslieferungshaft; zwei Funktionäre haben der Auslieferung zugestimmt und sind zwischenzeitlich in die USA überführt worden. Die fünf immer noch in Haft befindlichen Funktionäre wehren sich gegen die Auslieferung. Gegen die Auslieferungsanordnungen des Bundesamtes für Justiz haben alle Inhaftierten das Bundesstrafgericht angerufen. Die Betroffenen können danach noch an das Schweizerische Bundesgericht gelangen. Nachdem anlässlich der Verhaftungsaktion von der Bundesanwaltschaft – im Einklang mit den amerikanischen Behörden – kommuniziert worden ist, die Sachlage präsentiere sich klar, verwundert die lange Verfahrensdauer; mit dem Rechtsgut „Freiheit“ wird jedenfalls salopp umgegangen – wohl eine Folge des amerikanischen Druckes, dem sich die Schweiz beugt. Es dürfte noch einige Zeit verstreichen, bis Schweizer Gerichte abschliessend entschieden haben, ob die amerika-freundliche Linie der Bundesanwaltschaft, gestützt vom Bundesamt für Justiz, Bestand hat. Nach einem halben Jahr seit den Verhaftungsaktionen in Zürich ist auf juristischem Wege praktisch nichts geschehen, hingegen versucht sich die Bundesanwaltschaft immer wieder öffentlichkeitswirksam in Szene zu setzen, indem etwa Medienorientierungen, teils mit amerikanischer Beteiligung, ohne jeglichen News-Wert abgehalten wurden. – Die US-Justiz verlangt auch Bankunterlagen von Schweizer Geldinstituten mit Bezug zu den Fussball-Funktionären heraus. Dass diese Rechtshilfebegehren zwischenzeitlich vom Bundesamt für Justiz weitgehend gutgeheissen worden sind, versteht sich von selbst.
Sportfunktionäre seit einem halben Jahr in Auslieferungshaft
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