Gescheiterte Klage eines Spielervermittlers gegen Borussia Dortmund

(causasportnews / red. / 5. Oktober 2017) Der im Zuge des Transfers von Pierre-Emerick Aubameyang, Star-Stürmer beim deutschen Bundesligisten Borussia Dortmund (BVB), ausgetragene Rechtsstreit darüber, wem die Vermittlungsprovision für den Transfer des Spielers vom französischen Erstligisten AS Saint-Etienne nach Dortmund zustehe, hat vor dem Oberlandesgericht Hamm (Deutschland) ein ebenso erstaunliches wie jähes Ende gefunden. Der vermeintliche Hauptzeuge gab vor Gericht offenbar ein derart jämmerliches Bild ab, dass sich der klagende Agent, Carlos Ariño, veranlasst sah, noch im Gerichtssaal die Klage gegen den BVB zurückzuziehen.

Hintergrund der Streitigkeit war der Umstand, dass im Vorfeld des Wechsels von Pierre-Emerick Aubameyang im Dezember 2012 die spanischen Spielervermittler Carlos Ariño und Javier Morales, zusammen mit dem deutschen Spiervermittler Thomas Kroth, mit Verantwortlichen des BVB Gespräche über den Transfer des Spielers geführt hatten, die (je nach Standpunkt der Parteien) bereits in einen Vertrag oder zumindest einen Vorvertrag – so der Kläger – oder aber lediglich in ein „Ergebnisprotokoll“ – so der BVB – mündeten. Zu einem Transfer kam es jedenfalls im Anschluss an diesen Vorgang nicht. Ein solcher wurde erst im März 2013 vom BVB kommuniziert, allerdings waren Carlos Ariño, Javier Morales und Thomas Kroth nun nicht mehr mit von der Partie, sondern der BVB – der zwischenzeitlich das Interesse am Spieler verloren haben will – hatte den Deal nun über Pierre-Emerick Aubameyangs Vater, einen Pariser Rechtsanwalt, und dessen Kooperationspartner abgewickelt. Bei Letzterem handelte es sich um den Schweizer Spielervermittler Marco Lichtsteiner, den Bruder des Schweizer Nationalspielers Stephan Lichtsteiner. Der Kläger behauptete im nun beendeten Verfahren, dass hinter dem Vorgang ein „falsches Spiel“ gesteckt habe, wonach Spielertransfers zum BVB einem gewissen „System“ folgten und offenbar versucht werde, möglichst oft mit dem fraglichen Berater aus der Schweiz zusammenzuarbeiten. So sei es auch im vorliegenden Fall gewesen, in dem der BVB durch monatelange Transferverhandlungen einen Beraterwechsel geradezu provoziert habe, um die sechsstellige Provision an Marco Lichtsteiner auszahlen zu können und die eigentlichen Vermittler leer ausgehen zu lassen. Der Kläger warf dem BVB daher auch treuwidriges Verhalten vor. Brancheninsider verweisen in diesem Zusammenhang auch auf den Transfer von Ousmane Dembélé, der nach einem ähnlichen Muster abgelaufen sein soll. Auch bei jenem Wechsel von Stade Rennes verweigerte der BVB dem ehemaligen Berater von Ousmane Dembélé eine Vermittlungsprovision, obwohl dieser nach Ansicht der Familie Dembélé durchaus anspruchsberechtigt gewesen sei. Die Mutter von Ousmane Dembélé soll zunächst sogar den vom BVB vorgelegten Vertrag, der eine Provision zugunsten eines anderen Vermittlers vorsah, auf der Geschäftsstelle zerrissen haben. Die Provision strich dann doch der andere Vermittler, Moussa Sissoko, ein, mit dem der BVB das Geschäft letztlich ausgehandelt haben will. Partner von Moussa Sissoko wiederum ist Marco Lichtsteiner… Dass Ousmane Dembélé dieser Beraterwechsel seitens des Vereins „aufgezwungen“ wurde, ist (selbstverständlich) aus Sicht des BVB nichts als üble Stimmungsmache, zumal hierfür keine Beweise vorliegen.

Auch der „Fall Aubameyang“ wird hier nun kein Licht in die durchwegs eher dunkle Welt des Transfergeschäftes bringen; Heraldo Gonzalez Amado, der wichtigste Zeuge, verwickelte sich bei der Befragung dermassen in Widersprüche, dass die klägerische Argumentationslinie im nun abgebrochenen Verfahren offenbar nicht aufrecht zu erhalten war. Der Kläger, Carlos Ariño, zog daraufhin seine (Berufungs-) Klage auf Zahlung einer Provision zurück.

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