(causasportnews / rbr. / 29. September 2017) Nach über eineinhalb Jahren parlamentarischer Beratung hat es geklappt: Die beiden Kammern der Schweizerischen Bundesversammlung (National- und Ständerat) haben heute das Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS) verabschiedet.
Die Beratungen über das neue Gesetz, die auf eine Änderung von Art. 106 der Schweizerischen Bundesverfassung aus dem Jahr 2012 zurückgehen, nahmen im Februar 2016 ihren Anfang. Mit dem BGS kommt es nun zu einer Totalrevision des schweizerischen Geldspielrechts, indem das bisherige Spielbankengesetz aus dem Jahr 1998 und das Lotteriegesetz von 1923 aufgehoben und durch ein einziges Gesetz ersetzt werden. Die neue Gesetzgebung wird einerseits diverse materielle Neuerungen mit sich bringen, andererseits aber in vielerlei Hinsicht am bisherigen Status quo des schweizerischen Geldspielrechts festhalten. Wesentlichste Neuerung ist dabei die Zulassung von Online-Spielbankenspielen (die allerdings Spielbanken mit Sitz in der Schweiz vorbehalten bleiben soll).
Je dreimal berieten National- und Ständerat über das Gesetz, und letztlich musste im Rahmen des Differenzbereinigungsverfahrens gar eine sog. Einigungskonferenz einberufen werden, um die letzten Meinungsverschiedenheiten auszuräumen. In der soeben erfolgten Schlussabstimmung haben schliesslich beide Räte dem Gesetzesentwurf zugestimmt, der Nationalrat mit 124 zu 61 Stimmen bei 9 Enthaltungen, der Ständerat mit 43 zu 1 Stimme.
Grösster Streitpunkt zwischen den Räten war bis zum Schluss die Frage der Besteuerung der Geldspielgewinne. Der Nationalrat wollte – wie der Bundesrat in seinem Entwurf vom 21. Oktober 2015 vorgeschlagen hatte (dazu causasportnews vom 22. Oktober 2015) – sämtliche Geldspielgewinne von der Besteuerung ausnehmen (bis anhin gilt dies nur für Gewinne in Spielbanken). Der Ständerat trat hingegen dafür ein, Gewinne aus Spielen ausserhalb von Spielbanken von über CHF 1 Mio. weiterhin zu besteuern (causasportnews vom 2. Juni 2017). Der Ständerat setzte sich in dieser Frage schliesslich durch, womit keine generelle Steuerbefreiung für Geldspiele eingeführt werden wird.
Andere Fragen des neuen BGS stiessen dagegen auf (überraschend) wenig Widerstand, so beispielsweise die Einführung sog. Netzsperren (causasportnews vom 2. März 2017). Casinos dürfen neu in der Schweiz Spielbankenspiele im Internet anbieten; gleichzeitig wird jedoch der Zugang zu Webseiten ausländischer Anbieter wie Interwetten, Bwin usw. gesperrt. Diese Sperre soll durch eine Verpflichtung der Internetprovider, den entsprechenden Zugang für ihre in der Schweiz ansässigen Kunden zu blockieren, umgesetzt werden. Die Verfassungsmässigkeit dieses Eingriffs und dessen technische Wirksamkeit werden indessen vielerorts in Frage gestellt (vgl. causasportnews vom 5. Januar 2017). Unbestritten war demgegenüber die Notwendigkeit, Bestimmungen gegen die Manipulation von Sportwettkämpfen einzuführen, die jedoch nicht im BGS, sondern im Sportförderungsgesetz enthalten sein werden.
Gegen den Beschluss der Bundesversammlung kann nun das Referendum ergriffen werden; einige Parteien, insbesondere die Jungparteien der FDP und der Grünen, haben bereits angekündigt, dies tun zu wollen (wofür die Unterschriften von mindestens 50 000 Stimmberechtigten erforderlich sind). Hauptgrund hierfür sind die erwähnten Internetsperren, die gerade für die jüngere Generation schwer verständlich sind. Kommt das Referendum nicht zustande (die Sammelfrist beträgt hundert Tage) oder wird es in einer Volksabstimmung abgelehnt, tritt das BGS in der heute vorliegenden Form in Kraft; der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens ist freilich noch unbestimmt.