Die sportliche Dimension der Alternative für Deutschland (AfD)

2000px-Eintracht_Frankfurt_Logo.svg(causasportnews / red. / 29. Januar 2018) Die rechtslastige „Alternative für Deutschland“ (AfD) sorgt nun auch im Sport für Schlagzeilen. Der Präsident des traditionellen Bundesligisten Eintracht Frankfurt e.V., Peter Fischer, hat sich mit der Partei, die eine nicht unbedeutende Fraktion im Deutschen Bundestag stellt, angelegt. Oder anders: Die AfD hat nun auch eine sportliche Dimension erreicht. Mit den alternativen Rechten hat der 62jährige Unternehmer und Eintracht-Präsident rein gar nichts am Hut und sprach sich diesbezüglich verschiedentlich pointiert gegen die seines Erachtens untolerierbare AfD-Politik aus. Nun hat er an der Jahreshauptversammlung des Klubs am Sonntag nachgelegt und erklärt, dass Mitglieder oder Wähler der AfD nicht zur Eintracht passen würden. Solche Personen würden als Mitglieder des Vereins abgelehnt, sagte Fischer. Die klaren Worte des Präsidenten sind einerseits nachvollziehbar, schaut doch der Klub auf eine bezüglich braunen Gedankenguts nicht ganz astreine Vergangenheit zurück. Anderseits hat Peter Fischer mit seiner Äusserung eine Diskussion entfacht, deren Ende nicht absehbar ist. Statt Eintracht also Zwietracht in Frankfurt. Selbstverständlich ist umgehend die Rechtsfrage gestellt worden, ob ein Verein Personen, die einer missbeliebigen Partei angehören oder eine solche Partei auch nur schon wählen, als Vereinsmitglieder eines Sportvereins ferngehalten werden können. Das ist grundsätzlich möglich. Ein Verein kann sich auf die Vertragsfreiheit und das vereinsrechtliche Selbstbestimmungsrecht berufen und derartige Personen vom Verein fernhalten. Geht es um die Aufnahme in einen Verein, kann dieser relativ „vieles“, wie Rechtsexperten unisono die Auffassung vertreten. Falls es der Verein überhaupt merkt, dass sich konkret eine Person, die der AfD angehört oder welche diese Partei wählt, für eine Aufnahme in den Verein bewirbt, darf der Verein gestützt auf die Vertragsfreiheit den Abschluss eines Aufnahmevertrages verweigern. Etwas schwieriger dürfte es sein, Vereinsmitglieder, welche der AfD angehören oder diese Partei wählen, aus dem Verein auszuschliessen. Dies ist nur möglich, falls entsprechende Ausschliessungsvoraussetzungen gegeben sind bzw. insbesondere entsprechende Satzungsbestimmungen vorliegen. Mit seinen Äusserungen hat Peter Fischer jedenfalls eine brisante Debatte lanciert. Er wird sich in diesem Zusammenhang jedoch die Frage gefallen lassen müssen, was er etwa gegen Hooligans, die Vereinsmitglieder sind, zu tun gedenkt. Die Frankfurter Hooligans gehören zu den militantesten Vertretern der Zunft und wirken seit Jahren relativ unbehelligt.

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