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Aus der Balance geratenes Sport-Dreigestirn

causasportnews / Nr. 1100/01/2024, 16. Januar 2024

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(causasportnews / red. / 16. Januar 2024) Ob es ein Zufall war, dass das berühmteste, alpine Dreigestirn der Schweiz den Hintergrund abgab für das bedeutendste Ski-Dreigestirn des Landes? Am Lauberhorn stieg vom 11. bis 13. Januar 2024 das mit allen Superlativen bedachte Sport-Event vor der Bergkulisse mit Jungfrau, Mönch und Eiger. In Wengen wurden innerhalb von drei Tagen drei Speed-Rennen abgehalten, und auch wenn der Schweizer Ski-Held Marco Odermatt bewies, dass Siege nur über ihn führen, wurde der Drei-Tages-Event, dem am Sonntag noch der Slalom folgte, zu einer sportlich fragwürdigen Angelegenheit. Jedenfalls wurde das Dreigestirn des Sportes, das Sport, Event und mediale Verbreitung umfasst, regelrecht aus der Balance geworfen.

Sport wurde in Wengen auf höchstem Niveau geboten. Doch war es des Schlechten zuviel? Jedenfalls trübte ein regelrechtes Sturzfestival die Freude an den gebotenen, sportlichen Top-Leistungen. In der Tat war es nicht mehr mitanzusehen, wie in jedem Rennen gestürzte, meist schwer verletzte Athleten mit Helikoptern ins nahe gelegene Spital geflogen werden mussten. Als es in der Abfahrt das norwegische Kraftpaket Aleksander Kilde zusammenstauchte und die Zuschauerinnen und Zuschauer zum dritten Mal in drei Tagen einen Rennunterbruch mit Heli-Flug ins Spital miterleben mussten, schlug dies mehr als nur auf die an sich gute Stimmung des Publikums. Übermüdete Fahrer, welche sich in den Rennen schwer verletzen, ist in der Tat nicht das, was Freude am Rennsport, eine Ideal-Werbeplattform, auslösen soll. Offenbar wurde von den Athleten zuviel abverlangt, die Medien trugen die Negativ-Botschaften in alle Welt, und der als fröhlicher Event gedachte Anlass verkam zum Pflichtkonsum des Publikums, das diesem Sport regelrecht huldigt.

Nun haben die schweren Stürze von Wengen Folgen. Die Athleten bemängeln die Rücksichtslosigkeit und das Gewinnstreben des Internationalen Ski-Verbandes (FIS), nota bene mit Sitz in Oberhofen am Thunersee, 30 Kilometer vom Ort des sportlichen Geschehens vom vergangenen Wochenende entfernt. Der Wettkampfkalender sei zu gedrängt, wird moniert. Die FIS wolle aus wirtschaftlichen Gründen möglichst viele Rennen zur Austragung bringen; die Durchhaltefähigkeiten der Athleten werde ignoriert. Dies sei insbesondere die Philosophie des seit zweieinhalb Jahren im Amt befindlichen Präsidenten, Johan Eliasch, einer der reichsten Briten im Milliardenbereich, dessen oberste Maxime in allen Lebenslagen die Geldvermehrung, auch im Skisport, sei. Der FIS-Präsident setze die Gesundheit der Athleten rücksichtslos auf’s Spiel, meinen die Fahrer, vor allem der Speed-Disziplinen. Unbefangene Betrachter sehen in diesen Wettbewerben immer mehr eine sinnlose Raserei, und die Werbewirtschaft bangt um das hehre Image des Skisports, das mit schwer-verletzten Athleten nicht wirklich den Konsum anzukurbeln in der Lage ist. Die Situation fühlt sich ähnlich an wie früher im Radsport, als gedopte Radfahrer regelmässig tot von den Rädern fielen – ein Super-GAU für die Werbewirtschaft.

Zumindest zwischen Athleten und der FIS ist ein Auffassungsdissens unüberseh- und -hörbar. Geradezu einfältig reagierte die FIS, als Marco Odermatt nach dem Horror-Sturz von Aleksander Kilde die zunehmende Anzahl von Rennen monierte, welche die Gefahr von Verletzungen spürbar erhöhe. An die Adresse des Schweizer Super-Stars gerichtet verlautete aus Oberhofen, Marco Odermatt müsse halt auch bereit sein, einmal auf ein Rennen zu verzichten. Unterschwellig wurde ihm gleichsam Raffgier unterschoben. Die Reaktion des Nidwaldners liess nicht auf sich warten: «Das sind diese Clowns, die das so locker vom Büro aus sagen können und keine Ahnung haben, was das bedeutet». – Wahrlich, Dreigestirns-Harmonie im Sport sieht effektiv anders aus…

Der Kaiser ist tot – es lebe der Kaiser!

causasportnews / Nr. 1099/01/2024, 11. Januar 2024

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(causasportnews / red. err. / 11. Januar 2024) Nach dem Tod von Franz Beckenbauer wird einer der berühmtesten Fussballspieler, der mit dem Ball am Fuss auf dem weit grösseren Erdball schnörkellos perfekt umzugehen wusste, wie ein «Gott» gewürdigt und von diesem Planeten durchaus adäquat verabschiedet. Nach Beendigung seiner irdischen Reise hat er sich gleichsam unsterblich gemacht, und die Medien überschlagen sich nach seinem Tod in Superlativen. De mortuis nihil nisi bene – nein, das passt nicht zu Franz Beckenbauer, der korrekterweise durchwegs authentisch-positiv dargestellt wird. Eigentlich ist über die am 11. September 1945 in München geborene und am 7. Januar 2024 in Salzburg verstorbene Lichtgestalt der Sportwelt seit dem Bekanntwerden seines Ablebens alles gesagt worden, weshalb die Würdigung des «Kaisers» in diesem Forum an sich überflüssig wäre. Doch der Respekt vor einer grossen Figur der Sport-Weltgeschichte rechtfertigt, ja verlangt ein paar Zeilen – gleichsam als Hommage gegenüber diesem aussergewöhnlichen Sportler und Menschen.

Apropos «Kaiser Franz»: Abgewandelt vom Bonmot «Der König ist tot – es leben der König» war Franz Beckenbauer eben mehr als ein König, und der Umstand, dass damit die Kontinuität der französischen Erbmonarchie – auf einen König folgte bei dessen Abgang umgehend ein neuer König – fokussiert wurde, galt für die Münchner Sport-Legende diese Redewendung eben gerade nicht. Der Deutsche König des Fussballs war eben mehr als ein König, eine Persönlichkeit, die zu Lebzeiten der Normal-Sterblichkeit eines Königs entrückt war, und sich eben in der Adels-Rangordnung als höherer «Kaiser» mit Gott annähernden Zügen etablierte. Der Verstorbene wird als Lichtgestalt gewürdigt, die – dicitur – aber auch Schattenseiten aufwies. So etwa im Zusammenhang mit der Vergabe der WM-Endrunde an Deutschland 2006, um die sich zahlreiche Mythen rank(t)en und die das «Sommermärchen» ermöglichte.

Franz Beckenbauer war keinesfalls ein «Geldmensch», dieses Fazit darf der Schreibende, der den Ausnahmekönner am Ball auch persönlich gekannt hat, durchaus ziehen. Auf «Geld» angesprochen, meine Franz Beckenbauer, in ärmlichen Verhältnissen im Nachkriegs-Deutschland aufgewachsen, einmal: «Ja mei, das liebe Geld, davon gibt es immer wieder, wenn man arbeitet oder sonst Glück hat». Für ihn stand trotz der Aura, die ihn und sein Leben neben und ausserhalb des Sportes umgab, stets der Fussball im Zentrum; in seinen Funktionärsrollen, etwa im Rahmen des Fussball-Weltverbandes FIFA, fühlte er sich offensichtlich nicht durchwegs wohl. Das Münchner Urgestein spielte den Fussball nicht; er zelebrierte ihn, eben wie ein «Kaiser». Mit der legendären Nummer 5 dirigierte Franz Beckenbauer das Spiel. Dieses «las» er, die Augen selten am Ball, sondern magistral-kaiserlich auf das Spielfeld gerichtet. Neben und ausserhalb des Sportes trifft für ihn die Qualifikation als «Lichtgestalt» durchaus zu. Nur schon mit seiner Anwesenheit leuchtete «Kaiser Franz» auch in dunklen Räumen, meinte ein enger Freund des Verstorbenen, der Sportreporter Marcel Reif. Stets bescheiden und umgänglich, nie ausfällig oder verletzend, sagte Franz Beckenbauer einmal, es sei schon ein Privileg, in einem Sport, der so leicht zu erfassen sei, sich Respekt und Gehör zu verschaffen. Und weiter: «Mit seinen wenigen Grundregeln und mit dem einfachsten Sportgerät, dem Ball, sei Fussball für alle verständlich, deshalb sei er wohl derart beliebt». Deshalb sei auch jeder Zuschauer prädestiniert, als Bundestrainer zu wirken. Heute verfügt Deutschland immerhin weit über 80 Millionen Bundestrainerinnen und -trainer. Die Lockerheit im Spiel, die Nonchalance am Ball, die Gabe, als Akteur das Spiel zu «lesen» und die Leichtigkeit des fussballerischen Seins sowie die Vollkommenheit als Sportler bewirkten dennoch nicht, dass Franz Beckenbauers Sportler- und Trainerkarriere nicht auch Druck bedeutete. Wie er denn mit diesem Druck umgehe, wurde er einmal gefragt. «Indem ich ihn hinten ablasse», meinte er mit einem verschmitzten, charmanten Lächeln. Mit seinem Humor dürfte mit Franz Beckenbauer der nun wohl prominenteste Münchner im Himmel angekommen sein – wohl etwa so, wie dies schon der Schriftsteller und Satiriker Ludwig Thoma 1911 skizziert und u.a. der Münchner Komiker Karl Valentin grundsätzlich inszeniert hatte.

Das Wundenlecken in der Schweiz nach Emmanuel Macrons Olympia-Coup

causasportnews / Nr. 1098/01/2024, 7. Januar 2024

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(causasportnews / red. / 7. Januar 2024) Allmählich wird gewahr, wie der Französische Staatspräsident Emmanuel Macron der Schweiz die Olympischen Winterspiele 2030 wegschnappte – oder sich die Schweizer Sport-Funktionärskaste sowie die Sportministerin vom begnadeten Strippenzieher aus dem westlichen Nachbarland übertölpeln liessen (vgl. auch causasportnews vom 1. Dezember 2023).

Vorspiel I: Das Internationale Olympische Komitee (IOK), ein Schweizer Verein mit Sitz in Lausanne, bekundet immer grössere Mühe, um valable und unumstrittene Ausrichter-Destinationen für Olympische Sommer- und Winterspiele zu finden. Mit Blick auf die Vergabe der Olympischen Winterspiele 2030 wurde der Sitzstaat des IOK, die Schweiz, vom IOK lange Zeit mit allen Mitteln umgarnt und bekniet, die Olympia-Wettkämpfe (dezentral) in der Schweiz auszutragen. Mit Hängen und Würgen erklärten sich die obersten helvetischen Sport-Funktionäre bereit, den Grossanlass 2030 hier durchzuführen. Auch die Schweizer Regierung schaltete die Olympia-Ampeln auf «grün». Die vereinigte Schweizer Sport- und Polit-Prominenz feierte sich und den Olympia-Zuschlag bereits ausgiebig, in Verkennung der Ereignisse, die sich am 15. November 2023 zutrugen und wie sie zum Jahresende 2023 von der Boulevard-Zeitung «Blick» (Sonntags-Blick vom 31. Dezember 2023) nachgezeichnet wurden.

Vorspiel II: An jenem Tag traf Frankreichs Staatspräsident Emmanuel Macron zu einem Staatsbesuch in der Schweiz (!) ein. Die Schweiz fühlte sich ob des französischen Antichambrierens geehrt und huldigte dem Staatsoberhaupt. Man war beste Freunde; der Champagner floss in der Bundeshauptstadt Bern in Strömen. Doch Emmanuel Macrons Besuch hatte vor allem einen Zweck, nachdem die Gelüste der Franzosen auf Olympia auch im Winter nicht mehr verborgen blieben: Die Winterspiele 2030 nach Frankreich zu holen. Man ahnte es – nur die Schweiz glaubte weiterhin an das Gute in den Menschen; und an das Faktum, dass nach der Vergabe der Olympischen Sommerspiele in diesem Jahr an Paris alles in trockenen Tüchern sei.

Hauptakt I: Während Emmanuel Macron anlässlich seines Staatsbesuches vorwiegend in Bern hofiert wurde, begab sich seine Entourage zur gleichen Zeit nach Lausanne, um am Sitz des IOK für Frankreich 2030 zu lobbyieren. IOK-Präsident Thomas Bach und der Französische Staatspräsident waren sich schon vorher grundsätzlich einig geworden, dass die Olympischen Winterspiele 2030 in den französischen Alpen durchzuführen seien.

Hauptakt II: Als die Schweizer Sport- und Politelite auch an jenem 15. November 2023 immer noch vom Zuschlag der Spiele 2030 träumte und dieses Ereignis feierte, platzte am 29. November 2023, zwei Wochen nach dem Staatsbesuch von Emmanuel Macron in der Schweiz, die «Bombe». Aus Paris (!), nicht aus Lausanne, verkündete das IOK, dass Frankreich die Olympischen Winterspiele 2030 austragen könne. Die Schweiz, so das IOK, dürfe aber bezüglich der Winterspiele 2038 in einen «privilegierten Dialog» treten, was bedeutet, dass der Schweiz die Ehre zukommen wird, ernsthaft, gnädigst und beinahe konkurrenzlos mit dem IOK sprechen zu dürfen…

Fazit: Das IOK liess die Schweizer Sport- und Polit-Elite von Olympischen Winterspielen träumen, die eigentlich keine unumstrittene Destination austragen wollte – bis Frankreich, das in punkto Sport im globalen Kontext derzeit alles aufsaugt, was möglich ist, das IOK zu umgarnen begann. Aus welchen Gründen auch immer! Die Schweiz liess sich übertölpeln und erlitt in diesem Olympia-Poker eine schmähliche Niederlage. Die trägen Verbands-Funktionäre und insbesondere eine naive, unbedarfte und beratungs-immune Sportministerin ohne jegliches diplomatisches Geschick, die übrigens in diesem Jahr sogar als Bundespräsidentin amtet, waren den taktischen, ja hinterlistigen Spielen von Emmanuel Macron und Thomas Bach nicht gewachsen. Diesen IOK-Nackenschlag versuchen die geprügelten Verbands-Amateure der helvetischen Sportpolitik nun in einen Sieg umzudeuten, indem sie den «privileged dialogue» mit dem IOK als grosse Errungenschaft darzustellen versuchen. Dass Sport und Politik in der Schweiz trotz dieses «Privilegs» fähig sind, die Winterspiele 2038 in die Schweiz zu holen, glauben wohl lediglich diese selber. Nur weil sie dann in diesem Poker dem gewieften Gegner Emmanuel Macron nicht mehr gegenüberstehen werden, heisst das noch lange nicht, dass «es» mit der Vergabe 2038 klappen wird! Die Realität stirbt zuletzt: Eigentlich hat es die Schweiz aber auch nicht nötig, zum globalen Spielball der Sport-Politik zu werden. Doch diese Erkenntnis geht den federführenden Protagonistinnen und -en in der Schweiz ab. Im Moment ist trotz schönfärberischer Rhetorik insbesondere aus Bern und nach der Umdeutung der Vergabe-Niederlage in einen Sieg ein breitgefächertes Wundenlecken angesagt.

FIFA-Agenten-Regelung auf Eis gelegt

causasportnews / Nr. 1097/01/2024, 4. Januar 2024

Home of FIFA, Zürich, © Ed Coyle

(causasportnews / red. / 4. Januar 2024) War es zuerst nur Pech – und dann fehlte noch das Glück? Oder wurde Gianni Infantinos FIFA schlicht von der Realität eingeholt?- Wie dem auch sei: Zum Jahresende schien der Fussball-Weltverband mit Sitz in Zürich mit seinem Präsidenten von jeglichem juristischen «Fortune» verlassen. Erst torpedierte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Attacken der FIFA gegen die Superliga-Pläne sezessionswilliger Klubs (vgl. auch causasportnews vom 25. Dezember 2023), dann kippte das Französische Verfassungsgericht die Steuererleichterungs-Pläne der Regierung mit Blick auf die Umzugspläne der FIFA und deren Mitarbeitenden nach Paris, und am vorletzten Tag des Jahres mussten sich Gianni Infantino & Co. dem Diktat des Landgerichts Dortmund beugen und die neue, umstrittene Agenten-Regelung auf Eis legen.

Grundsätzlich ist es umstritten, ob die FIFA, ein Schweizer Verein gemäss Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB), überhaupt rechtlich befugt ist, den weltweiten Markt der Spieler-Agenten zu regulieren. Die neuste Regelung, die vom Weltverband im Dezember 2022 erlassen wurde und eine Totalkontrolle der FIFA über das lukrative Fussball-Agenten-Gewerbe bedeutet, wurde im Mai des letzten Jahres von einem Deutschen Gericht, dem Landgericht Dortmund, einstweilen ausser Kraft gesetzt. Der EuGH wird nun wohl nicht so rasch über die Europarechtskonformität der Regelung befinden. Die FIFA sah sich nun veranlasst, die erlassene, für den Weltfussball gültige Regulierung des Spieler-Agenten-Marktes gezwungenermassen freiwillig zurückzunehmen. Dies geschah am 30. Dezember 2023 mit «Zirkular Nr. 1873», der FIFA, das allen 211 Mitglieds-Verbänden (Nationalverbänden) der FIFA zugestellt wurde.

Die FIFA wäre nun nicht die FIFA, um einen Total-Abbruch der nicht nur juristisch unhaltbaren Regelungs-Übung vorzusehen. Beschönigend wird im zitierten Zirkular darauf hingewiesen, dass es neben dem Urteil des Landgerichts Dortmund auch andere Gerichtsinstanzen geben würde, welche die Agenten-Regulierung der FIFA gutgeheissen hätten, so etwa auch das Internationale Sport-Schiedsgericht (Tribunal Arbitral du Sport, TAS) in Lausannen (bezüglich dieser Gerichtsinstanz ist anzumerken, dass die FIFA als Partei kaum je ein Verfahren am TAS verliert – ein Schelm, der Böses denkt). In der Mitteilung bedauert der «Secretary General ad interim» (die einst hoch-gelobte FIFA-Generalsekretärin und Fussball-Quotenfrau Fatma Samoura wurde zum Jahresende 2023 abserviert), dass an diesem Regulierungs-Machwerk zum Schutz der Integrität des Fussballs und eines einwandfreien Funktionierens des globalen Fussball-Transfersystems (sic!) einstweilen nicht festgehalten werde. Einsicht sieht grundsätzlich anders aus.

Es braucht keine hellseherischen Fähigkeiten, um zusammenzureimen, dass dieser Versuch der FIFA, vor allem die wirtschaftlichen Belange des weltweiten Transferwesens mit der umstrittenen Regulierung (eines privaten Vereins) unter Kontrolle zu bringen, einigermassen kläglich gescheitert ist. Das alles hat zweifelsfrei jedoch nicht nur mit fehlendem «Fortune» zu tun…

Nach dem Weihnachts- nun wieder der «Kettensäge-Mann»

causasportnews / Nr. 1096/01/2024, 1. Januar 2024

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(causasportnews / red. / 1. Januar 2024) Nachdem die Weihnachtstage 2023 überstanden sind und sich die Neujahrsfestivitäten dem Ende zuneigen, kann sich die (Sport-)Welt wieder weltlicheren Dingen zuwenden als den Geschichten um Weihnachtsmänner & Co. Etwa dem als «Kettensäge-Mann» bekannt gewordenen, ehemaligen Deutschen Klasse-Torhüter Jens Lehmann. Er ist der Hauptakteur in einem bizarren, nachbarschaftlichen Streit, der sich im Starnberg bei München ereignete und noch Ende des vergangenen Jahres das Amtsgericht des Nobel-Ortes beschäftigte. Die skurrile Geschichte wird nun am Landgericht Starnberg eine Fortsetzung finden.

Es ging um Seesicht, die der heute 54jährige Torwart, der anlässlich der Fussball-WM-Endrunde 2006 den Karriere-Höhepunkt erlebte, zum Täter werden liess: Weil sein Nachbar, nach Auffassung des Ex-Sportlers, ihm mit einer Garagenbaute die Sicht auf den Starnbergersee versperrt hatte und der Streit hierüber unter den involvierten Beteiligten nicht friedlich beigelegt werden konnte, beschädigte offensichtlich Jens Lehmann die störende Garage des 92jährigen Nachbarn Walter Winkelmann mit einer Kettensäge. Die Überwachungskameras hielten den Vorfall weitgehend fest, nämlich, wie der wegen verschiedener Delikte Beschuldigte den Garagenrohbau des Nachbars bestieg und die Motor-Säge an einen Balken ansetzte; die Sägehandlung selbst wurde nicht aufgezeichnet, liess sich aber offenbar vom Gericht nachvollziehen.

Jens Lehmann wähnte sich als Justiz-Opfer, für das Amtsgericht Starnberg gab es offenbar keine Zweifel. Es verurteilte den «Kettensäge-Mann», kurz bevor der Weihnachtsmann das Szepter auch am Sternbergersee übernahm, wegen Sachbeschädigung, Polizisten-Beleidigung und wegen Betrugsversuchs. Es belegte ihn mit einer Geldstrafe von insgesamt 420 000 Euro. Nun hat Staatsanwalt Stefan Kreutzer Berufung gegen das Urteil eingelegt; «nur» eine Geldstrafe findet er zu milde. Vor dem Amtsgericht hatte er einen Schuldspruch gefordert und eine Haftstrafe von zehn Monaten auf Bewährung sowie eine Geldauflage von 216 000 Euro beantragt. Der Prozess gegen den nun als «Kettensäge-Mann» abgestempelten Jens Lehmann geht also in die Verlängerung. Noch nicht bekannt geworden ist, ob der Ex-Torhüter ebenfalls in Berufung gehen wird (derzeit gilt für den Beschuldigten die Unschuldsvermutung). Wie dem auch sei. Es scheint eher unwahrscheinlich zu sein, dass der bis dato unbescholtene Top-Sportler aus dieser «Nummer» ungeschoren herauskommt. Die grosse Frage wird auch nach Abschluss dieses Prozesses bleiben, von welchem Teufel Jens Lehmann geritten wurde, als er sich am beschaulichen See in Starnberg in Selbstjustiz mit einer Kettensäge übte.

Der Unfalltag einer Sport-Ikone jährt sich zum zehnten Mal

causasportnews / Nr. 1095/12/2023, 29. Dezember 2023

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(causasportnews / red. / 29. Dezember 2023) Eine Philosophie von «causasportnews» wird geprägt vom Grundsatz: «Sich an Vergangenes erinnern – aber vor allem vorwärts schauen». In einem Fall muss diese generelle Regelung eine Ausnahme erfahren. Grund dafür ist der Unfalltag eines renommierten Sportlers, ein Tag, der sich am 29. Dezember 2023 zum zehnten Mal jährt. Vor zehn Jahren ging eine Schreckensmeldung um den Globus, als bekannt wurde, dass Michael Schumacher bei einem Skiunfall in Méribel (Frankreich) schwer verletzt worden sei. Der 29. Dezember 2013 war der Tag, an dem die Formel 1-Legende nicht von dieser Welt abtrat, aber ihr seither entrückt ist. Dieser Zustand dauert bis heute an. Über den Gesundheits-Status des siebenfachen Weltmeisters in der Königsklasse des Automobil-Rennsports ist nichts bekannt; es steht aber, keine Zweifel, schlimm um ihn. Es ist gut, dass der Rennfahrer, der 307 Formel 1-Rennen unbeschadet überstanden hatte und bei einem Skiunfall, bei dem die unglücklichsten Umstände zusammentrafen und tragische Folgen zeitigten, von seiner Familie gegenüber der Öffentlichkeit abgeschirmt wird. Am 3. Januar 2024 wird der aus dem Deutschen Kerpen stammende Spitzensportler 55 Jahre alt. Wenn von Michael Schumacher als Sportler gesprochen wird, ist dies untertrieben. Er ist auch nicht nur ein Super-Star, ein Ausnahmekönner, wie ihn die Formel 1 kaum je erlebt hat; der Deutsche hat sich gerechtfertigterweise längst den «Helden»-Status gesichert; er gilt als Sport-«Ikone» mit einer Strahkraft, die alles Zeitliche zu überdauern scheint. So sehen es die Medien, und dem ist nichts beizufügen. Im Formel 1-Rennsport hat Michael Schumacher vieles bewegt, vor allem auch in punkto Sicherheit in dieser Risiko-Sportart, in der er sieben Mal Weltmeister wurde, fünfmal sogar hintereinander. Die Formel 1, auch wenn es um eine Fahrer-Weltmeisterschaft geht, lebt primär von den teilnehmenden Akteuren am Lenkrad. Das gilt jedoch üblicherweise nicht für die Kultmarke «Ferrari» (der Rennstall gehörte bis 2014 zum FIAT-Konzern), bei der eben grundsätzlich nicht der Pilot der «roten Pferde» aus Maranello dem Team den Stempel aufdrückt; es prävaliert das Auto. Wer für die Rennsport-Abteilung gewinnt, siegt für «Ferrari»; wer diese Boliden als Fahrer letztlich zum Erfolg fährt, ist an sich irrelevant. Es sei denn, der Pilot heisst Michael Schumacher … Er hat in seiner «Ferrari»-Zeit zwei markante Ziele erreicht: Zum einen gelang es ihm, das oft labil agierende Team aus Italien regelrecht zum Erfolg zu treiben; zum anderen ist es ihm als Perfektionist dank deutscher Gründlichkeit gelungen, aus der Mannschaft ein konstantes Sieger-Team zu formen. Michael Schumacher personifizierte nicht nur die Formel 1, sondern auch die Marke «Ferrari».

Auf der ganzen Welt, und vor allem auch in Italien, gilt der 29. Dezember 2013 als Schicksals-Tag, ein Schicksals-Tag, an dem der Sport innehielt und seither die ganze Welt das «Prinzip Hoffnung» bemüht, dass die Sport-Legende wieder einmal Teil der Öffentlichkeit würde.

Es ist vielleicht ein Zufall, dass diese Meldung zum tragisch-traurigen Unfall von Michael Schumacher, der sich nun zum zehnten Mal jährt, auch die letzte Meldung von «causasportnews» in diesem Jahr ist. Nicht nur die Sport-Welt verneigt sich zum Jahresende 2023, insbesondere an diesem 29. Dezember, vor einer Sportler-Legende, die dieser Welt nun seit zehn Jahren entrückt ist und dennoch, physisch und als strahlkräftige «Ikone», weiterlebt.

«Causa Sport» zum Jahresende – und mit Blick auf 2024

causasportnews / Nr. 1094/12/2023, 27. Dezember 2023

(causasportnews / red. / 27. Dezember 2023) In der letzten Ausgabe von «Causa Sport», seit diesem Jahr 2023 ausschliesslich in digitaler Form erhältlich, wird u.a. ein Blick zurück, auf das Jahr 2023, gewagt. In einer Welt, in der Kriege, Unfrieden, Hass, Not und Elend vorherrschen, ist es teils nicht einfach, Normalität im Sport zu mimen. In solchen Umfeldern wird die Lust am Sport logischerweise marginalisiert. Nach wie vor wird dieser vom durch Russland angezettelten, verbrecherischen Ukraine-Krieg beherrscht und beeinflusst. Die Sport-Politik tut sich entsprechend schwer. Zudem wirft das Jahr 2024 seine Schatten voraus, etwa bezüglich der Olympischen Sommerspiele, die vom 26. Juli bis 11. August 2024 in Paris stattfinden werden. Die Bürgermeisterin der Stadt an der Seine, Anne Hidalgo, hat vor nicht allzu langer Zeit erklärt und diese Aussage kürzlich wieder bekräftigt, es nicht zulassen zu wollen, dass russische und weissrussische Athletinnen und Athleten in der Stadt der Liebe «friedliche» Wettkämpfe, etwa auch gegen Ukrainerinnen und Ukrainern, bestreiten. Das Internationale Olympische Komitee (IOK) erklärte allerdings vor einigen Wochen, dass die Zulassung dieser Sportlerinnen und Sportler als neutrale Teilnehmende denkbar und möglich sei. Die abschliessenden Nominierungsentscheide haben aber die internationale Sport-Fachverbände zu treffen; das IOK hat die «heisse Kartoffel» an die internationalen Verbände weitergereicht. Ein Spannungsfeld zwischen den Gastgebern der Spiele in Paris und dem organisierten, olympischen Sport ist vorprogrammiert. Wie es sich zudem verhält, wenn in Paris israelische und palästinensische Sportlerinnen und Sportler aufeinandertreffen, wird sowohl mit Spannung als auch mit Besorgnis zu verfolgen sein. Sicher ist: Noch nie wurden im Rahmen von Olympischen Spielen derartige Sicherheitsvorkehren notwendig wie nun in Paris im kommenden Sommer. Diese Thematik wird in «Causa Sport» 3/2023 angesprochen.

Im Übrigen wird die Vergabe der Fussball-WM-Endrunde 2034 beleuchtet. Wird demnächst aus der FIFA-Zentrale in Zürich zu vernehmen sein: «And the winner is … Saudi-Arabia!»? So jedenfalls sieht dies der FIFA-Präsident, welcher der Welt die Vergabe dieser WM-Endrunde wie eine frohe Weihnachtsbotschaft vor wenigen Wochen bereits verkündet hat. Dass dies vereinsrechtlich (die FIFA ist ein Schweizer Verein gemäss Art. 60 ff. ZGB) an sich nicht angeht, wird in einem Grundsatz-Beitrag erörtert.

Im Rahmen einer umfassenden Betrachtung werden überdies detailliert Massnahmen gegen Doping-Missbräuche behandelt.- Anhand von Gerichtsentscheiden wird im Weiteren die Thematik der Organtätigkeit in den Verbänden (Art. 55 ZGB) behandelt. Nicht immer einfach zu differenzieren ist, ob in einem konkreten Fall Vereins- oder Verbands-Entscheide vorliegen, oder etwa doch (Schiedsgerichts-)Urteile. Bei Entscheiden des Tribunal Arbitral du Sport (TAS) ist dies oft schwierig nachzuvollziehen.- Die Verfassungsmässigkeit von Netzsperren ausländischer Online-Geldspielangeboten wird zudem anhand eines Bundesgerichts-Urteils behandelt.

Causa Sport 3/2023 digital kann ab sofort über Swisslex (Schweiz), über die Manz-Rechtsdatenbank (Österreich) und über den Verlag Duncker & Humblot (D) abgerufen werden.

Die Ratlosigkeit nach dem EuGH-Urteil in der «Causa Superliga»

causasportnews / Nr. 1093/12/2023, 25. Dezember 2023

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(causasportnews / red. 25. Dezember 2023) Wie oft, wenn brisante Gerichtsentscheide mit Bezug zum organisierten Sport bekannt werden, herrscht die totale Ratlosigkeit. So hat jüngst in einer sport-politischen Angelegenheit der Europäische Gerichtshof in Luxembourg (EuGH) ein Urteil erlassen (causasportnews vom 21. Dezember 2023). Darin geht es selbstverständlich weniger um die von verschiedener Seite thematisierte Gerechtigkeit (diese erhält man von einem Gericht nicht immer, sondern die Betroffenen müssen sich schlicht mit einem Urteil begnügen, das allenfalls mit dem Gerechtigkeitsempfinden der einen oder anderen Partei in Einklang zu bringen ist oder auch nicht); es herrscht vielmehr ein Chaos in den Köpfen und entsprechende Ratlosigkeit.

Was nun im Nachgang zum Urteil des EuGH in der «Causa Superliga» kommentiert, gescholten und gefordert wird, lässt sich etwa mit dem vergleichen, was sich nach der Entscheidung des EuGH in der Sache Jean-Marc Bosman, die am 16. Dezember 1995 vom gleichen Gericht verkündet wurde, ereignete. Die Einschätzungen gingen damals von «das kümmert uns nicht» (FIFA/UEFA), bis zur ins Feld geführten «Apokalypse des Verbandsrechts» (Gegner des Fussball-Verbands-Monopols). Was sich nach jener Entscheidung zutrug (für die Verbände hiess dies: dura lex sed lex – ein hartes Gesetz, aber es ist das Gesetz), war für den organisierten Fussballsport letztlich einschneidend. Das damalige Transfer-System kollabierte und musste im Sinne der Gerichts-Entscheidung neu organisiert und angepasst ins Verbands-Regelwerk implementiert werden. Die Verbände hatten in jedem Fall im wichtigen Transferwesen ihre Unschuld verloren.- Und wie verhält es sich aktuell in der «Causa Superliga»?

Faktum ist, dass der EuGH im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens auf Ersuchen des zuständigen Madrider Handelsgerichts das Verhalten (Sanktionsandrohungen) der Monopolverbände UEFA und FIFA bezüglich der «Superliga»-Pläne unter europarechtlichen Vorgaben beurteilt hat und zum Schluss gekommen ist, diese Verbände würden den Markt für Fussballwettbewerbe kraft ihrer Monopolstellungen missbrauchen. Die Verhinderung eines Konkurrenzproduktes zu den etablierten Wettbewerben der Monopol-Verbände verstosse missbräuchlich gegen das Wettbewerbsrecht der Europäischen Union (EU). Nicht entschieden wurde die Frage, ob die klagende European Superleague Company eine «Superliga» ausserhalb des Wirkungs- und Kompetenzbereichs der Monopolverbände veranstalten könne. Falls eine solche Liga Tatsache würde, wäre es möglich, dass die in Luxembourg beklagten Verbände ein Genehmigungsverfahren für die «Superliga» vorsehen dürften. Im Rahmen dieses Verfahrens könnten von Verbandsseite kohärente Argumente gegen diese Liga vorgebracht werden, z.B., die Spieler und Klubs seien mit einem zusätzlichen Wettbewerb und (noch) mehr Spielen überfordert und überlastet (das wäre allerdings tatsächlich ein schwaches Argument, zumal UEFA und FIFA seit Jahren bestrebt sind, ihre Wettbewerbe und Turniere aufzublähen und nicht daran denken, etwa die unsägliche Klub-Weltmeisterschaft der FIFA, die, Ausgabe 2023, soeben in Saudi-Arabien zu Ende ging und kaum von jemandem wahrgenommen wurde, abzuschaffen).

Der Vorgang nach der Verfahrensniederlage von UEFA und FIFA in Luxembourg geht nun vielmehr am Madrider Handelsgericht in die juristische Verlängerung. Wird es also allenfalls einmal eine Europäische «Superliga» geben, dürfen die Monopolverbände die an diesem Wettbewerb teilnehmenden Klubs und Spieler nicht behindern, z.B. durch Ausschlüsse aus dem UEFA-Spielbetrieb. Ein solches Verbot ist ein Missbrauch der Marktposition der Monopol-Sportverbände.

Das Ergebnis der EuGH-Entscheidung ist trotz allem und so oder so eine sport-juristische «Bombe», welche das Monopol der Verbände gebrochen hat. Der Vorwurf des Missbrauchs einer Marktposition seitens des Gerichts an die Adresse von UEFA und das FIFA ist ein Vorhalt, der auch andere Bereiche des organisierten Fussballs treffen könnte. Das höchste EU-Gericht hat ein konkretes Urteil erlassen, das den Monopol-Verbänden Schranken aufzeigt, nämlich, dass sie im konkreten Fall und zudem allgemein ihre marktbeherrschende Stellung nicht missbrauchen dürfen, nur um ihre Monopol-Stellungen zu zementieren.

Die Reaktionen der UEFA auf die EuGH-Entscheidung (die FIFA blieb mit Äusserungen im Hintergrund) waren, wie schon damals im «Fall Jean-Marc Bosman», überheblich, zynisch und zudem blutleer. Es dominierte das Unverständnis mit Frustrationspotential, dass sich ein Gericht derart erdreisten konnte, die Autonomiebereiche der Verbände krass aufzuweichen und die Verbands-Monopole bröckeln zu lassen. Pikanterweise war von keinem Fussball-Funktionär oder von keinem der kommentierenden Juristen innerhalb und ausserhalb der UEFA nur ein Argument gegen den Inhalt der EuGH-Entscheidung zu vernehmen. Es dominierte schlicht die Ratlosigkeit. Wahrscheinlich war die Urteilsbegründung auch zu anspruchsvoll, um dagegen zu halten. Bemerkenswert blieb jedoch der Umstand, dass das Gericht den Anträgen des Generalanwaltes weitgehend nicht folgte, was den Schluss zulässt, dass sich die Rechtslage nicht ganz unumstritten und ebenso nicht absolut glasklar präsentierte.

So blieb im unmittelbaren Nachgang zur EuGH-Entscheidung, dass sich die Kommentare und Diskussionen hauptsächlich mit dem Sinn oder Unsinn der Europäischen «Superliga» befassten; die Urteilsbegründung an sich blieb kommentar-frei. So «analysierte» der Zürcher «Tages-Anzeiger» den EuGH-Entscheid so: «Es reicht! Eine Champions League ist schon mehr als genug» (22. Dezember 2023); fürwahr eine aussagekräftige Analyse mit Blick auf das Urteil… Der eher hemdsärmelige Präsident des FC Zürich äusserte sich über die «Schnapsidee» in der Zeitung «Blick» wie folgt: «Das Super-League-Projekt ist absurd, weltfremd und chancenlos.» (23. Dezember 2023). – Vielleicht werden die Kritiker des Projektes ausserhalb der Verbands-Monopole in ihren Äusserungen dereinst bestärkt. Aber unter Umständen kommt alles ganz anders. Etwa dann, wenn Saudi-Arabien zum Dreh- und Angelpunkt dieses Wettbewerbs ausserhalb der Verbände werden sollte, auch wenn in diesem Land die FIFA-WM-Endrunde 2034 gespielt werden dürfte. Im Fussball entscheidend für alles ist letztlich das Geld; und eine neue Fussball-Spielwiese für die arabische Welt ist zumindest denkbar. Wüstenstaub statt Rasen-Grün hat zweifelllos auch seinen Reiz. Im globalen Sport ist die TV-Abdeckung das A und das O. Der Fan im Stadion ist eh nur (noch) Staffage. Vgl. etwa die Klub-Weltmeisterschaft der FIFA in Saudi-Arabien, die auch in diesem Jahr kaum jemanden interessierte – und dennoch stattfand. Bei der Fülle von Wettbewerben und Turnieren, die im Rahmen der UEFA und der FIFA ausgetragen und permanent erweitert werden, ist eine zusätzliche Liga ausserhalb der etablierten Verbände durchaus ein Gedankenspiel wert.

Der Europäische Gerichtshof zerschlägt das Fussball-Monopol

causasportnews / Nr. 1092/12/2023, 21. Dezember 2023

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(causasportnews / red. / 21. Dezember 2023) Die Vorweihnachtszeit hat es für den organisierten Fussball in sich: Am 15. Dezember 1995 fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH), das oberste Rechtsprechungsorgan der Europäischen Union (EU), den Entscheid «Jean-Marc Bosman» und zerschlug damit das damals geltende Transfersystem im internationalen Fussball. Das Urteil stärkte die sportlichen und wirtschaftlichen Positionen der Fussballspieler in Europa und zwang die Monopol-Verbände UEFA (Europäische Konföderation) und FIFA (Fussball-Weltverband), rechtskonforme Transferregeln zu schaffen. Jener Entscheid wurde als sportrechtliche Apokalypse für die Verbände bezeichnet. Nun hat der EuGH in Luxembourg, wiederum in der Vorweihnachtszeit (am 21. Dezember 2023), wenn auch 28 Jahre nach der «Causa Bosman», juristisch erneut zugeschlagen und die Verhinderungspraxis insbesondere der UEFA, einer selbständige Vereins-Sektion der FIFA, gegenüber der «European Superleague Company» (Kläger am EuGH) als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung und als EU-wettbewerbsrechtswidrig qualifiziert. Die Monopolverbände UEFA und FIFA haben sich seit 2021 gegen das Projekt einer Europäischen Superliga ausserhalb der Verbandsorganisationen gestellt und Klubs und Spieler, welche an dieser Liga teilnehmen würden, mit drastischen Sanktionen, wie Ausschliessung aus dem internationalen Fussballgeschehen, gedroht. Aufgrund dieser sanktionsrechtlichen Drohungen kämpften von den ursprünglich 12 Top-Klubs der projektierten Superliga zuletzt noch zwei Vereine (Real Madrid und FC Barcelona) für die Abkoppelungsidee. Doch nach diesem Urteil aus Luxembourg wird das Projekt Aufwind erfahren, und die European Superleague könnte rascher Tatsache werden, als es der UEFA lieb sein dürfte. Die Superliga als Konkurrenzprodukt zur Champions League der UEFA hat durchaus Realisierungschancen, vor allem, sobald die Klubs nachvollziehen können, dass sich im Rahmen der Champions League vor allem die UEFA pekuniär gütlich tut, im Rahmen der Superliga ausserhalb von UEFA und FIFA jedoch die teilnehmenden Klubs mit weitaus grösseren finanziellen Erträgen rechnen können. Wetten, dass nun die Champions League-Konkurrenzveranstaltung nun auch etwa für arabische Investoren interessant werden könnte?

Obwohl nach dem Urteil aus Luxembourg nun das Madrider Handelsgericht abschliessend die «Causa Superliga» beurteilen muss (konkret ging es am Gerichtshof um Rechtsfragen, die dem EuGH vom Spanischen Gericht vorgelegt wurden; sog. Vorabentscheidungsverfahren) und dabei natürlich an den EuGH-Entscheid gebunden sein wird, ist das nun ergangene Urteil als sport-juristische «Bombe» zu werten. Auch wenn das Projekt letztlich nicht zustande kommen sollte, bedeutet diese Niederlage der UEFA (und der FIFA) am EuGH eine Prestige-Demütigung sondergleichen. Der Vorwurf des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung und ein Verstoss der UEFA und der FIFA gegen das EU-Wettbewerbsrecht ist nicht einfach eine Bagatelle, auch wenn dies die UEFA in ersten Stellungnahmen nach der Urteilseröffnung in Luxembourg so verstanden haben will. Geradezu zynisch und despektierlich an die Adresse des Gerichts äusserte sich der offensichtlich frustrierte UEFA-Präsident Aleksander Ceferin, ein behäbig gewordener Verbands-Funktionär alter Schule. So war es schon damals nach dem Bekanntwerden des Urteils in der Sache Jean-Marc Bosman vor 28 Jahren, als UEFA und FIFA sich in arroganten Statements überboten – bevor den beiden Monopolverbänden die Angelegenheit um die Ohren flog. Mit dem Urteil ist das klassische Fussball-Verbands-Monopol, das auch in anderen Zusammenhängen immer wieder Auswirkungen zeitigt, mit Präjudizwirkung zerschlagen worden. Speziell mutet der Entscheid des obersten EU-Rechtsprechungsorgans letztlich auch deshalb an, weil zwei Schweizer Verbände in der Vereins-Rechtsform (Art. 60 ff. ZGB) mit Sitzen in der Schweiz, also ausserhalb des Unionsgebiets (UEFA in Nyon, FIFA in Zürich), als Beklagte betroffen sind.

Wo Werbegelder (noch) fliessen – und wo nicht (mehr)

causasportnews / Nr. 1091/12/2023, 20. Dezember 2023

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(causasportnews / red. / 20. Dezember 2023) Generell betrachtet bietet der Sport der Werbewirtschaft eine einmalige Plattform. Das bedingt einerseits grundsätzlich eine gut gehende Wirtschaft und die Investitionsbereitschaft renommierte Marken, andererseits ist die Werbung vor allem dort präsent, wo sportliche Top-Leistungen erbracht werden. Oder wo die Aufmerksamkeit des Sport-Publikums gross ist. So etwa bei «Red Bull». Die Soft-Getränke-Unternehmung scheint über unermessliche, pekuniäre Ressourcen zu verfügen – und kann sich die sportlichen Werbepartner relativ locker aussuchen. Beispielsweise in der «Formel 1». Das «Red Bull Racing-Team» gewinnt in der spektakulären Motorsport-Kategorie seit geraumer Zeit praktisch alles, was es zu gewinnen gibt. Das dürfte auch weiterhin so geschehen, bis sich der Österreichische Formel 1-Rennstall mit dem praktisch unschlagbar gewordenen Max Verstappen zu Tode gesiegt haben wird. Dann wird, wenn sich das Publikum zufolge der eingekehrten Langweile von dieser Rennsport-Serie abgewendet haben dürfte, auch das Interesse des Getränke-Konzerns an dieser Werbe-Plattform auf vier Rädern abnehmen.

Geld steht im Formel 1-Rennsport im Zentrum. Geld ist zwar nicht alles, aber ohne Geld ist in dieser hochtechnisierten und an sich publikums-attraktiven Sportart alles nichts. Das spürt im Moment der Schweizer Formel 1-Rennstall von (ehemals) Peter Sauber. Das Team dümpelte in der zu Ende gegangenen Saison 2023 mit Alfa Romeo erneut im hintersten Teilnehmerfeld herum, doch nun wird im Zürcher Oberland, im beschaulichen Hinwil, mit Blick auf das kommende Jahr Zuversicht versprüht. Ein gewonnener Sponsor soll es möglich machen. Das Team startet unter einem neuen Namen «Stake F1 Team Kick Sauber». Von «Stake» hat wohl kaum jemand schon etwas gehört, doch Sprachversierte wissen: «Stake» heisst «Einsatz». Dieser ist hier nicht etwa gleichzusetzen mit sportlicher Leistungsbereitschaft bis zum Ende, sondern «Stake» steht für einen Crypto-Casino und Sportwetten-Anbieter, der im online-Casino-Bereich sein Glück versucht – offenbar einigermassen erfolgreich. Je höher der Einsatz, desto wahrscheinlicher die Gewinnchance. Die Geld- und Glücksspielunternehmung wird bis Ende 2025 als Werbepartner des Schweizer Teams figurieren. Weil die Werbung für Geld- und Glücksspiele nicht überall erlaubt ist und entsprechende Werbeaktivitäten vielerorts unzulässig sind, wird das Team in einigen Ländern, in denen Formel 1-Rennen ausgetragen werden, das Firmen-Logo von «Stake» auf den Hinwiler Boliden abdecken müssen. Die Kooperation sieht ein wenig danach aus, als fresse der Teufel in der Not Fliegen. Top-Unternehmen aus der Wirtschaft sehen generell eher keinen Sinn darin, auf schwache Partner im Sport zu setzen.

Die «Stake»-Eigner werden das Sponsoring-Geld wohl aufgrund strategischer Überlegungen in die Schweiz schicken. Übrigens: Die Chance, mit «Red Bull» Weltmeister zu werden, ist vom Schweizer Rennsport-Unternehmen vor Jahren versiebt worden, als der «Red Bull»-Eigner Dietrich Mateschitz dieses Ziel mit anderen Teams anzustreben begann. Sein Einsatz wurde nachhaltig belohnt.

Zwei Jahre muss jedoch nun das ehemalige Formel 1-Team von Peter Sauber wirtschaftlich, eben mit Playern aus der Glücks- und Geldspiel-Brache, überbrücken, bis 2026 Audi die Mehrheit am Team aus dem Zürcher Oberland übernimmt. Dann dürfte das «Stake»-Engagement Geschichte sein.