Das Kartenspiel «Bridge» ist ein Sport

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Bild: Silsor

(causasportnews / red. / 19. Juni 2017) Eine genaue, umfassende und treffende Definition des Begriffes „Sport“ zu finden, erweist sich bekanntlich als eine erstaunlich komplexe Angelegenheit (siehe dazu Urs Scherrer/Remus Muresan/Kai Ludwig, Sportrecht, 3. Aufl. 2014, 299 f.). Dabei ist mitunter insbesondere umstritten, ob einzelne Betätigungen, die keine oder nur eine sehr geringe körperliche Aktivität beinhalten (wie etwa Schach oder Kartenspiele), ebenfalls als „Sport“ qualifiziert werden können. Was dabei nun das Kartenspiel „Bridge“ anbelangt, wurde im Rahmen von gleich zwei gerichtlichen Instanzen jüngst festgestellt, dass dieses als Sport zu qualifizieren sei.

So ist zunächst das Landgericht Köln in einem Urteil vom 28. März 2017 (Az. 31 O 448/14) nicht nur implizit davon ausgegangen, dass „Bridge“ als Sport zu betrachten sei, sondern es hat ausdrücklich u.a. den Ausdruck „Bridge-Sport“ verwendet (das Urteil des Landgerichts Köln wird in Ausgabe 2/2017 von Causa Sport abgedruckt). Noch deutlicher (und ausführlicher) wurde einer der Generalanwälte am Gerichtshof der Europäischen Union (EUGH). In den am 15. Juni 2017 veröffentlichten Schlussanträgen in der Rs. C-90/16 wurde die Frage, ob „Bridge“ als Sport – im Sinne der EU-Rechtsakte zu steuerrechtlichen Fragen – zu qualifizieren sei, eingehend untersucht. Auf der Grundlage einer Auslegung der fraglichen Passagen der einschlägigen EU-Rechtsakte unter verschiedenen Gesichtspunkten kam der Generalanwalt zum Schluss, das dem tatsächlich so sei. Die entsprechenden Feststellungen sind indessen nicht verbindlich; dies trifft lediglich für das – gegen Ende des Jahres zu erwartende – Urteil des EUGH im betreffenden Verfahren zu. In aller Regel folgen die Richterinnen und Richter am EUGH aber den Feststellungen der Generalanwälte.

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