Archiv der Kategorie: Allgemein

„Olympischer Friede“ und sport-politische Detailpflege

Flagge Nordsüdkorea (causasportnews / red. / 23. Januar 2018) Über Monate hinweg haben sich der amerikanische Präsident Donald Trump und der nordkoreanische Diktator Kim Jong-un ein wortreiches Gefecht um Raketen und Atomprogramme geliefert, doch seit klar ist, dass nordkoreanische Sportler/innen an den Olympischen Spielen in Südkorea teilnehmen werden (vgl. auch causasportnews vom 11. Januar 2018) herrscht „Olympischer Friede“. Nicht wegen der Fehde mit dem nordkoreanischen Machthaber schien bis vor kurzem die Teilnahme von Donald Trump am World Economic Forum (WEF) Ende dieser Woche in Davos gefährdet, sondern der Budget-Streit in Washington, der nun ebenfalls glücklich beigelegt werden konnte; Weiterlesen

Das Volk wird über das Schweizer Geldspielgesetz entscheiden

Geldspielgesetz (causasportnews / rbr. / 19. Januar 2018) Die Schweizer Stimmbevölkerung wird das letzte Wort darüber haben, ob das vom Parlament unlängst beschlossene Geldspielgesetz in Kraft tritt oder nicht. Innert der gesetzlichen Frist zur Ergreifung des Referendums, die gestern abgelaufen ist, sind die hierfür nötigen 50‘000 Unterschriften zusammengekommen. Die verschiedenen, am Referendum beteiligten Organisationen haben der Schweizerischen Bundeskanzlei in Bern gestern rund 60 000 beglaubigte Unterschriften eingereicht. Damit kommt es zu einer Volksabstimmung über das Gesetz, die voraussichtlich im Juni 2018 stattfinden wird.

Die Bundesversammlung hatte Ende September 2017 – nach über eineinhalb Jahren parlamentarischer Beratungen – das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS) verabschiedet (vgl. causasportnews vom 29. September 2017). Gegen diesen Beschluss steht gemäss der Bundesverfassung (Art. 141 BV) und dem Bundesgesetz über die politischen Rechte (Art. 59 ff. BPR) das sog. fakultative Referendum offen: 50 000 Stimmberechtigte können innerhalb von 100 Tagen eine Volksabstimmung über das Gesetz verlangen. Von dieser Möglichkeit wurde nun Gebrauch gemacht. In dieser Abstimmung wird einzig das Volksmehr – eine Mehrheit der Standesstimmen (Kantone) ist nicht erforderlich – ausschlaggebend sein.

Stein des Anstosses im neuen Gesetz bilden in erster Linie die sog. Netzsperren. Mit diesen soll in der Schweiz der Zugang zu Webseiten ausländischer Anbieter von Geldspielen (wie Interwetten, Bwin, usw.) gesperrt werden. Somit könnten in der Schweiz nur Schweizer Spielbanken ihre Geldspiele auch online anbieten. Im Parlament war die per Gesetz erfolgende Einführung solcher Sperren – obwohl für die Schweiz ein Novum – auf überraschend wenig Widerstand gestossen; dies, obwohl die Verfassungsmässigkeit dieser Massnahme und ihre technische Wirksamkeit unter Experten umstritten sind (vgl. causasportnews vom 2. März 2017 und vom 5. Januar 2017). Bei den Jungparteien verschiedener etablierter Parteien unterschiedlichster Couleur (SVP, FDP, Grünliberale, Grüne) und weiteren Gruppierungen sah dies nun anders aus. Wie sich die Stimmbevölkerung letztlich zu dieser Frage stellen wird, ist im Moment nicht abschätzbar. Bereits bekannt ist, dass sich ausländische Anbieter von Geldspielen in nicht unerheblichem Ausmass finanziell an der Unterschriftensammlung für das Referendum beteiligt haben. Ein ähnliches Engagement von ihrer Seite ist auch im Abstimmungskampf zu erwarten. Demgegenüber werden auch die Geldspielanbieter intensiv für ihre Anliegen werben.

Die offizielle Bestätigung der Schweizerischen Bundeskanzlei über das Zustandekommen des Referendums steht derzeit noch aus.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt Antidoping-Regime

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Sitzungssaal des EGMR (Bild: Adrian Grycuk)

(causasportnews / rem. / 19. Januar 2018) Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg hat mit einem Urteil vom 18. Januar 2018 Verstösse gegen Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) durch bestimmte Regelungen des in Frankreich geltenden Antidoping-Regimes verneint. Art. 8 EMRK schützt u.a. das Recht des Einzelnen auf unbeeinträchtigtes Privat- und Familienleben. Dieses sahen die (zahlreichen) Beschwerdeführerinnen und -führer insbesondere durch die Möglichkeit verletzt, Dopingkontrollen ausserhalb von Wettkampf- und Trainingszeiten sowie -orten unterworfen zu werden. Auch rügten sie die Verpflichtung, über ihre jeweiligen Aufenthaltsorte Auskunft zu geben, als Verstösse gegen Art. 8 EMRK. Der EGMR erkannte zwar an, dass die entsprechenden französischen Regelungen die durch Art. 8 EMRK garantierten Rechte beeinträchtigen. Jedoch befanden die Strassburger Richter, dass die Beeinträchtigungen durch die den fraglichen Regelungen zugrunde liegenden Ziele gerechtfertigt seien. Insbesondere würde die französische Regelung ein angemessenes Gleichgewicht zwischen den auf dem Spiel stehenden Interessen der Beteiligten herstellen. Im Ergebnis wies der EGMR die Beschwerden ab. Das Urteil wird nicht nur Frankreich als direkt betroffenen Staat, sondern auch die Welt-Antidopingagentur WADA aufatmen lassen, da Frankreich die entsprechenden, von den privaten Antidopingorganisationen erstellten Regelungen praktisch unverändert in staatliche Vorschriften übernommen hatte. Eine ausführlichere Analyse des Urteils des EGMR wird in der Ausgabe 1/2018 von „Causa Sport“ erscheinen.

Befristete Arbeitsverträge im Berufsfussball bleiben zulässig

termination-1538207_1920(causasportnews / kl. / 18. Januar 2018) Mit Urteil vom 16. Januar 2018 hat der 7. Senat des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt die Revision des ehemaligen Torhüters des Bundesligaklubs FSV Mainz 05, Heinz Müller, gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 17. Februar 2016 abgewiesen.

Heinz Müller hatte vor dem Arbeitsgericht Mainz gegen die Befristung seines Arbeitsvertrages bzw. auf Feststellung des Fortbestandes als unbefristetes Arbeitsverhältnis geklagt und in erster Instanz am 19. März 2015 Recht bekommen (Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 19. März 2015 – 3 Ca 1197/14; vgl. Causa Sport 2015, 136 ff. und 145 ff.). Das Arbeitsgericht vertrat die Auffassung, Weiterlesen

Die (sportlichen) Einöden in den Top-Ligen mit (wirtschaftlichen) Auswirkungen

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„Luft raus“ in den europäischen Top-Ligen?

(causasportnews / red. / 15. Januar 2018) In den in Europa wichtigen Fussball-Ligen Deutschland, England, Frankreich und Spanien ist der Kampf um Punkte im nationalen Meisterschaftsbetrieb nach der Weihnachts- und Neujahrspause (mit Ausnahme England – dort wird durchgespielt) voll entbrannt. Signifikant ist dabei, dass in den genannten Ländern je ein Klub praktisch uneinholbar in Front liegt und Bayern München, Manchester City, Paris Saint-Germain sowie dem FC Barcelona die Meisterschaft 2017/18 kaum mehr zu entreissen sein wird. In Deutschland liegen die Bayern satte 13 Punkte vor RB Leipzig, in England hat Manchester City den Stadtrivalen Manchester United schon um 15 Punkte zurückgebunden, in Frankreich liegt der Neymar-Klub Paris Saint-Germain immerhin elf Punkte (oder vier Siege) vor Monaco, und Atletico Madrid wird den Messi-Verein FC Barcelona mit einem Rückstand von neun Punkten kaum mehr am Titel-Gewinn hindern können. Barcelonas Erzrivale Real Madrid liegt bereits 19 Punkte hinter dem FC Barcelona zurück – allerdings bei einem Spiel weniger. Eine brisante Konstellation in Anbetracht der aktuellen politischen Verhältnisse in Spanien; im Fussball haben die Katalanen eindeutig die Nase vorne. Das alles präsentiert sich so zum Auftakt zur zweiten Meisterschaftshälfte.

Nüchtern betrachtet muss bezüglich der erwähnten Ligen derzeit von sich abzeichnenden „sportlichen Einöden“ gesprochen werden. Das kann sich, so sind sich Marketingexperten einig, durchaus auf das Fussball-Konsum(enten)verhalten negativ auswirken. Geht es in einer nationalen Meisterschaft „nur“ noch um die Ehrenplätze (allerdings konkret durchwegs auch um Qualifikationen zum europäischen Königs-Wettbewerb „Champions League“), dürfte die Nachfrage nach dem „Produkt Fussball“ geringer werden. Dies betrifft dann nicht nur das unmittelbare Zuschauerverhalten (Stadionbesuche), sondern auch das mittelbare Interesse (vor allem betreffend „Pay-TV“). Die krass überlegenen Top-Klubs werden dies eher weniger zu spüren bekommen als die „Verfolger“. Ein Gewinner erhält Zuspruch, auch wenn eine Meisterschaft praktisch entschieden ist; der Zuschauer sonnt sich gerne im Lichte des Siegers. Auch unter Marketing-Gesichtspunkten wäre in den fokussierten Ligen eine gewisse Ausgeglichenheit an der Spitze sportlich und wirtschaftlich jedoch zumindest von Nutzen. Mittel- und langfristig könnten sich diese Klubs auch zu „Tode“ siegen – mit einschneidenden wirtschaftlichen Folgen.

Nordkorea nimmt an Olympischen Spielen in Pyeongchang teil

(causasportnews / red. / 11. Januar 2018) Es zeichnete sich ab, nun ist es Tatsache: Nord- und Südkorea haben sich auf eine Teilnahme Nordkoreas an den in etwas mehr als drei Wochen beginnenden Olympischen Winterspielen im südkoreanischen Pyeongchang geeinigt (vgl. auch Causa Sport News vom 9. Januar 2017). Das war das Ergebnis von Gesprächen zwischen den beiden Länder-Delegationen. Rund drei Jahre hatten sich die beiden Länder in Gesprächsverweigerung geübt. Mit Blick auf Olympia rund 100 Kilometer von der Grenze zwischen Nord- und Südkorea entfernt kam es nun relativ rasch zu einem direkten Austausch. Der Sport und schwerpunktmässig die bevorstehenden Olympischen Spiele waren das vordergründige Thema der jüngsten Annäherung zwischen den beiden verfeindeten Ländern auf der koreanischen Halbinsel. Nun wird erwartet, dass sich das „Tauwetter“ auch auf politischer Ebene fortsetzt. Immerhin hat der Sport kurzfristig einen Prozess in Gang gesetzt. Es ist davon auszugehen, dass das Internationale Olympische Komitee (IOC) der zwischen den Ländern erzielten Einigung zustimmen und Sportler/innen aus Nordkorea an den Spielen (wohl mit „Wildcards“) zulassen wird. Das IOC wird auch den weiteren Rahmen der Teilnahme Nordkoreas abstecken (Einmarschprozedere, Fahne, Kleidung der Athletinnen und Athleten). Der sportliche Wert der Teilnahme Nordkoreas an den Spielen wird als marginal eingestuft; auf Medaillen werden die Athletinnen und Athleten aus dem Norden des Landes kaum Chancen haben. Die Teilnahme des Nordens am Anlass im Süden ist aber in jedem Fall als bedeutendes politisches Signal zu werten. Allerdings ist davon auszugehen, dass Nordkorea künftig an grundsätzlichen Gegebenheiten festhalten wird. Dies betrifft insbesondere das international umstrittene Atom- und Raketenprogramm.

Kein Schadenersatz wegen nicht angefochtener Dopingsperre

(causasportnews / rbr. / 9. Januar 2018) Es stellt keinen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung dar, wenn ein Sportverband den ihm angeschlossenen Athleten für die Anfechtung von Sanktionen die Anrufung des internationalen Sportschiedsgerichts CAS (Court of Arbitration for Sport in Lausanne/Schweiz) – unter Ausschluss der staatlichen Gerichte – vorschreibt. Entsprechend kann wegen einer Sperre, die nicht beim CAS angefochten wurde, auch kein Schadenersatz verlangt werden. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main entschieden (Urteil vom 21. Dezember 2017, 11 U 26/17 [Kart]).

Der Fall geht zurück auf die Klage eines deutschen Rad-Professionals. Er war vom Bundessport- und Schiedsgericht des Bundes Deutscher Radfahrer (BDR) in drei Fällen von Verletzungen der Meldepflicht bzw. Versäumnis von Dopingkontrollen für ein Jahr gesperrt worden. Weiterlesen

Der Sport macht es möglich: Wenigstens ein Dialog kommt zu Stande

Druck (causasportnews / red. / 9. Januar 2018) In genau einem Monat beginnen die Olympischen Winterspiele im südkoreanischen Pyeongchang. Doch über diesen Spielen schwebt, je näher der Anlass rückt, ein immer stärker wahrnehmbares, unsägliches politisches Damoklesschwert. Der wortreiche politische Schlagabtausch zwischen dem nordkoreanischen Diktator Kim Jong-un und dem amerikanischen Präsidenten Donald Trump ist in seiner Ernsthaftigkeit allerdings schwierig einzuschätzen. Die beiden Politiker lassen seit Monaten ihre Muskeln spielen und versuchen gegenseitig, sich stark zu reden – und das mit viel Pathos und Drohgebärden („Meine Rakete ist grösser als Deine“). Auch wenn das verbale Rencontre zwischen den Exponenten Amerikas und Nordkoreas eher an Kindergartenspiele erinnert („Ich mache Dir die Sandburg kaputt, wenn Du meine kaputt machst“), sind diese Vorzeichen mit Blick auf die Spiele von Pyeongchang, nicht einmal 100 Kilometer von der Grenze zu Nordkorea entfernt, alles andere als erfreulich und belasten die Vorfreude auf den Anlass in Südkorea. Ernsthaft rechnet zwar niemand damit, dass die Spiele durch Attacken oder militärische Aktionen der beiden Staaten Nordkorea und Amerika gestört werden könnten, doch das Unbehagen ist vorhanden – Athletinnen und Athleten haben auch bereits offen über ihre Ängste bezüglich des Austragungsortes gesprochen. Ein Lichtblick bilden nun die Bestrebungen, Sportlerinnen und Sportler Nordkoreas an den Spielen teilnehmen zu lassen. Diese Gesprächsbereitschaft zwischen Süd- und Nordkorea kommt eher überraschend, kann aber als Indiz dafür gewertet werden, dass sich allgemein die politische Lage, in die auch die USA involviert ist, entspannt. Zwar wird heute zwischen den beiden Länder-Vertretungen Koreas lediglich über den Sport gesprochen; doch Polit-Auguren sehen durchaus eine Möglichkeit, dass daraus mehr entstehen könnte als eine Einigung über die Teilnahme Nordkoreas an den Olympischen Winterspielen im benachbarten Südkorea. Wenigstens hat der Sport bzw. der sportliche Grossanlass in Südkorea die Gesprächsbereitschaft zwischen den beiden getrennten Ländern ermöglicht. Dass US-Präsident Donald Trump sich in Anbetracht dieser Ausgangslage nun ebenfalls in Szene setzt und international punkten will, liegt auf der Hand. Noch eben hat er den nordkoreanischen Diktator Kim Jong-un als „kleinen Raketenmann“ verspottet, nun scheint der „grosse Raketenmann“ in der „Causa Korea“ die Karte „vermittelnder Dialog“ spielen zu wollen. Der US-Präsident hat jedenfalls seine Bereitschaft erneuert, mit Kim Jong-un zu sprechen. Bei einem solchen Gespräch stünde der Sport im Hinter- und das nordkoreanische Raketenprogramm wohl im Vordergrund. Aber das Vehikel Sport hätte dann zweifelsfrei einen Prozess in Gang gesetzt. Der „Olympische Friede“ dürfte jedenfalls vom 9. bis zum 25. Februar gewährleistet sein.

(Limitierte) Reformatorische Wirkungen des Sports: Saudi-Arabien lockerte Kleidervorschriften für Schach-WM

chess-316658_1280(causasportnews / Red. / 6. Januar 2018) Dass die Austragung von Weltmeisterschaften oder ähnlichen Sport-Grossanlässen in den jeweiligen Gastgeberländern zur – zumindest vorübergehenden – Aufweichung gewisser restriktiver Vorschriften oder Gebräuche führen kann, ist an sich nichts Neues. So sind etwa die Ausrichterländer der Endrunden von FIFA-Fussballweltmeisterschaften oder der Olympischen Spiele regelmässig bereit, bestimmte Restriktionen (bspw. in Bezug auf Ein- und Ausreise) ausser Kraft zu setzen; in aller Regel geschieht dies aufgrund entsprechender Vorgaben bzw. auf Druck seitens der jeweiligen Weltsportverbände hin. Um die erwünschten Veränderungen zu bewirken, muss den fraglichen Sportverbänden indessen für gewöhnlich ein erhebliches Gewicht zukommen, und diesbezüglich hätte man nun den Weltschachverband (Fédération Internationale des Échecs; FIDE) nicht unbedingt „auf dem Zettel“ gehabt. Ungeachtet dessen hat das Gastgeberland der Ende Dezember 2017 durchgeführten Weltmeisterschaften im Schnell- und Blitzschach, Saudi-Arabien, eine ansonsten eher kompromisslos aufrecht erhaltene Restriktion für die Teilnehmerinnen des Anlasses etwas gelockert: Die an den Weltmeisterschaften teilnehmenden Frauen waren nicht verpflichtet, sich entsprechend den in dem muslimischen Staat für Frauen geltenden Kleidungsvorschriften zu verhüllen. Zwar war ihnen nicht vollständig freigestellt, was sie tragen (oder eben nicht tragen) wollten, jedoch genossen sie signifikant grössere Freiheiten als die übrigen Frauen in Saudi-Arabien. Offenbar sind auch weniger gewichtige als die publikumsstärksten Sportgrossveranstaltungen geeignet, in den jeweiligen Ausrichterländern gewisse Veränderungen zu bewirken. Für die zuvor amtierende Weltmeisterin im Schnell- und Blitzschach, die Ukrainerin Anna Musitschuk, gingen die Konzessionen Saudi-Arabiens indessen nicht weit genug: Sie verzichtete auf eine Teilnahme an den Weltmeisterschaften in Riad (und damit auf eine Titelverteidigung), weil Frauen dort auch aus anderen Gründen als „Wesen zweiter Klasse“ behandelt würden.

Die Sache mit den Spielerfrauen

erjona-sulejmani-11(causasportnews / red. / 5. Januar 2018) Noch immer gehört die Zeitspanne zwischen Weihnachten und Neujahr zur „Sauregurken-Zeit“. In den Medien werden deshalb Themen breitgeschlagen, für die sonst kaum oder zumindest weniger Raum besteht. Aktuell ging und geht es um die sog. „Spielerfrauen“, also die Freundinnen und Frauen von Fussballspielern. Der Begriff „Spielerfrau“ wurde erstmals geprägt dank der Frau des ehemaligen Top-Spielers Bernd Schuster, Gaby Schuster. Die heutige Ex-Frau des Spielers, der vor allem in der Deutschen Bundesliga und später in Spanien auf und neben dem Fussballplatz – zuerst als Spieler, dann als Trainer – immer wieder für Furore sorgte, verstand ihre Rolle nicht etwa (nur) als Accessoire des Fussballers, sondern managte ihren Mann knallhart. Keine Vertragsverhandlung mit Bernd Schuster ging ohne Beteiligung seiner Frau über die Bühne; für Klub-Präsidenten und Fussball-Manager gehörten Verhandlungen mit Gaby Schuster nicht zu den Wunschbegegnungen. – Die Rolle der „Spielerfrau“ hat sich im Verlaufe der Jahre gewandelt. Je erfolgreicher der Fussballspieler, desto attraktiver die Frau an seiner Seite. Die Spielerfrauen begleiten heute ihre Partner nicht mehr zu Vertragsverhandlungen, sondern setzen sich auf der Tribüne oder an Partys medienwirksam in Szene. Sie sind meistens Models, Sängerinnen, TV-Stars und nutzen die Aufmerksamkeit im Umfeld ihres kickenden Partners für ihre wie immer gearteten (Werbe-)Zwecke. Kein Wunder, dass im Rahmen von Fussball-Events z.B. die „heisseste Spielerfrau“ Weiterlesen