Archiv der Kategorie: Allgemein

Ski-Euphorie in der Schweiz wird bald bis nach Zermatt reichen

causasportnews.com – 14/2025, 12. Februar 2025

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(causasportnews / red. / 12. Februar 2025) Im alpinen Skisport ist die Schweiz, bzw. sind die Schweizer Athletinnen und Athleten, derzeit das Mass aller Dinge. Seit der Berner Speed-Spezialist Franjo von Allmen Weltmeister in der Königsdisziplin des Skisports, der Abfahrt, geworden ist, herrscht im Land der eher nüchternen, sachlichen Schweizerinnen und Schweizer eine Euphorie, wie sie die Nation noch kaum je erlebt hat. In Saalbach (Österreich) dominiert rot-weiss, und es müsste Unglaubliches geschehen, um die Skisport-Nation «Schweiz» im WM-Medaillenspiegel von Saalbach noch vom Spitzenplatz zu verdrängen. Auch wenn die Bäume nie in den Himmel wachsen werden und auch wieder andere Zeiten kommen könnten, ist der Skisport-Enthusiasmus derzeit nicht mehr zu bändigen. In dieses Ski-Hoch platzte die sensationelle Meldung aus Zermatt, dass in der Gegend des weltberühmten Matterhorns nun künftig doch Weltcup-Abfahrts-Rennen ausgetragen werden sollen. Somit wird auch dieser hintere Teil des Kantons Wallis vom Ski-Fieber erfasst. Die geplante Premiere der ersten, länderübergreifenden Weltcup-Abfahrt wurde 2023 und 2024 zum Desaster. Die Piste «Gran Becca» («Grosser Gipfel») mit Start oberhalb von Zermatt (Schweiz) und dem Ziel in Cervinia (Italien) war zwar rennbereit, doch das Wetter verhinderte in beiden Jahren gefahrlose Rennen vor der imposanten Kulisse des Matterhorns. In der laufenden Ski-Saison und auch mit Blick auf die kommenden Jahre galt das «Projekt Weltcup-Abfahrten am Matterhorn» nach den Wetter-Pleiten 2023/2024 in Zermatt als «gestorben».

Und nun der Paukenschlag. Ab 2028 könnte es auf dem Theodul-Gletscher von Zermatt zu Weltcup-Rennen kommen, nein, «es wird dazu kommen», sind sich die Zermatter Organisatoren sicher, die mit den national und international tätigen Ski-Funktionären eine entsprechende Vereinbarung geschlossen haben. Im letzten Jahr zankten sich die Protagonisten der Rennsport-Szene darum und darüber, wer auf dem besagten Gletscher, der den Namen des Bischofs Theodul (um 375 n. Chr.) trägt, trainieren dürfe. Der Schweizer Skiverband, «Swiss-Ski», hat nun die Hoheit über den Gletscher, die sog. «Gletscher-Infrastruktur» von Zermatt, erworben und kann künftig darüber befinden, wer darauf aktiv werden darf. Dieser Coup, der in der Folge eine Partnerschaft mit dem Internationalen Skiverband (FIS) ermöglicht hat, wird dazu führen, dass in dieser Gegend ab 2028 Speed-Weltcup-Rennen Realität werden. Die FIS (mit Verbandssitz in Oberhofen am Thunersee) hat offensichtlich garantiert, dass zu den Weltcup-Rennen auf dem Gornergrat jeweils in der zweiten März-Hälfte gestartet werden kann. Somit wird die derzeitige Ski-Euphorie in der Schweiz auch rund um das Matterhorn im Grenzbereich zwischen der Schweiz und Italien spürbar werden, es sei denn, die Schweizer Sportlerinnen und Sportler würden bis 2028 von einer «Baisse» erfasst…

Geschlechterquote im organisierten Sport: Frauen woher nehmen und nicht stehlen?

causasportnews.com  – 13/2025, 10. Februar 2025

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(causasportnews / red. / 10. Februar 2025) Es scheint, dass der organisierte Sport in der Schweiz fest in Frauenhand ist, doch offenbar trügt der Schein: Seit dem 1. Januar 2025 präsidiert die ehemalige Bundesrätin Ruth Metzler den Dachverband des Schweizer Sports, Swiss Olympic Association. Sport-Ministerin ist die Walliserin Viola Amherd, die demnächst von der Bundesrätin zur Ex-Bundesrätin wird. Im letzten Herbst hat die Betriebsökonomin Sandra Felix die Leitung des Bundesamtes für Sport übernommen; Bundesrätin Viola Amherd hat die 57jährige Bündnerin in dieses Amt gehievt. Also alles klar für viel «Frauenpower» in den Leitungsgremien des Schweizer Sportes? Oder eben doch nicht? Immerhin gilt seit Jahresbeginn eine Vorschrift, wonach staatliche Mittel zu Gunsten von Swiss Olympic Association sowie der Mitgliedsverbände eingestellt werden können, falls nicht beide Geschlechter zu je mindestens 40% in den Leitungsgremien dieser Verbände vertreten sind. Frauen müssen also zu mindestens 40% in Vorständen (Art. 69 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, ZGB) der Verbände, die in der Regel als Vereine organisiert sind (Art. 60 ff. ZGB), vertreten sein; die operativ tätigen Personen sind nicht betroffen. Diese Geschlechterquoten-Regelung ist in Art. 72d Abs. 1 Ziff. 3. der Verordnung über die Förderung von Sport und Bewegung festgehalten und stützt sich auf das Sportförderungsgesetz vom 23. Mai 2012 (in Kraft seit 1. Oktober 2012). Die Neuerung, eine klassische Geschlechterquoten-Regelung, scheint in der Umsetzung zu harzen. Zum Beispiel im Eidgenössischen Schwingerverband, dessen Exekutive eine gewichtige Männerdomäne ist. Die Regelung kann aber offenbar in den Sparten Turnen oder Volleyball ohne Schwierigkeiten erfüllt werden. Es stellt sich insbesondere in einigen Verbänden die Problematik, wie genügend Frauen für diese Exekutiv-Chargen gefunden werden können. Salopp wäre die Frage so zu stellen: Woher die Frauen für diese Ämter nehmen und nicht stehlen? Aus juristischer Sicht ist die rechtliche Konformität dieser Regelung umstritten.

Die Lust der Frauen (und auch der Männer), gewisse Ämter und Funktionen zu übernehmen, scheint immer mehr zu verkümmern. Das zeigt sich nicht nur bei der Besetzung von Vorstands-Chargen im Besonderen, sondern bezüglich Ämter und bei der Freiwilligenarbeit im Rahmen der Vereins- und Verbandstätigkeiten im Allgemeinen. Die bereits erwähnte Bundesrätin Viola Amherd muss demnächst ersetzt werden. Wahltermin ist der 12. März 2025. Sie wird wohl durch keine andere Frau ersetzt. Bis jetzt gibt es nämlich schlicht keine Kandidatin! Das abtretende Regierungsmitglied gehört der «Mitte»-Partei an, die nur mit Ach und Krach zwei männliche Kandidaten, regelrechte «Verlegenheits»-Kandidaten, für das Bundesrats-Amt motivieren konnte. Diese Unlust auf das nationale Regierungsamt hat verschiedene Gründe. Dass sich keine weibliche Kandidatin für das hochbezahlte Amt finden lässt, dürfte vor allem darauf zurückzuführen sein, dass der nun neu gewählte Bundesrat das von Viola Amherd heruntergewirtschaftete Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) übernehmen muss. Die eingeführte Geschlechterquote wird nur eine «Baustelle», die es zu bearbeiten gilt, abgeben. Im Moment hat die Verteidigung des Landes eine hohe Priorität. Als die Walliser Bundesrätin 2019 regelrecht ins VBS abgeschoben wurde, hatten die Armee eingestellten Pazifisten, Linke und Grüne das Sagen in der Schweiz. Das änderte sich spätestens am 24. Februar 2022 mit der brutalen Aggression Russlands gegenüber der Ukraine, als die Notwendigkeit einer effizienten Verteidigungsbereitschaft manifest und zudem evident wurde, dass kriegerische Auseinandersetzungen in Europa (leider!) nicht der Vergangenheit angehörten. Spätestens seit dem Begin dieses Krieges steht die hilflose Verteidigungs- und zugleich Sportministerin in der Dauerkritik. Als höchste Verantwortliche für den Sport versuchte die Walliserin den Fokus auf Themenbereiche von Sekundärbedeutung, wie eben die Einführung von Geschlechterquoten, zu lenken. Die akut notwendig gewordene Landesverteidigung bleibt bis auf Weiteres ein «heisses Eisen».

Zur Thematik «Geschlechterquoten im organisierten Sport» befasst sich ein Aufsatz in der nächsten Ausgabe von «Causa Sport digital» (1/2025; http://www.causasport.org).

Wenn Frauen Frauen lieben, und dabei den Fussball ein bisschen missbrauchen

causasportnews.com – 12/2025, 6. Februar 2025

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(causasportnews / red. / 6. Februar 2025) Man stelle sich vor, ein Journalist würde sich in diesem Sinne äussern, dass er sich Beach-Volleyball-Spiele nur wegen der knappen Wettkampfbekleidung der Athletinnen anschaue; er würde wahrscheinlich im besten Fall geteert und gefedert. Das hat selbstverständlich auch mit dem Wahnsinn zu tun, in dem sich die Welt befindet, nicht nur seit Donald Trump und Elon Musk in den USA wüten und permanent für neue Folgen der legendären «Muppet Show» sorgen – mit umgekehrten Vorzeichen: Die Welt schaut teils belustigt zu, wie die beiden US-Protagonisten in die Fussstapfen der Dauer-Meckerer Waldorf und Statler getreten, bzw. vom Theater-Balkon heruntergestiegen sind.

In der verkehrten und verquerten Welt ist es entscheidend, wer sich zu etwas äussert, und weniger, wie er oder sie sich inhaltlich artikuliert. So haben sich zwei junge SP-Politikerinnen, Tamara Funiciello und Anna Rosenwasser, mit Blick auf die Fussball-Europameisterschaft der Frauen in der Schweiz im Sommer dahingehend geäussert, dass sie dieses Turnier einzig wegen der Fussballspielerinnen, die lesbisch seien, verfolgen würden. Die bekennende Lesbe Tamara Funiciello und die Feministin Anna Rosenwasser, beide übrigens hochbezahlte Bundes-Parlamentarierinnen, liessen sich so zitieren: Sie würden sich vor allem für Lesben, die Sport treiben, interessieren, nicht primär für den Sport. Diese sexistischen Aussagen der nicht gerade feinfühligen Sozialdemokratinnen lösten (k)einen Sturm der Entrüstung aus. Wenn solcher Unfug aus dem linken Lager kommt, ist er nämlich sicher schon einmal zu mindestens 50% gerechtfertigt. Weshalb soll sich hier jemand ereifern und diese Art von Sexismus geisseln? Wahrscheinlich auch deshalb nicht, weil die beiden notorischen Schwätzerinnen aus der helvetischen Politik trotz ihrer politischen Extrem-Standpunkten in Staat und Gesellschaft und mit ihren ideologischen Irrungen und Wirrungen zuwenig gewichtig sind; und deshalb auch kaum gehört werden. So musste in den Medien nach den einfältigen Aussagen der beiden linken Parlamentarierinnen eine regelrechte Entschuldigungs-Kampagne losgetreten werden, damit der Vorfall während einiger Tage überhaupt ein Thema blieb. Auch das «mea culpa» mit entsprechenden Entschuldigungen durch die beiden linken Plappermäuler wurde nur noch am Rande wahrgenommen. Tamara Funiciello und Anna Rosenwasser wurden wohl ihrer Bedeutungslosigkeit nach dieser Angelegenheit gewahr. Männer, nicht nur im Sport, sind als Feindbilder jedenfalls geeigneter. Der Missbrauch des Sports durch Frauen und durch deren verquerte Ideologien gelang auf jeden Fall nicht.

Tamara Funiciello ist trotz ihrer verbalen Entgleisungen dem Fussball als Sport dennoch zugetan. Jedoch kommt der Fussball der Männer bei ihr schlecht weg: «Ich finde, die Frauen spielen anders. Mir gefällt das Kollegiale, das die Frauen an den Tag legen, auf und neben dem Platz», sagte sie dem Zürcher «Tages-Anzeiger» (5. Februar 2025). Nun wissen es die unkollegialen Männer, sowohl auf als auch neben dem Platz! Nach diesem Kommunikationsdebakel der beiden Feministinnen ist vielleicht die Eislauf-Show von «Art on Ice» Balsam für die geschundenen Politikerinnen-Seelen: Anlässlich eines Show-Auftritts laufen derzeit in Zürich die beiden Frauen Madison Hubbel und Gabriella Papadakis als weibliches Eistanz-Team. Sicher ein besonderer Trost-Hingucker für Tamara Funiciello und Anna Rosenwasser. Doch nun grätscht Donald Trump in den Frauensport rein: Künftig sollen Transmenschen nicht mehr an sportlichen Wettkämpfen der Frauen teilnehmen können, verordnet der US-Präsident.

Auch «Red Bull Zero» verleiht Flüüügel

causasportnews.com – 11/2025, 4. Februar 2025

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(causasportnews / red. / 4. Februar 2025) Die Fachzeitschrift «Nature Medicine» hat es gemeldet, das entsprechende Ergebnis einer Studie, auch von den aktuellen Medien aufgenommen, schreckte auf: Für jede zehnte Diabetes-Erkrankung weltweit sollen zuckerhaltige Süssgetränke verantwortlich sein. Das Resultat dieser Studie befeuert die Bestrebungen zur flächendeckenden Eindämmung des Zuckerkonsums. Notfalls solle dies mit politischen Mitteln geschehen, fordert die englische Zeitschrift.

Zucker, bzw. zuviel Zucker, ist für den Menschen schädlich, auch für Sportlerinnen und Sportler. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt pro Mensch höchstens 25 Gramm Zucker am Tag. Aufgrund der Studie, über die «Nature Medicine» berichtete, sind die Süssgetränke besonders gefährdend. Die «Red Bull»-Getränke beispielsweise scheinen, sowie diverse andere Süssgetränke auch, mit Vorbehalten behaftet zu sein. Eine 250 ml-Dose «Red Bull» soll immerhin 27 Gramm Zucker enthalten. «Red Bull» ist weltweit flächendeckend beliebt und global ein Verkaufsschlager erster Klasse. Vor allem ist der Getränkekonzern aus Österreich werblich im Sport omnipräsent, sei es anlässlich von Sport-Events oder als Sponsor von Individual-Sportlerinnen und -Sportlern sowie von Sport-Teams oder Motorsport-Rennställen. «Red Bull» verleiht vor allem den Top-Athletinnen und -Athleten Flüüügel, insbesondere in pekuniärer Hinsicht. Kaum ein bekannter Sportler oder eine bekannte Sportlerin verschmäht das Geld des «Red Bull»-Konzerns. Obwohl die zweifelsfrei nicht gerade gesundheitsfördernde Wirkung auch von «Red Bull» eine notorische Tatsache ist, hält es die von den Sponsoren-Geldern aus Fuschl am See, wo sich die Konzern-Zentrale von «Red Bull» befindet, gut alimentierte Sport-Community an das Bonmot «pecunia non olet» (Geld stinkt nicht). Diese Redewendung geht auf den römischen Kaiser Vespasian zurück, der im ersten Jahrhundert n. Chr. in Rom eine Latrinensteuer (Latrine bedeutet eine Einrichtung zur Verrichtung der Notdurft) einführte. Modern(er) würde man sich eher an Bertold Brecht (1898 – 1956) orientieren: «Erst das Fressen, dann die Moral».

Selbstverständlich dürfen Süssgetränke wegen ihrer hohen Zuckergehalte nicht pauschal verteufelt werden. Ebenso ist es opportun, dass der Sport und seine Protagonistinnen und Protagonisten dem wohl berühmtesten Süssgetränk «Red Bull» die Stange halten und sich werblich für das Kult-Produkt auf dem Werbemarkt einsetzen. Zumal es durchaus Alternativen zum konventionellen «Red Bull» gibt. So haben die «Red Bull»-Macher zum zuckerintensiven, konventionellen «Red Bull» die Kreation «Red Bull Zero» auf den Markt geworfen. Auch wenn hier, wie bei «Coca Cola» und «Coca Cola Zero», ein Glaubenskrieg zwischen «Red Bull» und «Red Bull Zero»-Konsumentinnen und -Konsumenten entbrannt ist, bestehen keine Zweifel, dass auch «Red Bull Zero» Flüüügel verleiht. Das zählt schliesslich.

Dass dennoch das gegenüber «Red Bull Zero» beliebtere, zuckerhaltige «Red Bull» etwa aus medizinischer Sicht nicht völlig unproblematisch ist, scheint evident zu sein. «causasportnews» hat die Konzernzentrale von «Red Bull» diesbezüglich um eine Stellungnahme, auch zum von «Nature Medicine» betreffend der Zucker-Thematik Verbreitete, ersucht. Eine Antwort ist bis zum Erscheinen dieser Zeilen ausgeblieben; daraus lässt sich selbstverständlich nichts ableiten…

Sport, Schmuddeliges und die Folgen

causasportnews.com – 10/2025, 30. Januar 2025

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(causasportnews / red. / 30. Januar 2025) Soeben hat das Kantonsgericht Zug in einem brisanten Zivilrechts-Fall entschieden und das Medienhaus Ringier AG, das unter anderem die Boulevard-Zeitung «Blick» herausgibt, dazu verpflichtet, der ehemaligen Lokalpolitikerin Jolanda SpiessHegglin mehr als CHF 300 000 zu bezahlen, zuzüglich Zinsen und weiterer Kosten fast nochmals soviel. Die Entscheidung erging im Rahmen zahlreicher Verfahren im Zuge der sog. «Landammann-Affäre», die sich im Dezember 2014 in Zug zugetragen hatte. Ausserhalb des «Protokolls» soll es im Nachgang zur Feier für den neu gewählten Landammann (es handelte sich um den ehemaligen Direktor der Rechtsabteilung der Internationalen Fussball-Verbandes FIFA, dem heutigen Regierungsrat Heinz Tännler, der mit dem Vorfall, der die Öffentlichkeit bis heute beschäftigt, selbstverständlich nichts zu tun hatte und hat) zugetragen hatte. Der Vorfall wurde zur «Affäre», weil es im Nachgang zur Feier für Landammann Heinz Tännler zu einem intimen Kontakt zwischen der ehemaligen, grünen Politikerin und Klägerin am Kantonsgericht und einem anderen Politiker der SVP gekommen sein soll. Der Vorfall, von dem bis heute nicht bekannt ist, wie er sich zugetragen haben soll, wurde an die Öffentlichkeit gezerrt und bildet bis heute ein Schmuddel-Thema, auch in den Schweizer Medien, welche die Angelegenheit teils süffisant ausschlachteten.

Insbesondere für die Boulevard-Medien war das zwischen Jolanda SpiessHegglin und dem SVP-Politiker Vorgefallene, eine eher unappetitliche Geschichte, das berühmte, gefundene «Fressen». Es wurde auch in grossen Lettern darüber berichtet, gemutmasst und spekuliert. Jedenfalls verletzte der «Blick» mit seiner Berichterstattung die Persönlichkeitsrechte von Jolanda Spiess–Hegglin in mehreren Artikeln. Die widerrechtlichen Persönlichkeitsverletzungen (gemäss Art. 28 ZGB) erfolgten im «Blick» zumindest in vier Artikeln, wie die Zuger Gerichte feststellten. Danach ging die in ihren Persönlichkeitsrechten widerrechtlich verletzte, ehemalige Politikerin auch gemäss Art. 28a Abs. 3 ZGB vor. Diese bis heute eher selten angerufene Bestimmung ermöglicht u.a. nach einer erfolgten, widerrechtlichen Persönlichkeitsverletzung (Art. 28 Abs. 2 ZGB) die Gewinnherausgabe (konkret den Gewinn, der vom «Blick» durch die Persönlichkeitsverletzungen erzielt hat) zu verlangen. Diese Gewinnherausgabe bildete das Kernstück der nun entschiedenen Klage am Kantonsgericht Zug. In dieser Deutlichkeit erfolgte in der Schweiz noch nie eine Entscheidung aufgrund der Anspruchsgrundlage gemäss Art. 28a Abs. 3 ZGB.

Die Gewinnherausgabe war insbesondere auch Gegenstand im Persönlichkeitsverletzungs-Prozess, den der Vater der ehemaligen Tennisspielerin Patty Schnyder gegen Ringier AG («Blick», etc.!) führte, und der vor dem Schweizerischen Bundesgericht endete (vgl. das Urteil des Bundesgerichts vom 7. Dezember 2006 ; BGE 133 III 153 ff.). In jenem Fall einigten sich die Parteien aussergerichtlich auf die Höhe der durch Ringier AG zu bezahlende Summe (Anmerkung: Für die Medien ist es ein Graus, wenn die Gerichte die Faktoren für eine Gewinnherausgabe ermitteln, wie es sich auch in dieser Angelegenheit «Nachgang Zuger Landammann-Affäre» zeigte).

Die vom Kantonsgericht festgesetzte Summe unter dem Titel «Herausgabe des Gewinns» versetzt den «Blick» in Schockstarre. «In eigener Sache» sprach die «CEO Ringier Medien Schweiz» im «Blick» vom 28. Januar 2025 von «einem fatalen Schlag für den freien Journalismus» und von einem «Strafzettel» für Medienschaffende, was natürlich eine verquerte Optik darstellt und als geradezu blanker Unsinn zu qualifizieren ist: Die Boulevard-Macher haben noch immer nicht verstanden, dass Journalismus selbstverständlich frei möglich (und gewünscht) ist; jedoch nicht rechtswidriger, persönlichkeitsverletzender Journalismus. Recht und Gesetz (hier vor allem Art. 28a Abs. 3 ZGB) bilden die Leitplanken auch der Medienarbeit.

Müssig anzufügen, dass das Verlagshaus das Urteil des Kantonsgerichts Zug an das Bundesgericht ziehen wird. Affaire à suivre also auch in dieser «Causa Landammann-Feier». Die Entscheidung aus Lausanne wird auch den künftigen Sport-Journalismus prägen. Es wird ein «Denkzettel» (kein «Strafzettel»!) sein!

Ski-Rennsport-Gemetzel: Jetzt klagt doch einfach ‘mal die FIS ein!

causasportnews.com – 9/2025, 27. Januar 2025

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(causasportnews / red. / 27. Januar 2025) Im Moment kursiert im alpinen Ski-Rennsport die Quizfrage: «Was ist der Unterschied zwischen einer Autobahn und einer Ski-Speed-Strecke?». – Antwort: Auf der Ski-Piste kommt einem nie ein «Geisterfahrer» entgegen.

Das war allerdings, adaptiert, nicht immer so. Tatjana Lebedewa zum Beispiel, aktuell bald 51jährig, erlebte im Training zur Ski-WM in der Sierra Nevada (Spanien) 1996 Ähnliches und einige Schrecksekunden, als sie eine Kollision mit dem FIS-Ski-Funktionär Harald Schönhaar, der sich irrtümlicher- und auch unberechtigterweise auf der Rennstrecke befand, nicht mehr verhindern konnte. Schwer verletzt musste sie notfallmässig versorgt werden und kehrte nie mehr in den Weltcup zurück. Der tragische Unfall war für die Russin zugleich ein Kampf um Schadenersatz und Genugtuung gegen den Internationalen Skiverband (FIS) mit Sitz in Oberhofen / Schweiz am Thunersee; dieser galt am Geschehen zivilrechtlich als voll schuldig. Letztlich musste sich Tatjana Lebedewa mit Minimalentschädigungen begnügen, weil ihr auch das Geld für langwierige Rechtsstreitigkeiten fehlte.

Apropos alpine Weltmeisterschaften: Die alpinen Welt-Titelkämpfe werden heuer vom 4. bis 16. Februar 2025 im Österreichischen Saalbach im Salzburgerland stattfinden.

Allerdings werden es der Athletinnen und Athleten immer weniger, die in den Speed-Disziplinen an den Weltmeisterschaften teilnehmen können. Oder wie es der allseits beliebte Norweger Aleksander Kilde, der seit der Lauberhorn-Abfahrt in Wengen vor einem Jahr wegen schwerer Verletzungen seither keine Rennen mehr bestreiten kann, sieht: «Wir müssen etwas machen, sonst haben wir bald keine Athleten mehr». Von Speed-Rennen zu Speed-Rennen werden die Verletztenlisten bei den Männern und den Frauen länger, die Stürze führen zu immer mehr langen Ausfällen. Den Fahrerinnen und Fahrern werden Pisten zugemutet, die brandgefährlich sind, wenn sich die Athletinnen und Athleten an die Limiten begeben – und darüber hinaus. Das tun sie in der Regel immer. Marco Odermatt bildete bei der Lauberhorn-Abfahrt am letzten Samstag die Ausnahme. Er ging lediglich ein kalkuliertes Risiko ein und beendete das Rennen, für ihn und die Sportwelt ungewöhnlich, «nur» auf Platz 6. Mit Blick auf die bevorstehende WM ist dies allerdings eine kluge Verhaltensweise. Sonst diktieren die Tempi das Geschehen. Die Rennen werden so etwas wie sinnlose Rasereien mit Höchstgeschwindigkeiten gegen 150 Km/h. So verordnet es die FIS. Das fortlaufende, regelrechte Rennsport-Gemetzel wird in Kauf genommen. In den Speed-Disziplinen zählen nur noch das Spektakel und der Nervenkitzel, meist getreu der Marketingstrategie von «Red Bull». Zerlegt es die Fahrerinnen und Fahrer, die modernen Gladiatorinnen und Gladiatoren in Eis und Schnee, oder nicht? Das ist dann die Frage. Angeheizt wird dieses spektakuläre Spiel zwischen Leben und Tod durch das Fernsehen. Bei den Übertragungen eingeblendet werden vor allem Höchstgeschwindigkeiten, Abschnittszeiten und Sprungweiten (z.B. in Kitzbühel im Bereich der «Mausefalle»). Die Individualität der Fahrerin oder des Fahrers steht im Hintergrund, die aktuellen Gesamtranglisten werden nur solange eingeblendet, dass sich sicher niemand ein effektives Bild über die Klassierungen der heil ins Ziel gekommenen Fahrerinnen und Fahrer machen kann. Ranglisten als Relikt eines noch sportlichen Kräftemessens in den Wintermonaten. Im Rahmen der Sport-Maxime «citius, altius, fortius» steht das «citius» («schneller») im Vordergrund, koste es, was es wolle, und sei es die Gesundheit oder sogar das Leben der Athletinnen und Athleten.

Sollen die Athleten jedoch geschützt werden, gibt es nur ein Rezept, nämlich Geschwindigkeitsreduktionen. Die Fahrerinnen und Fahrer sind den aufoktroyierten Geschwindigkeitsexzessen schutzlos ausgesetzt und ausgeliefert. Was der Monopolverband FIS diktiert, ist so etwas wie das moderne Rennsport-Evangelium.- Wird dieser Wahnsinn nicht eingedämmt, hilft im Falle erlittener, schwerer Verletzungen wohl nur ein juristisches Vorgehen gegen die FIS. Für die Gefährdung des Lebens, auch der Teilnehmer an den Sportevents, ist die FIS als Veranstalterin der Rennen verantwortlich. Klagen nach schweizerischem Recht und in der Schweiz (am Ort des beklagten Verbandes) aufgrund dieser Wahnsinns-Konstellation wären zweifelsfrei von Erfolg gekrönt. Lässt die FIS weiterhin diese Rasereien zu und fördert sie noch, müsste geschädigten Athletinnen und Athleten zugerufen werden: «Klagt doch einfach ‘mal die FIS ein!» – Tribunal Arbitral du Sport (TAS) hin oder her (Athletinnen und Athleten sind grundsätzlich gehalten, Klagen am verbandslastigen Sport-Schiedsgericht in Lausanne einzureichen und nicht an ordentliche Gerichte zu gelangen. Diese vom organisierten Sport aufgezwungene, parteiische Schiedsgerichtsbarkeit lässt sich allerdings ignorieren. Manchmal bewirken Klagen doch etwas…

Fehraltorf – das «Iffezheim» von Zürich vor einer ungewissen Zukunft

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causasportnews.com – 8/2025, 25. Januar 2025

(causasportnews / red. / 25. Januar 2025) Was Iffezheim für Baden-Baden ist, ist Fehraltorf für Zürich; oder die «Krieau» im Pratergelände für Wien. Die Pferderennbahn im 7000 Seelen-Dorf Fehraltorf in der Nähe des idyllischen Pfäffikersees war lange ein Top-Ereignis für die Zürcher High Society und ein bedeutender, nationaler Sportanlass. Seit 1943 organisierte der Reitverein Kempttal die Rennen, zu dem bei guten Bedingungen um 10’000 Zuschauerinnen und Zuschauer den traditionellen Pferderennen beiwohnten. Letztmals fanden die Rennen 2019 statt. In den Jahren 2020 und 2021 machte «Corona» dem organisierenden Verein einen Strich durch die Rechnung. Im Herbst 2021 pflügte ein Landeigentümer und Landwirt sein Land, das für die Rennen verwendet werden muss, um und versetzte es in einen unbrauchbaren Zustand. Das Gelände, auf dem sich die Rennbahn befindet, gehört zu einem grossen Teil der Gemeinde Fehraltorf. Ein Teil steht im Eigentum des Pferdesportzentrums. Sodann teilen sich drei private Grundeigentümer den Rest des Landes.

Die Gemeinde wollte den renitenten, zwischenzeitlich verstorbenen Bauer auf die Linie «pro Osterrennen Fehraltorf» bringen – vergeblich. So wurde ein juristischer Kunstgriff angewandt, der es auch ermöglicht hätte, die Erben des Landwirts zu zwingen, ihren Widerstand gegen die Pferderennbahn aufzugeben. Dies sollte mit Hilfe eines «Werkplans» geschehen. Die kantonale Baudirektion versagte dem brisanten Winkelzug die Zustimmung mit der Begründung, ein Werkplan diene der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe; Pferderennen würden dieser Voraussetzung nicht gerecht. Das Baurekursgericht sah es gleich und hielt in dem soeben bekannt gewordenen Entscheid vom 18. Dezember 2024 an der Einschätzung der Zürcher Baudirektion und wies den Rekurs der Gemeinde Fehraltorf ab. Ein Werkplan dürfe nur für Werke, die einer öffentlichen Aufgabe dienten, erstellt werden. Konkret fehle es dem Werkplan deshalb an einer Grundvoraussetzung, hielt das Gericht fest. Mit diesem juristischen Schachzug sollte eine Möglichkeit geschaffen werden, um das Land der Erbengemeinschaft im Enteignungsverfahren zu entziehen. Die Gemeinde Fehraltorf gibt sich nach dieser Entscheidung des Baurekursgerichts allerdings (noch) nicht geschlagen und will den Fall vor das Zürcher Verwaltungsgericht bringen. Dafür hat sie einen Verfahrenskredit von CHF 45’000 bewilligt. Sie argumentiert, es gehe hier um die Rettung einer von zwei bedeutenden Pferderennbahnen im Kanton Zürich. Es ist also ungewiss, ob sich die Zürcher High Society jemals wieder an den Osterrennen in Fehraltorf vergnügen kann – so wie die High-Society von Baden-Baden in Iffezheim.

(Quelle: «Tages – Anzeiger» vom 21. Januar 2025)

«Causa Sport» (www.causasport.org) wird sich in der nächsten Ausgabe (1/2025) mit dieser Entscheidung des Baurekursgerichts vom 18. Dezember 2024 befassen.

Wanda Rutkiewicz: Verschollen in Eis und Schnee – oder zurückgezogen im Kloster?

causasportnews.com – 7/2025, 23. Januar 2025

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(causasportnews / red. / 23. Januar 2025) Wem sagt der Name Wanda Rutkiewicz etwas? Wohl nur den Insidern und Beobachtern des extremen Bergsports. So wie der Name Kangchendzönga. Dies ist der dritthöchste Berg der Erde. Über seinen Gipfel, auf 8’586 Metern, verläuft die Grenze zwischen Nepal und dem indischen Bundesstaat Kikkin. Nur die weit besser bekannten Mount Everest (8’848 Meter) und K2 (8’611 Meter) sind auch den Bergsport-Laien ein Begriff. Alle diese Berge stehen für Bergsteiger-Schicksale, Träume, Tragödien, Mysterien und Mythen, aber auch für Heldenhaftes und Triumphe des Menschen über die Natur. Eine der bewegendsten Geschichten im Bergsport wurde von einer Frau geschrieben, der Polin Wanda Rutkiewicz, welche geradezu unglaubliche, alpinistische Höchstleistungen erbrachte. Der am 4. Februar 1943 geborenen Alpinistin gelang die Besteigung von acht Achttausendern; sie bezwang auch die beiden höchsten Berge der Welt, den Mount Everest, an dem derzeit die Erde bebt, und den K2. Sie wollte mehr erreichen und lebte den Traum, den sie als «Karawane der Träume» betitelte, der sie auf die sechs weiteren Berggipfel über 8’000 Metern bringen sollte.

Als sie sich 1992 im Alter von 49 Jahren aufmachte, den Kangchendzönga, den höchsten Berg auf diesem Planeten nach dem Mount Everest und dem K2 zu besteigen, ahnte sie nicht, dass sie auf dem Weg zum Gipfel ihre letzte Ruhestätte finden würde. Nicht weit vom Ziel entfernt wurde sie vom Weggefährten, dem Mexikaner Carlos Corsolio, der auf dem Abstieg war, noch gesehen. Wanda Rutkiewicz wollte, gleichsam koste es was es wolle (einkalkuliert das Leben), hoch zum Gipfel. Die Bemühungen von Carlos Corsolio, seine Bergsteiger-Kollegin zu bewegen mit ihm abzusteigen, fruchteten nicht. Wanda Rutkiewicz wollte um jeden Preis auf den Gipfel. Dieser Preis war offensichtlich zu hoch. Carlos Corsolio war der letzte Mensch, der Wanda Rutkiewicz noch lebend sah. Es gilt als wahrscheinlich, dass die Polin am 13. Mai 1992 ihre Seele am Kangchendzönga aushauchte. Hier beginnen die Spekulationen, nämlich, dass die zielstrebige Bergsteigerin, zwar am Berg für immer verschwand, aber vielleicht in einem buddhistischen Frauenkloster eine irdische Bleibe gefunden habe. Mit dieser Spekulation wurde das Mysterium um die berühmteste Bergsteigerin der Welt befeuert; und bewegt die Menschen auf der Welt nach wie vor. Zumindest in den Erinnerungen, was sich aktuell so manifestiert:

In den Kinos läuft derzeit der Film «The Last Expedition» der polnischen Regisseurin Eliza Kubarska. Das Werk, das die Geschichte einer aussergewöhnlichen Frau nachzeichnet, die sich in einer Männerdomäne nicht nur durchsetzte, sondern ihrer Zeit in jeder Hinsicht voraus war, ist ein bewegendes Epos mit einem Ende, das breiten Raum für Mutmassungen belässt. Wohl nie wird die vordergründige Frage beantwortet werden können, ob Wanda Rutkiewicz in Eis und Schnee am Kangchendzöng in Nepal in die Ewigkeit hinüberdämmerte oder sich als zwischenzeitlich 81jährige Frau in einem Kloster dem Jenseits entgegenblickt. Die Ungewissheit des Seins verstärkt die Erinnerung an eine ausserordentliche Frau, die sich in der Todeszone des Alpinismus’ mirakulös bewegte.

Bergsportaktivitäten im Val Mora, Münstertal, auch ohne SAC-Hütte möglich

causasportnews.com – 6/2025, 21. Januar 2025

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(causasportnews / red. / 21. Januar 2025) Das Münstertal (Val Müstair) gehört zu den schönsten Regionen der Schweiz und ist vor allem für Wander- und Bergsportaktivitäten (im Sommer) und Schneesport im Winter (etwa für den Langlaufsport) prädestiniert. Vom Münstertal aus führt ein Hängetal (Seitental) L-förmig etwa zehn Kilometer in Richtung Italien, das landschaftlich prächtige und vom grossen Tourismus unberührte Val Mora. Die Sektion Unterengadin des führenden Bergsportverbandes der Schweiz, des Schweizer Alpen-Clubs (SAC; mit gesamthaft gegen 200 000 Mitgliedern und über 150 betriebenen Hütten unter dem Dach des SAC der Schweiz), plant seit Jahren im Val Mora den Bau einer SAC-Hütte, in denen Sporttreibende und Erholung Suchende einkehren und übernachten könnten. Das Val Mora ist landschaftlich wunderschön, jedoch nicht erschlossen. In dieser Region existieren weder Hotels noch Übernachtungsmöglichkeiten irgendwelcher Art. Deshalb plante die Sektion Unterengadin des SAC den Bau / Umbau einer Alphütte in dieser landschaftlich unberührten Gegend. Daraus wird nun definitiv nichts, wie einem Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts vom 9. Dezember 2024 soeben zu entnehmen ist (Bundesgerichtsurteil 1C_623/2022 vom 9. Dezember 2024). Die Sektion Unterengadin des SAC erhielt bezüglich des eingereichten Baugesuchs zwar die erforderlichen kommunalen und kantonalen Bewilligung für den Bau einer Hütte im Val Mora – es wäre insbesondere ein Umbau eines bestehenden Alpgebäudes, eine sog. Umnutzung, auf der Alp Stella geplant gewesen -, aber die von den Bündner Behörden erteilten Bewilligungen für die neue SAC-Hütte wurden nun vom Bundesgericht aufgehoben, nachdem Umweltorganisationen gegen das Projekt an das höchste Gericht der Schweiz gelangten. Das Bundesgericht erkannte auf Beschwerde hin, dass die Bündner Behörden zu Unrecht die Standortgebundenheit des Bauprojektes gemäss Art. 24 des Raumplanungsgesetzes (RPG) bejaht hätten und unterbanden den Bau / Umbau (Umnutzung) der Einkehr- und Übernachtungsmöglichkeit.

Im Zentrum stand für das Bundesgericht die Frage, ob das geplante Hütten-Projekt für Wanderungen, Bergtouren, Mountainbike-Aktivitäten unbedingt notwendig sei. Obwohl der Hütten-Standort abgelegen sei, dürfe es als möglich und verhältnismässig angesehen werden, dass etwa Wanderungen ins betreffende, abgelegene Tal (Val Mora) und zurück in ungefähr sieben Stunden zu schaffen seien, Bike-Touren in noch kürzerer Zeit. Somit liessen sich auch die Übernachtungsmöglichkeiten im nahen Münstertal gut und zeitgerecht erreichen und nutzen. Deshalb liesse sich die ordentliche Sportausübung in dieser Abgeschiedenheit auch ohne Übernachtungsmöglichkeit in der projektierten SAC-Hütte problemlos ermöglichen. Dies sei für gut trainierte und motivierte Berggänger, welche das Naturerlebnis im kaum erschlossenen Val Mora nutzen möchten, zumutbar – für Biker erst recht, urteilte das Bundesgericht. Die Standortgebundenheit des Bauvorhabens sei nicht gegeben und genüge den Anforderungen des RPG nicht, hiess es aus Lausanne.

Der Gerichts-Entscheid wird nicht nur im SAC als einigermassen speziell qualifiziert. Die Begründung des Bundesgerichts sei zudem «schräg», vermeldeten etwa zahlreiche Medien nach dem Richterspruch. Dass das Bundesgericht über die Art und Weise zumutbarer oder unzumutbarer Bergsporttätigkeiten befinde und sich mit der Übernachtungsmöglichkeiten von Sporttreiben in einer Region befasse, wird in der Öffentlichkeit offenbar kaum verstanden.

In der Sportsprache muss bezüglich dieser Entscheidung wohl von einem juristischen Formtief des höchsten Gerichts gesprochen werden. Dem SAC könnte empfohlen werden: Nicht aufgeben und ein neues, anderes Hütten-Projekt im Val Mora zur Bewilligungsreife bringen. In ein paar Jahren würde eine Beschwerde vom Bundesgericht wohl anders entschieden werden; zumindest würde diese Causa nicht (mehr) von den Richtern, die nun aktuell den Bürgerinnen und Bürgern das Freizeitverhalten in einer Region vorgegeben haben, beurteilt werden.

Diese Entscheidung des Bundesgerichts vom 9. Dezember 2024 wird in der kommenden Ausgabe von «Causa Sport» (www.causasport.org) eingehend behandelt.

Taktieren oder Verfahrens-Trölereien im «Dopingfall Jannik Sinner»?

causasportnews.com – 5/2025, 14. Januar 2025

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(causasportnwes / red. / 14. Januar 2025) Immerhin geht es um den ATP Ranglisten-Ersten, den Südtiroler Jannik Sinner, der im Augenblick versucht, seinen Vorjahres-Erfolg am Australian Open in Melbourne zu wiederholen. Es geht aber auch um Dopingvorwürfe gegenüber dem 23jährigen Athleten, dem neuen Stern am Tennis-Himmel. Fakt ist, dass das Italienische Super-Talent im Frühjahr 2024 zweimal positiv auf das anabole Steroid Clostebol (eine Substanz mit muskelaufbauender Wirkung) getestet wurde. Eine solche Substanz im Körper eines Sportlers oder einer Sportlerin bedeutet grundsätzlich ein positives Dopingvergehen. Nach eingehenden Abklärungen und Untersuchungen durch die International Tennis Integrity Agency (ITIA) befand diese zuständige Sanktionsbehörde, dass den Athleten kein Verschulden – weder Absicht noch Fahrlässigkeit – treffe und er deshalb auch nicht sanktionierbar sei. Es wurde als gegeben erachtet, dass die unerlaubte Substanz im Körper des Italieners aus dem Südtirol die Schuld seines (unvorsichtigen?) Physiotherapeuten sei.

Der Entscheid der ITIA, dass Jannik Sinner, seit 2018 Tennis-Professional, nicht zu sanktionieren sei (bei einer solchen Sanktion geht es insbesondere um eine Sperre), akzeptiert die World Anti Doping Agency (WADA) nicht und rief gegen den «Freispruch» der ITIA den Internationalen Sport-Schiedsgerichtshof Tribunal Arbitral du Sport (Court of Arbitration, CAS) in Lausanne an. Das auch vom Schweizerischen Bundesgericht als unabhängig anerkannte Schiedsgericht liess nun verlauten, dass die Verhandlung in der «Doping-Causa Jannik Sinner» am 16 / 17. April 2025 erfolgen soll. Zumindest bis dann darf die ATP Weltranglisten-Nummer 1 weiterhin am Wettkampfbetrieb auf höchster Tennis-Ebene teilnehmen.

Dass eine Entscheidung pro oder contra einer Sperre für Jannik Sinner abschliessend (es kann noch das Schweizer Bundesgericht angerufen werden) erst in etwa drei Monaten ergehen soll, versetzt die Tennis-Welt in Unruhe. Nicht verstanden wird, dass ein Sportler, der vielleicht erst im Frühjahr sanktioniert wird, bis dann unbeschwert weiterspielen kann; dies wird als Chancen-Ungleichheit und Wettkampfverfälschung qualifiziert. Weshalb dieser juristisch relativ einfach zu beurteilende Vorgang nun am TAS / CAS derart viel Zeit beanspruchen soll, ist unverständlich. Schliesslich ist dieses institutionalisierte Sport-Schiedsgericht mit dem Hauptargument eingeführt worden, dass in Sport-Vorgängen in kurzer Zeit durch juristische Fach-Gremien Recht gesprochen und der organisierte Sport nicht nachhaltig negativ beeinträchtigt werden soll. Männiglich wittert in diesem Vorgang sport-politisches Taktieren und Trölerei (Verfahrensverschleppung). Der «Fall Jannik Sinner» kann auch nicht mit anderen komplexen Vorgängen verglichen werden (erinnert sei etwa an die immer noch nicht aufgeklärte «Zahnpasta-Affäre» des Deutschen Leichtathleten Dieter Baumann. Die Frage stellt sich immer noch, ob der Vorzeige-Athlet ein scheinheiliger Betrüger war oder ob ihm übel mitgespielt wurde. Die Fakten im Fall des Italieners sind nicht schwierig zu beurteilen, und selbstverständlich könnte relativ zeitgerecht eine TAS-Entscheidung ergehen. Zwar sind Prognosen in juristischen Belangen durchwegs schwierig zu stellen. Doch in der «Causa Jannik Sinner» müsste schon einiges geschehen, wenn es letztlich doch noch zu einer Doping-Sperre kommen würde. Eine Sanktion wäre auch aufgrund der langen Verfahrensdauer problematisch und wäre wohl als Verfälschung des Wettkampf-Kalenders zu qualifizieren. Was wäre, wenn Jannik Sinner das Australian Open 2025 gewinnen würde und an diesem prestige-trächtigen Turnier an sich gar nicht hätte mitwirken dürfen?