
Vladimir Petkovic & Joachim Löw am Swiss Sport Forum in Zürich (copyright http://www.swisssportforum.ch)
(causasportnews / red. / 3. September 2018) Endlich haben sie geredet, die Trainer der Nationalmannschaften Deutschlands und der Schweiz, Joachim Löw und Vladimir Petkovic. Gesagt wurde allerdings wenig bis nichts. Das ging wohl auch nicht. Ihre Bilanzen zur WM-Endrunde hätten auch relativ kurz und bündig ausfallen müssen: Ihre Spieler haben am Turnier in Russland schlicht versagt – schlecht gespielt, das wär’s dann gewesen. (Erwartete) Kommunikation ist aber in der heutigen Zeit etwas anderes. Donald Trump macht es vor. Es war deshalb für Joachim Löw und Vladimir Petkovic ein Ding der Unmöglichkeit, die Ursachen für das schlechte Spiel ihrer Mannschaften beim Namen zu nennen. Das haben andere gemacht. Die Verbandspräsidenten etwa, die sich seit dem WM-Turnier mit Vorwürfen irrelevantester Art auseinanderzusetzen hatten. In Deutschland war es anerkannterweise vor allem Mesut Özil, der mit seinem Erdogan-Auftritt den Untergang seines Teams einleitete, in der Schweiz brachte die „Doppel-Adler-Affäre“ die Mannschaft in spielerische Schieflage und schliesslich zum Absturz. Die Analysen des Scheiterns waren in beiden Ländern Paradebeispiele verunglückter Kommunikation. Mit guter Kommunikation hiesse der Fussball-Weltmeister 2018 Deutschland, und die Schweiz wäre im Final der unterlegene Gegner gewesen. So ist es: (Gute) Kommunikation schiesst eben die Tore. Sie war in beiden Ländern schlecht. Es kam in der Schweiz noch dazu, dass den Verbandsstrukturen die (Mit-)Schuld am schlechten Auftritt der Nationalmannschaft, die in Deutschland in Entkoppelung jeglichen nationalen Gedankens, nur noch „Die Mannschaft“ hiess, zugeschoben werden musste. Das wird sich ändern, denn der von den Medien ins Amt des neuen Verbandspräsidenten geschriebene Anwalt Bernhard Heusler ist flugs vom Verband beauftragt worden, die offenbar schlechten Strukturen zu untersuchen und Besserungen vorzuschlagen – auf dass er dann ein Amt in einem strukturell bereinigten Umfeld übernehmen kann. Mit dieser Vorgehensweise hat der Verband seine Hilflosigkeit manifestiert und sogleich das Compliance-Eigentor des Jahres geschossen. Der mit der Untersuchung beauftragte neue „Fussball-Super Mario“ der Schweiz gehörte bei der Auftragserteilung dem Verbands-Zentralvorstand an, hat also die bisherigen, angeblich mangelhaften Strukturen eifrig mitgetragen. Erst, nachdem Kritik ob dieses Compliance-Schildbürgerstreichs unüberhörbar wurde, trat Bernhard Heusler aus dem Zentralvorstand des Verbandes zurück. In der Schweiz wird eben noch krass hinterfragt, und die Überzeugung ist ungebrochen: Auch (gute) Strukturen schiessen Tore. In dieser Hinsicht hat es Deutschland weit einfacher: Das Turnier in Russland war an sich nur ein Betriebsunfall. Ein paar personelle Retouchen im Team werden dafür sorgen, dass der Weltmeister von 2014 den Tritt beim nächsten Ernstkampf wieder findet. Das versuchte Joachim Löw kürzlich nach langem Schweigen in einer rund einstündigen Erklärung klarzumachen. Nicht zu vergessen: Fussball darf ja auch dann für Humor sorgen, wenn er nicht gespielt wird. In wenigen Tagen geht es endlich weiter auf dem grünen Rasen. Und alle, wohl ausser Recep Tayyip Erdogan und Mesut Özil, freuen sich insbesondere auf das Spiel Deutschland – Frankreich vom 6. September 2018. Der abgetretene und der neue Weltmeister treffen im Rahmen der neuen „Nations League“ aufeinander. Der Sieger muss mindestens ein Tor mehr schiessen als der Gegner. Diese Sprachregelung gilt als unantastbar. In der „Alllianz-Arena“ in München wird wenigstens für rund 90 Minuten die Kommunikation zum Nebenthema.

(causasportnews / red.th, 28. August 2018) Manipulationen im Sport gibt es nicht nur im Zusammenhang mit Sportwetten (vgl. dazu aktuell causasportnews vom 25. August), sondern auch aufgrund „sportlicher“ Motive. Ein solcher Vorgang wurde gegen Ende der vergangenen Woche vor dem Amtsgericht Osnabrück verhandelt. Als Angeklagte standen in einem Strafprozess drei Fussball-Professionals des VfL Osnabrück, die in der Drittligasaison 2016/17 bei diesem Klub tätig waren, vor Gericht; einer der angeklagten Akteure spielt nach wie vor beim VfL Osnabrück. Gemäss Anklage sollen sie gegen Geld dafür verlangt haben, dass der VfL Osnabrück den abstiegsbedrohten Klub SC Paderborn schlagen würde, um zwei andern Klubs im Kampf um den Abstieg Schützenhilfe zu leisten. Der Deutsche Fussball-Bund (DFB) bekam damals vor dem Spiel Wind von der Angelegenheit. Die drei betroffenen Professionals nahmen an der Partei schliesslich gar nicht teil und wurden vom DFB sanktioniert. Zwar ermittelte danach die Staatsanwaltschaft, doch wurden nun die drei Spieler allesamt vom Vorwurf der Erpressung und der Spielmanipulation freigesprochen. Entscheidend war für das Gericht, dass das Spiel gegen den SC Paderborn nicht verloren, sondern gewonnen werden sollte. Die Anklage hielt fest, dass die Angeklagten unzulässigerweise suggeriert hätten, ohne Bezahlung keinen vollen Einsatz zu leisten. Diese Auffassung teilte das Gericht nicht und schloss sich der zu dieser Thematik herrschenden Rechtslehre an, dass „Motivationsprämien“ im Sport zumindest nicht unzulässig sind.- Zufälligerweise standen die in diesen Vorgang involvierten Klubs VfL Osnabrück und SC Paderborn schon früher im Fokus von speziellen Konstellationen: 2009 wurden dem damaligen VfL Osnabrück-Spieler Thomas Cichon eine Manipulationsabsprache vorgehalten; er erhielt eine Haftstrafe von neun Monaten. Der SC Paderborn wurde 2004 im Zuge der „Affäre Hoyzer“ bekannt. Damals besiegte der Regionalklub den Bundesligisten Hamburger SV auf bizarre Art und Weise 4:2. Danach flog der manipulierende Schiedsrichter Robert Hoyzer auf und bescherte dem deutschen Fussball einen der grössten Manipulationsskandale. Die Manipulation durch den Schiedsrichter erfolgte im Zusammenhang mit Sportwetten.

(causasportnews / red. / 24. August 2018) Zu einem ersten, markanten Urteilsspruch gegen einen im Mai 2015 in Zürich inhaftierten und später an die USA ausgelieferten, nicht geständigen Fussball-Funktionär, ist es diese Woche in New York gekommen. Ein Bundesgericht hat den ehemaligen Präsidenten des Brasilianischen National-Verbandes, José Marin, zu vier Jahren Haft verurteilt. Dem 86jährigen Brasilianer, einem gelernten Rechtsanwalt, wurde die Annahme von Schmiergeldzahlungen im Zusammenhang mit der Vergabe von Fernsehrechten in Südamerika vorgeworfen; das Gericht gelangte Ende des vergangenen Jahres eindeutig, vor allen auf Grund von „Kronzeugen“-Aussagen, zu einem Schuldspruch. Schuldig gesprochen wurde im gleichen Zug auch der ehemalige, ebenfalls nicht geständige Verbandspräsident Paraguays, Juan Ángel Napout. Bezüglich dieses ehemaligen Funktionärs wird das Strafmass in der kommenden Woche verkündet. José Marin wurde zudem mit 1,2 Millionen US$ gebüsst. Überdies wurde er verpflichtet, 3,3 Millionen US$ Schadenersatz zu bezahlen. Noch nicht entschieden worden ist das Schadenersatzbegehren des Weltfussballverbandes (FIFA). Dieser betrachtete sich als durch die Handlungen des Brasilianers ebenfalls als geschädigt. Darüber wird das Bundesgericht in einigen Wochen entscheiden. Die FIFA legte stets Wert auf die Feststellung, dass die damals in Haft genommenen und später an die USA ausgelieferten Funktionäre die Taten nicht als Organe der FIFA begangen hätten. Der Beurteilung des Schadenersatzbegehrens des Weltfussballverbandes kommt deshalb grundsätzliche Bedeutung zu.
(causasportnews / red. / 22. August 2018) In den nächsten Tagen wird es zum „Showdown“ im Deutschen und im Schweizer Spitzenfussball kommen: Im Deutschen Fussball-Bund (DFB) soll die WM-Pleite in Russland abgehakt und eine bessere Zukunft eingeläutet werden; im Schweizerischen Verband (SFV) stehen ebenfalls entscheidende Schnitte nach der missglückten WM-Endrunde 2018 an.
(causasportnews / red. / 15. August 2018) Heute vor einem Monat wurde anlässlich der Fussball-WM-Endrunde Frankreich neuer Weltmeister. Seither wird in verschiedenen andern Ländern wenig über den Sport, umso mehr jedoch um Personen und Köpfe diskutiert, kaum aber über Ursachen zum sportlichen Scheitern.
(causasportnews / rbr. / 10. August 2018) Ein bekannter Fussballspieler hat die Abbildung auf einer Sammelkarte zu dulden und kann sich nicht unter Berufung auf seine fehlende Einwilligung gegen deren Veröffentlichung zur Wehr setzen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a.M. diese Woche entschieden (Urteil vom 7. August 2018, Az. 11 U 156/16). Der Fall betraf den ehemaligen deutschen Torhüter und späteren (Torwart-)Trainer Ulrich (Uli) Stein.
(causasportnews / red. / 8. August 2018) Geht es um Klischees und Sport, bietet der „Eidgenössische Schwingerverband“ (ESV) dafür das Paradebeispiel schlechthin. Die urtümliche Sportart, die von englisch sprechenden Menschen nicht selten terminologisch mit dem nicht ganz jugendfreien „swingen“ verwechselt wird, verkörpert Eigenheiten und Tugenden, die teils dem SVP-Parteiprogramm entnommen sein könnten: Kraft, Ästhetik, Fairness, Kollegialität, Respekt, Ehrlichkeit usw. sind Qualifikationen, die in dieser Sportart besonders gelebt und hochgehalten werden. Obwohl der Schwing-Sport auch Spitzensport darstellt und auch eine nicht zu unterschätzende Werbeplattform abgibt, reguliert sich diese Sportart inner- und ausserhalb der Sägemehlringe weitgehend selber. Seit Jahrzehnten geben die (einschränkenden) Werberichtlinien in dieser Sportart zu reden; Verstösse dagegen führen immer wieder zu Sanktionen. Unter diesen Vorzeichen ist das Schwingen auch vor dem Dopingproblem nicht verschont geblieben. Die Kraft-Sportart „Schwingen“, die auch als „Szene“ bezeichnet wird, ist grundsätzlich für die Anwendung leistungssteigernder Mittel und den Einsatz entsprechender Massnahmen geradezu prädestiniert. Allerdings ist dabei festzuhalten, dass im Schwingsport nicht etwa von flächendeckendem Doping
(causasportnews / red. / 7. August 2018) Die FIFA-Disziplinarkommission hat in einem jüngeren Entscheid festgestellt, das Spieler nicht als „Drittparteien“ im Sinne der Bestimmungen über das Verbot von „Dritteigentum an wirtschaftlichen Spielerrechten“ gelten. Das entsprechende Verbot (das aufgrund der englischen Bezeichnung „Third Party Ownership“ gemeinhin abgekürzt unter „TPO-Verbot“ figuriert) findet sich in Art. 18ter des FIFA-Transferreglements. Gemäss dieser Bestimmung dürfen weder Vereine noch Spieler mit einer Drittpartei einen Vertrag abschliessen, der einer Drittpartei einen gänzlichen oder partiellen Anspruch auf eine Entschädigung, die bei einem künftigen Transfer eines Spielers von einem Verein zu einem anderen fällig wird, oder beliebige Rechte im Zusammenhang mit einem künftigen Transfer oder einer Transferentschädigung gewährt. Unter einer „Drittpartei“ wiederum ist laut FIFA-Transferreglement „eine andere Partei als die beiden Vereine, die einen Spieler untereinander transferieren, oder ein ehemaliger Verein, bei dem der Spieler registriert war“, zu verstehen. Dies würde Fussballspieler grundsätzlich mit einschliessen.