(causasportnews / vec. / 8. Juni 2016) Die schweizerische Wettbewerbskommission (Weko) hat kürzlich gegen die Swisscom eine Busse in der Höhe von rund 72 Mio. Franken wegen Verstössen gegen das Kartellgesetz (KG) verhängt. Die Weko hat festgestellt, dass die Swisscom-Gruppe mit ihren Tochtergesellschaften CT Cinetrade AG und Teleclub AG ihre markbeherrschende Stellung im Bereich der Live-Übertragung von Spielen der Schweizer Fussball- und Eishockeymeisterschaft im Pay-TV gegenüber konkurrierenden TV-Plattformbetreiberinnen missbraucht habe. Gemäss den Feststellungen der Weko hält die Swisscom Tochter Cinetrade AG langfristige und umfassende Exklusivrechte für die Übertragung von Sportinhalten im Schweizer Pay-TV. Die Swisscom habe diese Marktbeherrschung in der Folge mehrfach missbraucht, indem sie verschiedenen Konkurrenten jegliches Angebot für die Ausstrahlung von Live-Sport auf deren Plattformen verweigerte. Wieder anderen Konkurrenten habe Swisscom nur Zugang zu einem reduzierten Sportangebot ermöglicht. Zudem hätten Konkurrenten im Gegensatz zur Swisscom ihren Kunden Sportinhalte nur gekoppelt an das Basispaket von Teleclub anbieten können. Die Swisscom hingegen argumentiert, dass erst dank ihres Einstiegs ins TV-Geschäft im Jahr 2006 die Konsumenten eine Alternative in dem von Kabelnetzbetreibern monopolisierten Umfeld des Schweizer Fernsehmarktes erhielten und so ein Wettbewerb überhaupt möglich wurde. Swisscom hat angekündigt, gegen den Entscheid der Weko Rechtsmittel beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen. Der Entscheid ist mithin nicht rechtskräftig.
Weko: Busse für Swisscom im Bereich Live-Sport-TV
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