(causasportnews / red. / 9. März 2016) Die mit Spannung erwartete Verkündung des BGH-Urteils in der Sache „Claudia Pechstein“ verzögert sich: Geplant war, dass der Deutsche Bundesgerichtshof (BGH) das Zuständigkeitsurteil am 8. März 2016 verkünden würde (vgl. auch causasportnews, 4. März 2016), doch ausser dem Vertagungsentscheid hatte BGH-Präsidentin Bettina Limperg am anberaumten Verhandlungstag wenig auszuführen, was auf das Ergebnis schliessen lassen könnte. So bleibt nach wie vor offen, ob in absehbarer Zeit staatliche Gerichte die Schadenersatzklage von Claudia Pechstein behandeln werden. Die erfolgreiche Eisschnellläuferin zeigte sich nach dem BGH-Verschiebungsentscheid optimistisch und rechnet damit, dass die von ihr vorgebrachte Kritik an der (ihrer Meinung nach unzulässigerweise aufgezwungenen) Sport-Schiedsgerichtsbarkeit auch am BGH Gehör finden würde, wie zuvor am Landgericht und danach am Oberlandesgericht (OLG) München. Die beklagte Seite, der Eislauf-Weltverband (ISU), vertritt die Auffassung, die Athletin habe sich im Rahmen der Athletenvereinbarung auf die Sport-Schiedsgerichtsbarkeit eingelassen und hierzu auch keinerlei Vorbehalt angebracht. Es gäbe deshalb keinen Grund, die akzeptierte Schiedsgerichtsbarkeit a posteriori in Frage zu stellen. Der Verband rechnet damit, dass der BGH das Urteil des OLG München nicht stützen wird. Aus dem Verschiebungsentscheid lässt sich jedenfalls nichts mit Blick auf den Inhalt des am 7. Juni zu erwartenden Entscheids ableiten.
Urteilsverkündung in der „Causa Pechstein“ am Bundesgerichtshof verzögert sich
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