UEFA untersucht den Transferfall „Neymar“

(causasportnews / red. / 4. September 2017) Wie nicht zuletzt nach den verschiedenen Statements von Exponenten des europäischen Kontinentalverbandes UEFA zum Sensationstransfer des Brasilianers „Neymar“ vom FC Barcelona zu Paris Saint-Germain (PSG; vgl. dazu auch die bereits zu diesem Thema erschienenen Beiträge auf Causa Sport News, zuletzt am 19. August 2017) zu erwarten war, ist eingetroffen: Die Untersuchungskammer der UEFA-Finanzkontrolle wird verschiedene Transfervorgänge im Zusammenhang mit PSG untersuchen, so insbesondere die Modalitäten des Übertritts von Neymar. Letztlich wird die Behörde abzuklären haben, ob im Rahmen des Transfers Bestimmungen der UEFA-Financial Fairplay-Regelung („UEFA-Reglement zur Klublizenzierung und zum finanziellen Fairplay“) verletzt worden sind. Dieser reglementarische Sicherungsmechanismus der UEFA bezweckt vor allem die Verhinderung von Überschuldungen der Klubs. Dieses Ziel soll durch eine Balance zwischen Einnahmen und Ausgaben erreicht werden. Insbesondere will die UEFA durch die Regulierung die Ausgabendisziplin der Klubs fördern. Auch sollen dadurch inflationäre Entwicklungen bei Transfer- und Salärzahlungen bewirkt werden. Ob es insbesondere im „Fall Neymar“ zu Verletzungen des Reglementes gekommen ist, wird sich weisen. Beobachter der Szene rechnen eher damit, dass die Folgen des „Neymar“-Transfers zu PSG sanktionsrechtlich, falls überhaupt, bescheiden sein werden. Vor allem wird sich am vollzogenen Übertritt nichts mehr ändern. Letztlich dürfte entscheidend sein, dass die Vertragsauskaufssumme von 222 Millionen Euro vom Spieler selber an den FC Barcelona bezahlt worden ist. Dass ihm diese Mittel von einem Dritten (konkret von Katar) zur Verfügung gestellt worden sind, dürfte den Transfer unter dem Financial Fairplay-Gesichtspunkt als eher unproblematisch erscheinen lassen.

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