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Wem gehören zum Beispiel Fussballklubs?

causasportnews / Nr. 1084/11/2023, 27. November 2023

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(causasportnews / red. / 27. November 2023) Die Internationalisierung und die Globalisierung machen es möglich: Auch das Fussballgeschäft weist je länger desto mehr internationale Dimensionen auf. Wenn heute Araber in Frankreich oder in England in Klubs investieren, auf der ganzen Welt aktive Milliardäre sich im kommerziellen Sport-Business tummeln und begüterte Egomanen sich dank der Plattform «Sport» eine Bedeutung erkaufen, erregt dies kein grosses Aufsehen mehr. Auch dann nicht, wenn sich Oligarchen, wie der mit etlichen Staatsbürgerschaften ausgestattete Roman Abramowitsch von seinem Lieblingsspielzug, dem FC Chelsea, trennt oder trennen muss und nun mit seinen Yachten die Weltmeere befährt sowie Kunst in rauen Mengen zusammenkauft. Das wird zwar in der (Sport-)Welt registriert, aber man macht deswegen kaum ein Aufsehen. Oft sind die wirtschaftlichen Verhältnisse um Sport-Klubs derart verschachtelt und verworren, dass die an sich zentrale Frage, wem beispielsweise im kommerziellen Fussball die Klubs gehören, nicht mehr zu beantworten ist. So ist das «Financial Fairplay» des Europäischen Kontinentalverbandes UEFA ein ziemlich stumpfes Instrumentarium zur Gewährleistung der wirtschaftlichen Chancengleichheit im Wettbewerb. Die Mittelflüsse im globalen Fussball sind kaum nachzuvollziehen. Schillernde Investoren, dubiose Schaumschläger und abgebrühte Poker-Typen können zwar nicht gerade als Bereicherung in der Sport-Szene betrachtet werden, sie sind jedoch unentwegt aktiv; und treiben es in diesem Segment immer wieder ziemlich bunt; so sorgen sie sorgen sie immer wieder für pekuniäre Farbtupfer. Sie meinen es natürlich gut, auch mit sich selber, und sind auf Seriosität bedacht, und lösen Irritationen aus. Zwei Beispiele aus der nationalen und internationalen Sportwelt zu zwei Klubs, die im Welt-Fussball eine eher marginale Rolle spielen.

So der FC Schaffhausen, der in der Challenge League in der Schweiz am Tabellenende herumkrebst und, falls keine sportliche Rettung gelingt, bald den Gang in die 1. Amateur-Liga antreten muss. Wirtschaftlich wird der Klub vollumfänglich beherrscht von einem Alt-Bekannten im Fussball, Roland Klein, der in Abkehr von seinem Namen immer ein Grosser werden wollte und seit Jahrzehnten versucht, im In- und Ausland am ganz grossen Fussball-Rad zu drehen – und immer wieder irgendwo in der fussballerischen Einöde landet. Wie jetzt in Schaffhausen. Den Klub möchte er seit geraumer Zeit möglichst mit Gewinn abstossen. Wie er zur 100%-Beteiligung am FC Schaffhausen kam, lässt sich nicht so genau eruieren. Die Mutmassung, Roland Klein habe sich nach dem Tod des Klub-Präsidenten Aniello Fontana, den Klub irgendwie unter den Nagel gerissen, ist natürlich ein Gerücht. In letzter Zeit ist in der Munot-Stadt immer wieder von geheimnisvollen Investoren die Rede, welche die 100%-Beteiligung von Roland Klein am FC Schaffhausen übernehmen wollen. Der wichtigste, wirtschaftliche Partner des Klubs ist übrigens «Berformance», ein Vertriebsdienstleiter für digitale Zukunftstechnologie mit Berührungspunkten zu Österreich. Was dieses Unternehmen genau macht, bezeichnen die Medien als mysteriös, die Auftritte vom verkaufswilligen Klub-Eigner Roland Klein als skurril.

Oder Olbia Calcio 1905, ein Italienischer Serie-C-Club, an dem eine Investgesellschaft aus dem Kanton Schwyz 70 Prozent übernimmt, wie der Regional-Zeitung «Einsiedler Anzeiger» vom 21. November 2023 zu entnehmen ist. Die Gesellschaft «Swiss Pro Promotion GmbH» ist kürzlich gegründet worden und stellt gemäss der Zeitung «ein Team, das sowohl im Fussballgeschäft als auch in anderen Industriebereichen, im Finanwesen und in Rechtsbelangen über eine langjährige Erfahrung verfügt.». Zwei Protagonisten der Unternehmung sind im weltweit bekannten Klosterdorf Einsiedeln ansässig. Insbesondere auch mit Hilfe des Heiligen Geistes und dank der Internationalisierung im Sport-Business sollte in diesem speziellen Fussballprojekt in Italien nichts mehr schiefgehen. In einer Medienorientierung in der Schweiz gab sich der Olbia-Präsident Alessandro Marino jedenfalls zuversichtlich, was das Sportliche und das Wirtschaftliche des Klubs, der nun zu 70% der Invest-Unternehmung Swiss Pro Promotion GmbH gehört, anbelangt.

Lehre aus den Geschichten: Niemand ist zu klein, um im Fussball der Grösste zu sein – oder zu werden.

UEFA lässt Sanktions-Fallbeil auf acht Klubs niedersausen

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(causasportnews / red. / 6. September 2022) Relativ hart hat die Europäische Fussball-Konföderation (UEFA) das Sanktions-Fallbeil auf acht europäisch Spitzenklubs niedersausen lassen. In Anwendung eines der umstrittensten Regularien im Klubfussball, dem sog. «Financial Fairplay-Reglement» (FFP), letztlich zur Sicherung der ungefähren Chancengleichheit im europäischen Top-Klubfussball vorgesehen, sind vom Kontinentalverband insgesamt 172 Millionen Euro an Bussen ausgefällt worden. Das Reglement, das vor allem bei der Lizenzierung von an europäischen Wettbewerben teilnehmenden Klubs von Bedeutung ist, gewährleistet, bzw. soll garantieren, dass die an europäischen Wettbewerben teilnehmenden Klubs aus verschiedenen Gründen, ihre finanziellen Verhältnisse im Gleichgewicht behalten: Sie sollen, vereinfacht gesagt, nicht mehr ausgeben als sie einnehmen. Schaffen sie das nicht und verletzen die reglementarischen Vorgaben, kann die UEFA zu Sanktionen greifen und vor allem Bussen verhängen. Wie jetzt wieder.

Von den 172 Millionen Euro ausgefällten Bussen wurden bis dato effektiv 26 Millionen Euro bezahlt. 10 Millionen Euro lieferte, nicht überraschend, der von Katar beherrschte Französische Spitzenklub Paris Saint-Germain (PSG) ab; 16 Millionen Euro wurden von anderen Top-Klubs in die UEFA-Kasse in Nyon bezahlt. Dem PSG droht derzeit eine Gesamtbusse von 65 Millionen Euro. Neben den Franzosen von PSG, welche derartige Zahlungen unaufgeregt und ohne Wimpernzucken aus der Portokasse zu leisten pflegen, sind folgende Klubs, insbesondere und sinnigerweise schwerpunktmässig aus Italien, von den UEFA-Sanktionen betroffen: AC Milan, Inter Mailand, AS Roma und Juventus Turin. Zudem im Weiteren, nebst PSG, Olympique Marseille, AS Monaco und Besiktas Istanbul.

Juristische „Wundertüte TAS“ belässt Manchester City im CL-Rennen

© TAS

(causasportnews / red. / 15. Juli 2020) Nur für Träumer war es ein Problem, als der englische Top-Klub Manchester City vom Europäischen Fussballverband (UEFA) wegen Verletzung des „Financial Fairplay“ eine zweijährige Europacup-Sperre kassierte und mit 30 Millionen Euro gebüsst wurde (vgl. auch causasportnews vom 17. Februar 2020). Vor allem der Ausschluss aus den europäischen Wettbewerben mutete für den von Pep Guardiola trainierten Klub vordergründig verheerend an. Nur vordergründig. Nach dem Schuldspruch durch die UEFA und der Ausfällung der Busse war es nicht nur Insidern klar, dass das von den Engländern angerufene Sport-Schiedsgericht in Lausanne (Tribunal Arbitral du Sport, TAS) zumindest die Fussball-Sperre aufheben würde. Das Gericht, als juristische „Wundertüte“ ohne grossen juristischen Wert bekannt, wurde seinem parteiischen Ruf gerecht und hob die Sperre gegen Manchester City auf. Auf den ersten Blick mutet es allerdings sonderbar an, dass der Sportgerichtshof, dem das Schweizerische Bundesgericht seit Jahren völlig ungerechtfertigt den Status eines ordentlichen Gerichtes einräumt, die UEFA ins Unrecht versetzte. Normalerweise liegt die Verfahrens-Erfolgsquote an diesem „Gericht“ für Sportverbände bei gegen 100%. In diesem Fall schien das TAS seine Linientreue verloren zu haben und belässt Manchester City zum Leidwesen der UEFA weiterhin im CL-Rennen. Allerdings wird der Klub weitgehend von Arabern alimentiert, und diese sind im Weltsport zwischenzeitlich mindestens so wichtig geworden wie die Fussball-Verbände. Sich auf diese Weise mit den Investoren aus den Emiraten anzulegen und diese zu verärgern, war ein klares „No-Go“ für das opportunistische TAS. Und weil Geld in den Emiraten keine Rolle spielt, erkannte das Sport-Schiedsgericht, dass Manchester City zwar ein bisschen gegen das „Financial Fairplay“ der UEFA verstossen habe, dieses Fehlverhalten aber mit einer Zahlung von 10 Millionen Euro abgegolten sei. Dieser Betrag wird der Klub mit einem Lächeln aus der Portokasse beglichen. Wichtig ist für die Engländer, dass sie in der Champions League weiterhin dabei sein werden. Zumindest in diesem Fall entscheid das TAS nachvollziehbar nicht als juristische „Wundertüte“; Erklärung siehe oben. Ein Nebenaspekt bleibt im Zuge der „Causa Manchester“ offensichtlich: Die seit jeher umstrittene „Financial Fairplay“-Regelung der UEFA ist mit dieser Entscheidung als das entlarvt worden, was sie ist: Als Scherz!

Manchester City-Ausschluss: Am Schluss wohl eine „Win-win-Situation“

Ozzy Delany

(causasportnews / red. / 17. Februar 2020) „Manchester City für zwei Spielzeiten aus den UEFA-Klubwettbewerben ausgeschlossen“. Solche und ähnliche Schlagzeilen sorgten vor dem letzten Wochenende für zumindest grosses Erstaunen. Da hat es der Europäisch Fussball-Verband (UEFA) gewagt, einen „Krösus“ im internationalen Fussball auszuschliessen. Auf den ersten Blick scheint es, als habe sich die UEFA von der wirtschaftlichen Macht aus den Vereinigten Arabischen Emiraten unbeeindruckt gezeigt und im Gegenteil mit dem Verdikt Entschlossenheit demonstriert, Verfehlungen gegen das „Financial Fair Play“ ungeachtet der (pekuniären) Machtverhältnisse hart zu sanktionieren. Relativierung tut allerdings not. In der Tat ist die Entscheidung des Verbandes (im Augenblick) schnörkellos hart – vor allem der zweijährig Ausschluss des Klubs von Josep Guardiola, dem exzentrischen Star-Trainer, trifft den Klub ins Herz. Die zusätzliche 30 Millionen Euro Busse wird die von den VAR alimentierten Engländer nicht gross stören; apropos Finanzen: Manchester City verfügt wohl unter Transfer-Gesichtspunkten weltweit über das teuerste Klub-Spielerkader. Und dieses soll nun auf europäischer Eben zwei Jahre lang nur zuschauen…

Zumindest der Sachverhalt, den die UEFA unter sanktionsrechtlichen Gesichtspunkten geprüft hat, schein klar erstellt zu sein: Bereits 2018 hat das Deutsche Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ Dokumente veröffentlicht, die zu belegen schienen, dass aus den VAR rund 70 Millionen Euro ohne Nachvollziehbarkeit bezüglich des Rechtsgrundes und im Rahmen von angeblichen Sponsoringaktivitäten bezahlt worden sein sollen. Verschleierung werden derartige Aktivitäten in der (juristischen) Fachsprache genannt. Oder Umgehung, im konkreten Fall der Financial Fair Play-Regelung der UEFA (vgl. dazu grundsätzlich Urs Scherrer / Remus Muresan / Kai Ludwig, Sportrecht, Eine Begriffserläuterung, 3. Aufl., 2014, 133 f.). Diese will eine Chancengleichheit der Klubs im Wettbewerb durch ausgeglichene Einnahmen-und Ausgabenaktivitäten gewährleisten (es soll von den Klubs grundsätzlich nicht mehr ausgegeben als eingenommen werden); neben dem „Fairplay“ auf dem Spielfeld geht es demnach um das allgemein in allen Bereichen des Sportes beschworene „Fairplay“, hier neben den Fussballplätzen. Dagegen hat nach Auffassung der UEFA der englische Top-Klub verstossen, oder, wie es in einer dürren Medienmitteilung heisst: „Ernsthaft Verletzungen des Financial Fair Play-Reglements“ begangen . Konkret sollen die Engländer also mit VAR-Support Sponsoringvereinbarungen frisiert haben.

Selbstverständlich ist in der „Causa Manchester United“ das letzte Wort noch nicht gesprochen. Der Klub hat unmittelbar nach Bekanntwerden des Verdiktes aus Nyon angekündigt, die UEFA-Entscheidung am Internationalen Sport-Schiedsgerichtshof (Tribunal Arbitral du Sport; TAS) in Lausanne anzufechten. Dieses institutionalisierte Sport-Schiedsgericht ist weder für hochstehende Juristerei noch für besonderen Mut bekannt. Die Gerichtsinstanz, welche bezüglich ergangener Entscheide vom Schweizerischen Bundesgericht regelmässig geschützt wird, urteilt oft opportunistisch und (sport-)politisch. Das weiss auch Manchester City. Und es würde erstaunen, wenn der UEFA-Entscheid vom Freitag letztlich Bestand haben würde. Das TAS wird wohl den Ausschluss der Engländer zu deren Gunsten korrigieren und dafür die Busse erhöhen (was kaum jemanden schmerzen wird). Das wäre dann für die wirtschaftliche Macht des Sports und unter (sport-)politischen Gesichtspunkten eine „Win-win-Situation“ für alle Betroffenen. Die UEFA müsst sich jedenfalls dann nicht vorwerfen lassen, der eh umstrittenen Regelung nicht mit Härte zum Durchbruch verholfen zu haben. Schliesslich hat dann eine Gerichtsinstanz korrigiert…