Bestätigung der Rechtswidrigkeit der Sanktionen nach Bridge-WM 2013

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Bild: Silsor

(causasportnews / red. / 17. November 2017) Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat im Fall der beiden deutschen Bridge-Spieler, die im Nachgang der Bridge-Weltmeisterschaft 2013 wegen behaupteter unerlaubter Spielmanipulationen mit langjährigen Sperren belegt worden waren, das Urteil der Vorinstanz (Landgericht Köln) weitestgehend bestätigt. Im Ergebnis bleibt es demnach bei den zentralen Feststellungen des Kölner Gerichts, dass die gegen die Bridge-Spieler verhängten Sanktionen rechtswidrig und damit nichtig waren (siehe zum Urteil des LG Köln causasportnews vom 19. Juni 2017 sowie Causa Sport 2017, 141 ff.).

Die beiden Spieler hatten als Paar an der Bridge-WM 2013 teilgenommen und waren letztlich sogar Weltmeister in der Kategorie Senioren geworden. Da einer von den beiden Spielern während den relevanten Partien auffallend oft gehustet hatte, kamen die Disziplinarorgane des Bridge-Weltverbandes WBF zum Schluss, dass die beiden Spieler mittels eines „Husten-Codes“ unerlaubt kommuniziert und damit in unzulässiger Weise das Spiel manipuliert hätten. Das LG Köln hingegen erblickte in Bezug auf die verbandsinternen Verfahren sowohl zahlreiche sachverhaltliche als auch rechtliche Mängel und erklärte die Sanktionen für rechtswidrig. Das OLG Düsseldorf hat die entsprechenden Feststellungen nun – im Rahmen eines Berufungsverfahrens, das durch den Deutschen Bridge-Verband DBV angestrengt worden war – offenbar weitestgehend bestätigt (Urteil vom 15. November 2017; Az. VI U 8/17).

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