14 Monate Platzverbot für FC Sion-Präsident Christian Constantin

eldeeb1_000005_4_2_swiss_football_league_logo_2012(causasportnews / rbr. / 12. Oktober 2017) Die Disziplinarkommission der Swiss Football League (DK SFL) hat den Präsidenten des FC Sion, Christian Constantin, mit einem Platzverbot von 14 Monaten und einer Busse von 100 000 Schweizer Franken belegt. Das geht aus einem Entscheid der DK SFL vor, der heute kommuniziert wurde. Christian Constantin hatte im Anschluss an das Spiel der schweizerischen Super League zwischen dem FC Lugano und dem FC Sion vom 21. September 2017 am Spielfeldrand den TV-Experten Rolf Fringer mehrmals geschlagen und getreten. Als Grund für seinen (durch Fernsehbilder bestens dokumentierten) Angriff führte Christian Constantin an, von Rolf Fringer seit Monaten verbal beleidigt und öffentlich verunglimpft worden zu sein (Causa Sport News vom 22. September 2017). Die DK SFL qualifizierte den Angriff Christian Constantins in ihrem Entscheid als „klaren und schwerwiegenden Verstoss“ gegen die Verhaltensgrundsätze des SFV (Art. 13 der Rechtspflegeordnung des Schweizerischen Fussballverbands, RPO). Als Klubpräsident sei Christian Constantin in erhöhtem Masse verpflichtet, sich vorbildlich für Fairplay und Respekt einzusetzen. Zudem berücksichtigte die DK SFL, dass gegen Christian Constantin in der Vergangenheit bereits ähnliche Disziplinarverfahren durchgeführt wurden.

Während die DK SFL bei der Busse den höchstmöglichen Betrag ausgesprochen hat – Art. 24 Abs. 3 RPO beschränkt die Busse auf maximal 100 000 Franken –, verhängte sie mit dem Platzverbot bis Dezember 2018 eine sowohl in sachlicher als auch in zeitlicher Hinsicht vergleichsweise mild erscheinende Sanktion. Insbesondere sah die DK SFL von einer sog. Funktionssperre gegen Christian Constantin ab, die es ihm untersagt hätte, sein Amt als Präsident des FC Sion für bestimmte oder unbestimmte Zeit auszuüben. Auf der anderen Seite gilt das Platzverbot freilich nicht nur für die Spiele des FC Sion, sondern für sämtliche Spiele in der Schweiz auf professioneller Ebene (Super League, Challenge League, Schweizer Cup und A-Nationalmannschaft). In Anbetracht des klaren Sachverhalts und der Schwere der zu beurteilenden Verfehlung ist das Urteil der DK SFL insgesamt als ausgewogen zu qualifizieren. Die DK SFL machte jedenfalls klar, dass Verband und Liga bei Gewalt im Stadion, insbesondere durch Funktionäre, eine Nulltoleranzpolitik verfolgen und Christian Constantin mit seinem Angriff eine Grenze überschritten hat. Der Sanktionerte hat nun fünf Tage Zeit, um gegen den Entscheid der DK SFL Rekurs beim Rekursgericht der SFL einzulegen. Es ist davon auszugehen, dass er von dieser Möglichkeit einen Gebrauch machen wird. Unabhängig von einem allfälligen Rekurs ist es Christian Constantin indessen vorläufig verwehrt, ein Stadion zu betreten, wurde einem allfälligen Rekurs doch die aufschiebende Wirkung entzogen.

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