
Justitia im Fall von Larry Nassar: Definitiv mit scharfem Schwert, vielleicht sogar mit Cowboy-Boots…
(causasportnews / red. / 31. Januar 2018) Das Drum und Dran war ein bisschen so wie beim Football-Star O.J. Simpson, der vor mehr als 20 Jahren wegen Mordes angeklagt, jedoch 1995 freigesprochen wurde. Doch im soeben entschiedenen Fall ging es für den Angeklagten weniger gut aus: Dem Sportarzt Larry Nassar wurden Sexualverbrechen an minderjährigen Turnerinnen vorgeworfen; die Richterin, Rosemarie Aquilina, sprach ihn vor wenigen Tagen schuldig und verurteilte ihn zu bis zu 175 Jahren Haft. Spektakulär an diesem Prozess gegen einen Exponenten aus der Sportszene war weniger die Verurteilung, welche nach dem Teilgeständnis des Beschuldigten auf der Hand lag und allgemein als „gerecht“ qualifiziert wurde, als das Verhalten der Richterin in diesem Aufsehen erregenden Prozess. So eröffnete sie die Entscheidung mit den Worten: „Ich spreche hiermit Ihr Todesurteil aus“ (vgl. NZZ am Sonntag, 28. Januar 2018; „Schutzheilige der US-Turnerinnen“). Sichtlich kostete die Richterin, die den „Fall ihres Lebens“ sichtlich genoss und den Prozess als Tribunal gegen Larry Nassar inszenierte, ihren richterlichen Auftritt aus. Den Geschädigten bot sie eine geradezu exzessive Plattform. In keiner Phase des Verfahrens bestand auch nur der geringste Zweifel daran, dass der Beschuldigte schuldig gesprochen und hart bestraft werden würde. Selbstverständlich war aufgrund der Faktenlage die Verurteilung des Sportarztes gerechtfertigt. Die Richterin nahm im Verfahren dennoch jede Gelegenheit wahr, um den Beschuldigten abzukanzeln und den Gerichtssaal zu einer Bühne der Geschädigten zu machen. Solches ist der etwas speziellen amerikanischen Rechtsprechung, die zuweilen als „Micky Maus-Justiz“ qualifiziert wird, zwar nicht fremd, doch gab die Rolle der zur Objektivität verpflichteten (Schieds-)Richterin, wie sie einer Angehörigen oder einem Angehörigen der Justiz an sich zukommen sollte, auch in den USA zu Diskussionen Anlass. So gehört es auch in Übersee zu den Maximen der Rechtsprechung, dass eine Richterin oder ein Richter einen Prozess unparteiisch führt und auch entsprechend urteilt. Rosemarie Aquilina, die unter der Richter-Robe dem Vernehmen nach am liebsten Jeans und Cowboy-Boots tragen soll, betonte nach der Verurteilung des Sportarztes, dass sie ohne Vorurteile in den Prozess gegangen sei – ein Umstand, der gemäss europäischem Rechtsempfinden selbstverständlich ist. Gemäss Medienberichten sei von dieser Unabhängigkeit im Prozess jedoch nicht viel zu merken gewesen (so die zitierte NZZ am Sonntag). Der Prozess hat wohl nur vom Resultat (Urteil) her gehalten, was er versprochen hatte.

(causasportnews / red. / 29. Januar 2018) Die rechtslastige „Alternative für Deutschland“ (AfD) sorgt nun auch im Sport für Schlagzeilen. Der Präsident des traditionellen Bundesligisten Eintracht Frankfurt e.V., Peter Fischer, hat sich mit der Partei, die eine nicht unbedeutende Fraktion im Deutschen Bundestag stellt, angelegt. Oder anders: Die AfD hat nun auch eine sportliche Dimension erreicht. Mit den alternativen Rechten hat der 62jährige Unternehmer und Eintracht-Präsident rein gar nichts am Hut und sprach sich diesbezüglich verschiedentlich pointiert gegen die seines Erachtens untolerierbare AfD-Politik aus. Nun hat er an der Jahreshauptversammlung des Klubs am Sonntag nachgelegt und erklärt, dass Mitglieder oder Wähler der AfD nicht zur Eintracht passen würden. Solche Personen würden als Mitglieder des Vereins abgelehnt, sagte Fischer. Die klaren Worte des Präsidenten sind einerseits nachvollziehbar, schaut doch der Klub auf eine bezüglich braunen Gedankenguts nicht ganz astreine Vergangenheit zurück. Anderseits hat Peter Fischer mit seiner Äusserung eine Diskussion entfacht, deren Ende nicht absehbar ist. Statt Eintracht also Zwietracht in Frankfurt. Selbstverständlich ist umgehend die Rechtsfrage gestellt worden, ob ein Verein Personen, die einer missbeliebigen Partei angehören oder eine solche Partei auch nur schon wählen, als Vereinsmitglieder eines Sportvereins ferngehalten werden können. Das ist grundsätzlich möglich. Ein Verein kann sich auf die Vertragsfreiheit und das vereinsrechtliche Selbstbestimmungsrecht berufen und derartige Personen vom Verein fernhalten. Geht es um die Aufnahme in einen Verein, kann dieser relativ „vieles“, wie Rechtsexperten unisono die Auffassung vertreten. Falls es der Verein überhaupt merkt, dass sich konkret eine Person, die der AfD angehört oder welche diese Partei wählt, für eine Aufnahme in den Verein bewirbt, darf der Verein gestützt auf die Vertragsfreiheit den Abschluss eines Aufnahmevertrages verweigern. Etwas schwieriger dürfte es sein, Vereinsmitglieder, welche der AfD angehören oder diese Partei wählen, aus dem Verein auszuschliessen. Dies ist nur möglich, falls entsprechende Ausschliessungsvoraussetzungen gegeben sind bzw. insbesondere entsprechende Satzungsbestimmungen vorliegen. Mit seinen Äusserungen hat Peter Fischer jedenfalls eine brisante Debatte lanciert. Er wird sich in diesem Zusammenhang jedoch die Frage gefallen lassen müssen, was er etwa gegen Hooligans, die Vereinsmitglieder sind, zu tun gedenkt. Die Frankfurter Hooligans gehören zu den militantesten Vertretern der Zunft und wirken seit Jahren relativ unbehelligt.
Die Rennställe Alfa Romeo Sauber und Force India haben die im September 2015 gemeinsam bei der EU-Kommission eingereichte Anzeige wegen behaupteter wettbewerbsrechtswidriger Ausgestaltung der Vertragsstrukturen in der Formel 1 zurückgezogen. Die beiden Rennställe hatten sich insbesondere durch das Regime der Ausschüttung der Preisgelder sowie der Verteilung anderer Mittel benachteiligt gesehen und machten Verstösse gegen Art. 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV; Art. 102 AEUV verbietet den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung) geltend. Nach dem zwischenzeitlich erfolgten Wechsel der Geschäftsführung in der Formel 1 von Bernie Ecclestone zu Chase Carey und anderen, damit einhergehenden Veränderungen sind Alfa Romeo Sauber und Force India zum Schluss gelangt, dass sich die von ihnen identifizierten problematischen Aspekte intern lösen lassen werden. Der in Anbetracht dessen erfolgte Rückzug der Anzeige bei der EU-Kommission bindet diese allerdings nicht; sie ist insbesondere nicht daran gehindert, die fraglichen Praktiken und Vertragssysteme aus eigenem Antrieb (weiter) zu untersuchen und – falls sie zum Schluss gelangen sollte, dass sie das EU-Wettbewerbsrecht verletzen – entsprechende Massnahmen zu ergreifen.
(causasportnews / red. / 23. Januar 2018) Über Monate hinweg haben sich der amerikanische Präsident Donald Trump und der nordkoreanische Diktator Kim Jong-un ein wortreiches Gefecht um Raketen und Atomprogramme geliefert, doch seit klar ist, dass nordkoreanische Sportler/innen an den Olympischen Spielen in Südkorea teilnehmen werden (vgl. auch
(causasportnews / rbr. / 19. Januar 2018) Die Schweizer Stimmbevölkerung wird das letzte Wort darüber haben, ob das vom Parlament unlängst beschlossene Geldspielgesetz in Kraft tritt oder nicht. Innert der gesetzlichen Frist zur Ergreifung des Referendums, die gestern abgelaufen ist, sind die hierfür nötigen 50‘000 Unterschriften zusammengekommen. Die verschiedenen, am Referendum beteiligten Organisationen haben der Schweizerischen Bundeskanzlei in Bern gestern rund 60 000 beglaubigte Unterschriften eingereicht. Damit kommt es zu einer Volksabstimmung über das Gesetz, die voraussichtlich im Juni 2018 stattfinden wird.
(causasportnews / kl. / 18. Januar 2018) Mit Urteil vom 16. Januar 2018 hat der 7. Senat des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt die Revision des ehemaligen Torhüters des Bundesligaklubs FSV Mainz 05, Heinz Müller, gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 17. Februar 2016 abgewiesen.
