Die Sportwelt trauert um Andy Rihs

Phonak VR

Andy Rhis am Swiss Sport Forum 2014 im Home of FIFA

(causasportnews / red / 19. April) Er war nicht nur ein pragmatischer sowie erfolgreicher Unternehmer (Hörgerätehersteller „Phonak“ in Stäfa/Zürich) und Exponent des Schweizer Wirtschafts-Establishments, sondern er zählte zu den markantesten Sportförderern überhaupt. Nun ist Andy Rihs im Alter von 75 Jahren einer heimtückischen Leukämie-Krankheit erlegen. Der Zeitpunkt seines Todes ist besonders tragisch, weil er als Mit-Besitzer des Berner Fussballklubs BSC Young Boys kurz vor dem Titelgewinn stand und diesen nun nach jahrelanger Aufbauarbeit nicht mehr miterleben darf. Der am Zürichsee wohnhafte, milliardenschwere Unternehmer frönte zeitlebens seiner grossen Leidenschaft: Der Sport, der ihm Glücksgefühle, Weiterlesen

Et tu, IBU?

 

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„Filz“- und andere Vorwürfe: IBU-Präsident Andres Besseberg / Foto:afp

(causasportnews / red. / 19. April 2018) Im Ernst hat wohl niemand damit gerechnet, dass der russische Dopingskandal, der die Sportwelt seit den Olmypischen Spielen von Sotschi (2014) bewegt, nach Abschluss der Winterspiele von Pyeongchang (2018) definitiv ausgestanden sei. In den Fokus geraten sind nun Praktiken im Rahmen der Internationalen Biathlon-Union (IBU), die allerdings weit über eine Dopingaffäre hinausreichen. Die Rede ist zum einen von massivsten Irregularitäten im Zusammenhang mit Dopingverfehlungen russischer Athletinnen und Athleten, zum andern stehen Vorwürfe bezüglich Schmiergeldzahlungen, Filz und Korruption sowie Stimmenkauf im Rahmen des Biathlon-Weltverbandes im Raum. Weiterlesen

Deutscher Polit-„Fussballkrieg“ ist beigelegt

(causasportnews / red. / 18. April 2018) Vor noch nicht allzu langer Zeit titelten auch Schweizer Medien: „Fussballkrieg im Bundestag“. Grund dafür war, dass die Integration Fussball spielender Parlamentarier der „Alternative für Deutschland“ (AfD) des Deutschen Bundestags in die Parlamentarier-Mannschaft „FC Bundestag“ nur schleppend bis gar nicht vorankam; eine an sich erstaunliche Situation im Integrationsland Deutschland. Den AfD-Kickern blies aus allen politischen Ecken ein eisiger Wind ins Gesicht. Von fünf AfD-Kickern wurden lediglich drei Rechts-Parlamentarier vorbehaltlos in die Mannschaft des „FC Bundestag“ aufgenommen, ein Kandidat fiel durch, ein weiterer Politiker soll in einen Hooligan-Vorfall verwickelt gewesen sein, weshalb dessen Aufnahme aufgeschoben wurde. Diese Personalselektion des FC Bundestag missfiel den AfD-Mannen; diese kündigten parteikonform die Gründung einer alternativen Bundestags-Mannschaft an. Dieser Schritt ist nun obsolet geworden. Der Sport beweist auch in der „Causa FC Bundestag / AfD“, dass ihm nicht nur die vielbesagte völkerverbindende, sondern auch eine parteiübergreifende Bedeutung zukommt. Der Streit um die Integration der AfD-Fussballer in die Mannschaft des „FC Bundestags“ ist „Schnee von gestern“, wie der Sportpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Jörn König, gegenüber „causasportnews“ erklärte. „Alle Sportfreunde haben sich zusammengesetzt und eine Lösung gefunden. Sämtliche Parlamentarier spielen in einem FC Bundestag zusammen Fussball“, erklärte der AfD-Politiker, selber aktives Mitglied im „FC Bundestag“. Nichts verlautete hingegen zur Mannschaftsaufstellung des geeinten FC Bundestag: Auch diesbezüglich dürften die Parteizugehörigkeiten den Interessen des Fussballs untergeordnet werden. Nicht zwingend wird also bspw. AfD-Mann Jörn König als rechter Aussenstürmer und Thomas Oppermann (SPD) als Linksverteidiger eingesetzt werden. Der Zusammenschluss politischer Gegner in einer Fussball-Mannschaft ist in Deutschland kein Unikum. Geht es um die Belange des Fussballs, werden persönliche oder parteipolitische Ambitionen (letztlich) durchwegs hintangestellt. Unser nördliches Nachbarland setzt fussballerisch im Moment so oder so einen anderen Schwerpunkt: Deutschland sieht mit Spannung der WM-Titelverteidigung in Russland entgegen; das Land steht geeint hinter dem Nationalteam. Support erhält die Mannschaft von Bundestrainer Joachim Löw dabei

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Quelle: twitter DFB Verband (@dfb)

sogar von höchster politischer Warte. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat der Mannschaft jegliche mögliche Unterstützung zugesagt und vor allem Wettkampf-Glück gewünscht.

„Citius, altius, fortius“ im Sport – und Gewinnmaximierung dank „E-Sport“

(causasportnews / red. / 13. April 2018) Noch immer lautet eine Basis-Maxime im Sport: „citius, altius, fortius“ (schneller, höher, stärker). Über Jahrhunderte hinweg war mit diesen drei lateinischen Schlagworten alles gesagt, was den Sport ausmacht(e). Seit der Sport vom Dreisäulenmodell „Sport. Medien, Wirtschaft“ beherrscht wird, ist ein weiterer Grundsatz prägend für den Sport, der heute umfassend vermarktet wird, hinzugekommen: Der Begriff „Gewinnmaximierung“. Die Sportvermarktungsindustrie befasst sich permanent mit Wachstumsfragen im Sport; Weiterlesen

Überraschende Verschärfung des Risikoaktivitätengesetzes

extreme-sports-1039639_1280(causasportnews / red. / 10. April 2018) Weitblick ist weltweit nicht unbedingt die Stärke gesetzgebender Organe und Behörden. Das gilt etwa auch für das Schweizer Parlament. Reagieren statt agieren, lautet die Devise in der Regel. Parlamentarier/innen fordern meistens dann Gesetze, wenn sich ein Negativ-Sachverhalt eingestellt hat, der – retrospektiv selbstverständlich – hätte verhindert werden können und müssen und nun mit einem Gesetz künftig wenigstens abgewendet werden soll. So war es im Zuge des Canyoning-Unglücks 1999 im „Saxetbach“ bei Interlaken, als 21 Personen ihr Leben verloren und die Hauptverantwortlichen der organisierenden Risikosport-Unternehmung strafrechtlich wegen fahrlässiger Tötung verurteilt Weiterlesen

Keine Armee-Waffe für jugendlichen Fussball-Gewalttäter

beard-black-and-white-close-up-433410.jpg(causasportnews / red. / 9. April 2018) Die Gewalt im und um den Sport wird immer dramatischer. Brutalste Auseinandersetzungen zwischen sog. „Fussball-Anhängern“ sorgen vor allem in der Stadt Zürich permanent für Aufsehen und Entsetzen. Die krassen politischen Verhältnisse in der Limmatstadt begünstigen dabei die ausser Kontrolle geratene Lage; die Polizeikräfte wären durchaus in der Lage, die an sich gewünschte Ruhe und Ordnung sicher zu stellen. Allein die politischen Umstände verunmöglichen ein effizientes Vorgehen gegen Gewaltexzesse, die sich in der Stadt übrigens nicht nur auf die Sportszene beschränkt. Die Polizeimitteilungen nach einem Wochenende lesen sich in der Party-Stadt Zürich durchwegs wie Berichte über kriegerische Ereignisse. Weiterlesen

„E-Sport“ – Mit Händen gespielter Fussball

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Game Controller: Wer hier keinen Fussball erkennen kann, hat E-Sport nicht verstanden…

(causasportnews / red. / 1. April 2018) Die Digitalisierung des Lebens macht auch vor dem Sport nicht Halt. Seit langer Zeit dient der Computer insbesondere als Mittel zum Zweck und wird im Rahmen des Sports vielfältig eingesetzt. So weit, so klar. Nun ist der Computer im Sport aber auch markant Selbstzweck geworden; was insbesondere den Fussball anbelangt, ist ein spezieller Trend auszumachen: „E-Sport“ heisst das Zauberwort, das die Vereinslandschaft künftig verändern und prägen könnte (vgl. hierzu auch „Causa Sport“ 2/2017, 119 ff.). “E-Sport“ ist an sich nichts anderes als ein Sportwettkampf – z.B. ein Fussballspiel –, der elektronisch, also mit den Händen am Computer, ausgetragen wird. Um „E-Sport“ ist bereits ein Glaubenskrieg ausgebrochen – vor allem, weil in diesem Segment ein gigantisches Marktpotential steckt. Die Vorfrage stellt sich grundsätzlich: Ist „E-Sport“ überhaupt Sport? Weiterlesen

Vorsicht bei «Olympia»!

(causasportnews /red. / 28. März 2018) Mit den Termini „Olympische Spiele“, „olympisch“, „Olympia“ usw. ist nicht zu spassen, wie die „Neue Zürcher Zeitung“ zu berichten weiss („NZZ“ vom 27. März 2018). Gemäss dem Blatt trug sich in Frankreich folgendes zu: Ein im Bordelais tätiger Winzer wurde kürzlich für seinen exzellenten Wein ausgezeichnet, woraufhin der Mann sich zu einem freudvollen Kommentar auf seiner Facebook-Seite hinreissen liess. Es sei demnach unnötig, nach Pyeongchang zu gehen, um eine Goldmedaille zu gewinnen, schrieb er. Das brachte ihm umgehend eine Abmahnung seitens des „Comité national olympique et sportif français“ ein. Die alleinigen Rechte an den Markennamen „Olympische Spiele“, „olympisch“ sowie verwandte Begriffe liege beim Comité, wurde ihm beschieden – will heissen: Die Verwendung dieser und ähnlicher Begriffe ist unzulässig. Der kommunizierte Satz mit den Termini „Pyeongchang“ und „Goldmedaille“ dürfte allerdings kaum geschützt sein, deshalb erfuhr die „Tat“ des wackeren Winzers auch keinerlei Weiterungen. – Obwohl

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Chalet «Olympia» im Wallis: Ob hier wohl auch mal eine Abmahnung droht?

ebenfalls klar, aber juristisch etwas delikater, präsentierte sich die Lage bei einem Fall, der im Dezember letzten Jahres das Oberlandesgericht München beschäftigte. Dieses erkannte letztlich, dass die Verwendung des Begriffs „Bauernhofolympiade“ kein Verstoss gegen das in Deutschland in Kraft befindliche Olympiaschutzgesetz (OlympSchG) darstelle und nicht geeignet sei, eine Verwechslungsgefahr entstehen zu lassen oder einen unlauteren Nutzen zu erzeugen. Die Klage des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) wurde jedenfalls abgewiesen (vgl. dazu auch das publizierte und kommentierte Urteil des Oberlandesgerichts München vom 7. Dezember 2017 in „Causa Sport“, 1/2018). Die Moral der Geschichte: Mit Bezeichnungen rund um „Olympia“ ist nicht zu spassen – was ein Eigentümer eines Chalets in einem Walliser Ferienort schon vor Jahren nicht gross zu kümmern schien; er gab seinem Haus den Namen „Olympia“ und setze die Jahreszahl „1972“ dazu. In jenem Jahr fanden die Olympischen Winterspiele in Sapporo statt. Zufälligerweise baute der Walliser in diesem Jahr auch sein Haus. Damals war allerdings die Olympia-Vermarktung noch kein grosses Thema.

Deutscher Fussball: „50+1-Regel“ bleibt

50+1(causasportnews / red. / 26. März 2018) Sie besteht seit Jahren, und sie wird regelmässig diskutiert, kritisiert, (rechtlich) in Frage gestellt, aber immer wieder bestätigt: Die „50+1-Regel“ im deutschen Professional-Fussball, die besagt, dass ein Verein über die Stimmenmehrheit an einer Fussball-Kapitalgesellschaft, die im Rahmen der Deutschen Fussball-Liga (DFL) am Meisterschaftsbetrieb teilnimmt, verfügt. Mit der Regelung sollen Einflüsse von Investoren, die sich an Kapitalgesellschaften beteiligen, unter Kontrolle gehalten werden; geschützt werden soll vor allem die Integrität des Sports. Es wird unter sportlichen Gesichtspunkten als gefährlich betrachtet, wenn z.B. zwei Klubs, die vom selben Investor beherrscht werden, in einem Wettbewerb aufeinander treffen, weil so Absprachen durchaus möglich wären (vgl. auch „Multiple Club Ownership“: Urs Scherrer / Remus Muresan / Kai Ludwig, Sportrecht, 3. Aufl., Zürich 2014, 232 f., sowie betreffend „50+1-Regel“ in der gleichen Publikation, 386 f.; vgl. auch causasportnews vom 27. Juli 2017). Überrascht Weiterlesen