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Die Hintergründe zur FIFA-Klub-Weltmeisterschaft

causasportnews.com. – 56/2025, 17. Juni 2025

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(causasportnews / red. / 17. Juni 2025) Seit dem vergangenen Wochenende ist die Klub-Weltmeisterschaft (WM) der FIFA gemäss neuem Format im Gang. 32 Teams spielen in Amerika um eine Milliarde US-Dollars Antrittsgelder und Prämien. Das Turnier präsentiert sich heterogen; einzig das Geld bildet ein Anreiz für die Teilnahme der Teams, welche bis zum 13. Juli um den Titel eines «FIFA-Klub-Weltmeisters 2025» spielen werden. Der Weltmeister wird gesamthaft einiges über 100 Millionen US-Dollars für den Titel kassieren. Über den sportlichen Wert des Turniers scheiden sich die Geister. Das Fussball-Steinzeitresultat des FC Bayern München gegen Auckland City (10 : 0) zum Auftakt des Turniers sagt einiges, aber selbstverständlich nicht alles.

Eine Weltmeisterschaft der Fussballklubs unter der Ägide des Welt-Fussballverbandes FIFA? In der Tat bedeutet dies ein Anachronismus. Die FIFA ist ein Verband der Nationalverbände (ein Verein gemäss Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, ZGB), der Klub-Fussball findet höchstens indirekt unter der Ägide der FIFA statt, im internationalen Kontext jedoch im Konföderationsrahmen. In organisatorischer, struktureller Hinsicht ist ein Wettbewerb der Klubs unter dem Dach der FIFA als Anachronismus zu qualifizieren. Der Nationalmannschafts-Fussball ist eine Angelegenheit des internationalen Fussball-Verbandes FIFA mit Sitz in Zürich, der Klub-Fussball steht unter der Ägide der Konföderationen (Kontinentalverbände). Mitglieder der FIFA sind denn auch einzig 211 Nationalverbände. Die Klubs stehen zur FIFA in keinem Mitgliedschaftsverhältnis und können vereinsrechtlich lediglich als mittelbare oder indirekte Mitglieder des Weltverbandes bezeichnet werden. Die FIFA hat sich somit bezüglich der Klub-WM eine nicht konforme Organisationshoheit angeeignet. Aber so genau will dies offensichtlich niemand sehen, denn das jetzt aufgeblähte Klub-WM-Turnier lässt eben immerhin eine Milliarde US-Dollars über die teilnehmenden Klubs regnen. Diese sind für diese Millionen äusserst dankbar. Denn auch im Fussball auf höchster Ebene gilt: «Zuerst das Fressen, dann die Moral» (nach Bertold Brecht in der «Dreigroschenoper»).

Der Ursprung der «Klub-WM» nach altem Format geht auf das Jahr 2000 zurück. Der Wettbewerb wurde damals anfangs Januar in Brasilien mit acht Teams ausgetragen. Ab 2005 bis 2023 fand die Klub-WM jeweils im Dezember, kurz vor den Weihnachtstagen, statt. Initiator war Joseph Blatter, der 1998 zum FIFA-Präsidenten gewählt wurde. Als Präsident des Weltverbandes war der heute 89jährige Walliser während des ganzen Jahres aktiv und engagiert an allen Fronten aktiv. So gegen Weihnachten und Neujahr hat sich die Agenda des FIFA-Präsidenten jedoch stark gelichtet. Joseph Blatter soll jeweils buchstäblich in ein Inaktivitätsloch gefallen sein. Deshalb habe er mit seinen engsten FIFA-Getreuen die Idee der Klub-WM insbesondere in der Weihnachtszeit ersonnen haben. Dieses Turnier soll vor allem dazu gedient haben, die Einsamkeit des FIFA-Präsidenten in der weitgehend fussball-losen Vorweihnachtszeit und zum Jahreswechsel zu überbrücken. Ab 2005 bis 2023 bestritten jeweils die besten Konföderationsteams sowie der evaluierte Klub aus dem Turnier-Austragungsland die Klub-WM. Joseph Blatter, bis 2016 FIFA-Präsident, hätte sich wohl nie vorstellen können, dass seine ursprüngliche Idee zu einem Milliarden-Geschäft für Klubs mutieren würde. Um den Klub-WM-«Kuchen» balgen sich derzeit vier Mal soviele Klubs wie zum Versuchs-Start des Wettbewerbs anfangs 2000. Damals gab es als Teilnahme- und Rangprämien insgesamt etwas mehr als 5 Millionen US-Dollars zu verdienen. Heute bietet die Klub-WM einen starken, finanziellen Anreiz für die 32 teilnehmenden Teams.

Bei der Klub-WM in den USA klingeln wenigstens die Team-Kassen

causasportnews.com – 55/2025, 16. Juni 2025

(causasportnews / red. / 16. Juni 2025) Am Tag, als das aktuelle Heft des Nachrichtenmagazins «Der Spiegel» auf dem Cover die Frage betreffend USA in den Raum stellte: «Will man da noch hin?», begann gleichzeitig ebenda das vom Weltfussballverband FIFA angekündigte und organisierte Top-Fussballereignis dieses Jahres: Die Klub-Weltmeisterschaft 2025. Simplifiziert ausgedrückt und auf den Sport gemünzt würde das «Spiegel»-Titelblatt (Nr. 25, 14. Juni 2025) dieser Konklusion entsprechen: «Niemand hat ‘Bock’ auf die USA». Auf die Verhältnisse in Deutschland fokussiert sei noch der Untertitel aus dem «Spiegel» zitiert: «Wie die Deutschen sich von den USA abwenden». Das alles hat wohl einen Zusammenhang mit dem kürzlich erfolgten Besuch des Deutschen Bundeskanzler Friedrich Merz beim US-Präsidenten Donald Trump. In Form einer Geburtsurkunde aus dem Hause Trump belegte der clevere Regierungschef, dass Donald Trump seine Wurzeln in der Pfalz in Deutschland hat. Das alles hielt ihm Bundeskanzler Friedrich Merz, den Urkunden-Beweis edel in Gold gerahmt, vor die Nase. Donald Trump ist also ein deutsch-stämmiger US-Einwanderer; «einer von uns» also, zeigte ihm der kluge Taktiker aus Brilon im Sauerland auf. Das kam nun offenbar an beim offensichtlich geschockten US-Haudegen, der seither mit Deutschland pfleglich zurückhaltend und angepasst umgeht! Sicher keine schlechte Voraussetzung für die soeben in den USA begonnene Klub-Weltmeisterschaft (WM), die am 13. Juli mit dem Finalspiel zu Ende gehen wird. Organisiert wird dieses Klub-Turnier zwar vom Schweizer Verein FIFA und nicht etwa von Deutschen, was für Donald Trump kaum einen Unterschied macht. Schweiz oder Schweden – Hauptsache Westindien…

Mit der FIFA kann es der US-Präsident schon seit seiner ersten Präsidentschaft gut. Der aktuelle FIFA-Präsident Gianni Infantino gilt als einer seiner besten Freunde. Die Schweiz mögen Donald Trump und die USA vor allem deshalb gut, weil sich die Schweiz auf verschiedenen Ebenen trefflich ausnehmen lässt, nicht nur im Banken-Business; dabei ist zu sagen, dass der träge Opportunismus der Schweizer nicht den Amerikanern anzulasten ist. Der Schlag der USA gegen die FIFA und deren Funktionäre im Jahre 2015, als auf Ersuchen der Amerikaner reihenweise Fussball-Funktionäre im Zürcher Nobel-Hotel «Baur au Lac» verhaftet wurden, wird heute von allen Seiten so totgeschwiegen wie die, je nach US-Präsident, angekündigte, jedoch bis dato nicht realisierte Schliessung des US-Gefangenenlagers Guantanamo.

Jetzt freuen sich also Donald Trump und Gianni Infantino zusammen, dass im Vorfeld der Fussball-WM-Endrunde im kommenden Jahr in den USA, in Kanada und in Mexiko, nun eine Art WM-Hauptprobe während eines Monats in Amerika stattfindet, in einem Land, das tendenziell zu den Fussball-Entwicklungsländern gehört. 32 Klub-Teams machen bis zum 13. Juli 2025 den Klub-Weltmeister unter sich aus. Sportlich interessiert dieses Turnier kaum, die Stadien müssen geradezu auf listige Weise gefüllt werden. Bereits jetzt sprechen die Medien von «Zuschauerdebakel» und von einer «Flop-Veranstaltung». Das TV-Publikum mag gar nicht hinsehen, was sich in diesem Land auch in dieser sportlichen Hinsicht abspielt. Den Spielern «stinkt» die Teilnahme an der Klub-WM weitgehend. Einzig die teilnehmenden Klubs finden das Fussball-Ereignis in den USA «great». Immerhin spielen die 32 Teams um insgesamt eine Million US-Dollars, die in der Klub-WM-Kasse auf die Verteilung warten; Saudia-Arabien und die Rechteverwertung machen es möglich (Saudia-Arabien wird die Fussball-WM-Endrunde 2034 ausrichten). Die Hälfte des Geldes wird im Rahmen von Startprämien ausgeschüttet (an die Klubs aus Europa werden 13 bis 38 Millionen US-Dollars ausbezahlt, nach dem Motto: Mehr bekommt, wer bereits viel hat). Der Sieger kann über 100 Millionen US-Dollars einstreichen. Jeder Sieg an der Klub-WM zahlt zwei Millionen, der Achtelfinaleinzug ist rund acht Millionen wert, für das Erreichen des Viertelfinals werden 13 Millionen ausgeschüttet, usw.

Anmerkung: In der nächsten Meldung von «causasportnews» (56/2025) wird kurz erörtert, weshalb die Klub-WM ein Anachronismus darstellt und weshalb der damalige FIFA-Präsident Joseph Blatter überhaupt die Klub-WM ins Sportleben rief.

2 x «Sepp» im Zentrum

causasportnews.com – 29/2025, 25. März 2025

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(causasportnews / red. / 25. März 2025) Der Name «Joseph» oder «Josef» steht nicht gerade an erster Stelle im modernen, männlichen Namens-Ranking. Doch in diesen Tagen machen gleich zwei Persönlichkeiten aus der Welt des Sportes mit dem entsprechenden Kürzel-Namen «Sepp» auf sich aufmerksam; einmal mit einem einigermassen guten Ende, einmal in dramatischer Art und Weise.

Einmal geht es um den 89jährigen, langjährigen FIFA-Präsidenten Joseph «Sepp» Blatter. Nach seinem Abgang mit Getöse 2016 beim Fussball-Weltverband wurde er vor allem von der FIFA mit Gianni Infantino und seiner Entourage in vielerlei Hinsicht geplagt. Neben anderen Vorkommnissen ging es um eine Zahlung von zwei Millionen Schweizer Franken, welche die FIFA dem designierten Präsidenten-Nachfolger Michel Platini zahlte. Diese Zahlung wurde 2025 publik und führte letztlich dazu, dass der ehemalige, französische Star-Fussballspieler und UEFA-Präsident seine Ambitionen für das FIFA-Präsidium begraben musste. So ganz klar ist es bis heute nicht, für was genau diese Summe von der FIFA (Verein) an Michel Platini bezahlt worden ist. Auf Betreiben des Weltverbandes wurden bald einmal die schweizerische Bundesanwaltschaft in Marsch gesetzt. Betrug und Urkundenfälschungen waren die Delikts-Vorhalte, welche von der Ermittlungsbehörde des Bundes mit dem Support der FIFA als angeblich Geschädigte gegen Joseph «Sepp» Blatter, der vor ein paar Tagen 89 Jahre alt geworden ist, erhoben wurden. 2022 wurden der Walliser «Sepp» Blatter und der nun bald 70jährige Michel Platini vom Bundesstrafgericht in Bellinzona in dieser «Causa» freigesprochen. Die Bundesanwaltschaft und die FIFA wollten es nicht bei den Freisprüchen bewenden lassen und gingen in die Berufung. Soeben bestätigte die ausserordentliche Berufungskammer des Bundesstrafgerichts in Muttenz die beiden Freisprüche «in dubio pro reo – «im Zweifel für die Angeklagten»; dieser Grundsatz betrifft die Sachverhaltslage und nicht die Rechtsanwendung). Dieser erneute Freispruch bedeutet eine schallende Ohrfeige für die Anklagebehörde des Bundes und für die FIFA unter Gianni Infantino. Vor allem der Weltverband muss sich nun den Vorwurf gefallen lassen, einen alten, weitgehend hilf- und wehrlosen Ex-Präsidenten bis auf’s Blut mit unsinnigen Verfahren zu quälen. Nicht gerade mit Ruhm bekleckert hat sich die FIFA unter dem damaligen Präsidenten Joseph «Sepp» Blatter in einem Punkt, nämlich, dass sie nie dafür gesorgt hat, dass die Tat- und Rechtsgründe für die Millionen-Zahlungen an Michel Platini vollumfänglich transparent wurden. «Beschämend» nannten Prozessbeobachter die Rechtshandlungen der FIFA nach dem Freispruch für den Ex-Präsidenten sowie den Ex-UEFA-Präsidenten Michel Platini. Dennoch nahm der Rachefeldzug der FIFA gegen den Walliser Joseph «Sepp» Blatter für diesen letztlich ein gutes Ende.

Weniger glücklich ging dieser Tage eine Berufs-Tätigkeit für einen anderen «Sepp» aus. Nur allmählich sickerte durch, dass einer der erfolgreichsten Kunstturner, welcher die Schweiz je hatte, dem personellen Kahlschlag einer ehemals renommierten Privatbank zum Opfer fiel. Der 61jährige Josef «Sepp» Zellweger war nach seiner Aktiv-Laufbahn während rund 30 Jahren in der Finanzbranche tätig. Er verliess die untergehende, sport(ler)freundliche «Credit Suisse» vor zwei Jahren und wechselte zur Bank Julius Bär, die seit den Flops mit dem österreichischen Finanz-Jongleur René Benko nicht mehr zur Ruhe kommt. Nun ist die sympathische und beliebte Sportler-Legende Josef «Sepp» Zellweger bereits wieder weg. «Tschau Sepp» könnte also in Anlehnung an eine bekannte Schweizer Jassregel gesagt werden; wenn es nur nicht so traurig wäre. Die Trennung der Bank vom ehemaligen Top-Turner ist ein Indiz dafür, dass dieses Geldinstitut wohl kaum mehr selber an eine Besserung der Lage glaubt. Für Josef «Sepp» Zellweger ist dieser Rauswurf ein Schlag, wie er ihn in seiner ganzen Sportler-Karriere nie erlebt hatte. Im Banken-Umfeld glaubt niemand mehr realistisch daran, dass der aus St. Margrethen (SG) stammende, ehemalige Top-Sportler mit 61 Jahren nochmals in der Finanzindustrie wird Fuss fassen können.

Vorfreude auf die Fussball-WM-Endrunde 2026?

causasportnews.com – 23/2025, 10. März 2025

(causasportnews. / red. / 10. März 2025) Erst während ein paar Wochen wütet der aktuelle Präsident der Vereinigten Staaten im Weissen Haus und irritiert Freunde und Feinde auf der ganzen Welt mit seinen unberechenbaren Polit-Aktivitäten. Als am 13. Juni 2018 anlässlich des Kongresses (Mitgliederversammlung) des Weltfussballverbandes FIFA in Moskau (!) beschlossen wurde, die Endrunde der 23. Fussball-Weltmeisterschaft in Kanada, Mexiko und in den USA auszutragen, hielt es kaum jemand für möglich, dass die Weltordnung sieben Jahre später aus den Fugen geraten würde. Doch nun ist es so. Ziemlich genau 15 Monate vor dem Beginn der WM-Endrunde in den drei Ländern wird eher besorgt als mit Vorfreude auf den wichtigsten Anlass im Weltsport des kommenden Jahres vom 11. Juni bis 19. Juli 2026 geschaut. Denn zwischen den drei Austragungsländern herrscht eher eine gespannte bis feindliche Atmosphäre als sportliche Harmonie. «Zollkrieg» heisst neuerdings der aus dem Weissen Haus angezettelte «Sport» anderer Art zwischen den USA, Kanada und Mexiko. Der einzige Mann auf der Erde, der diese Konstellation gut findet, ist der aktuelle FIFA-Präsident Gianni Infantino, welcher seiner neuen und besiegelten Freundschaft mit Donald Trump alles unterordnet, und fleissig am Wegzug der FIFA von Zürich in die USA arbeitet. Der Walliser wirft sich vor dem US-Präsidenten bei jeder sich bietenden Gelegenheit in den Staub. Ob es dem umstrittenen FIFA-Präsidenten jedoch auf diese Art und Weise gelingen wird, Kanada, Mexiko und die USA in den verbleibenden 15 Monaten bis zum Eröffnungsspiel in Mexiko-Stadt am 11. Juni 2026 harmonisch zu stimmen, bleibt abzuwarten; insbesondere wird er daran zu arbeiten haben, seinen Freund Donald Trump auf Linie zu bringen. Es muss nämlich wohl einiges geschehen, soll nach dem Eröffnungsspiel in Mexiko bis zum Finalspiel am 19. Juli 2026 in East Rutherford (New Jersey, USA) am 19. Juli 2026 das Woodstock-Feeling des globalen Fussballs erreicht werden. Die gewünschte Stimmung anlässlich der WM-Endrunde könnte auch dadurch getrübt werden, dass wohl im aufgeblähten WM-Turnier mit 48 Mannschaften in den drei Austragungsdestinationen und in den 104 Spielen auch Länder, die sich derzeit und wohl auch in den nächsten Monaten kriegerisch bekämpfen, aufeinandertreffen werden. Dass der internationale Fussball den praktisch überall herrschenden Kriegen ein Ende setzen könnte, hat zuletzt nur noch Gianni Infantinos Vorgänger als FIFA-Präsident, Joseph Blatter, geglaubt.

Gianni Infantino arbeitet schon einmal daran, dass die Fussball-Bespassung der Welt anlässlich des WM-Finalspiels am 19. Juli 2026 alle Probleme dieser Welt lösen wird. Für die Halbzeit-Pause hat er eine gigantische Show angekündigt, die er wohl zusammen mit Donald Trump bestreiten wird. Donald Trump und Wladimir Putin mit Schiedsrichter Gianni Infantino beim friedlichen Sackhüpfen also? Der Sieger, Donald Trump natürlich, dürfte dann den künftigen FIFA-Sitz bestimmen, die Zentrale für Frieden, Freude und Eierkuchen auf den Spielfeldern der Welt? Logisch also, wie dieser Wettbewerb ausgehen könnte. Ebenso logisch, dass der Friedensstifter Gianni Infantino mit dem Friedens-Nobelpreis geehrt würde. Der Fussball vermittelt also doch Hoffnung auf eine friedliche und bessere Welt.

Vorfreude auf die Fussball-WM-Endrunde im kommenden Jahr ist, zumindest derzeit, keine auszumachen, eher Besorgnis. Fussball-Funktionäre wünschten sich, auch wenn sie dies nicht öffentlich sagen, dass der Vergabe-Beschluss des FIFA-Kongresses vom 13. Juni 2018 in Moskau in dieser Form und mit diesem Ergebnis nie gefasst worden wäre…

Joseph Blatters letzter Auftritt in einem skurrilen Schauprozess?

causasportnews.com – 22/2025, 7. März 2025

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(causasportnews / red. / 7. März 2025) Joseph Blatter, der jahrelange König des internationalen Fussballs, zuerst als Generalsekretär, dann als Präsident der FIFA, hat in seiner Laufbahn einiges erlebt und vieles bewegt – Positives und Negatives. Nun war die Öffentlichkeit vor ein paar Tagen Zeuge, als der bald 89jährige, vom Leben und der Arbeit gezeichnete ehemalige Top-Fussball-Funktionär, wohl ein letztes Mal auf die grosse Bühne trat und sich unter den Augen der Weltpresse im Baselbieter Strafjustizzentrum gegenüber einem Vorwurf des Weltfussballverbandes FIFA und der Bundesanwalt zur Wehr setzte. Zusammen mit seinem ehemaligen Freund und Ex-Fussballspieler sowie Ex-Funktionär Michel Platini verteidigte er sich gegenüber der Bundesanwaltschaft und der FIFA gegen die Vorwürfe des Betrugs und der Urkundenfälschung. Ungeachtet aller Beschuldigungen von rechtlicher Relevanz gab der wohl bedeutendste Fussball-Funktionär aller Zeiten im Prozess ein dramatisches Bild des körperlichen Zerfalls und der Wehrlosigkeit ab. Es war geradezu skurril, welcher Schauprozess hier im beschaulichen Basel gegen einen alten Mann mit körperlichen Gebrechen inszeniert wurde. Alles andere als ein Freispruch für Joseph Blatter und Michel Platini wäre eine Justiz-Sensation. Deshalb fragte sich männiglich: Musste das sein? Selbstverständlich ist es bis jetzt nicht klar, weshalb die FIFA auf Geheiss des damaligen FIFA-Präsidenten, eben Joseph Blatter, dem bald 70jährigen, ehemaligen UEFA-Präsidenten, der dafür auserkoren war, die Nachfolge von Joseph Blatter als FIFA-Präsident anzutreten, zwei Millionen Franken aus der FIFA-Kasse zahlen liess. Es ging offenbar um die Abgeltung von Beraterleistungen, die der Franzose auf Geheiss des Präsidenten gegenüber der FIFA erbracht haben soll. Klar scheint jedenfalls zu sein, dass die Zahlung von den zuständigen Überwachungs-Instanzen im Weltverband genehmigt worden ist. Wie also so etwas Betrug sein könne, fragte der trotz seines Alters zur Hochform aufgelaufene Walliser die zahlreichen, angereisten Journalisten. Der Prozess musste durchgeführt werden; ein Opportunitätsprinzip kommt in derartigen Strafverfahren nicht zur Anwendung. Das Gericht, das statt in Bellinzona im Baselbiet tagte, wird demnach bald einen Entscheid fällen. Am 25. März ist die Urteilseröffnung vorgesehen. In Muttenz waren die beiden Beschuldigten, Joseph Blatter und Michel Platini, persönlich anwesend. Sie gaben sich überzeugt, dass sie von der Anklage freigesprochen würden. Entsprechend plädierten ihre Anwälte. Nachdem es in dieser Causa erstinstanzlich vor drei Jahren Freisprüche abgesetzt hatte, ist dieser Optimismus der Beschuldigten wohl berechtigt. Die FIFA nahm am Prozess schon gar nicht mehr teil, was von Prozess-Beobachtern als «feige» oder als Kapitulation vor dem Naheliegenden qualifiziert wurde. Dafür legte sich die in erster Instanz unterlegene Bundesanwaltschaft ins Zeug.

Dieser regelrechte Schauprozess gegen zwei Funktionäre, die wenig ehrenvoll aus ihren Ämtern geschieden waren, erlebte in Muttenz einen geradezu grotesken Höhepunkt: Die Bundesanwaltschaft verlangte die Einfügung eines Zeitungsartikels ins Aktendossier. Dies wurde letztlich gestattet, dürfte aber an der gewonnenen Überzeugung des Gerichts nicht mehr viel ändern. Zwar schrieb die «Neue Zürcher Zeitung», die nicht gerade dem «Pro-Blatter-Lager» zugeordnet wird, in fetten Lettern: «Zeitungsartikel belastet Joseph Blatter schwer» (4. März 2025). Da war wohl der Wunsch Vater des Gedankens. Juristen sind sich einig: Wenn mit einem Zeitungsartikel Beweis geführt werden soll, ist dies eher als Verzweiflungsakt der Anklage zu qualifizieren. On verra…

Naht das Ende des FIFA-Sitzes in Zürich/Schweiz?

causasportnews.com – 17/2025, 22. Februar 2025

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(causasportnews / red. / 22. Februar 2025) Seit Jahren ist es ein vieldiskutiertes Thema: Der mögliche und von vielen Schweizerinnen und Schweizern geradezu ersehnte Wegzug des Internationalen Fussball-Verbandes (FIFA) aus Zürich. Nun scheint das Ende des Sitzes des Weltverbandes an der Limmatstadt zu nahen, wie das online-Medium «Inside Paradeplatz» des Wirtschaftsjournalisten Simon Lukas Hässig sinniert. Die Spekulation ist zweifellos nicht aus der Luft gegriffen. In der Tat lassen sich (weitere) Anzeichen ausmachen, dass nicht nur der Sitz des Weltverbandes in Zürich wegfallen wird, sondern der Verband in der Rechtsform eines Schweizerischen Vereins (Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, ZGB) bald der Vergangenheit angehören dürfte. Stattdessen könnte eine internationale Nachfolge-Organisation, wohl mit Sitz in den Vereinigten Staaten, gegründet und von Miami/Florida aus aktiv werden. Dass wohl das Ende des Sitzes der FIFA in der Schweiz bevorsteht, erhellt der Umstand, dass nun aus den FIFA-Statuten die Sitz-Stadt Zürich/Schweiz durch Kongress-Beschluss getilgt worden ist. Seit 1932 wurde der Sitz der FIFA statutarisch konkret bestimmt und «Zürich» explizit erwähnt: «Der Sitz der FIFA befindet sich in Zürich (Schweiz)» (bisher Art. 1 Abs. 2 der FIFA-Statuten). Es ist nun auch möglich, den Sitz durch Kongress-Beschluss überall hin auf der Welt zu verlegen, wobei beim Wegzug der Organisation aus der Schweiz und die Neu-Domizilierung des künftigen, globalen Fussball-Zentrums, wohl in den USA, auch nicht frei von zu bewältigenden, juristischen Klippen wären. Ob z.B. das Vermögen der FIFA bei einem Wegzug des Verbandes in der Schweiz bleiben würde, ist fraglich.

Es scheint also aufgrund der Anzeichen evident zu sein, dass der Sitz der FIFA ins Ausland verlegt wird und der Verband in der Rechtsform eines Vereins in der Schweiz zu existieren aufhören wird. Am wahrscheinlichsten ist offenbar, dass die FIFA-Protagonisten, insbesondere der aktuelle FIFA-Präsident, der italienisch-schweizerische Doppel-Bürger Gianni Infantino, an Stelle des Welt-Verbandes «FIFA» eine internationale Fussball-Sportorganisation mit Sitz in den USA schaffen wollen.

In letzter Zeit sind zwar die Kritiken an den Gebaren und Aktivitäten der FIFA in der Schweiz eher etwas verstummt, doch sie sind immer noch laut genug, um den Weg für einen Wegzugs-Beschluss zu ebnen. Natürlich würde es einerseits bedauert, dass die Verlegung der internationalen Fussball-Organisation zu geringeren Steuereinnahmen für den Schweizer Fiskus und einen beträchtlicher Abbau von Stellen im derzeitigen «Home of FIFA» am «Zürichberg» nach sich ziehen würden. Andererseits nähme das ewige Gezänke um die FIFA in der Schweiz ein Ende. Die Moral stünde also vor wirtschaftlichen Aspekten; gerade im links-rot-grünen Zürich könnte so ein grosser Erfolg der Ethik über den (Fussball-)Kommerz mit viel Verve gefeiert werden.

Ein baldiger Wegzug der FIFA käme nicht überraschend, zumal sich bereits jetzt ein Teil der FIFA-Administration in USA befindet. Dies nicht nur mit Blick auf die im kommenden Jahr stattfindende Fussball-WM-Endrunde (vom 11. Juni – 19. Juli 2026) mit 48 Teams. Die USA sowie Kanada und Mexiko werden die WM-Endrunde gemeinsam organisieren. Die Voraussetzungen für ein tolles Fussball-Fest sind gegeben. Dass der amerikanische Präsident gegen Kanada und Mexiko stichelt, Zölle erhebt und verbal um sich schlägt ist wohl eh nur ein Teil des (Polit-)Spiels ausserhalb des grünen oder des Kunst-Rasens. Diese WM-Endrunden-Vergabe an USA, Kanada und Mexiko wurde übrigens vom FIFA-Kongress 2018 in Moskau (!) beschlossen. Wenige Jahre vor dem Krieg Russlands gegen die Ukraine freute sich der amtierende FIFA-Präsident mit seinem (damaligen) Freund Wladimir Putin an der völkerverbindenden Bedeutung des internationalen Fussballs. Die Zeiten ändern sich, die Freunde und Sympathisanten lösen sich ab. Der beste, aktuelle Weggefährte und Freund von Gianni Infantino ist derzeit US-Präsident Donald Trump. Das wird wohl länger so bleiben – nicht nur wegen des möglichen künftigen Sitzes der globalen Fussball-Organisation in den USA, sondern weil die WM-Endrunden-Austragungen nach 2026 wieder in Europa und im arabischen Raum (2030 in Spanien, Portugal und Marokko, und 2034 in Saudi-Arabien) stattfinden werden. Das künftige «Mutterland» des Fussballs wird jedoch Amerika sein und bleiben. Natürlich ist es ein Gerücht, dass die Amerikaner am Fussball selber gar kein grosses Interesse hätten! Das ist im Rahmen dieser FIFA-Umbruch-Konstellation auch nicht nötig.

WM-«Vergabe» 2034 an Saudi-Arabien auch «dank» einer Verletzung des vereinsrechtlichen Gewaltenteilungs-Grundsatzes

causasportnews / 1211/12/2024, 15. Dezember 2024

Die Garanten für Ethik im Weltsport, aufgenommen anlässlich der WM-Endrunde 2028 in Russland,
von links: Kronprinz Mohammed bin Salman (Saudi Arabien), Gianni Infantino ( FIFA-Präsident) und
Wladimir Putin (Russland). (aus dem „Tages-Anzeiger“ vom 12. Dezember 2024 /AFP).

(causasportnews / red. / 15. Dezember 2024) Der Internationale Fussball-Verband (FIFA), ein Verein nach Schweizer Recht (Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches) mit Sitz in Zürich, ist immer für Überraschungen gut. Wichtig ist ihm jedoch vor allem ein durchwegs einwandfreies ethisches Verhalten, das sich in verschiedenster Weise manifestiert. Dabei zeigt es sich am Beispiel der FIFA, dass die Moral Werte und Regeln verkörpert, die von Personen oder Personengruppen als anerkannt gelten. Es geht also nicht um Rechtsnormen oder vorgegebene, objektive Massstäbe, an denen ein Verhalten in ethischer Hinsicht gemessen werden kann. Verstösse gegen anerkannte Werte und Regeln können allenfalls als verpönt gelten. In Vereinen und Verbänden lassen sich sowohl die Tatbestände unethischen Verhaltens und die Folgen von Ethikverstössen im Rahmen von Vereins- und Verbandsordnungen normieren und auch vereinsrechtlich sanktionieren.

Das war die Ausgangslage für die Behandlung der generellen Ethikthematik im internationalen Fussball, die noch in der «Ära Sepp Blatter» Fahrt aufnahm. Es ging nicht mehr anders. Innerhalb und ausserhalb der FIFA reihte sich Skandal an Skandal, es wurde Nepotismus betrieben und auch das hässliche Wort «Bestechung» grassierte immer mehr (wie sagte es jener Fussball-Funktionär so schön, als er anlässlich einer Befragung mit Bestechungsvorwürfen konfrontiert, wurde: «Bestechung», welch’ hässliches Wort. Haben wir doch einfach ein wenig Geld genommen». Kodifizierte Moral war das «Credo» nicht nur bei der Schaffung einer Ethiknormierung im Weltfussball; entscheidend war auch die Regelung der Rechtsfolgen bei Ethikverstössen durch Vereins-Sanktionen. Auch in der FIFA ist die einschneidendste Folge bei nachgewiesenem, unethischem Verhalten z.B. eines Fussball-Funktionärs, der Ausschluss (Art. 72 ZGB). Das Gesetz und konkret insbesondere das Vereinsrecht bilden Grundlagen für ethisches Verhalten für die Protagonisten des Fussballs. Ethisch motiviertes Verhalten gibt teils die Verbandsordnung selber vor. Im Rahmen der FIFA geschah dies so:

Die Vergabe des «Filetstücks» der FIFA, die WM-Endrunde der Männer (sorry, liebe Frauen, es interessieren sich noch immer mehr Menschen für den Männer- als den Frauenfussball) erfolgte über Jahre im Rahmen der Verbandsorganisation der FIFA durch die Exekutive (damals das Exekutivkomitee). Dadurch, dass ca. 20 Personen das wichtigste Turnier der Welt vergaben, wurde dieses übersichtliche Gremium immer manipulations- oder, um das unschöne Wort zu gebrauchen: korruptions-anfälliger. Mit den FIFA-Reformen, welche das ethisch einwandfreie Verhalten aller Protagonisten auch in WM-Endrunden-Vergaben garantieren sollten, wurde das Vergabe-Prozedere «moral»-sicher gemacht. So kam es, dass die Mitglieder der FIFA, die nationalen Verbände (derzeit 211) zum Vergabe-Körper mutierten. Seit kurzer Zeit erfolgen die WM-Vergaben durch das FIFA-Parlament «Kongress» (Legislative). Die Grund-Idee war: 211 nationale Verbände (zudem juristische Personen) sind schwieriger zu beeinflussen oder zu bestechen als 20 Exekutivkomitee-Mitglieder. Lief deshalb die Vergabe der WM-Endrunde 2034 an Saudi-Arabien derart glatt durch, obwohl eigentlich kaum ein rational denkender Mensch dies gut und moralisch (!) vertretbar qualifizieren kann? Es waren selbstverständlich verschiedene Faktoren, welche zu diesem Rückschritt ins unmoralische Vergabe-Zeitalter der FIFA ermöglichten. Der FIFA-Präsident, der höchste Exekutiv-Repräsentant der FIFA, ist ein gewaltiger Strippenzieher und im Rahmen des trägen, unengagierten Weltverbandes so etwas wie der Einäugige unter Blinden. Die Vergabe an Saudi-Arabien wurde behutsam und kontinuierlich vorbereitet und nicht nur ein Terrain hierfür geglättet. Selbstverständlich gab letztlich das Geld den Ausschlag für dieses Vergabe-Resultat. Davon gibt es in Saudi-Arabien bekanntlich nicht zu wenig. Für die Nationalverbände ist es entscheidend, dass sie mit den generierten WM-Geldern die Taschen immer praller füllen können. Sollen sich die Schweiz (SFV) oder Deutschland (DFB) also aus moralischen Gründen in die Opposition begeben und zumindest ihren Goodwill, der – menschlich fast verständlich – auch pekuniär-negative Folgen zeitigen könnte, beim Verband-Präsidenten verspielen? Hinzu kam, dass es der FIFA-Präsident durchdrückte, den FIFA-Kongress vom 11. Dezember 2024 online abzuhalten (so wurden auch Überraschungen verhindert, anders, wenn eine Vereinsversammlung mit physischer Präsenz der Versammlungs-Teilnehmer abgehalten worden wäre.

Als Saudi-Arabien in einer online-Abstimmung also den WM-Endrunden-Zuschlag für 2034 erhielt, war dies kein «Putsch» gegen die FIFA-Ordnung; am 11. Dezember 2024 wurde lediglich die normierte «Gewaltenteilung» (mit WM-Vergabeordnung) im Verband faktisch ausser Kraft gesetzt, im konkreten Fall der Kongress als Entscheidungs-Instanz ausgebootet und der Zustand vor den FIFA-Reformen wiederhergestellt. Wenn das Faktum die Norm ausser Kraft setzt, ist dies in der Regel allerdings moralisch höchst bedenklich. Der virtuelle FIFA-Kongress (Vereinsversammlung) vom 11. Dezember 2024 bestätigt allerdings wieder einmal den legendären Bertold Brecht (1898 – 1956): «Zuerst kommt das Fressen, dann kommt die Moral».

FIFA wird nach dem «Diarra»-Urteil durchgeschüttelt

causasportnews / 1205/11/2024, 27. November 2024

(causasportnews / red. / 27. November 2024) Der Weltfussballverband FIFA tut viel Gutes. Er ist aber auch auf vielen Ebenen unbelehrbar, und die weltumspannende Fussball-Organisation mit Monopolcharakter wird oft erst dann einsichtig, wenn ihr das Messer an den Hals gesetzt wird. Es kann aber auch eine Gerichtsinstanz sein, welche die FIFA zu rechtskonformen Verhalten zwingt. Aktuell ist es der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxembourg, der im Fall des französischen Fussballspielers Lassana Diarra schlicht und ergreifend geurteilt hat, dass das Übertrittssystem der FIFA im Fussball in vielerlei Hinsicht nicht europarechts-konform sei (vgl. auch causasportnews vom 15. Oktober 2024). Seit dem Bekanntwerden dieser Entscheidung ist die FIFA-Zentrale in Zürich aufgescheucht. Der Grund ist nachvollziehbar einfach: Jede Verantwortlichkeit eines Vereins entfällt, wenn dieser wegen eines (vermeintlichen oder festgestellten) Vertragsbruchs eines Spielers, den er nach dem Vertragsbruch unter Vertrag genommen hat, diesen Verein dafür mithaften lässt oder deswegen sanktioniert. Das ist eine sanktionsrechtlich gängige Praxis der FIFA, doch derartige Fälle sind ebenso krass wie rechtswidrig. Dies besagt in aller Kürze das «Diarra»-Urteil des EuGH. Diese Rechtslage bezüglich Europarechts-Konformität beurteilen Experten für den Verein FIFA mit Sitz in Zürich als ebenfalls verbindlich. Auch nach Schweizer Recht ist die entsprechende FIFA-Praxis also nachvollziehbar rechtswidrig. Nach dem EuGH-Urteil wird der Weltverband nun also regelrecht durchgeschüttelt. Es stehen auch Schadenersatzbegehren gegenüber der FIFA im Raum. Ob es zu einer eigentlichen Klagewelle gegen den Weltverband kommen wird, ist im Moment nicht abzuschätzen.

Zahlreiche Entscheide des monopolistischen Weltverbandes zu dieser Praxis existieren und sind teils noch nicht endgültig verbindlich. Auch ein Schweizer Verein, der in der 1. Liga spielt, ist betroffen. Dieser Verein nahm einen Spieler unter Vertrag, der aus der Sicht der FIFA gegenüber seinem ehemaligen Klub vertragsbrüchig geworden war. Der Spieler, dann in der 1. Liga (!) in der Schweiz tätig, wurde mit einer Sperre, die er zwischenzeitlich abgesessen hat, bestraft und verpflichtet, dem ehemaligen Verein mehr als ein halbe Million US-Dollar wegen des Vertragsbruchs zu bezahlen. Der 1. Liga-Verein wurde, obwohl er am Vertragsverhältnis, das angeblich zuvor durch eine nicht gerechtfertigte, ausserordentliche Vertragsauflösung beendet wurde, nicht beteiligt war, mit einer Transfersperre belegt und verpflichtet, zusammen (solidarisch) mit dem Spieler (der neu übernommen wurde) für die Busse einzustehen, bzw. würde er zur Kasse gebeten, falls der Betrag vom Spieler nicht aufgebracht und bezahlt werden könnte. Diese sog. Arbeitsvertrags-Schutzbestimmung der FIFA mit disziplinarrechtlichem Charakter qualifizierte der EuGH im «Diarra»-Urteil als rechtswidrig. Die gleiche Rechtslage gilt auch nach Schweizer Recht. Im konkreten Fall heisst das, dass allenfalls, und falls die Voraussetzungen gegeben sind, der Spieler, der aktuell bereits wieder bei einem neuen Klub tätig ist, sich mit dem Klub, der ihn bei der FIFA des Vertragsbruchs bezichtigt hat, auseinandersetzen muss.

Die entsprechenden Übertrittsregeln des Weltverbandes sind aufgrund des «Diarra»-Urteils des EuGH als nicht EU-rechtskonform zu qualifizieren. Die gleiche Rechtslage ergibt sich aufgrund des Schweizer Rechts, nicht nur deshalb, weil die FIFA der Schweizer Rechtsordnung, insbesondere durch den Sitz in Zürich, unterstellt ist. Einigermassen einsichtig zeigt sich nun der Weltverband, der, unter gewaltigen, juristischen Druck geraten ist, aus Miami (!) kommuniziert hat, alle pendenten Fälle, welche von dieser Thematik betroffen seien, würden derzeit nicht weitergeführt und weiterbehandelt. Doch auch in dieser Hinsicht gilt: Affaire à suivre…

Klagewelle nach Lassana Diarra-Urteil des EuGH?

causasportnews / 1191/10/2024, 15. Oktober 2024

(causasportnews / red. / 15. Oktober 2024) Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxembourg vom 4. Oktober 2024 in der Sache des bald 40jährigen ehemaligen Berufs-Fussballspielers Lassana Diarra könnte Weiterungen erfahren und Folgen zeitigen. Der französische Ex-Fussballprofessional bewirkt mit seiner Klage und dem juristischen Erfolg in Luxembourg, dass das internationale Transfersystem des Welt-Fussball-Verbandes (FIFA) mit Sitz in Zürich aus den Angeln gehoben werden könnte, zumindest teilweise (vgl. auch causasportnews vom 5. Oktober 2024). Unter anderem hat die höchste Gerichtinstanz der Europäischen Union eine Arbeitsvertrags-Schutzbestimmung der FIFA zugunsten von Klubs für EU-rechtswidrig erklärt. Der Weltfussballverband ist bestrebt, Arbeitsverträge zwischen Spieler und Klubs zu schützen, indem die einschneidenden Folgen von Vertragsbrüchen auch künftigen Arbeitgebern (Klubs) der Spieler überbürdet werden. Spieler sollen nicht nach Belieben aus bestehenden Arbeitsvertragsverhältnissen aussteigen können; solche Verträge sollen also nicht ungestraft gebrochen werden können, beziehungsweise sollen potentiell künftige Klubs, welche mit Spielern selber kontrahieren möchten, davor abgehalten werden, Vertragsbrüche im Rahmen aktueller Arbeitsvertragsverhältnisses zu provozieren oder zu begünstigen, indem sie folgenlos einen vertragsbrüchigen Akteur übernehmen können.

Beispiel: Wenn ein Fussballspieler (Arbeitnehmer) grundlos (ohne einen sog. «wichtigen Grund»; aus «wichtigem Grund» – vgl. dazu etwa Art. 337 des Schweizerischen Obligationenrechts, OR, folgenlose Beendigung eines Arbeitsvertragsverhältnisses) vorzeitig ein befristetes Arbeitsvertragsverhältnis beendet, soll ein neuer Arbeitgeber (Klub)den Spieler nicht ohne sportliche und pekuniäre Folgen übernehmen können, also nicht straflos mit ihm kontrahieren dürfen. Dieser Druck wird durch eine verbandsrechtliche Reglung bewirkt, um Klubs davor abzuhalten, vertragsbrüchige Spieler zu übernehmen, also mit ihnen neue Arbeitsverträge abzuschliessen. Dies ist nach FIFA-Doktrin ein verbandsrechtlich motivierter Beitrag zur Vertragsstabilität zum Schutz bestehender Arbeitsvertragsverhältnisse zwischen Spielern und Klubs. Nun geraten nach der EuGH-Entscheidung arbeitsvertragliche Normen und verbandsrechtliche Bestimmungen der FIFA in ein kaum überbrückbares Spannungsfeld.

In der Vergangenheit ist eine Vielzahl von Fällen bekannt geworden, in denen Arbeitsvertragsverhältnisse vor Ablauf der befristeten Vertragszeit beendet wurden, damit die betreffenden Spieler zu anderen Klubs wechseln konnten. Beim Vorliegen wichtiger Gründe war und ist dies unproblematisch. Hingegen nicht, falls kein wichtiger Grund gegeben war, um das Vertragsverhältnis vorzeitig und unerlaubterweise zu beenden. In diesen Fällen mit internationalen Bezugspunkten sanktionierte die FIFA auf Antrag des «alten» Klub des Spielers den Akteur und verpflichtete diesen zu Schadenersatzzahlungen und fällte weiter Sanktionen aus. Für Zahlungen wurden zudem die neuen Klubs solidarisch in die Pflicht genommen. Und genau diese Solidarverpflichtung des am «gebrochenen» Arbeitsvertragsverhältnis nicht beteiligten (neuen) Klubs qualifiziert der Europäische Gerichtshof in der «Causa Lassana Diarra» als nicht europarechts-konform.

Jahrelang entsprach es der FIFA-Praxis, dass ein am Vertragsbruch nicht beteiligter, neuer Klub unter FIFA-Sanktionen zu leiden hatte. So auch etwa im Fall des Spielers Jaka Cuber Potocnik, der nach Auffassung seines ehemaligen Klubs Olimpija Ljubljana ungerechtfertigterweise aus einem bestehenden Vertrag ausstieg und mit dem 1. FC Köln ein Arbeitsvertragsverhältnis begründen wollte, jedoch wegen der nicht rechtmässigen Vertragsbeendigung mit dem slowenischen Klub mit einem Transferbann bis Ende Jahr und einer Busse belegt und für die auch der Kölner Klub solidarisch haftbar gemacht wurde. Kurz nach Bekanntwerden des Urteils aus Luxembourg qualifizierten die Kölner Klub-Verantwortlichen die Sanktionen der FIFA in «ihrem» Fall als widerrechtlich und prüfen nun Schadenersatzforderungen.- Weitere Vorgänge dieser Art könnten in Schadenersatz-Begehren ausmünden. Ob nun eine eigentliche Klagewelle anrollen wird, dürfte sich zeigen. Zentral bei der Beurteilung des Umstandes, ob ein Spieler im konkreten Fall zu Recht oder zu Unrecht aus einem Arbeitsvertragsverhältnis ausgestiegen ist, hängt von der rechtlichen Beurteilung des «wichtigen Grundes» ab. In diesem Zusammenhang muss vor allem die Rechtsprechung des Tribunal Arbitral du Sport» (TAS) in Lausanne hinterfragt werden. FIFA-Entscheide, die an das TAS weitergezogen werden, werden von diesem als verbandsfreundlich geltenden Sport-Schiedsgericht praktisch immer geschützt, meistens danach auch vom Schweizerischen Bundesgericht, das TAS-Urteile nur ein paar hundert Meter von der TAS-Zentrale in Lausanne entfernt (einzig) durch strikte Rechtskontrolle überprüft.

Erneute Gerichts-Klatsche für die FIFA – diesmal aus Luxembourg

causasportnews / 1188/10/2024, 5. Oktober 2024

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(causasportnews / red. / 5. Oktober 2024) Ein neuer «Fall Bosman» ist es nicht (ganz), aber die Auswirkungen einer Gerichtsentscheidung aus Luxembourg auf den organisierten Welt-Fussball sind wohl gewaltig und müssen als schallende Ohrfeige gegen den Internationalen Fussball-Verband (FIFA) angesehen werden: Der Europäische Gerichtshof hat auf Ersuchen eines belgischen Gerichts in einem sog. «Vorabentscheidungsverfahren» geurteilt, dass zentrale FIFA-Regeln des Verbands-Transfersystem gegen das Recht der Europäischen Gemeinschaft (EU-Recht) verstossen und somit widerrechtlich sind. Insbesondere geht es um die Solidarhaftung von Fussballklubs, welche einen Spieler unter Vertrag nehmen, der zuvor bei einem anderen Klub aus «nicht triftigem Grund» (was weitgehend der Reglung von Art. 337 des Schweizerischen Obligationenrechts, OR, entspricht: Fall der ungerechtfertigten, sofortigen Vertragsbeendigung) aus einem (Arbeits-)Vertragsverhältnis ausgestiegen ist. Ungerechtfertigterweise vertragsbrüchig geworden nach Ansicht der FIFA war offenbar im vorliegenden Fall der heute nicht mehr aktive, 39jährige ehemalige Top-Spieler Lassana Diarra. Der Vorgang spielt sich ab im Spannungsverhältnis von Vertrags- und Verbandsrecht, bzw. geht es um die Thematik, wie das Verbandsrecht auf gewisse, arbeitsrechtliche Konstellationen zu reagieren hat, bzw. darf oder nicht darf.

Der Fussballspieler Lassana Diarra spielte ab 2014 beim Verein Lokomotive Moskau, überwarf sich dort mit dem Trainer und beendet schliesslich sein Gastspiel in der russischen Metropole. Er kam schliesslich bei Olympique Marseille unter, nachdem sich der belgische Klub RCS Charleroi von einem Vertragsabschluss mit dem Spieler scheute, weil wegen des (angeblichen) Vertragsbruchs in Moskau eine Solidarhaftung des neuen Klubs mit dem Spieler befürchtet werden musste; die involvierten Verbände hatten damit gedroht. Die FIFA, letztlich vom Internationalen Sport-Schiedsgericht TAS (Tribunal Arbitral du Sport) mit Sitz in Lausanne gestützt, belegte den Spieler wegen des Vertragsbruchs ohne triftigen Grund (ungerechtfertigt Vertragsbeendigung) mit einer Busse von 10 Millionen Franken, wofür der neue Klub mit dem Spieler hätte solidarisch gerade stehen müssen. Diese FIFA-Entscheidung und das TAS-Urteil wollte der Spieler nicht akzeptieren und rief das Gericht in Mons (Belgien; Sitz des RCS Charleroi) an. Diese Instanz legte die Rechtsfrage, ob diese Solidarhaftung eines Klubs für einen Vertragsbruch eines Spielers, mit dem der Klub noch keine Rechtsbeziehung hatte, dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vor (Gerichte im europäischen Raum können dem Europäischen Gerichtshof Rechtfragen bezüglich Kompatibilität mit dem Unionsrecht unterbreiten. Der Gesamtentscheid wird dann vom nationalen Gericht, das den Europäischen Gerichtshof angerufen hat, entschieden). Das Verbandsrecht (mit der Solidarhaftung von Klubs bei Vertragsbeendigungen aus nicht triftigen Gründen) verstosse gegen EU-Recht, lautet nun der Entscheid aus Luxembourg. Das Gericht in Mons wird nun das finale Urteil zu fällen haben.

Damit kassierte die FIFA eine schmerzhafte Gerichts-Klatsche und wird insbesondere die Solidaritätsregelung zum Schutz der Klubs nicht mehr halten können. Die FIFA wäre jedoch nicht die FIFA, wenn sie den Spruch aus Luxembourg nicht in einen Sieg umdeuten würde. Als nicht so schlimm, hiess es vom Zürichberg in der Stadt Zürich nach Bekanntwerden des EU-Gerichtsentscheids. Das sehen Sportrechts-Experten wesentlich anders, auch wenn die Dimensionen dieses Falles nicht ganz, aber dennoch, mit den Auswirkungen des «Bosman-Entscheids» von 1995 verglichen werden können. Apropos Jean-Marc Bosman: Jener Spieler wurde vom gewieften belgischen Rechtsanwalt Jean-Louis Dupont vertreten, der selbe Anwalt also, der nun auch für Lassana Diarra – juristisch erfolgreich – tätig ist!

Die FIFA musste nun in kürzester Zeit juristisch zweimal schmerzliche Niederlagen vor Gerichten einstecken, kürzlich am Zürcher Handelsgericht, als es gegen den Technologiekonzern Google eine Schlappe absetzte (vgl. auch causasportnews vom 26. September 2024); und nun in der «Causa Lassana Diarra» am Europäischen Gerichtshof. Die Gralshüter des Unionsrechts setzten zumindest einen gewichtigen Sargnagel bezüglich des FIFA-Transfersystems und des exzessiv gehandhabten, arbeitsrechtlichen Vertragsschutzes zu Gunsten der Klubs.

Die Entscheidung ist auch ein Fingerzeig bezüglich der Rechtlage in der Schweiz, wenn ein Fussballspieler aus der Sicht der FIFA (durchwegs auch gestützt durch das FIFA-lastige TAS) ungerechtfertigterweise aus einem Arbeitsvertrag aussteigt und ein neuer Klub für Schadenersatz, Busse, usw. solidarisch mit dem Spieler zu haften hat, bzw. haften soll. Diese Verbands-Rechtsprechung aus der FIFA-Zentrale ist zweifelfrei auch nach schweizerischer Rechtordnung krass widerrechtlich.