(causasportnews / red. / 23. Oktober 2017) Jedem sein „Tatort“: Während in Deutschland, in der Schweiz und in Österreich die Nationen an den Sonntagabenden einträchtig vor den TV-Schirmen sitzen und sich an der gezeigten TV-Gewalt im „Tatort“ ergötzen, gehört die Wochenendgewalt auf den Sportplätzen und im Zusammenhang meistens mit Fussballspielen zu dieser Zeit jeweils bereits der Geschichte an. Weil diesbezüglich das mediale Mittelbarkeitsprinzip gilt, wird die Sport-Gewaltbilanz vom Wochenende jeweils erst am Montagmorgen darauf manifest. Letztes Wochenende zeigte es sich in der Schweiz einmal mehr, dass der „Tatort Fussball“ bald etwa ein gleich schreckliches Bild abgibt wie der „Tatort“ im Fernsehen.
„Tatort Basel“. „FCB-Fans verprügeln Vater und Sohn“, lautete eine Schlagzeile vom Wochenende. In Basel wurden nach dem Spiel FC Basel gegen Thun beim Verlassen des „St. Jakob-Parks“ ein Vater und ein Sohn von teils vermummten Hooligans übel attackiert; der Sohn musste ins Spital eingeliefert werden. Die beiden attackierten Personen stammten aus Berlin und wurden offenbar zu Opfern, weil dies die Angreifer realisierten. Die malträtierten waren jedoch nicht etwa als Fans von Hertha Berlin zu erkennen. Die Fahndung nach den Tätern blieb (natürlich) erfolglos. Ein weiterer „Tatort“ war in Zürich auszumachen: „Ein 14-Jähriger und eine Polizistin im Spital“. Das war das Resultat übler Krawalle im Zusammenhang mit dem Spiel zwischen den Zürcher Klubs FC Zürich und Grasshoppers. Die Hooligans zogen körperverletzend und sachbeschädigend durch die Stadt, die sich teils wie ein Kriegsschauplatz präsentierte. Die Polizei war stundenlang im Einsatz. Zehn verhaftete Personen kamen (natürlich) nach wenigen Stunden wieder frei.
Nüchtern betrachtet ist dem Hooligan-Problem und der Gewalt im Zusammenhang mit dem Sport offensichtlich nicht beizukommen. Offenbar fehlt auch weitgehend der Wille dazu. Die Bevölkerung wählt entsprechende (Exekutiv-)Politiker, die sich in der Regel nicht dadurch auszeichnen, resolut gegen Gewalt und Sachbeschädigung im Allgemeinen und auch im Sport einzuschreiten; den Polizeikräften werden jeweils effiziente Mittel zur Bekämpfung solcher krimineller Taten verweigert. Alles das verwundert an sich nicht, wenn der „Fall Constantin“ als Beispiel für Milde gegenüber Gewalttätern im Sport herangezogen wird. Nachdem der gewalttätige Präsident des FC Sion nach wochenlangen Abklärungen bei glasklarem Sachverhalt mit einem Platzverbot (!) belegt worden ist (Causa Sport News vom 12. Oktober 2017), quittierte der Fehlbare die alles andere als erzieherisch wirkende Sanktion der Professional-Liga des Schweizerischen Fussballverbandes mit Hohn und Spott. Wen wundert’s, dass das, was Präsidenten auf Fussballplätzen tun, auch „Fans“ nachahmen. Sanktioniert werden sie, wenn überhaupt, kaum je effizient. Oder sie halten die Rechtssprechungsmaschinerie am Laufen: Nur am Rande sei erwähnt, dass ein übler Pyro-Täter, der vom schweizerischen Bundesstrafgericht verurteilt worden ist (Causa Sport News vom 9. August 2017) nun (natürlich) auch noch das Bundesgericht bemüht.