Sportler-Schlagzeilen ohne News- und „Nähr“-Wert

bunte2(causasportnews / red. / 2. November 2016) Im Dezember sind es bereits drei Jahre her, seit der ehemalige Formel 1-Champion Michael Schumacher beim Skifahren schwer verunglückt ist. Seither ist er aus der Öffentlichkeit verschwunden. Es ist nicht bekannt, wie es um den Gesundheitszustand des früheren Top-Sportlers steht. Sein Umfeld schirmt ihn total ab; Medien, die seine Persönlichkeitsrechte, vor allem seine Intimsphäre, verletzten, werden von Schumachers Management konsequent in die Schranken gewiesen. Michael Schumacher sorgt aber auch trotz seines Verschwindens aus der öffentlichen Wahrnehmung immer wieder für Schlagzeilen. Vor allem die Regenbogenpresse versucht kontinuierlich, das Thema „Michael Schumacher“ aktuell „am Kochen“ zu halten. Mit Michael Schumacher lässt sich Schlagzeilen machen. So vor allem die deutsche Illustrierte „Bunte“, die es trotz des Schweigens um den ehemaligen Ausnahme-Sportler fertig bringt, mit Schumacher-Geschichten auf Leser(innen)-Fang zu gehen. Süffige Ankündigungen suggerieren relevante News – konkret vor allem mit Blick auf den aktuellen Zustand Michael Schumachers –  doch an sich sind es Schlagzeilen ohne News- und „Nähr“ -Wert. Wie in der aktuellen Ausgabe der „Bunten“. Das Ehepaar Schumacher übergross auf dem Titelbild, danach das neue Faktum, dass der Name des Idols aus Firmenverzeichnissen gelöscht werde, was zur Schlussfolgerung führt: „Hat seine Familie ihn bereits aufgegeben?“. Und dann in noch grösseren Lettern: „Jetzt ordnen sie schon sein Erbe“. In Anbetracht des Umstandes, dass geschäftliche Aktivitäten der Situation des Stars anzupassen sind, wird, selbstverständlich in juristisch tendenziell unverfänglicher Frageform, unterschwellig angedeutet, Michael Schumacher sei aufgegeben worden und sein „Erbe“ werde, wie es in Todesfällen üblich ist, nun neu geordnet. –

Auf diese Weise wird heute der ohnehin serbelnde Regenbogen-Journalismus betrieben. Anhand von unspektakulären Fakten werden Folgerungen in Frageform in den Raum gestellt. Juristisch (Persönlichkeitsschutz) ist dies kaum zu beanstanden – doch die Botschaft verfängt. Wenn im Zusammenhang mit Michael Schumacher von seinem „Erbe“ die Rede ist (ein Terminus, der nun wirklich nur nach Todesfällen verwendet werden kann), soll die Leserschaft den Eindruck erhalten, der Zustand des Formel 1-Idols sei hoffnungslos. Ist er vielleicht auch. Aber auf diese Weise auf Leser(innen)-Fang zu gehen, ist schon eher grenzwertig. Auch juristisch.

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