Feilschen zwischen DOSB und Bund geht weiter

euro-447214_1280 (causasportnews / rbr. / 9. Mai 2018) Dass sich der deutsche Staat, insbesondere dessen Bundesministerium des Innern, und der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) zuletzt nicht immer grün waren, ist kein Geheimnis. Das zeigt sich nun besonders deutlich an der gegenwärtig laufenden Auseinandersetzung über die Gewährung von zusätzlichen staatlichen Mitteln zur Förderung des Spitzensports in Deutschland.

Der DOSB, ein eingetragener Verein mit Sitz in Frankfurt a.M., verlangt seit Jahren vom Bund mehr Geld für die Förderung des Spitzensports. Der Entwurf der Bundesregierung für den Haushalt 2019 und den Finanzplan 2018 bis 2022 sieht zwar ab 2019 eine Steigerung der staatlichen Ausgaben für die Spitzensportförderung um rund Weiterlesen

Respektlos

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Respekt – allgemein ein grosses Wort. Nicht alle scheint’s zu kümmern – weder in der Natur noch in den Redaktionsstuben…
(Bild: Red.)

(causasportnews / red. / 9. Mai 2018) Wir leben in einer Zeit, in der das Schwingen der Moralkeule „en vogue“ ist. Oft benehmen sich die Moralistinnen und Moralisten aber selber genauso nicht, wie sie es von den auf’s Korne Genommenen verlangen und erwarten. „Schamlos“, titelt z.B. das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ in der aktuellen Ausgabe (19/2018). Gemeint ist das Verhalten des Deutschen Fussball-Bundes (DFB) in der „Causa Franz Beckenbauer“. Als weltbewegende Neuigkeit wird der Öffentlichkeit die längst bekannte Geschichte aufgetischt, dass der „Kaiser“ und seine Entourage während Jahren vom DFB massiv finanziell profitiert hätten. Manager und Finanzberater von Franz Beckenbauer seien vom Verband fürstlich bezahlt worden, um den Kaiser zu „charmieren“. Auch die längst in Ungnade gefallene Lichtgestalt des Deutschen Fussballs selbst habe von Geldern des DFB profitiert. So what?, wäre man mehr als zehn Jahre nach den „Taten“ geneigt zu fragen. Tatsache ist, dass der „Kaiser“ längst vom Thron gestossen ist und relativ hilf- und wehrlos am Boden liegt. Was bringt es, nun noch auf einem Gefallenen herumzutrampeln? Weiterlesen

Fussball – Ein Glücksspiel?

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Wer hier nicht so sehr ein Fussballmatch, sondern mehr ein Glücksspiel sieht, liegt vielleicht gar nicht so verkehrt…

(causasportnews / red. / 7. Mai 2018) Vielen Laien und – vermeintlichen sowie tatsächlichen – Experten im Bereich des Fussballsports hat schon immer geschwant, dass die Resultate auf dem Spielfeld nicht nur vom Können der jeweils involvierten Spieler und Trainer abhängen, sondern auch vom Zufall beeinflusst werden. Einige besonders Ambitionierte werden sich indes gefragt haben: Wie gross ist denn der Anteil des Zufalls genau? Nun, ihnen kann geholfen werden, denn offenbar wurde kürzlich wissenschaftlich erwiesen: Nicht weniger als etwa die Hälfte der Tore, die während Fussballspielen geschossen werden, sind dem Zufall zuzuschreiben. Wie die „NZZ am Sonntag“ in ihrer jüngsten Ausgabe berichtet, hat Prof. Dr. Martin Lames von der Technischen Universität München, seines Zeichens Inhaber des dortigen Lehrstuhls für Trainingswissenschaft und Sportinformatik, dies in einer Studie empirisch belegt. Der Wissenschaftler befasst sich gemäss der Zeitung bereits seit Jahren mit der Bedeutung des Zufalls im Fussball; demnach dürfte davon auszugehen sein, dass er seine „Hausaufgaben“ einigermassen gründlich gemacht hat.

Und der Erkenntisgewinn aus diesen Bemühungen? „Fussballteams sollten ihre Waffen so gut wie möglich schärfen, sich dabei aber bewusst sein, dass im Krieg stets alles passieren kann“, wird der Universitätsprofessor von der „NZZ am Sonntag“ – etwas martialisch – zitiert. Aha. Ob man darauf nicht auch ohne die aufwendige empirische Untersuchung hätte kommen können, wollen wir hier mal dahingestellt sein lassen. Es stellt sich uns aber doch die Frage, ob der Umstand, dass 47 % der Tore in den im Rahmen der Studie untersuchten Spielen durch Zufall zustande gekommen sind, nicht dazu führen müsste darüber nachzudenken, ob Fussball als Glücksspiel qualifiziert werden sollte – mit der Folge, dass es (jedenfalls in Deutschland und der Schweiz) grundsätzlich verboten und nur ausnahmsweise, bei Erteilung der entsprechenden Bewilligungen, gespielt werden dürfte… Und es bleibt zu hoffen, dass die Studienergebnisse sich nicht bis zu Fussballspielern herumsprechen, denen die Verstrickung in Wettkampfmanipulationen („Match-Fixing“) vorgeworfen wird, denn diesen könnten die entsprechenden Ergebnisse weitere mögliche Entlastungsargumente in die Hand geben. So gehörte z.B. zu den Kriterien, bei deren Vorliegen Prof. Martin Lames ein Tor als „zufällig“ qualifiziert hat, u.a. der Umstand, dass ein Torhüter den Ball ohne Zutun des Stürmers ins eigene Tor lenkt. Das kann freilich nicht nur Zufall, sondern u.U. auch Absicht sein, nämlich eben wenn der fragliche Torhüter in eine Spielmanipulation verstrickt ist. In Sanktionsverfahren wegen Manipulationsverdachts könnten sich solche Torhüter nun damit zu entlasten versuchen, dass entsprechende Vorfälle – wissenschaftlich erwiesen – in fast der Hälfte aller Tore eine Rolle spielen können. „Das war keine Manipulation, das war Zufall“, könnten sie argumentieren. Damit würde dann auch die Sanktionierung von manipulierenden Fussballern zu einem „Glücksspiel“…

Sehenden Auges in die Niederlage: IOK geht gegen die CAS-Urteile in den «Russland-Fällen» vor

(causasportnews / red. / 4. Mai 2018) Der Vorstand („Executive Board“) des Internationalen Olympischen Komitees (IOK) hat beschlossen, die vom Internationalen Sportschiedsgericht (Court of Arbitration for Sport, CAS) gefällten Urteile in den russischen Doping-Fällen an das Schweizerische Bundesgericht weiterzuziehen. Die entsprechenden Rechtsmittel werden – dessen ist sich der IOK-Vorstand um den Präsidenten Thomas Bach offenbar durchaus bewusst – zwar kaum Aussicht auf Erfolg haben. Laut dem IOK-Präsidenten habe sich der Vorstand aber im Interesse derjenigen Athleten, die den russischen (behauptetermassen gedopten) Sportlern in Wettkämpfen unterlegen seien, zu diesem Schritt entschlossen. Dass das IOK gegen Urteile des CAS beim Bundesgericht vorgeht, ist eine absolute Ausnahmeerscheinung, wenn nicht gar ein vollständiges Novum. Das mag freilich darauf zurückzuführen sein, dass das IOK bislang vom CAS in aller Regel Recht erhalten hat.

Anfang Februar 2018 hat das IOK allerdings eine herbe Serie von Niederlagen vor dem Sportschiedsgericht erlitten:  Weiterlesen

LG Bremen: Kein Wiederaufstieg des SV Wilhelmshaven «auf dem Rechtsweg»

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SV Wilhelmshaven: „Luft raus“, nunmehr auch juristisch?

(causasportnews / red. / 3. Mai 2018) Das Phänomen ist bereits vom „Fall Bosman“ her bestens bekannt: Ein sportlicher „Underdog“ erstreitet gegen die – jedenfalls vermeintlich – übermächtigen Sportverbände einen spektakulären Sieg vor juristischen Instanzen, doch letztlich bewahrt ihn dies nicht vom Abrutschen in die sportliche, wirtschaftliche und mediale Bedeutungslosigkeit. Jüngstes Beispiel für dieses Phänomen ist der deutsche Fussballclub SV Wilhelmshaven, dem es 2016 gelungen war, dem Norddeutschen Fussballverband (NFV, und damit gleichsam mittelbar auch dem Deutschen Fussball-Bund DFB und dem Weltfussballverband FIFA) u.a. vor dem Bundesgerichtshof (BGH) empfindliche juristische Niederlagen zuzufügen. Der SV Wilhelmshaven hatte gegen seinen zwangsweisen Abstieg in eine untere Liga, der ihm wegen eines Verstosses gegen die FIFA-Vorschriften über die Ausbildungsentschädigungen für Spieler auferlegt worden war, geklagt. Seine Erfolge vor den deutschen Gerichten hatten – nicht zuletzt, weil die betreffende Konstellation an den Kampf eines „David“ gegen gleich mehrere „Goliaths“ erinnerte – einiges Aufsehen erregt (siehe dazu etwa Causa Sport News vom 17. Juni 2016 und vom 20. September 2016). Und dennoch konnte all dies nicht verhindern, dass der SV Wilhelmshaven seit der Saison 2013/14 von der 4. Liga in die (nach gegenwärtigem Stand) 7. Liga abstieg. Schuld daran waren allerdings nicht (oder jedenfalls nicht nur) verbandsrechtliche Sanktionen, sondern vor allem auch die sportlichen Leistungen des Clubs.

Trotzdem – oder vielleicht gerade deshalb – versuchte der SV Wilhelmshaven nun, gleichsam „auf dem Rechtsweg wieder aufzusteigen“. So klagte er vor dem Landgericht (LG) Bremen auf „Wiederherstellung des früheren Zustands“, d.h. auf Wiederaufnahme in die 4. Liga. Der Club begründete dies mit der gerichtlich festgestellten Rechtswidrigkeit des gegen ihn verhängten Zwangsabstiegs. Diesmal waren die Bremer Richter dem Club allerdings weniger wohlgesonnen und wiesen die Klage ab. Zwar erkannte das LG Bremen grundsätzlich an, dass der SV Wilhelmshaven für allfällige Nachteile, die ihm aus der rechtswidrigen Sanktion entstanden waren, zu kompensieren sei. Der klagende Club habe jedoch nicht belegen können, dass er es ohne den gegen ihn verhängten Zwangsabstieg geschafft hätte, in der 4. Liga zu verbleiben – der SV Wilhelmshaven wäre auch aufgrund seiner sportlichen Leistungen abgestiegen. Damit scheint die juristische Siegesserie des fussballerischen „Underdogs“ aus dem deutschen Norden – zumindest vorläufig – abgerissen zu sein. Doch der SV Wilhelmshaven hat bereits Rechtsmittel gegen das Urteil des LG Bremen angekündigt.

Bundesweites Stadionverbot zulässig

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Bildnachweis: wikipedia, Behördentafel, Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, Urheber: Elkawe

(causasportnews / red. / 3. Mai 2018) Ein gegen einen Fan verhängtes, bundesweites Stadionverbot ist nach Auffassung des Deutschen Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe grundsätzlich rechtens, auch wenn konkret der Nachweis einer Straftat nicht erfolgt, sondern das Verbot lediglich auf Grund entsprechender Verdachtsmomente ausgesprochen worden ist. Das Gericht sah im konkreten Fall keine Verletzung von Art. 3 Abs. 1 des Deutschen Grundgesetzes (GG; allgemeines Gleichbehandlungsgebot) im Rahmen der Ausstrahlungswirkung von Grundrechten (mittelbare Drittwirkung) auf das Zivilrecht.

Als Anhänger des FC Bayern München besuchte der damals 16jährige Beschwerdeführer 2006 ein Auswärtsspiel in Duisburg. Nach Spielende kam es zwischen den Anhängern beider Klubs zu Auseinandersetzungen. Mehrere Fans, Weiterlesen

«Lex FIFA» vor dem parlamentarischen Aus

paragraph-1366179_960_720(causasportnews / red. / 30. April 2018) Dass linke Kreise bestrebt sind, mit allen Mitteln gegen den Weltfussballverband (FIFA) mit Sitz in Zürich anzugehen, ist zwischenzeitlich eine notorische Tatsache. Oft sind es ideologische Gründe oder schlicht der „Kampf gegen das Kapital“, der auf allen Ebenen gegen die angeblich unethische Geldmaschine am Zürichberg geführt wird. Eine Spitze richtet sich permanent gegen die FIFA als Steuersubjekt, und hartnäckig hält sich die immer wieder verbreitete Irrmeinung, der Weltfussballverband bezahle keine Steuern. Auch wenn dem nicht so ist, finden u.a. Parlamentarier immer wieder Möglichkeiten, um dieses klar tatsachenwidrige Gerücht am Leben zu erhalten. Dass Politiker im Kanton und in der Stadt Zürich für solche Agitationen besonders anfällig sind, liegt auf der Hand. So haben Vertreter der Sozialdemokraten (SP) und der Evangelischen Volkspartei (EVP) 2015 eine Parlamentarische Initiative eingereicht, nach der Vereine mit einer Bilanzsumme von mehr als einer Milliarde Franken im Kanton Zürich wie Kapitalgesellschaften zu besteuern wären (siehe causasportnews vom 26. Mai 2016). Im Kanton Zürich existiert genau ein einziger Verein, der dieses Kriterium erfüllen würde: Die FIFA. Die als „Lex FIFA“ bezeichnete Initiative wird seit deren Einreichung von verschiedenen Gremien des Kantonsrates behandelt und geprüft. Kürzlich ist die verlangte, entsprechende Änderung von § 76 des kantonalen Steuergesetzes nun jedoch von der vorberatenden, bürgerlich dominierten Kommission für Wirtschaft und Abgaben abgelehnt worden (vgl. auch Amtsblatt des Kantons Zürich vom 20. April 2018, S. 26 f.). Auch wenn zahlreiche Argumente gegen die Initiative sprechen, dürfte bei der bürgerlichen Mehrheit vor allem ein Kriterium für die Ablehnung der Initiative von Linkspolitikern ausschlaggebend gewesen sein: Die Rechtswidrigkeit der verlangten Gesetzesänderung. Gesetze sind nämlich generell-abstrakte Regelungen, die Inititiative von Martin Sarbach (SP) und Markus Schaaf (EVP) ist jedoch klar individuell-konkret ausgerichtet. Eine Initiative mit rechtswidrigem Inhalt steht einem Kanton wie Zürich selbstverständlich schlecht an; (auch) deshalb dürfte die kantonsrätliche Kommission zur klaren Entscheidung und zum Antrag auf Ablehnung des Vorstosses gekommen sein. Nach dem Entscheid der Kommission dürfte die Vorlage „Lex FIFA“ nun bald auf dem Müllhaufen des Zürcher Parlamentsbetriebs entsorgt werden. Der Entscheid der Kommission für Wirtschaft und Abgaben stiess selbstverständlich bei den Linksparteien SP und EVP auf die in solchen Fällen üblichen Proteste. Von den Initianten selber war allerdings nichts zu vernehmen: Bei Martin Sarbach kein Wunder, gehört der Richter doch seit fast zwei Jahren dem Kantonsrat nicht mehr an. Dies im Gegensatz zum Tösstaler Familienvater, Geschäftsführer, Politiker, Theologen, Reisenden und Feuerwehrmann (so gemäss seiner Homepage) Markus Schaaf, der sich als selbstdeklarierter Feuerwehrmann an der Löschung dieses von ihm mit angezettelten politischen Brandes mit widerrechtlicher Komponente offenbar nicht mehr gross beteiligt. Vielleicht auch deshalb, weil die Vorlage immer noch „Initiative Sarbach“, genannt nach dem Erstunterzeichner, lautet.

„Hooligan“-„Bierdusche“ mit Folgen

Bierdusche (causasportnews / red. / 25. April 2018) Geht es um Sportverbände und –organisationen sind vor allem linke Politiker/innen an vorderster Front dabei, wenn dort Missstände, Filz sowie fehlende Gleichheit, Freiheit und Brüderlichkeit angeprangert werden sollen; die Forderungen nach Regulierungen und Kontrollen folgen dann jeweils auf dem Fuss. Teils ist das Verhalten akzeptabel und verständlich – nur wenn dabei, wie meistens, die Moralkeule geschwungen wird, ist dieses klassenkämpferische Gehabe speziell.

In diesem Umfeld des Sports ist ein Vorgang bekannt geworden, der aufhorchen lässt, aber von den sonst kritischen Medien durchwegs ignoriert oder lediglich in Kleinstbeiträgen abgehandelt wird. Es ist bekannt, dass der Zürcher Regierungsrat Mario Fehr, ein strammer Sozialdemokrat mit bourgeoisen Vorlieben, ein bekennender Fussball-„Fan“ ist. Fussball-„Fans“ zeichnen sich bekanntlich dadurch aus, dass sie friedlich und anständig, wenn auch dann und wann hyper-engagiert sind. Das trifft auf das Zürcher Regierungsrats-Mitglied Mario Fehr zu. Weiterlesen

Die Sportwelt trauert um Andy Rihs

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Andy Rhis am Swiss Sport Forum 2014 im Home of FIFA

(causasportnews / red / 19. April) Er war nicht nur ein pragmatischer sowie erfolgreicher Unternehmer (Hörgerätehersteller „Phonak“ in Stäfa/Zürich) und Exponent des Schweizer Wirtschafts-Establishments, sondern er zählte zu den markantesten Sportförderern überhaupt. Nun ist Andy Rihs im Alter von 75 Jahren einer heimtückischen Leukämie-Krankheit erlegen. Der Zeitpunkt seines Todes ist besonders tragisch, weil er als Mit-Besitzer des Berner Fussballklubs BSC Young Boys kurz vor dem Titelgewinn stand und diesen nun nach jahrelanger Aufbauarbeit nicht mehr miterleben darf. Der am Zürichsee wohnhafte, milliardenschwere Unternehmer frönte zeitlebens seiner grossen Leidenschaft: Der Sport, der ihm Glücksgefühle, Weiterlesen

Et tu, IBU?

 

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„Filz“- und andere Vorwürfe: IBU-Präsident Andres Besseberg / Foto:afp

(causasportnews / red. / 19. April 2018) Im Ernst hat wohl niemand damit gerechnet, dass der russische Dopingskandal, der die Sportwelt seit den Olmypischen Spielen von Sotschi (2014) bewegt, nach Abschluss der Winterspiele von Pyeongchang (2018) definitiv ausgestanden sei. In den Fokus geraten sind nun Praktiken im Rahmen der Internationalen Biathlon-Union (IBU), die allerdings weit über eine Dopingaffäre hinausreichen. Die Rede ist zum einen von massivsten Irregularitäten im Zusammenhang mit Dopingverfehlungen russischer Athletinnen und Athleten, zum andern stehen Vorwürfe bezüglich Schmiergeldzahlungen, Filz und Korruption sowie Stimmenkauf im Rahmen des Biathlon-Weltverbandes im Raum. Weiterlesen