Terminkollisionen, Ungeschicklichkeiten und Geschmacklosigkeiten

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Ob Valon Behrami wohl so etwas geblüht hätte, wenn die Schweizer „Nati“ am 7. Juli 2018 noch im WM-Rennen gewesen wäre…?

(causasportnews / red. / 13. Juli 2018) Seit langer Zeit ist bekannt, dass die Fussball-WM-Endrunde in Russland vom 14. Juni 2018 bis zum 15. Juli 2018 dauern würde. Die Teams mit Ambitionen buchten ihre Hotels bis nach dem Finalspiel in Moskau vom nächsten Sonntag. Offenbar nicht zu diesen Mannschaften gehört das Schweizer National-Team, das nach der Gruppenphase bereits im ersten K.o.-Spiel von Schweden eliminiert wurde. Alles in allem war der Auftritt der Schweizer an der WM-Endrunde relativ bieder und enttäuschend. Die Zielsetzung für das Team lautete, zumindest die Gruppenphase zu überstehen. Das ist gelungen. Aber es hätte durchaus auch mehr sein dürfen. Daran glaubten aber offenbar die Protagonisten selbst nicht. So schien es, dass es den Schweizern nicht gerade ungelegen kam, nach der 1:0-Niederlage gegen Schweden am 3. Juli 2018 die Heimkehr antreten zu dürfen. Die Sommer- und Ferienzeit bietet schliesslich durchaus auch Alternativen zum stressigen Turnieralltag. Just am Tag, als die wackeren Kroaten England aus dem WM-Rennen warfen, gaben sich der Schweizer Fussballspieler Valon Behrami und die Skirennfahrerin Lara Gut im Tessin das „Ja“-Wort, wie über Instagram bekannt gegeben wurde.

Insbesondere Sportler/innen haben kontinuierlich mit Terminkollisionen zu kämpfen. Davon ausgehend, dass eine Hochzeit eine gewisse Vorlaufzeit benötigt, macht der Vermählungstermin des Paares Gut/Behrami einigermassen stutzig. Hat der Fussballspieler wohl gar nicht damit gerechnet, dass Weiterlesen

„CR7“ verlässt Real Madrid – oder: pacta olim erant servanda

banknote_blur_cash_close_up_currency_economy_finance_focus-1178505(causasportnews / rbr. / 12. Juli 2018) Keine zwei Jahre sind es her, seit der portugiesische Fussballstar Cristiano Ronaldo seinen Vertrag beim spanischen Traditionsklub Real Madrid CF verlängert hatte: Im November 2016 unterschrieb „CR7“ dort einen Kontrakt, der bis zum 30. Juni 2021 befristet ist. Von einem „Rentenvertrag“ war damals die Rede. Zwei Champions League-Titel mit den Madrilenen (2016/2017 und 2017/2018) später sieht die Welt nun ganz anders aus: Cristiano Ronaldo hat mit Juventus Turin einen Vertrag bis 2022 abgeschlossen und verlässt Spanien sofort.

Im Juli 2009, also vor genau neun Jahren, wechselte Cristiano Ronaldo von Manchester United zu Real Madrid. Mindestens drei weitere hätten es, laut dem 2016 geschlossenen Vertrag, in der spanischen Kapitale werden sollen. An sich ein Vorgehen, für das jedem Normalsterblichen schwere Konsequenzen drohen können – nämlich einen befristeten Arbeitsvertrag vor dessen Ablauf zu beenden. Im professionellen Fussball ist das jedoch nichts Sensationelles. Insbesondere Verträge mit Top-Spielern werden oft auf sehr viel längere Zeit eingegangen, als die Spieler beim betreffenden Klub tatsächlich zu bleiben beabsichtigen. Dass sich der Spieler nicht an den Vertrag hält, ist dabei aber nicht nur üblich, sondern auch von Seiten der Klubs durchaus erwünscht: Das ermöglicht es ihm, vom übernehmendem Klub eine Vertragsauskaufsumme (als Entschädigung für die vorzeitige Vertragsauflösung) zu verlangen, anstatt ihn nach Beendigung des Vertrags – Jean-Marc Bosman sei’s gedankt – entschädigungslos ziehen lassen zu müssen. Den Spielern wiederum bietet sich dadurch die Möglichkeit, ein „Handgeld“ zu vereinnahmen (in Anbetracht der Höhe, die dieses Handgeld regelmässig erreicht, ein offenkundiger Euphemismus); und zu guter Letzt sind da auch noch die Spielerberater, denen ebenfalls einiges mehr als nur die Brosamen solcher Transaktionen abfallen (einer der prominentesten von ihnen, Mino Raiola, soll etwa beim Transfer von Paul Pogba von Juventus Turin zu Manchester United im August 2016 zwischen 20 und 30 Millionen Euro eingestrichen haben). Der überkommene Grundsatz pacta sunt servanda gilt also in dieser Branche längst nicht mehr; der Umstand, dass sich beide Parteien dessen bewusst sind, rückt solche langjährigen Vereinbarungen gar in die Nähe der Simulation (Art. 18 des Schweizerischen Obligationenrechts, OR).

Bei Cristiano Ronaldo ist zu vermuten, dass auch persönliche Gründe für den Wechsel von Spanien nach Italien ausschlaggebend waren: Offenbar sollen sich Abnützungserscheinungen im persönlichen Verhältnis zu Klubpräsident Florentino Perez gezeigt haben, und es hiess, der Spieler spüre nicht mehr genügend Wertschätzung im florierenden Unternehmen Real Madrid. Nicht unwesentlich für den Überraschungswechsel dürfte auch gewesen sein, dass der spanische Fiskus Cristiano Ronaldo schon seit Längerem wegen Steuerhinterziehung im Nacken sitzt. Im Juni dieses Jahres war die Rede davon, er bezahle 18,8 Millionen Euro an Steuern nach und akzeptiere eine zweijährige Freiheitsstrafe auf Bewährung. Die offizielle Bestätigung hiervon steht noch aus. Die „Flucht“ nach Italien entschärft auch dieses Problem.

Im Vergleich zum Brasilianer Neymar Jr., der im Sommer 2017 für 222 Millionen Euro vom FC Barcelona zu Paris Saint-Germain transferiert wurde, ist Cristiano Ronaldo auch in Anbetracht seines Alters (er wird im nächsten Februar 34 Jahre alt) übrigens ein Schnäppchen: Schlappe 105 Millionen Euro sollen die Italiener unter dem Titel Vertragsauskaufsumme (gemeinhin „Ablöse[summe]“ genannt) nach Madrid überweisen. Schwerer ins Gewicht dürfte das Salär fallen, das sein neuer Arbeitgeber ihm fortan bezahlen wird: Von 30 Millionen Euro jährlich (oder 82‘192 Euro pro Tag) ist die Rede, während es in Madrid „nur“ 20 Millionen gewesen sein sollen. Gespannt wartet die Fussballwelt nun darauf, in welchen Star Real Madrid den Transfererlös (und das eingesparte Salär) investieren wird – Eden Hazard, der bereits genannte Neymar Jr., Harry Kane oder Kylian Mbappé, allesamt unbestrittene Meister ihres Fachs, sind nur einige der prominenten Namen, die zurzeit herumgeboten werden.

Im Renn-Sattel mit Personenschutz

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Pixabay / Chris Froome

(causasportnews / red. / 4. Juli 2018) Wenn am Wochenende (7. Juli 2018) zur wichtigsten Rad-Rundfahrt der Welt, zur Tour de France 2018, gestartet wird, hat der professionelle Radsport seine diesjährige, grösste Überraschung bereits hinter sich. Was bis vor wenigen Tagen undenkbar schien, ist Tatsache geworden: Der seit der 18. Etappe der Spanienrundfahrt 2017 unter Dopingverdacht stehende Chris Froome wird an der „Grande Boucle“ teilnehmen können; an sich ist es viel mehr als eine Teilnahme, denn der Brite will seinen fünften Tour-Sieg anvisieren und mit verschiedenen Radsport-Heroen, im Fussball wird heute in solchen Fällen von „Legenden“ gesprochen, gleichziehen. Die Teilnahme des viermaligen Tour-Siegers hing bis zuletzt an einem seidenen Faden. Noch in der Sonntagspresse wurde gemutmasst, dass es in dieser Woche zum juristischen Showdown kommen würde, weil damit gerechnet worden war, dass sich der Kapitän des besten Radteams der Welt, „Sky“, eine Teilnahme an der Tour de France allenfalls gerichtlich erstreiten würde. Über Chris Froome hing seit der Spanien-Rundfahrt im letzten Jahr das Doping-Damoklesschwert. Es ging darum, Weiterlesen

DFB und Joachim Löw: Was kommt nach den Durchhalteparolen?

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Einigkeit zwischen DFB und Joachim Löw – Wie lange noch?

(causasportnews / red. / 3. Juli 2018) Es ist wie immer, wenn es im Fussball kriselt: Dem Trainer wird das Vertrauen ausgesprochen, dieser macht in Zweckoptimismus und gibt Durchhalteparolen aus – und schliesslich trennen sich die Partner. – Im Falle des deutschen Weltmeister-Trainers Joachim Löw glaubt man diesen Mechanismus im Fussball-Geschäft ebenfalls erkennen zu können. Nach der WM-Blamage in Russland erbat sich Trainer Joachim Löw eine Bedenkfrist von fünf Tagen um sich zu entscheiden, ob er an dem vor der WM-Endrunde bis 2022 verlängerten Kontrakt (vgl. auch causasportnews vom 29. Juni 2018) festhalten wolle oder nicht. Die Führung des Deutschen Fussball-Bundes (DFB) stärkte dem WM-Trainer von 2014 den Rücken und sprach ihm am vergangenen Wochenende das Vertrauen aus. Jetzt hat Joachim Löw verlauten lassen, dass er am Vertrag festhalten wolle. Niemand glaubt so richtig daran, dass der DFB und der WM-Trainer die nächsten vier Jahre zusammen überstehen werden. Dagegen sprechen die Usanzen im Geschäft sowie die wohl früher oder später einkehrende Erkenntnis, dass nach der grössten Pleite im deutschen Fussball mit dem letzten Platz in den Gruppenspielen Änderungen auch an der Spitze des National-Teams unumgänglich sein werden, um einen Neustart zu ermöglichen und an frühere Erfolge anzuknüpfen. Signifikant ist derzeit jedenfalls, dass niemand so richtig und mit voller Überzeugung an eine erfolgreiche Zukunft mit dem DFB zusammen und mit Joachim Löw glauben mag. Eine Trennung wird deshalb wohl unumgänglich werden – jedenfalls dann, wenn die Realitäten wieder prävalieren, was erst einige Tage nach dem WM-Aus von Deutschland anlässlich der WM-Endrunde in Russland nicht unbedingt erwartet werden darf.

„Causa Sport“ 2/2018 ab sofort erhältlich

cas-2018-2-titel_def(causasportnews / red. / 2. Juli 2018) Mitten im Kampf um den Fussball-WM-Titel 2018 ist das aktuelle Heft von „Causa Sport“ (2/18) erhältlich. Zierte der Deutsche Weltmeister-Trainer Joachim Löw das Cover der Ausgabe 1/18 (im FIFA-Museum in Zürich nahm er Ende des letzten Jahres mit Blick auf die WM-Endrunde 2018 anlässlich einer Tagung des „Swiss Sport Forums“ den WM-Pokal aus dem Ausstellungs-Schrank) und war Deutschland voller Hoffnung und Glaube, den WM-Titel nochmals zu holen, hat die Realität nun eine andere Wende genommen: Das WM-Team von 2016 belegt im WM-Turnier in der Gruppe F den letzten Platz; die Mannschaft ist längst aus Russland abgereist. In Deutschland steht derzeit Trauerarbeit im Vordergrund. Mit den Unkalkulierbarkeiten im Sport befassen sich verschiedene Beiträge im neuen Heft. Im Editorial beleuchtet die Zürcher Oberrichterin Dr. iur. Dorothe Scherrer die Rolle der vieldiskutierten und in die Event-Industrie involvierten Spielerfrauen. Das aktuelle  Cover zeigt Weltmeister Mats Hummels mit seiner Frau Cathy. Eine Spielerfrau ist für ihren Mann oder Partner in der Niederlage noch wichtiger als im Triumph. Das Bild lässt verschiedenste Interpretationen zu. Im Heft befassen sich Beiträge unter anderem mit dem Tribunal Arbitral du Sport (betr. Dopingfälle russischer Sportlerinnen und Sportler, Dr. iur. Raffael Brägger), mit der TPO-Regelung (Third-party-ownership; Dr. iur. Marco Del Fabro), mit der Problematik von Stadionverboten (Dr. iur. Markus H. Schneider) und mit gewalttätigen Fussballfans (deutsches Bundesverwaltungsgericht), mit dem „Fall Petersen“ (Dr. iur. Peter E. Ouart), mit der Trend-Sportart „eSport“ (Prof. Florian Kainz et alteri), mit Haftungsfragen im Golfsport, mit den Olympischen Winterspielen 1936 (Dr. iur. Urs Scherrer), usw. Auch in der neuen Ausgabe von „Causa Sport“ lautet die Devise: Es muss nicht immer Fussball sein – es darf aber auch sein…

Vertragsverlängerung für Joachim Löw – weshalb?

SwissSportForum_Dez2017___1302 (causasportnews / red. / 29. Juni 2018) Befristete Arbeitsverträge sind im organisierten Sport die Regel. Fussballspieler schliessen überall auf der Welt befristete Arbeitsverträge ab. Wären die Kontrakte unbefristet und könnten gemäss arbeitsrechtlichen Vorgaben des betreffenden Landes (ordentlich, bzw. unter Umständen auch ausserordentlich) gekündigt werden, wäre ein Chaos im Wettspielbetrieb vorprogrammiert. Auch Trainer werden durchwegs mit befristeten Arbeitsverträgen ausgestattet. Das gilt auch für den Deutschen Weltmeister-Trainer der WM-Endrunde 2014 in Brasilien, Joachim Löw. Seit jenem Triumph lebt der Erfolgscoach in Deutschland praktisch in einer Parallelwelt und war für die Verteidigung des WM-Titels anlässlich der laufenden WM-Endrunde gesetzt. Kurz vor Beginn des Events in Russland gab der Deutsche Fussball-Bund (DFB), der Arbeitgeber des Bundestrainers, bekannt, dass der Trainervertrag zwischen dem Verband und Joachim Löw bis zur WM-Endrunde 2022 in Katar verlängert worden sei. Nach dem (für die Deutschen) geradezu schockierenden Scheitern der Mannschaft in den Gruppenspielen dürfte Joachim Löw nicht mehr lange im Amt bleiben. Aus der Parallelwelt gefallen, ist der Top-Trainer nun wieder in der realen Welt angekommen. Das Scheitern der Deutschen in Russland war beileibe keine Sensation, sondern das Ergebnis von Verhaltensweisen im Spannungsfeld von Vorstellungen, Wünschen und Verdrängung von Realitäten auf allen Ebenen. Es fragt sich Weiterlesen

Financial Fairplay: AC Milan von europäischen Klubwettbewerben ausgeschlossen

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Geld ist nicht alles: „Unfair Financial Play“ führt zu Sanktionen der UEFA gegen AC Milan

(causasportnews / red. / 28. Juni 2018) Die Rechtsprechungskammer des „Club Financial Control Body“ (CFCB) der europäischen Fussballkonföderation UEFA hat den italienischen Klub AC Milan für zwei Jahre von sämtlichen europäischen Klubwettbewerben ausgeschlossen. Damit sanktioniert der CFCB Verstösse von AC Milan gegen die „Financial Fairplay“-Vorschriften der UEFA. Der langjährigen Eigentümer von AC Milan und ehemalige italienische Ministerpräsident Silvio Berlusconi hatte im April 2017 seine Klub-Anteile an den chinesischen Investor Li Yonghong verkauft. Die damalige Übernahme des siebenfachen Champions League- resp. Europapokal der Landesmeister-Gewinners sorgte bereits für Aufsehen, da Li Yonhong – wie es bereits die Familie Glazer bei ihrer Übernahme von Manchester United vorgemacht hatte – den Erwerb der Anteile fremdfinanzierte und die entsprechenden Schulden (die Rede ist von ca. 300 Mio. Euro) nach der Übernahme dem Klub aufbürdete. Die neuen Eigentümer verpflichteten teure Spieler wie Leonardo Bonucci, Hakan Calhanoglu oder den Schweizer Nationalspieler Ricardo Rodriguez und investierten viel Geld in den Umbau der Mannschaft – im Lichte der „Financial Fairplay“-Vorschriften der UEFA offenbar zu viel.

Unter dem Titel «Financial Fair Play» hat die UEFA im Jahr 2009 Kriterien definiert, die die hohe und kontinuierlich steigende Verschuldung von Vereinen im Europäischen Professionalfussball verhindern bzw. reduzieren sollen. Das wichtigste Kriterium ist dabei die Verpflichtung der Vereine, grundsätzlich im Rahmen der eigenen finanziellen Möglichkeiten zu wirtschaften und sich am Prinzip der Kostendeckung («break-even») zu orientieren. Die «Break-Even-Vorschrift» besagt, dass die relevanten Ausgaben die relevanten Einnahmen eines Klubs das aktuelle und die beiden vorangegangenen Geschäftsjahre betreffend um maximal 30 Mio. Euro übersteigen dürfen. Für die Berechnung massgeblich sind Erträge aus Eintrittsgeldern, Übertragungsrechten, Sponsoring und Werbung sowie kommerziellen Aktivitäten einerseits sowie Transfergewinne und Gewinne aus der Veräusserung von Sachanlagen und Finanzerträge andererseits. Eine weitere Vorschrift besagt überdies, dass der Personalaufwand 70 % der Gesamteinnahmen des betreffenden Klubs nicht überschreiten darf. Offenbar stehen nun den kolportieren Ausgaben von AC Milan – im Zeitraum 2015 -2017 sollen allein ca. 170 Mio. Euro für Spielertransfers ausgegeben worden sein – keine Einnahmen im entsprechenden Umfang gegenüber, wohl auch deshalb, da der Einzug in die lukrative UEFA Champions League in den letzten Jahren regelmässig nicht gelungen ist. Der sanktionierte Klub hat bereits verlauten lassen, gegen den Entscheid der UEFA vorzugehen, womit der Fall letztlich durch das internationale Sportschiedsgericht CAS in Lausanne entschieden werden dürfte.

«Doppeladler-Gate»: Dank ausgewogenen FIFA-Entscheiden dominiert wieder der Fussball

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Der „Doppeladler“ in der Flagge Albaniens

(causasportnews / red. / 26. Juni 2018) Sie wird immer wieder gescholten und muss letztlich für alles Schlechte in der Welt den Kopf hinhalten: Die FIFA. Der Weltfussballverband macht allerdings nicht immer alles falsch, wie es die Medien gerne regelmässig kolportieren. Die Disziplinarkommission (DK) des Verbandes hat es soeben bewiesen. Mit der erforderlichen Nüchternheit und Sachlichkeit hat sie die Verfahren gegen die Schweizer Nationalspieler Xherdan ShaqiriGranit Xhaka und Stephan Lichtsteiner nach dem „Doppeladler“-Jubel am letzten Freitagabend im Spiel der Schweizer gegen Serbien durchgeführt und ein zweifelsfrei juristisch korrektes und angemessenes Urteil gefällt: Bussen von je 10 000 Franken (für Xherdan Shaqiri und Granit Xhaka) und 5 000 Franken für Stephan Lichtsteiner. Die Entscheidung der DK wurde auf Art. 57 des FIFA-Disziplinarreglements gestützt („Ehrverletzung und Fairplay“, wobei in casu offenbar eine Verletzung des Fairplay-Prinzips bejaht wurde) und – insbesondere – nicht etwa auf Art. 54 („Provokation der Zuschauer“) oder 58 („Diskriminierung“) des FIFA-Disziplinarreglements. Die beiden letztgenannten Bestimmungen waren im Vorfeld der Entscheidung von diversen (teilweise selbsternannten) „Experten“ ins Spiel gebracht worden. Die Kommission hat demgegenüber zweifelsfrei eine richtige Subsumtion vorgenommen und insbesondere davon abgesehen, das Vorliegen einer Provokation zu bejahen; eine solche hätte Weiterlesen

Testosteron-Regel der IAAF kommt vor den CAS

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Das «Männlichkeitshormon» Testosteron: Macht zuviel davon eine Frau (im Sport) zum Mann? (Bild: Xasodfuih)

(causasportnews / red. / 25. Juni 2018) Am Court of Arbitration for Sport (CAS) geht es gemeinhin um reine Rechtsfragen, doch im „Fall Semenya“ steht viel mehr auf dem Spiel als eine juristische Auseinandersetzung. Es ist schlicht (auch) eine menschliche Tragödie um „Intersexuelle“, die es im Leben bereits schwer genug haben. In Lausanne steht die vorgesehene Regelung des Internationalen Leichtathletikverbandes (IAAF) zur Beurteilung, nach der bestimmt werden soll, wann eine Sporttreibende als Frau an einem sportlichen Wettbewerb teilnehmen darf bzw. kann. Auslöser der Auseinandersetzung mit der IAAF ist die 800 Meter-Läuferin Caster Semenya aus Südafrika, die als sog. „Intersexuelle“ am organisierten Sport teilnimmt – und zwar sehr erfolgreich. Seit 2009 reiht Caster Semenya Erfolg an Erfolg; doch es wurde immer geargwöhnt, die Südafrikanerin, die sich unmissverständlich als Frau fühlt, habe die Erfolge ihrem (zu) hohen Testosteron-Wert zu verdanken. Die Höhe des Testosteron-Wertes ist entscheidend für die Beantwortung der Frage, ob eine Sporttreibende als Frau zu gelten hat. Oft leiden solche Menschen unter der Erbkrankheit „5-ARD“ mit männlichem Chromosomensatz. Die IAAF ist der Meinung, dass künftig auf Grund einer starren Regelung („Testosteron-Regel“) bestimmt werden soll, wer als Frau zu gelten habe; sehr hohe Testosteronwerte bei Frauen würden zu unfairen Wettbewerbsvorteilen führen, deshalb müsse eine Limite für Athletinnen mit hohen natürlichen Testosteron-Werten eingeführt werden. Die Krux einer solchen Lösung ist darin zu erblicken, dass eben eine fixe Grenze festgelegt wird und kein weiterer Spielraum für die Bestimmung des Geschlechts besteht. Mit einer Limitierung des Testosteron-Wertes würden anderweitige Diskussionen um intersexuelle Athletinnen obsolet. Die Behauptung von Caster Semenya, sie sei als Frau geboren worden und fühle sich als Frau wäre dann nur noch die Vorfrage zur endgültigen Entscheidung, ob sie (weiterhin) als Frau an den Start gehen kann. Der CAS will die Entscheidung zur Testosteron-Grenz-Regelung spätestens bis im September fällen.

Es ist WM-Endrunde – auch das Finale der Peinlichkeiten

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Auch die WM-Endrunde 2018 ist vor dilettantischen Trittbrettfahrern nicht gefeit…

(causasportnews / red. / 22. Juni 2018) Stell Dir vor, es ist WM-Endrunde und diese verläuft ohne Peinlichkeiten… Unvorstellbar. Insbesondere die Werbung beweist derzeit, dass sie bisweilen nicht nur originell ist, sondern federführende Protagonisten auch veritable Dilettanten sind. Fast niemand lässt sich derzeit die Chance entgehen, sich im Rahmen der WM-Endrunde in Russland werblich und auch sonst in Szene zu setzen. Staubtrockene Unternehmen zeigen sich auf einmal von der lustigen Seite, wie etwa die Grossbank „Credit Suisse“, welche die Schweizer Nationalspieler in einen Russisch-Kurs schickte. Das Geldinstitut, das der Schweizer Nationalmannschaft nahe steht, hat offenbar aus dem Flop im Jahr 2014 anlässlich der WM-Endrunde in Brasilien gelernt, als sich der damalige Schweizer Nationalmannschaftsspieler Admir Mehmedi darüber echauffierte, dass er sich in Brasilien kaum verständigen könne, weil er kein Spanisch spreche. Auf einem Fan-Trikot wurde Serbien in geografischen Umrissen wiedergegeben – und unberücksichtigt gelassen, dass Kosovo zwischenzeitlich nicht mehr zu Serbien gehört. In einem Werbespot verwechselte eine Airline Kiew mit Moskau. Dümmliche Aktionen, wie diejenige eines Kreditkartenunternehmens, welche für ein Tor von Lionel Messi oder Neymar da Silva jeweils 10 000 Mahlzeiten im Rahmen des UNO-Welternährungsprogrammes spendieren wollte, wurde nach Protesten zurückgezogen; es wurde kritisiert, dass Weiterlesen