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(causasportnews / red. / 7. November 2016) Der Winter naht – und damit rückt auch der Skisport ins Zentrum des Interesses. Dieser ist vor Rechtsstreitigkeiten nicht gefeit, wie der Fall des Amerikaners Bode Miller zeigt; der Top-Star geht gegen seinen ehemaligen Ski-Partner „Head“ vor, weil er seine Zukunft – sofern es denn im Skisport für den erfolgreichen Allrounder noch eine gibt – bei der Skifirma „Bomber“ sieht (vgl. auch Causa Sport News vom 31. Oktober 2016). Nun ist auch bekannt geworden, dass der Slalom-Weltcup-Sieger des letzten Winters, der Norweger Henrik Kristoffersen, vor Gericht zieht. Beklagter ist der Skiverband Norwegens. Der Verband verlangt von seinen Sportler, dass sie sich im Rahmen von Athletenvereinbarungen verpflichten, mit den jeweiligen Verbandssponsoren zu werben und auch den „Kopf“ dafür hergeben. Top-Sportler haben jedoch in der Regel die Möglichkeit, individuelle, meist lukrative Kopfsponsoringverträge abzuschliessen. Es kollidieren demnach regelmässig die Interessen des Verbandes (der die Werbung seiner Partner auch auf Helm und Mütze der Athletinnen und Athleten anbringen möchte und dabei von den Sponsoringpartnern entsprechend entschädigt wird) mit demjenigen der Sportlerinnen und Sportler, die im Skisport interessanten Werbeflächen selber vermarkten zu können. Henrik Kristoffersen hat zwar auf Grund des faktischen Zwangs zum Abschluss einer Athletenvereinbarung mit dem Verband formell auf die Individualvermarktung von Helm und Mütze verzichtet, ist nun aber offensichtlich doch nicht gewillt, diese Situation zu akzeptieren und hat deswegen den Skiverband Norwegens verklagt. Der Slalom-Spezialist könnte mit „Red Bull“ einen lukrativen Individual-Sponsoringvertrag abschliessen, so, wie es der andere Top-Ski-Sportler aus Norwegen, Aksel Lund Svindal, seit Jahren tut. Henrik Kristoffersen will zumindest gleich behandelt werden wie Aksel Lund Svindal. Das Gericht wird wohl eine Interessenabwägung (Verbandsinteressen contra Sportlerinteressen) vornehmen; dann dürfte jedoch im konkreten Fall auch die Frage der Gleichbehandlung von Individualathleten durch Sportverbände ein zentrales Thema der gerichtlichen Auseinandersetzung bilden.

(causasportnews / red. / 2. November 2016) Im Dezember sind es bereits drei Jahre her, seit der ehemalige Formel 1-Champion Michael Schumacher beim Skifahren schwer verunglückt ist. Seither ist er aus der Öffentlichkeit verschwunden. Es ist nicht bekannt, wie es um den Gesundheitszustand des früheren Top-Sportlers steht. Sein Umfeld schirmt ihn total ab; Medien, die seine Persönlichkeitsrechte, vor allem seine Intimsphäre, verletzten, werden von Schumachers Management konsequent in die Schranken gewiesen. Michael Schumacher sorgt aber auch trotz seines Verschwindens aus der öffentlichen Wahrnehmung immer wieder für Schlagzeilen. Vor allem die Regenbogenpresse versucht kontinuierlich, das Thema „Michael Schumacher“ aktuell „am Kochen“ zu halten. Mit Michael Schumacher lässt sich Schlagzeilen machen. So vor allem die deutsche Illustrierte „Bunte“, die es trotz des Schweigens um den ehemaligen Ausnahme-Sportler fertig bringt, mit Schumacher-Geschichten auf Leser(innen)-Fang zu gehen. Süffige Ankündigungen suggerieren relevante News – konkret vor allem mit Blick auf den aktuellen Zustand Michael Schumachers – doch an sich sind es Schlagzeilen ohne News- und „Nähr“ -Wert. Wie in der aktuellen Ausgabe der „Bunten“. Das Ehepaar Schumacher übergross auf dem Titelbild, danach das neue Faktum, dass der Name des Idols aus Firmenverzeichnissen gelöscht werde, was zur Schlussfolgerung führt: „Hat seine Familie ihn bereits aufgegeben?“. Und dann in noch grösseren Lettern: „Jetzt ordnen sie schon sein Erbe“. In Anbetracht des Umstandes, dass geschäftliche Aktivitäten der Situation des Stars anzupassen sind, wird, selbstverständlich in juristisch tendenziell unverfänglicher Frageform, unterschwellig angedeutet, Michael Schumacher sei aufgegeben worden und sein „Erbe“ werde, wie es in Todesfällen üblich ist, nun neu geordnet. –

(Weiteres zu diesem Fall in 
