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FIFA-Agenten-Regelung auf Eis gelegt

causasportnews / Nr. 1097/01/2024, 4. Januar 2024

Home of FIFA, Zürich, © Ed Coyle

(causasportnews / red. / 4. Januar 2024) War es zuerst nur Pech – und dann fehlte noch das Glück? Oder wurde Gianni Infantinos FIFA schlicht von der Realität eingeholt?- Wie dem auch sei: Zum Jahresende schien der Fussball-Weltverband mit Sitz in Zürich mit seinem Präsidenten von jeglichem juristischen «Fortune» verlassen. Erst torpedierte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Attacken der FIFA gegen die Superliga-Pläne sezessionswilliger Klubs (vgl. auch causasportnews vom 25. Dezember 2023), dann kippte das Französische Verfassungsgericht die Steuererleichterungs-Pläne der Regierung mit Blick auf die Umzugspläne der FIFA und deren Mitarbeitenden nach Paris, und am vorletzten Tag des Jahres mussten sich Gianni Infantino & Co. dem Diktat des Landgerichts Dortmund beugen und die neue, umstrittene Agenten-Regelung auf Eis legen.

Grundsätzlich ist es umstritten, ob die FIFA, ein Schweizer Verein gemäss Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB), überhaupt rechtlich befugt ist, den weltweiten Markt der Spieler-Agenten zu regulieren. Die neuste Regelung, die vom Weltverband im Dezember 2022 erlassen wurde und eine Totalkontrolle der FIFA über das lukrative Fussball-Agenten-Gewerbe bedeutet, wurde im Mai des letzten Jahres von einem Deutschen Gericht, dem Landgericht Dortmund, einstweilen ausser Kraft gesetzt. Der EuGH wird nun wohl nicht so rasch über die Europarechtskonformität der Regelung befinden. Die FIFA sah sich nun veranlasst, die erlassene, für den Weltfussball gültige Regulierung des Spieler-Agenten-Marktes gezwungenermassen freiwillig zurückzunehmen. Dies geschah am 30. Dezember 2023 mit «Zirkular Nr. 1873», der FIFA, das allen 211 Mitglieds-Verbänden (Nationalverbänden) der FIFA zugestellt wurde.

Die FIFA wäre nun nicht die FIFA, um einen Total-Abbruch der nicht nur juristisch unhaltbaren Regelungs-Übung vorzusehen. Beschönigend wird im zitierten Zirkular darauf hingewiesen, dass es neben dem Urteil des Landgerichts Dortmund auch andere Gerichtsinstanzen geben würde, welche die Agenten-Regulierung der FIFA gutgeheissen hätten, so etwa auch das Internationale Sport-Schiedsgericht (Tribunal Arbitral du Sport, TAS) in Lausannen (bezüglich dieser Gerichtsinstanz ist anzumerken, dass die FIFA als Partei kaum je ein Verfahren am TAS verliert – ein Schelm, der Böses denkt). In der Mitteilung bedauert der «Secretary General ad interim» (die einst hoch-gelobte FIFA-Generalsekretärin und Fussball-Quotenfrau Fatma Samoura wurde zum Jahresende 2023 abserviert), dass an diesem Regulierungs-Machwerk zum Schutz der Integrität des Fussballs und eines einwandfreien Funktionierens des globalen Fussball-Transfersystems (sic!) einstweilen nicht festgehalten werde. Einsicht sieht grundsätzlich anders aus.

Es braucht keine hellseherischen Fähigkeiten, um zusammenzureimen, dass dieser Versuch der FIFA, vor allem die wirtschaftlichen Belange des weltweiten Transferwesens mit der umstrittenen Regulierung (eines privaten Vereins) unter Kontrolle zu bringen, einigermassen kläglich gescheitert ist. Das alles hat zweifelsfrei jedoch nicht nur mit fehlendem «Fortune» zu tun…

Der Europäische Gerichtshof zerschlägt das Fussball-Monopol

causasportnews / Nr. 1092/12/2023, 21. Dezember 2023

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(causasportnews / red. / 21. Dezember 2023) Die Vorweihnachtszeit hat es für den organisierten Fussball in sich: Am 15. Dezember 1995 fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH), das oberste Rechtsprechungsorgan der Europäischen Union (EU), den Entscheid «Jean-Marc Bosman» und zerschlug damit das damals geltende Transfersystem im internationalen Fussball. Das Urteil stärkte die sportlichen und wirtschaftlichen Positionen der Fussballspieler in Europa und zwang die Monopol-Verbände UEFA (Europäische Konföderation) und FIFA (Fussball-Weltverband), rechtskonforme Transferregeln zu schaffen. Jener Entscheid wurde als sportrechtliche Apokalypse für die Verbände bezeichnet. Nun hat der EuGH in Luxembourg, wiederum in der Vorweihnachtszeit (am 21. Dezember 2023), wenn auch 28 Jahre nach der «Causa Bosman», juristisch erneut zugeschlagen und die Verhinderungspraxis insbesondere der UEFA, einer selbständige Vereins-Sektion der FIFA, gegenüber der «European Superleague Company» (Kläger am EuGH) als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung und als EU-wettbewerbsrechtswidrig qualifiziert. Die Monopolverbände UEFA und FIFA haben sich seit 2021 gegen das Projekt einer Europäischen Superliga ausserhalb der Verbandsorganisationen gestellt und Klubs und Spieler, welche an dieser Liga teilnehmen würden, mit drastischen Sanktionen, wie Ausschliessung aus dem internationalen Fussballgeschehen, gedroht. Aufgrund dieser sanktionsrechtlichen Drohungen kämpften von den ursprünglich 12 Top-Klubs der projektierten Superliga zuletzt noch zwei Vereine (Real Madrid und FC Barcelona) für die Abkoppelungsidee. Doch nach diesem Urteil aus Luxembourg wird das Projekt Aufwind erfahren, und die European Superleague könnte rascher Tatsache werden, als es der UEFA lieb sein dürfte. Die Superliga als Konkurrenzprodukt zur Champions League der UEFA hat durchaus Realisierungschancen, vor allem, sobald die Klubs nachvollziehen können, dass sich im Rahmen der Champions League vor allem die UEFA pekuniär gütlich tut, im Rahmen der Superliga ausserhalb von UEFA und FIFA jedoch die teilnehmenden Klubs mit weitaus grösseren finanziellen Erträgen rechnen können. Wetten, dass nun die Champions League-Konkurrenzveranstaltung nun auch etwa für arabische Investoren interessant werden könnte?

Obwohl nach dem Urteil aus Luxembourg nun das Madrider Handelsgericht abschliessend die «Causa Superliga» beurteilen muss (konkret ging es am Gerichtshof um Rechtsfragen, die dem EuGH vom Spanischen Gericht vorgelegt wurden; sog. Vorabentscheidungsverfahren) und dabei natürlich an den EuGH-Entscheid gebunden sein wird, ist das nun ergangene Urteil als sport-juristische «Bombe» zu werten. Auch wenn das Projekt letztlich nicht zustande kommen sollte, bedeutet diese Niederlage der UEFA (und der FIFA) am EuGH eine Prestige-Demütigung sondergleichen. Der Vorwurf des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung und ein Verstoss der UEFA und der FIFA gegen das EU-Wettbewerbsrecht ist nicht einfach eine Bagatelle, auch wenn dies die UEFA in ersten Stellungnahmen nach der Urteilseröffnung in Luxembourg so verstanden haben will. Geradezu zynisch und despektierlich an die Adresse des Gerichts äusserte sich der offensichtlich frustrierte UEFA-Präsident Aleksander Ceferin, ein behäbig gewordener Verbands-Funktionär alter Schule. So war es schon damals nach dem Bekanntwerden des Urteils in der Sache Jean-Marc Bosman vor 28 Jahren, als UEFA und FIFA sich in arroganten Statements überboten – bevor den beiden Monopolverbänden die Angelegenheit um die Ohren flog. Mit dem Urteil ist das klassische Fussball-Verbands-Monopol, das auch in anderen Zusammenhängen immer wieder Auswirkungen zeitigt, mit Präjudizwirkung zerschlagen worden. Speziell mutet der Entscheid des obersten EU-Rechtsprechungsorgans letztlich auch deshalb an, weil zwei Schweizer Verbände in der Vereins-Rechtsform (Art. 60 ff. ZGB) mit Sitzen in der Schweiz, also ausserhalb des Unionsgebiets (UEFA in Nyon, FIFA in Zürich), als Beklagte betroffen sind.

Verfahren und Festnahmen nach dem Skandalspiel GC Zürich gegen FC Zürich

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(causasportnews / red. / 28. November 2021) Beim Zürcher Meisterschafts-Derby Grasshopper Club Zürich (GCZ) gegen den FC Zürich (FCZ) am 23. Oktober 2021 (Endstand 3:3) brannten FCZ-Chaoten (auch Fans oder Hooligans genannt) alle Sicherungen durch, was sich entsprechend in ihrem Tun entlud. Gegen 100 Personen aus dem Lager des FCZ feuerten Feuerwerkskörper und pyrotechnisches Material in die GC-Fankurve. Erschreckende Bilder dieser Gewaltorgie, in der auch Kinder im Stadion gefährdet wurden, gingen um die Welt. Nur durch ein Wunder gab es weder Schwerverletzte noch Tote.  Das in den GCZ-Zuschauer-Sektor gefeuerte Material war nicht nur brandgefährlich, sondern es wurden durch diese Handlungen auch Straftatbestände erfüllt. Auf Anfrage von «causasportnews» bestätigte die Bundesanwaltschaft in Bern, dass seitens dieser Behörde keinerlei Strafverfahren eingeleitet worden seien, da es sich nicht habe erhärten lassen, dass Sprengmittel, -stoffe und Zündmittel gemäss Art. 4 ff. des Sprengstoffgesetzes oder pyrotechnische Gegenstände nach Art. 7 des Gesetzes eingesetzt worden seien. Diese Mittel sind explosionsfähig, bewirken besonders grosse Zerstörungen oder werden zum Zwecke der Zerstörung verwendet. Die Vorkommnisse im «Letzigrund»-Stadion in Zürich haben dennoch strafrechtliche Nachspiele, wie die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft «causasportnews» gegenüber bestätigte. Es würden mehrere Verfahren in dieser Sache laufen; es sei auch bereits zu Festnahmen gekommen, war seitens der Zürcher Behörde in Erfahrung zu bringen. Die Bundesanwaltschaft und die Strafverfolgungsbehörden des Kantons Zürich, die sich in regelmässigem Austausch befinden, sind sich einig, dass die Ermittlungs- und Untersuchungskompetenz in diesem Vorfall bei den Zürcher Strafverfolgungsbehörden liege. Gegenständlich geht es um das Abbrennen von Handfackeln, bzw. Handfeuerfackeln, also Feuerwerkskörper, die offenbar nicht zum Zwecke der Zerstörung verwendet wurden oder eine besonders grosse Zerstörung bewirkt haben (gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung: BGE 104 IV 232, E. 1a).

Ein Nachspiel haben die skandalösen Vorgänge im «Letzigrund» auch für die beiden Klubs: Die Swiss Football-League hat sie für das Verhalten der FCZ-Chaoten sanktioniert; u.a. wird in den nächsten beiden Derby-Heimspielen die berüchtigte Zürcher Südkurve, in der sich die delinquirenden Missetäter aufzuhalten und zusammenzurotten pflegen, geschlossen.

(Zu diesem Thema sei überdies auf einen Beitrag in der nächsten Ausgabe von «Causa Sport» hingewiesen. Mit Blick auf ein in diesem Jahr vom Bezirksgericht Zürich beurteilten Fall wird «die hässliche Seite des Fussballs: Das gewalttätige Wirken der Hooligans» aufgezeigt – «Causa Sport» 3/2021, erscheint zum Jahresende).

Ein Treppenwitz im bezahlten Fussball

(causasportnews / red. / 14. April 2020) Nachdem der organisierte Sport derzeit sein flächendeckend-globales „Grounding“ erlebt, befasst er sich nun vor allem mit den Folgen der „Corona“-Krise, und gleichzeitig mit der Vergangenheit sowie mit der Zukunft. Das gilt insbesondere auch für die Führung des international bekannten Zürcher Grasshopper Clubs (GCZ), dessen Fussball-Sektion sich zu Recht und berechtigterweise „Rekordmeister“ im Fussball nennt. Seit vielen Jahren ist vom Glanz früherer Jahrzehnte allerdings nicht mehr viel übrig geblieben. Der Verein dümpelt derzeit, nach dem Abstieg aus der Super League in der vergangenen Saison, in der zweiten Stärkeklasse in der Schweiz herum. Der Niedergang von GCZ ging einher mit den wirtschaftlichen Umschichtungen in der Schweiz, als es die Globalisierung nicht mehr zuliess, dass Schweizer Top-Unternehmen den sog. „Nobel-Klub“ stützen konnten. In den erfolgreichen, „grossen“ Zeiten traf sich das Zürcher Wirtschafts-Establishment anlässlich von Fussballspielen im „Hardturm“-Stadion, das im Moment ebenfalls verlottert wie der GCZ selbst. Längst trägt der Klub seine Heimspiele an derselben Stätte aus wie der langjährige Stadtrivale FC Zürich: Im „Letzigrund“, welcher der Stadt Zürich gehört (zur wechselvollen Zürcher Stadiongeschichte vgl. dazu aktuell den Aufsatz von Robert Schönbächler in „Causa Sport“ 1/2020). Ebenso seit Jahren kratzt GCZ Geld zusammen, um noch einigermassen im Spitzenfussball in der Schweiz mitwirken zu können. Die Geldsuche von GCZ mutierte zur endlosen Geschichte der Peinlichkeiten. Hochstapler waren ebenso am Werk wie aufgeblasene Wichtigtuer aus dem Umfeld der Zürcher Wirtschaft, die in den (Neben-)Klubaktivitäten die Möglichkeit erblickten, wenigstens ab und zu in den Medien zu erscheinen. Die Professionalabteilung des Klubs gehörte bis vor wenigen Tagen zwei bejahrten, rührigen, aber absolut integren Personen aus der Wirtschaft, die selber einiges an privaten Geldern in den Verein einschossen. Schon längst wollten sie das immer schwerer werdende GCZ-Kreuz abschütteln. Und kurz vor Ostern wurde nun das, was für die verbliebenen Mäzene bisher als Traum galt, wahr. Die Chinesen haben übernommen! Ja, die Chinesen, deren Reputation im Moment nicht gerade als ausserordentlich positiv zu qualifizieren ist. Aber in der Not frisst der Teufel bekanntlich auch die berühmten Fliegen – oder es werden eben Chinesen (auch im organisierten Fussball und insbesondere in Europa) aktiv. Im „Fall Zürich“ haben sie den Klub, dessen Emblem zufälligerweise eine riesengrosse Heuschrecke ziert, fast gänzlich vereinnahmt. Seit dem vergangenen Wochenende heisst der Klub-Präsident Sky Sun, und die Klubbesitzerin ist eine Jenny Wang, deren Ehemann Milliardär sein soll und u.a. den englischen Klub Wolverhampton Wanderers besitzt. Weder die neue Klubeigentümerin noch der von ihr eingesetzte Präsident wurden bis anhin je im Umfeld des GCZ gesichtet.- Das alles mutet in der jetzigen „Corona“-Krise wie ein Treppenwitz an (ungeachtet des Umstandes, ob nun die Chinesen „schuld“ an der Verbreitung des Virus sind oder nicht), bedeutet aber für den Grasshopper Club eine nicht ganz unerwartete Entwicklung; für den früheren Akademiker-Klub waren Begriffe wie „Sensorium“ oder „Empathie“ im wahrsten Sinne der Worte auch Fremdwörter. Die Moral der Geschichte: Jenny Wang darf niemand böse sein, dass sie zugegriffen hat. Den Mäzenen auch nicht, dass sie die finanziellen Belastungen so los geworden sind. Das Schlagwort „Lob der Schuldigen und Tadel der Unschuldigen“ wäre aufgrund der gegebenen Konstellation tatsächlich unangebracht. Die Groteske in Zürich hat allerdings eine ernsthafte Tragweite. Im Herbst soll in der Stadt Zürich einmal mehr über eine neue Fussball-Arena auf dem Gelände des früheren Hardturm-Stadions des GCZ (!) abgestimmt werden. Wetten, dass der Deal des GCZ mit den Chinesen der Vorlage eher nicht förderlich sein wird? Auch wenn die Stadt Zürich seit Jahren mit der chinesischen Stadt Kunming partnerschaftlich verbunden ist; aber diese Städte-Kooperation ist schliesslich auch ein Relikt aus früheren, besseren (Wirtschafts-)Zeiten…

Ein Fussball-Klub ausser Rand und Band – weshalb der Grasshopper Club Zürich „taucht“

(causasportnews / red. / 23. Mai 2019) In der laufenden Fussball-Meisterschaft der obersten Spielklasse (Super League) in der Schweiz sind alle Entscheidungen gefallen. Dass die Young Boys aus Bern nach der letzten Saison heuer erneut Meister wurden, erstaunt nicht besonders, und dass das „Produkt Fussball“ in dieser Form immer mehr Lebhaberinnen und Liebhaber nicht nur auf dem mit Freizeit-Alternativen reich gesegneten Platz Zürich verliert, war vorgezeichnet. Sinnigerweise beherrschte ein Thema die Szene – aber auch das nur unaufgeregt und teils marginal: Der Abstieg des einst renommierten Zürcher Grasshoppers Fussball-Club (GC) in die zweitoberste Spielklasse war der Paukenschlag des Fussballjahres 2018/19 aus der Limmat-Stadt, mit dem zwar seit Beginn der Saison im letzten Sommer gerechnet werden musste, was aber letztlich doch niemand ernsthaft glauben mochte. Die Szene beherrschten dabei nicht die hilflosen Zürcher Fussballspieler, sondern üble „Fans“ aus dem Umfeld des „GC“. Querelen im Aktionariat der Kapitalgesellschaft des Klubs, Misstöne zuhauf im Management, ein Präsidentenwechsel mit Getöse während der laufenden Meisterschaft, das unsägliche wirtschaftliche und sportliche Diktat bejahrter Männer im und um den Klub sowie finanzielle Sorgen prägten das triste Bild – ein Klub ausser Rand und Band also. Der jahrzehntelang gefeierte Fussball-Rekordmeister, der nun mit einem Rekord-Punkterückstand die gloriose Klubgeschichte mit 27 Meistertiteln vergessen liess, erntet nur noch Mitleid. Nicht einmal mehr das Mitleid des Stadt-Rivalen FC Zürich ist dem in diesem Auslaufmodell vom ehemaligen Hardturm-Stadion gewiss. Sogar das Leitmedium des einstigen „Nobel-Klubs“, die „Neue Zürcher Zeitung“, hat resigniert und übt sich, wie immer bei solchen Konstellationen, in wissenschaftlicher Ursachenforschung. Und diese fällt auch im Weltblatt von der Zürcher Falkenstrasse desaströs aus. Ob der Fall des Klubs mit dem teils problematischen Fan-Block zusammenhängt oder ob sich die Führung der Fussballsektion vermehrt in Management-Kurse begeben sollte, ist eine Teil-Erklärung für den sportlichen Fall in die fussballerische Bedeutungslosigkeit der Challenge League. Wahrscheinlich hat sich das seit weit mehr als 50 Jahren bewährte GC-Modell mit den Grundpfeilern starke Wirtschaft, starke (sport-)politische Position, hervorragende mediale Vernetzung einfach überlebt. So, wie sich die Wirtschaft, die (Sport-)Politik und die Medien verändert haben. Realistischerweise müssten gleich mehrere Wunder geschehen, wenn sich der Klub in der kommenden Saison wieder in die oberste Spielklasse dribbeln könnte. GC muss vielmehr aufpassen, nun nicht nach unten durchgereicht zu werden. In Deutschland erinnert der Hamburger SV an das Schicksal der Fussballspieler des GC. Vor einem Jahr tauchten die Norddeutschen erstmals nach rund 55 Jahren in der 1. Bundesliga – und schafften heuer den sofortigen Wiederaufstieg nicht mehr.

(Mehr zum Thema in der nächsten Ausgabe von „Causa Sport“ 2/2019 – erscheint am 30. Juni 2019)