Der Sportverband als Geschädigter

dollar-2584746_1920(causasportnews / red. / 10. November 2017) Die erledigten und laufenden Verfahren in USA gegen Fussball-Funktionäre führen teils zu überraschenden, juristischen Ergebnissen. So etwa im Fall des ehemaligen Generalsekretärs des Verbandes der Cayman-Inseln, Costas Takkas. Dieser gehörte zu den Personen, die im Mai 2015 in Zürich verhaftet und von der Schweiz nach Amerika ausgeliefert worden waren. Dass nun der Funktionär aus Südamerika in New York zu einer 15monatigen Gefängnisstrafe verurteilt wurde, überrascht weniger, als die richterliche Entscheidung, wonach Costas Takkas dem Verband 3 Millionen Dollar Schadenersatz zu bezahlen hat. Der Funktionär hat sich offensichtlich in diesem Umfang mit Bezug auf Vergabe von Übertragungsrechten schmieren lassen. Das Schmiergeld, so das Gericht, habe den Verband geschädigt, weil die interessierten Rechterwerber bereit gewesen seien, diese Summe im Rahmen des Rechterwerbes zu bezahlen; folglich sei der Verband in diesem Umfang geschädigt worden, weil die Zahlung in die Tasche des unredlichen Funktionärs geflossen sei. Diese Konklusion ist nachvollziehbar. Wer z.B. Rechte erwerben will, ist bereit, eine bestimmte Summe zu bezahlen. Allfällige Schmiergeldzahlungen machen demnach einen Teil der Abgeltung-Gesamtsumme aus. Wer sich als Sportfunktionär eines Verbandes also schmieren lässt, schädigt in diesem Umfang den Verband, weil diese Summe dann eben nicht dem Verband, sondern dem Geschmierten bezahlt worden ist. Fazit: Verhalten sich Organpersonen eines Sportverbandes etwa im Rahmen von Rechtevergaben deliktisch, indem sie sich schmieren lassen, schädigen sie in diesem Umfang den Verband, für den sie organschaftlich tätig sind (vgl. etwa für das Schweizerische Recht Art. 55 ZGB). Dieses nun in New York aufgezeigte Konstrukt ist nicht nur nach amerikanischem Recht evident, sondern dürfte sich auch mit der Rechtlage in vielen Ländern Europas decken.

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