
Sion VS: Austragungsort der Olympischen Winterspiele 2026? (Bild: Odrade123)
(causasportnews / red. / 21. Februar 2018) Die derzeitigen Olympischen Winterspiele in Südkorea zeigen vor allem, wie gut es dem Grossereignis tun würde, wenn der Anlass wieder einmal in Europa ausgetragen würde. Doch bekannt und offensichtlich ist, dass sich mögliche europäische Austragungsorte diesbezüglich eher zurückhaltend oder sogar ablehnend verhalten. 2022 werden die Winterspiele wiederum in Asien (Peking) ausgetragen, danach soll es Sion für Europa richten. Zwar ist nicht bekannt, was die Schweizer Landesregierung dazu motiviert, die Austragung Olympischer Spiele 2026 im Wallis und in weiteren Orten in der Schweiz zu stützen. Jedenfalls legt sich insbesondere Sportminister Guy Parmelin mächtig für den Grossanlass in der Schweiz ins Zeug. Wenn es allerdings nach dem nationalen Volkswillen geht oder gehen würde, wären Spiele in Sion und zugewandten Orten nicht mehrheitsfähig. Dennoch hat die Schweizer Landesregierung zugesichert, für Olympia 2026 eine Milliarde Schweizer Franken bereit zu stellen, falls die Kandidatur Sion vom Internationalen Olympischen Komitee (IOK) den Zuschlag erhält. Weil der Schiffbruch des Olympia-Projektes in einer nationalen Volksabstimmung absehbar ist, möchte Bundesrat Parmelin einen Volksentscheid nun mit allen Mitteln verhindern. Zum einen führt er zeitliche Gründe ins Feld (die Bewerbungsfrist für Olympia 2026 läuft am 11. Januar 2019 ab), zum andern betrachtet der Magistrat die Bewerbung Sions als kantonale Angelegenheit. Was den zweiten Aspekt anbelangt ist anzumerken, dass dies zwar so zutrifft, Olympische Spiele im Wallis aber nie alleine von den betroffenen Austragungsorten finanziert werden könnten. Hauptsächlich würde dieser Anlass dann von den Geberkantonen im Rahmen des Finanzausgleichs (vor allem von Zürich, Zug, Genf, Schwyz und Baselland) bezahlt. Demnach flüchtet sich die von Angst getriebene Regierung in diesen Formalismus, um das Volk bei der Beschlussfassung auszuschalten – und das in einer der ältesten Demokratien der Welt! Das Argument des zeitlichen Drucks ist ebenfalls zu relativeren. Noch so gerne würde das IOK Sion eine Fristerstreckung gewähren, falls die Walliser Kandidatur zustande käme. Olympische Spiele in der Schweiz hätten wohl eine andere Ausgangslage zu gewärtigen als die derzeitigen Winterspiele in Pyeongchang: Würden sich die Verhältnisse wie jetzt in Südkorea, mit minimaler Zuschauer-Nachfrage, präsentieren, könnte auch lediglich eine (relativ kostengünstigere) Minimal-Infrastruktur bereit gestellt werden. Wenn schon Olympische Spiele in der Schweiz, würde der Anlass sicher auch einen Zuschauer-Boom erleben. Das Parlament wird im März darüber entscheiden, ob die Olympia-Vorlage vor das nationale Stimmvolk kommt.

(causasportnews / red. / 19. Februar) Nachdem der Gütetermin am Landgericht Berlin vergangene Woche gescheitert ist, machen sich die Parteien zur Beweisabnahme bereit. Die Parteien, das ist auf der einen Seite der ehemalige Fussball-Professionalspieler Maik Franz, auf der andern Seite der Rechts- und Steuer-Fachanwalt sowie Vize-Präsident des Bundesliga-Klubs Hertha BSC, Thorsten Manske. Im Prozess geht es um rund 600‘000 Euro, die der Ex-Fussballer vom Hertha-Vize fordert.






(causasportnews / red. / 29. Januar 2018) Die rechtslastige „Alternative für Deutschland“ (AfD) sorgt nun auch im Sport für Schlagzeilen. Der Präsident des traditionellen Bundesligisten Eintracht Frankfurt e.V., Peter Fischer, hat sich mit der Partei, die eine nicht unbedeutende Fraktion im Deutschen Bundestag stellt, angelegt. Oder anders: Die AfD hat nun auch eine sportliche Dimension erreicht. Mit den alternativen Rechten hat der 62jährige Unternehmer und Eintracht-Präsident rein gar nichts am Hut und sprach sich diesbezüglich verschiedentlich pointiert gegen die seines Erachtens untolerierbare AfD-Politik aus. Nun hat er an der Jahreshauptversammlung des Klubs am Sonntag nachgelegt und erklärt, dass Mitglieder oder Wähler der AfD nicht zur Eintracht passen würden. Solche Personen würden als Mitglieder des Vereins abgelehnt, sagte Fischer. Die klaren Worte des Präsidenten sind einerseits nachvollziehbar, schaut doch der Klub auf eine bezüglich braunen Gedankenguts nicht ganz astreine Vergangenheit zurück. Anderseits hat Peter Fischer mit seiner Äusserung eine Diskussion entfacht, deren Ende nicht absehbar ist. Statt Eintracht also Zwietracht in Frankfurt. Selbstverständlich ist umgehend die Rechtsfrage gestellt worden, ob ein Verein Personen, die einer missbeliebigen Partei angehören oder eine solche Partei auch nur schon wählen, als Vereinsmitglieder eines Sportvereins ferngehalten werden können. Das ist grundsätzlich möglich. Ein Verein kann sich auf die Vertragsfreiheit und das vereinsrechtliche Selbstbestimmungsrecht berufen und derartige Personen vom Verein fernhalten. Geht es um die Aufnahme in einen Verein, kann dieser relativ „vieles“, wie Rechtsexperten unisono die Auffassung vertreten. Falls es der Verein überhaupt merkt, dass sich konkret eine Person, die der AfD angehört oder welche diese Partei wählt, für eine Aufnahme in den Verein bewirbt, darf der Verein gestützt auf die Vertragsfreiheit den Abschluss eines Aufnahmevertrages verweigern. Etwas schwieriger dürfte es sein, Vereinsmitglieder, welche der AfD angehören oder diese Partei wählen, aus dem Verein auszuschliessen. Dies ist nur möglich, falls entsprechende Ausschliessungsvoraussetzungen gegeben sind bzw. insbesondere entsprechende Satzungsbestimmungen vorliegen. Mit seinen Äusserungen hat Peter Fischer jedenfalls eine brisante Debatte lanciert. Er wird sich in diesem Zusammenhang jedoch die Frage gefallen lassen müssen, was er etwa gegen Hooligans, die Vereinsmitglieder sind, zu tun gedenkt. Die Frankfurter Hooligans gehören zu den militantesten Vertretern der Zunft und wirken seit Jahren relativ unbehelligt.