OVG Bremen: Überwälzung von Polizeikosten auf Sportveranstalter rechtens

od_symbolbild01(causasportnews / red. / 22. Februar 2018) Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat mit einem jüngst ergangenen Urteil (2 LC 139/17, noch nicht rechtskräftig) entschieden, dass die Freie und Hansestadt Bremen die Kosten für den Einsatz von zusätzlichen Polizeikräften anlässlich von Fussballspielen und ähnlichen Sport-Grossereignissen durchaus den jeweiligen Veranstaltern überbürden darf. Im fraglichen Verfahren ging es um entsprechende Kosten in Höhe von über 400’000 Euro, die Bremen der Deutschen Fussball-Liga (DFL) im Nachgang des Einsatzes von rund 1’000 Polizeibeamten anlässlich des Spiels SV Werder Bremen gegen den Hamburger SV im Bremer Weserstadion am 19. April 2015 in Rechnung gestellt hatte. Die Vorinstanz – das Verwaltungsgericht Bremen – hatte noch der DFL Recht gegeben und den fraglichen Gebührenbescheid aufgehoben.

Das OVG Bremen erkannte zwar an, dass die Finanzierung staatlicher Aufgaben in Bund und Ländern in erster Linie aus Steuern zu erfolgen habe. Es sei Aufgabe des Staates, die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten und diese Kernaufgabe durch Steuern zu finanzieren. Allerdings, so das Gericht, habe der Gesetzgeber einen weiten Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum, für welche Leistungen er Gebühren erheben will, wenn diese individuell zurechenbar sind. Was diese individuelle Zurechenbarkeit anbelangt, hatte sich die DFL auf den Standpunkt gestellt, dass nicht sie bzw. der Fussball, sondern die gewalttätigen „Fans“ die Ursache für die Polizeieinsätze bildeten. Das OVG Bremen hingegen qualifizierte die Anknüpfung an die „besondere Verantwortlichkeit“ der DFL in den entsprechenden Zusammenhängen als zulässig. Als Veranstalterin, so das Gericht, ziehe sie einen wirtschaftlichen Nutzen aus der Veranstaltung, an deren störungsfreien Durchführung sie ein besonderes Interesse habe. Die Grösse der Veranstaltung und hohe Zuschauerzahlen erhöhten die Attraktivität von Veranstaltungen und seien auch bewusst angelegt. Zudem würden Grossveranstaltungen per se ein erhöhtes Gefahrenpotential in sich bergen. Alles in allem qualifizierte das OVG Bremen den gegen die DFL ergangenen Gebührenbescheid als rechtmässig. Die DFL hat bereits angekündigt, Revision gegen das Urteil einlegen zu wollen. Der Ausgang des Verfahrens dürfte Signal- bzw. auch Rechtswirkungen über den regionalen Rahmen und über den Fussballsport hinaus haben.

 

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