Jan Ullrich zu bedingter Freiheitsstrafe verurteilt

BG Weinfelden

Bezirksgericht Weinfelden

(causasportnews / rbr. / 14. September 2017) Jan Ullrich, ehemaliger und erfolgreicher professioneller Radrennfahrer (u.a. Tour de France-Sieger 1997), musste sich heute vor dem Bezirksgericht Weinfelden (Kanton Thurgau/Schweiz) für einen Autounfall aus dem Jahr 2014 verantworten. Die Staatsanwaltschaft Bischofszell hatte gegen ihn im November 2016 Anklage wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln (Art. 90 Abs. 2 des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes, SVG) und mehrfachen Fahrens in fahrunfähigem Zustand (Art. 91 SVG) erhoben. Das Gericht sah die betreffenden Tatbestände als erfüllt an und verurteilte Jan Ullrich zu einer Freiheitsstrafe von 21 Monaten, unter Gewährung des bedingten Strafvollzugs bei einer Probezeit von vier Jahren, sowie zu einer Busse von CHF 10‘000. Damit ging das Gericht leicht über die Anträge der Staatsanwaltschaft und Jan Ullrichs hinaus, die übereinstimmend eine bedingte Freiheitsstrafe von 17 Monaten beantragt hatten. Der Ex-Athlet – der den Sachverhalt übrigens weder in tatsächlicher noch in rechtlicher Hinsicht bestritt – muss somit seine Freiheitsstrafe nicht verbüssen, sofern er sich während der Probezeit wohlverhält.

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IPC mit neuem Präsidenten und neuer Hoffnung für russische Sportler

(causasportnews / red. / 8. September 2017) Rund fünf Monate vor den Olympischen Winterspielen in Pyeongchang im Februar 2018 dürfte die Hoffnung russischer Parasportler, an den einen Monat später an gleicher Stätte stattfindenden Winter-Paralympics teilzunehmen, markant gestiegen sein. Zwar ist das Russische Paralympische Komitee (RPC) nach wie vor von dem Internationalen Paralympischen Komitee (IPC) aufgrund institutionellen Dopings suspendiert; die vom IPC in dieser Causa eingesetzte Task Force berichtete nunmehr jedoch von signifikanten Fortschritten des RPC bei der Erfüllung der Kriterien zur Wiederaufnahme. So könnten offenbar fünf der sieben noch offenen Kriterien schon in naher Zukunft erfüllt werden.

Daher hat das IPC unter Führung seines Präsidenten Sir Philip Craven am 6. September 2017 entschieden, seine Vorgaben zu lockern und russischen Athleten in den Sportarten Ski alpin, Langlauf und Biathlon vorerst die Möglichkeit eröffnet, als neutrale Athleten bei Qualifikationswettkämpfen für die Paralympischen Spiele 2018 zu starten. Dadurch will das IPC zum einen Anreize setzen für die weitere Erfüllung der Wiederaufnahmekriterien, zum anderen will es sicherstellen, dass den russischen Athleten ausreichend Möglichkeiten für die sportliche Qualifikation offenstehen.

Über die Aufhebung der Suspendierung des RPC selbst wird das IPC erst nach der Sitzung der Welt-Anti-Doping-Agentur WADA im November entscheiden. Massgeblich wird hierbei insbesondere die Erfüllung der zwei noch offenen Kriterien sein: die Bestätigung der Zulassung der russischen Anti-Doping-Agentur durch die WADA und die Anerkennung des McLaren-Berichts über systematisches Doping in Russland durch die Verantwortlichen des russischen Sports.

Zu diesem Zeitpunkt wird das IPC bereits unter neuer Führung agieren, denn Sir Philip Craven, der für seine konsequente Haltung in dieser Angelegenheit weltweit sehr viel Respekt erntete, sieht dem Ende seiner sechzehnjährigen Präsidentschaft entgegen – heute wurde in Abu Dhabi der Brasilianer Andrew Parsons als sein Nachfolger gewählt.

 

Unter Berufung auf das Arztgeheimnis

(causasportnews / red. / 6. September 2017) In letzter Minute platzte der Transfer von Raphael Dwamena, dem ghanaischen Stürmer, der derzeit beim FC Zürich in der Schweizer Super League engagiert ist. Rund 15 Millionen Franken hatte der englische Premier League-Klub Brighton & Hove Albion für den sofortigen Übertritt Raphael Dwamenas angeboten. Der Transfer scheiterte jedoch schliesslich daran, dass der Spieler den medizinischen Check in England nicht bestand (vgl. „Erzwungene und geplatzte Transfers“, Causa Sport News vom 28. August 2017).

Beim FC Zürich ist Raphael Dwamena ein Leistungsträger; gerade einmal 22 Jahre alt wird er nächste Woche werden. Die Meldung, dass er den medizinischen Anforderungen an einen professionellen Fussballspieler – jedenfalls so, wie sie in der Premier League gestellt werden – nicht genügen soll, lässt deshalb aufhorchen. Weiterlesen

UEFA untersucht den Transferfall „Neymar“

(causasportnews / red. / 4. September 2017) Wie nicht zuletzt nach den verschiedenen Statements von Exponenten des europäischen Kontinentalverbandes UEFA zum Sensationstransfer des Brasilianers „Neymar“ vom FC Barcelona zu Paris Saint-Germain (PSG; vgl. dazu auch die bereits zu diesem Thema erschienenen Beiträge auf Causa Sport News, zuletzt am 19. August 2017) zu erwarten war, ist eingetroffen: Die Untersuchungskammer der UEFA-Finanzkontrolle wird verschiedene Transfervorgänge im Zusammenhang mit PSG untersuchen, so insbesondere die Modalitäten des Übertritts von Neymar. Letztlich wird die Behörde abzuklären haben, ob im Rahmen des Transfers Bestimmungen der UEFA-Financial Fairplay-Regelung („UEFA-Reglement zur Klublizenzierung und zum finanziellen Fairplay“) verletzt worden sind. Dieser reglementarische Sicherungsmechanismus der UEFA bezweckt vor allem die Verhinderung von Überschuldungen der Klubs. Dieses Ziel soll durch eine Balance zwischen Einnahmen und Ausgaben erreicht werden. Insbesondere will die UEFA durch die Regulierung die Ausgabendisziplin der Klubs fördern. Auch sollen dadurch inflationäre Entwicklungen bei Transfer- und Salärzahlungen bewirkt werden. Ob es insbesondere im „Fall Neymar“ zu Verletzungen des Reglementes gekommen ist, wird sich weisen. Beobachter der Szene rechnen eher damit, dass die Folgen des „Neymar“-Transfers zu PSG sanktionsrechtlich, falls überhaupt, bescheiden sein werden. Vor allem wird sich am vollzogenen Übertritt nichts mehr ändern. Letztlich dürfte entscheidend sein, dass die Vertragsauskaufssumme von 222 Millionen Euro vom Spieler selber an den FC Barcelona bezahlt worden ist. Dass ihm diese Mittel von einem Dritten (konkret von Katar) zur Verfügung gestellt worden sind, dürfte den Transfer unter dem Financial Fairplay-Gesichtspunkt als eher unproblematisch erscheinen lassen.

Erzwungene und geplatzte Transfers

football-142952_1280 (causasportnews / red. / 28. August 2017) Nachdem sich die Welt nach dem „Neymar-Transfer“ in Anbetracht der horrenden Vertragsauskaufszahlung wieder etwas beruhigt hat, herrscht im Fussball-Wechselgeschäft „courant normal“. Dazu gehören aber auch Transfers, die in ihrer Abwicklung etwas speziell sind oder letztlich nicht realisiert werden (können). Da wäre zum einen der Wechsel von Ousmane Dembélé, der künftig sein Geld nicht mehr bei Borussia Dortmund, sondern beim FC Barcelona verdienen wird. „Nur“ knapp die Hälfte der Vertragsauskaufssumme von Neymar wird der FC Barcelona dem deutschen Top-Klub aus dem Ruhrgebiert überweisen – der Übertritt von Ousmane Dembélé ist dennoch der zweitteuerste Transfer der Fussball-Geschichte. Er sorgte jedoch nicht wegen der Höhe der Transfersumme für Aufsehen, sondern wegen Weiterlesen

Ein (weiteres) Zeichen gegen „Fan“-Exzesse

(causasportnews / red. / 28. August 2017) Erst kürzlich hat das schweizerische Bundesstrafgericht einen Fussball-„Fan“ wegen „Pyro-Würfen“ strafrechtlich sanktioniert (Causa Sport News vom 9. August 2017); nun hat auch das Wiener Strafgericht ein starkes Zeichen gegen „Fan“-Exzesse gesetzt und einen 40jährigen Anhänger des Fussballklubs Rapid Wien zu 18 Monaten unbedingter Haft verurteilt. Vor rund einem Jahr gewann Rapid Wien 4:0 gegen Admira Wacker. Der klare Sieg seiner Mannschaft weckte bei dem „Fan“ offenbar Lust, Verbotenes zu tun. Der arbeitslose Vater von fünf Kindern streckte seinen Arm zum Hitlergruss nach vorne; die Überwachungskameras hielten die Geste, die in Österreich besonders verpönt ist, fest. Die Folge war das nun abgeschlossene Gerichtsverfahren. Wegen einer einschlägigen Vorstrafe wurde der „Fan“ mit einer unbedingten Haftstrafe sanktioniert. Der Täter verzichtet auf einen Weiterzug des Urteils. Auf die Frage des Gerichts, was er sich bei der verwerflichen Tat gedacht habe, antwortete der Angeklagte: „Eigentlich nichts. Das war nur so eine 08/15-Aktion“. Das nahm ihm das Gericht jedoch nicht ab. Denn bereits in der Vergangenheit ist der nun rechtskräftig als Wiederholungstäter Verurteilte, der angab, den berüchtigten und einflussreichen „Rapid Ultras“ anzugehören, negativ bzw. als Delinquent aufgefallen: Anlässlich des Geburtstags von Adolf Hitler postete er 2013 Glückwünsche bei Facebook. Dennoch erklärte der Täter, der auch ein Tattoo mit der Zahl „88“ (was in diesen Kreisen „Heil Hitler“ bedeutet) auf der rechten Hand trägt vor Gericht, er identifiziere sich an sich nicht mit rechtem Gedankengut.- Nun wegen des Hitlergrusses verurteilt, arbeitslos, fünffacher Familienvater – da hilft wohl in der Tat nicht einmal mehr die vielgepriesene „Fan-Arbeit“…

Sport als Mittel der Politik

(causasportnews / red. / 24. August 2017) Der Sport ist immer wieder als Instrument der Politik eingesetzt und auch missbraucht worden, auch wenn der Sport immer wieder seine politische Neutralität betont und diese oft auch explizit in den Regelwerken der Verbände festschreibt. Der Fussball liefert hierfür einen neuen, denkwürdigen Beweis. Zwei Fussballspieler der bereits für die WM-Endrunde im kommenden Jahr in Russland qualifizierten Nationalmannschaft Weiterlesen

Die Sinnfrage nach dem „Neymar“-Transfer

(causasportnews / red. / 19. August 2017) Der spektakuläre „Neymar“-Transfer ist längst über die Bühne – juristisch ohne irgendwelche Komplikationen (vgl. auch Causa Sport News vom 11. und vom 4. August 2017). Seit einer Woche spielt der brasilianische Super-Star für seinen neuen Arbeitgeber Paris Saint-Germain. Morgen Sonntag präsentiert sich der 25jährige erstmals dem heimischen Publikum. „Courant normal“ also, wäre der Franzose geneigt zu sagen. Im Prinzip ja, wäre auch der Schock in der (Fussball-)Welt wegen des gewaltigen Betrages, der für den Transfer von Neymar von Barcelona nach Paris aufgewendet wurde und wird, ebenfalls abgeklungen. Ist er aber nicht. Die Diskussion um den teuersten Fussballtransfer aller Zeiten ist nun insbesondere um die Sinnfrage erweitert worden. Darf sein was nicht sein soll? Diese und ähnliche Fragen beherrschen derzeit die Analysen und Diskussionen in den Medien. Gespannt blickt die Öffentlichkeit etwa der TV-Diskussion im Rahmen des „Clubs“ im Schweizer Fernsehen am nächsten Dienstagabend entgegen. Die etablierte Sendung befasst sich eher ausnahmsweise mit Sport-Themen. Doch im nächsten „Club“ wird alles anders sein. Neymar macht auch das möglich. Unter der Leitung von Moderator Urs Gredig werden der Spieler Johan Vonlanthen, der Kommunikationsberater Walter de Gregorio, der Fussball-Manager Ilja Känzig, der Spielerberater Franco Moretti und der Schriftsteller Predro Lenz die „Causa Neymar“ diskutieren. Im „Club“ dabei sein wird auch der Gesamtleiter von „Causa Sport“ und „causasportnews“, Dr. Urs Scherrer. (Dienstag, 22. August 2017, Schweizer Fernsehen SRF 1, 22.25 Uhr http://www.srf.ch/sendungen/club/222-millionen-fuer-2-beine-spielt-der-fussball-voellig-verrueckt  ).

Bundesgericht bestätigt Freisprüche im Fall Golfplatz Kyburg

GolfTafel_Fall Kyburg(causasportnews / rbr. / 15. August 2017) Der Unfall auf dem Golfplatz Kyburg/ZH aus dem Jahr 2010 hat keine strafrechtlichen Folgen für die Beteiligten. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des geschädigten Spielers gegen die Freisprüche für den abschlagenden Spieler und den Golfplatzbetreiber sowie gegen die Verfahrenseinstellung betreffend den Golfplatzerbauer abgewiesen (Urteil 6B_1332/2016 vom 27. Juli 2017).

Am 8. Juli 2010 hatte ein Spieler an Loch Nr. 9, als letzter Spieler seiner Vierergruppe (sog. Flight), einen Abschlag getätigt. Der Abschlag missriet ihm jedoch und traf einen anderen Spieler, der mit seinem Flight soeben Weiterlesen

Sanktionen nach dem Unfall von Richard Hammond am Bergrennen Hemberg

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flickr; Bergrennen Hemberg

(causasportnews / red. / 15. August 2017) Der spektakuläre Unfall des britischen TV-Journalisten Richard Hammond während einer Demonstrationsfahrt anlässlich des Bergrennens Hemberg vom 10. Juni 2017 hat zwischenzeitlich zu Sanktionen gegenüber dem Veranstalter (Verein Bergrennen Hemberg) als auch verschiedenen Verantwortlichen des Veranstalters geführt.

Grund für die von der Disziplinarkommission (DK) des Automobilsportverbandes der Schweiz, Auto Sport Schweiz (ASS), verhängten Strafen sind Weiterlesen