(causasportnews / red. / 27. Februar 2018) Sogar die Medien vermelden es nur noch kleinlaut und als Randnotiz: Die Platzsperre für Christian Constantin, den streitbaren Präsidenten des FC Sion, ist nochmals drastisch reduziert worden. Jetzt durfte auch noch das Sport-Schiedsgericht „Tribunal Arbitral du Sport“ (TAS) in Lausanne wirken. Fünf Monate dauert nun insgesamt die Sanktion gegen den polysportiven Walliser, der im vergangenen September den ehemaligen Schweizer Nationaltrainer Rolf Fringer im Stadion tätlich angegriffen hatte. Rechtszeitig zum attraktiven Spiel gegen den FC Basel vom 18. März 2018 wird der Präsident des Traditionsklubs seine Mannen wieder offiziell im Stadion, am Rheinknie, mit Rat und Tat unterstützen können. Die letzte Spur der Basler Fasnacht wird danach verwischt sein.
Fälle mit und um Christian Constantin liebt keine Fussball-Behörde (vgl. auch schon causasportnews vom 17. und 18. März 2016). Das zeigte sich einmal mehr auch in diesem Falle: Der Walliser, der im eigenen Kanton gleichsam Heldenstatus geniesst, kann – gelinde gesagt – sehr unangenehm werden; und das führt in Verfahren tendenziell dazu, dass sich die zuständigen Funktionäre nicht gerade als mutig erweisen. Nach wochenlangem Hin und Her sanktionierte die Disziplinarkommission der Swiss Football League (SFL) Christian Constantin für die glasklar bewiesene Schläger-Attacke mit einem unverständlich milden Urteil und belegte ihn mit einem Platzverbot von 14 Monaten und einer (vernachlässigbaren) Busse von 100 000 Franken. Das Rekursgericht der Liga senkte die Sperre dann vor Weihnachten auf neun Monate. Auch dieses „Weihnachtsgeschenk“ empfand der 61jährige Präsident als nicht angemessen und gelangte an das TAS, welches die Sanktion nun nochmals massiv entschärfte. Wer die Umstände und Verquickungen des TAS kennt, wundert sich nicht ob derartigen Gefälligkeiten. Schliesslich benötigt der in Abstiegsnöten steckende FC Sion einen Präsidenten, der auch neben dem Spielfeld austeilen kann; zudem steht es dem Kanton, der sich um Olympische Spiele bemüht und Christian Constantin bei dieser Kandidatur federführend mitwirkt, schlecht an, einen wegen Gewalt sanktionierten Fussball-Präsidenten in den eigenen Reihen zu wissen. Diese unerfreulichen Gegebenheiten hat nun das dem Internationalen Olympischen Komitee (IOK) nahestehende TAS entflochten und dafür gesorgt, dass Christian Constantin bald wieder, sanktionsrechtlich unbelastet, im fröhlichen, ethisch hochgehaltenen, internationalen Sport mittun darf. Derartiges ist nun sogar den Medien zuviel, die sich selbstverständlich nicht mit Christian Constantin anlegen wollen – wie das Beispiel des als Journalisten tätigen Rolf Fringer zeigt. So meldet die „Neue Zürcher Zeitung“ den Verfahrenserfolg von Christian Constantin am TAS gestern gerade mal in einer Nebennotiz (26. Februar 2018). Noch weniger Zeilen wert ist der „NZZ“ (27. Februar 2018) der soeben erzielte Verfahrenserfolg des Sohnes von Christian Constantin: Das Rekursgericht der SFL halbierte die Sperre gegen den Sportchef des FC Sion, Barthélémy Constantin, von zehn auf fünf Spielsperren. Seine Drohungen und Verbalattacken gegen den nämlichen Rolf Fringer wurden demnach von der Rekursinstanz der Liga als Bagatellen qualifiziert. „Quod licet Iovi, non licet bovi“ also einmal anders herum…