(causasportnews / rem. / 24. Juni 2016) Nachdem eine (äusserst knappe) Mehrheit der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger des Vereinigten Königreichs in der gestrigen Volksabstimmung für einen Austritt des Landes aus der Europäischen Union (EU) votiert hat, werden wohl zu gegebener Zeit – durchaus langwierige und für alle Seiten herausfordernde – Verhandlungen über die Umsetzung des „Brexit“ beginnen. Dabei stellt sich insbesondere auch die Frage, welche Folgen ein Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU für den Sport – insbesondere für den Professionalsport, und dabei wiederum vor allem für den Fussball – haben wird.
Es ist freilich mit einiger Berechtigung davon auszugehen, dass allfällige „Horrorszenarien“ nicht Realität werden dürften. Zwar droht dem Vereinigten Königreich – und mithin auch seinen Staatsangehörigen – bei einem Austritt aus der EU durchaus der Verlust der Grundfreiheiten (wie insbesondere etwa der Arbeitnehmerfreizügigkeit) sowie anderer Rechte; und dasselbe gilt auch umgekehrt für die Angehörigen der übrigen EU-Mitgliedstaaten in Bezug auf das Vereinigte Königreich. Dies kann grundsätzlich zu nicht unerheblichen Schwierigkeiten im Hinblick auf die Beschäftigung von Professionalfussballern aus anderen EU-Mitgliedstaaten durch englische Klubs (und umgekehrt) führen. Diese benötigen wieder Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen, die wiederum von entsprechenden Kontingenten abhängen können usw. Es ist jedoch davon auszugehen, dass Aspekte wie diese Gegenstand von spezifischen Verhandlungen im Zusammenhang mit einem Austritt des Vereinigten Königreichs bilden werden; dabei ist ein breites Spektrum von möglichen Lösungen denkbar. Insbesondere können Fragen der Arbeitnehmerfreizügigkeit bspw. in einem separaten Abkommen, vergleichbar demjenigen zwischen der EU und der Schweiz, geregelt werden. Dass in den entsprechenden Zusammenhängen aber Sonderregelungen bzw. -lösungen für den Sport vorgesehen werden, erscheint hingegen wenig wahrscheinlich. Vielmehr dürften Professionalsportler und -sportlerinnen gleich wie alle übrigen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen behandelt werden.
Darüber hinaus dürften in zahlreichen Sachbereichen Übergangsregelungen vorgesehen werden; die Konsequenzen eines „Brexit“ werden keineswegs gleichsam „von heute auf morgen“ eintreten. (Auch) der Sport wird mithin genügend Zeit haben, sich auf die veränderten Rahmenbedingungen einzustellen. Voraussetzung dafür ist freilich, dass dies auf adäquate Weise – und insbesondere „mit kühlem Kopf“ – erfolgt. Gerade in Bezug auf EU-Themen hat der Sport in der Vergangenheit allerdings mitunter eher überschiessende, unverhältnismässige Reaktionen an den Tag gelegt (so z.B. im Zusammenhang mit dem „Fall Bosman„). Im Interesse der Athletinnen und Athleten ist zu hoffen, dass in Bezug auf die Regelung der mit einem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU verbundenen Folgen mehr Besonnenheit gezeigt werden wird.

zog das IOC nach und erklärte, die entsprechende Entscheidung des IAAF vollständig zu respektieren; zudem machte das IOC deutlich, dass die jeweiligen Fachverbände über die Zulassung von Athletinnen und Athleten zu den Olympischen Spielen entscheiden. Damit wird es immer unwahrscheinlicher, dass russische Leichtathletinnen und Leichtathleten an den Olympischen Spielen 2016 in Rio de Janeiro werden teilnehmen können.
(causasportnews / red. / 17. Juni 2016) „Ganz oben – ganz unten“ – so hat der frühere Deutsche Bundespräsident Christian Wulff seine Gefühlslage beschrieben (Christian Wulff, Ganz oben – ganz unten, München, 2014), als ihn die Öffentlichkeit von „ganz oben“ (Bundespräsident) nach „ganz unten“ (Arbeitsloser) verstossen hatte. Zwischenzeitlich ist der ehemalige Top-Politiker wieder auf dem Weg nach zumindest „oben“. Ähnliche Gefühlsrankungen dürfte in letzter Zeit der Fussballverein SV Wilhelsmshaven durchlebt haben, und durchlebt sie noch immer.
Sportlich befindet sich der Verein derzeit ganz unten, in den Gefilden des nüchternen Amateurfussballs. Juristisch könnte es für den SV Wilhelmshaven aber demnächst ein „Highlight“ absetzen; alles hängt vom Deutschen Bundesgerichtshof (BGH) ab, der die „Causa Wilhelmshaven“ demnächst verhandeln wird. Am 5. Juli 2016 soll in Karlsruhe entschieden werden, ob der Verein juristisch rehabilitiert wird.
(causasportnews / red. / 16. Juni 2016) Nun ist es definitiv: Die russische Top-Tennisspielerin Maria Scharapowa hat das Internationale Sportschiedsgericht (Tribunal Arbitral du Sport; TAS) in Lausanne angerufen und ficht die gegen sie verhängte Doping-Sanktion an. Die 29jährige Russin wurde wegen eines Dopingvergehens von der Disziplinarkammer des Internationalen Tennisverbandes (ITF) für zwei Jahre gesperrt, weil ihr die Verwendung des Sauerstoffaufnahme steigernden Mittels Meldonium nachgewiesen werden konnte. Das Mittel steht seit dem 1. Januar 2016 auf der Dopingliste. Die Spielerin erklärte, vom Verbot des Mittels keine Kenntnis gehabt und es unbestrittenermassen eingenommen zu haben. Die ITF sperrt die Athletin für zwei Jahre (ab 26. Januar 2016), weil sie nicht wissentlich gegen die Doping-Bestimmungen verstossen habe, sie aber dennoch verantwortlich für eingenommene Mittel oder Substanzen sei. Gemäss den Regularien hätte Maria Scharapowa sogar für vier Jahre gesperrt werden können; ihr wurde zu Gute gehalten, dass sie nicht vorsätzlich dopte. Aber auch diese zweijährige Sperre ist der Tennisspielerin eine zu harte Sanktion, weshalb sie sich entschloss, das Sport-Schiedsgericht anzurufen und für eine mildere Sanktion zu kämpfen. Gemäss der Aktenlage dürfte es allerdings schwierig sein für die Russin, vor dem TAS eine Reduktion der Sperre zu erwirken. Der „Fall Scharapowa“ erinnert im Gesamtkontext an den Fall einer anderen begnadeten Tennisspielerin, der Schweizerin Martina Hingis, die vor fast zehn Jahren positiv auf Kokain getestet und in der Folge für zwei Jahre gesperrt worden war. Jene Sanktion bedeutete das Ende der Einzelkarriere der Ausnahmekönnerin aus der Schweiz. Für die soeben 29 Jahre alte Maria Scharapowa könnte eine zweijährige Sperre ebenfalls das Ende ihrer aktiven Laufbahn bedeuten. Mit 31 Jahren dürfte für sie der Anschluss an die Weltspitze nach Ablauf der zweijährigen Sperre nur sehr schwer zu bewerkstelligen sein. Die Beendigung der aktiven Laufbahnen von Maria Scharapowa und Martina Hingis könnten somit markante Parallelen aufweisen. Am 18. Juli 2016 soll sich auch bezüglich der Russin, die zu den bestverdienenden Sportlerinnen der Welt zählt, alles klären; dann will das Sport-Schiedsgericht über die Doping-Sperre befinden.

(causasportnews / red. / 8. Juni 2016) Es war nur eine Frage der Zeit, und diese Zeit ist nun gekommen: Über die FC Biel Football AG ist gestern der Konkurs eröffnet worden. Noch am 26. April 2016 standen die Zeichen auf Abwendung der Generalvollstreckung, als das zuständige Gericht in Biel eine Nachlassstundung gewährte. Doch alle Hoffnungen auf eine Rettung der Aktiengesellschaft haben sich nun endgültig zerschlagen. Weil für eine Sanierung kein Raum mehr besteht und vor allem der verantwortliche Präsident, ein Zürcher Rechtsanwalt, innert der entsprechenden Frist keine Sanierungspläne vorlegen konnte, blieb dem urteilenden Gericht keine Wahl, als den Konkurs über die Aktiengesellschaft, die den Professionalbetrieb des FC Biel abwickelte, zu eröffnen. Die wirtschaftlichen Probleme in Biel sind seit Monaten offenkundig; seit Anfang 2016 wurden der Mannschaft und dem (übrigen) Personal auch keine Löhne mehr bezahlt (vgl. auch 
