
Christian Heidel (2015): Vermittelt oder nicht vermittelt? (Bild: Gert Zander)
(causasportnews / red. / 19. März 2018) Sport(ler)-Vermittler gehören, um es zurückhaltend auszudrücken, zu einer relativ schillernden Berufsgattung. Sie nennen sich oft auch Agenten, Berater oder Manager, doch die Zielrichtung der Aktivitäten ist immer dieselbe. Es geht in der Regel um die lukrative Vermittlung von Sportlern, Trainern oder Personal für die Vorstandsfunktionen in Klubs – auch wenn zahlreiche dieser Protagonisten in der Regel durchwegs ebenfalls weniger lukrative Management-Funktionen ausüben (zur Unterscheidung zwischen Sportlervermittlung und -management vgl. etwa Urs Scherrer / Remus Muresan / Kai Ludwig, Sportrecht, 3. Aufl., Zürich 2014, 307 ff.). Wer vermittelt macht, wenn es klappt, meist den grossen Reibach. Das hört sich einfach an, ist in der Praxis aber oft kompliziert, vor allem dann, wenn der Sachverhalt unklar oder umstritten ist: Wer hat wann wen an wen vermittelt? Hat der Betroffene überhaupt vermittelt oder sich nur in einen Vorgang eingemischt? Wer hat welchen Auftrag erteilt? Ist eine Gelegenheits- oder eine Abschlussvermittlung vereinbart worden? – Solche und ähnliche Fragen stellen sich oft dann, wenn Vermittlungsprovisionen geltend gemacht werden.
Ein Lehrbuchbeispiel im Vermittlungsrecht wird derzeit am Landgericht in Mainz präsentiert: Geklagt auf Bezahlung einer Provision von einer halben Million Euro hat der in der Fussballbranche als „bunter Hund“ bekannte Schweizer Spielervermittler Giacomo Petralito; Beklagter ist Christian Heidel, derzeit Sportvorstand von Schalke 04. Der Vermittlungsvorgang, der nach Auffassung des Schweizers mit sizilianischen Wurzeln eine Provision ausgelöst haben soll, geht auf den Wechsel vom damaligen Mainz-Manager Christian Heidel zu Schalke 04 vor zwei Jahren zurück. Giacomo Petralito behauptet, er hätte diesen Wechsel, der die verlangte Provision ausgelöst habe, vermittelt, Christian Heidel bestreitet dies. Wie oft bei solchen Vorgängen ist der Sachverhalt umstritten; einzig gesichert soll sein, dass seitens Schalke 04 schriftlich dargelegt worden sei, dass für den Wechsel vom Verein keine Provision bezahlt würde. Kontakt hatten Giacomo Petralito und Christian Heidel damals offenbar in für das Vermittlungsgeschäft typischer Weise. Der Schalke-Sportvorstand berichtete am Landgericht Mainz, an dem der Prozess hängig ist, dazu folgendes: „Ich kenne diesen Herrn überhaupt nicht, hatte ihn einmal 15 Jahre vorher getroffen. Und da fällt er mir um den Hals und fragt, wie es meiner Familie gehe“. Giacomo Petralito führte aus: „Herr Heidel hat mir eine SMS folgenden Inhalts geschickt: Giacomo, sollte das tatsächlich mit Schalke 04 klappen, werde ich das finanziell in Ordnung bringen“. Der Prozess wird anfangs Mai fortgesetzt, nachdem Giacomo Petralito einen Vergleichsvorschlag des Gerichts über 126 000 Euro abgelehnt hat. Nach wie vor will er 500 000 Euro. Weil offensichtlich keinerlei Schriftlichkeiten in dieser „Causa“ existieren, liegt die Beweislast nun bei Giacomo Petralito, wie das Gericht bereits darlegte. Der Schweizer wird den Beweis dafür liefern müssen, dass ein Vermittlungsgeschäft vereinbart worden ist und im Falle eines Wechsels von Christian Heidel zu Schalke 04 eine Provision in der verlangten Höhe vereinbart worden war. Ein ganz gewöhnlicher Vorgang also, aber eine Vermittler-Geschichte, wie sie das Leben schreibt.

(causasportnews / red. / 14. März 2018) Manchmal bleibt Bemerkenswertes unbemerkt, in unserer ethisch hoch aufgeladenen Zeit etwa auch dann, wenn Ethik praktisch angewendet und nicht nur theoretisch abgehandelt wird. So im Fall der Firma „Berlinger Special AG“ im St. Galler Dorf Ganterschwil. Die für hochwertige Produkte bekannte Unternehmung stellt seit Jahrzehnten u.a. Behälter für Dopingproben her und ist auf dem Markt für Sicherheitslösungen eine grosse Nummer. 
(causasportnews / red. / 9. März 2018) Erstaunliches hat sich an der Sponsoring-Front getan: Ab Mitte 2018 wird „Qatar Airways“ beim Rekordmeister FC Bayern München die Deutsche Lufthansa als Sponsor verdrängen – bis mindestens 2023. Die traditionelle Airline bedauert den Rausflug nach der 14jährigen Werbe-Partnerschaft, wird diesen Sponsoren-Wechsel aber nicht verhindern (können). Katar und Bayern scheint zumindest eine „amour fou“
(causasportnews / red. / 9. März 2018) Das war zu erwarten: Nachdem das Walliser Kantonsparlament anfangs Woche beschlossen hatte, auf das Kreditgeschäft bezüglich der Olympia-Kandidatur „Sion 2016“ einzutreten (95 Ja-Stimmen, 33 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltung; siehe 
(causasportnews / red. / 28. Februar 2018) Obwohl in der Entwicklung und Nothilfe engagierte NGO’s seit einiger Zeit für Schlagzeilen der andern Art sorgen müssten, bleibt die Medienresonanz einigermassen bescheiden, und auch die selbsternannten Gralshüter der Moral, wie Transparency International oder „Experten“, die an sich bei solchen Gelegenheiten die Moralkeule schwingen – jedenfalls, wenn es um Sportorganisationen geht -, sind verstummt bzw. äussern sich nicht. Dabei hätten sie allen Grund hierfür, vor allem, seit klar geworden ist, dass sich das Hilfswerk „Oxfam“ nicht nur als Retter in der Not betätigt, sondern vor allem die Not anderer ausgenützt hat; wie andere NGO’s übrigens auch.
(causasportnews / red. / 27. Februar 2018) Sogar die Medien vermelden es nur noch kleinlaut und als Randnotiz: Die Platzsperre für Christian Constantin, den streitbaren Präsidenten des FC Sion, ist nochmals drastisch reduziert worden. Jetzt durfte auch noch das Sport-Schiedsgericht „Tribunal Arbitral du Sport“ (TAS) in Lausanne wirken. Fünf Monate dauert nun insgesamt die Sanktion gegen den polysportiven Walliser, der im vergangenen September den ehemaligen Schweizer Nationaltrainer Rolf Fringer im Stadion tätlich angegriffen hatte. Rechtszeitig zum attraktiven Spiel gegen den FC Basel vom 18. März 2018 wird der Präsident des Traditionsklubs seine Mannen wieder offiziell im Stadion, am Rheinknie, mit Rat und Tat unterstützen können. Die letzte Spur der Basler Fasnacht wird danach verwischt sein.
(causasportnews / red. / 22. Februar 2018) Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat mit einem jüngst ergangenen Urteil (2 LC 139/17, noch nicht rechtskräftig) entschieden, dass die Freie und Hansestadt Bremen die Kosten für den Einsatz von zusätzlichen Polizeikräften anlässlich von Fussballspielen und ähnlichen Sport-Grossereignissen durchaus den jeweiligen Veranstaltern überbürden darf. Im fraglichen Verfahren ging es um entsprechende Kosten in Höhe von über 400’000 Euro, die Bremen der Deutschen Fussball-Liga (DFL) im Nachgang des Einsatzes von rund 1’000 Polizeibeamten anlässlich des Spiels SV Werder Bremen gegen den Hamburger SV im Bremer Weserstadion am 19. April 2015 in Rechnung gestellt hatte. Die Vorinstanz – das Verwaltungsgericht Bremen – hatte noch der DFL Recht gegeben und den fraglichen Gebührenbescheid aufgehoben.