Profundes zu „Compliance“ im organisierten Sport

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Causa Sport 3/2017, http://www.causasport.ch

(causasportnews / red. / 16. Oktober 2017) Es entspricht mehr als dem Zeitgeist, dass Unternehmen bei ihren Tätigkeiten darauf bedacht sein müssen, Rechtsvorschriften, Verhaltensvorgaben und Richtlinien einzuhalten. Dasselbe gilt für die in den Betrieben mitarbeitenden Personen. Insbesondere einige Schweizer Banken haben die Folgen unzulänglicher Geschäftskontrollen vor allem im internationalen Kontext erlebt. Aber auch in anderen Bereichen ist „Compliance“, wie dieser Themenkomplex genannt wird, allgegenwärtig. Der organisierte Sport ist von diesem Phänomen ebenfalls betroffen, wie eine erstmals veröffentlichte wissenschaftliche Untersuchung belegt*.

Zum Beispiel der Internationale Fussballverband (FIFA). Durch angemessene Gewichtung von „Compliance“ hätten einige Unzulänglichkeiten und Turbulenzen von ihm abgewendet werden können. Vielleicht. Jedenfalls hat der Verband zwischenzeitlich seine Bestrebungen, um sich „compliant“ zu verhalten, intensiviert. Die FIFA verfügt nach entsprechenden Reformen heute über eine „Vorzeige-Compliance-Organisation“, wie die Vereins- und Sportrechtsspezialisten Dr. Remus Muresan und Dr. Rafael Brägger in einer grundlegenden Untersuchung darlegen. Wie in Wirtschaftsunternehmen überwachen „Compliance“-Mitarbeiterinnen und –Mitarbeiter unter der Leitung eines Chief Compliance Officers auch im organisierten Sport die Einhaltung von Vorschriften und Regeln durch die Verbände und ihre Mitarbeitenden immer intensiver. Dem nach Vereinsrecht organisierten Weltfussballverband FIFA wird im Rahmen eines Aufsatzes in der aktuellen Ausgabe der Sportrechts-Fachzeitschrift „Causa Sport“ in dieser Beziehung eine Vorreiterrolle zugeschrieben. Die Erkenntnisse der beiden Autoren beziehen sich zwar auf die FIFA und weitere bedeutende Sportverbände mit Sitz in der Schweiz, gelten aber ebenso für das gesamte Gesellschaftsrecht. Differenziert wird dabei grundsätzlich zwischen einer „Pflicht zur Compliance“ und einer „Pflicht zur Sicherstellung von Compliance“. Letztere besteht gemäss den Wissenschaftlern für in der Rechtsform des Vereins konstituierte Sportorganisationen in der Schweiz derzeit nicht. Gemäss der Untersuchung dürften diese aber dennoch ein Interesse daran haben, besondere Massnahmen zur Sicherstellung von „Compliance“ vorzusehen. Die von Sportorganisationen zu beachtenden „Compliance“-Massnahmen sollten dabei „mit Augenmass“ und unter Wahrung der Verhältnismässigkeit erfolgen, ziehen die Autoren der Abhandlung ein grundsätzliches Fazit. Sowohl mit Blick auf den organisierten Sport als auch bezüglich reiner Wirtschaftsunternehmen, in deren Rahmen die „Compliance“-Problematik ihren Anfang nahm, treten die Experten für mehr Nüchternheit und Pragmatismus ein. Die Untersuchung der beiden Rechtswissenschaftler ist für Wirtschaftsunternehmen im Allgemeinen und für grosse Sportorganisationen im Besonderen die erste grundlegende wissenschaftliche Analyse zum Mode-Thema „Compliance“ überhaupt.

*Remus Muresan / Rafael Brägger, Compliance: Auch ein Thema für Sportverbände und andere Vereine? – Das Beispiel FIFA, Causa Sport 3/2017, 208 ff.

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