(causasportnews / red. / 10. April 2018) Weitblick ist weltweit nicht unbedingt die Stärke gesetzgebender Organe und Behörden. Das gilt etwa auch für das Schweizer Parlament. Reagieren statt agieren, lautet die Devise in der Regel. Parlamentarier/innen fordern meistens dann Gesetze, wenn sich ein Negativ-Sachverhalt eingestellt hat, der – retrospektiv selbstverständlich – hätte verhindert werden können und müssen und nun mit einem Gesetz künftig wenigstens abgewendet werden soll. So war es im Zuge des Canyoning-Unglücks 1999 im „Saxetbach“ bei Interlaken, als 21 Personen ihr Leben verloren und die Hauptverantwortlichen der organisierenden Risikosport-Unternehmung strafrechtlich wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden waren. Unmittelbar nach dem Unglück forderte ein Parlamentarier erfolgreich, ein Gesetz zu schaffen, um Kunden der Outdoor-Branche vor unseriösen Anbietern im Risikosport-Bereich (dazu gehören Sportarten mit erhöhtem Risikopotenzial; vgl. dazu auch „Causa Sport“ 2/2009, 170 ff.; s. auch illustrativ den Fall in der neuen „Causa Sport“ 1/2018, 91 ff.) zu schützen. Das „Bundesgesetz über das Bergführerwesen und das Anbieten von Risikoaktivitäten“ („Risikoaktivitätengesetz“) war die Folge der damals angeworfenen Gesetzgebungsmaschinerie zur Regulierung der Branche, die unter dem Eindruck des Unglücks im Berner Oberland stand und am 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt wurde (SR 935.91). Schon ein Jahr später verlautete seitens der Landesregierung (Bundesrat) dann allerdings, dass das Gesetz wieder aufgehoben werden sollte, weil mit ihm keine zusätzliche Sicherheit garantiert werden könne. Jetzt tönt es plötzlich anders aus Bern. Der Bundesrat will das Gesetz überraschenderweise nun sogar verschärfen. Aktuell soll etwa eine kommerziell angebotene Risiko-Outdoor-Tätigkeit nicht erst ab CHF 2‘300 der Bewilligungspflicht unterstellt werden, sondern schon jede wirtschaftliche Organisations- und Unternehmensaktivität im Bereich von Sportarten mit erhöhtem Risikopotenzial (wie Bergsteigen, Base- oder Bungee-Jumping, Riverrafting, Canyoning, usw.). Verschärft werden soll auch die Zertifizierung der Sicherheitsvorkehrungen. Was die Landesregierung zu diesem raschen Umdenken bewogen haben soll, mutet ebenfalls einigermassen abenteuerlich an: Seit 2015 hätten sich Risikoaktivitäten verändert, es gebe neue Sportarten und Anbieter in diesem Bereich, verlautete aus dem Bundeshaus. Wie schnell sich doch die Welt in zwei Jahren auch im Sport verändern kann…
Überraschende Verschärfung des Risikoaktivitätengesetzes
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