(causasportnews / red. / 25. April 2018) Geht es um Sportverbände und –organisationen sind vor allem linke Politiker/innen an vorderster Front dabei, wenn dort Missstände, Filz sowie fehlende Gleichheit, Freiheit und Brüderlichkeit angeprangert werden sollen; die Forderungen nach Regulierungen und Kontrollen folgen dann jeweils auf dem Fuss. Teils ist das Verhalten akzeptabel und verständlich – nur wenn dabei, wie meistens, die Moralkeule geschwungen wird, ist dieses klassenkämpferische Gehabe speziell.
In diesem Umfeld des Sports ist ein Vorgang bekannt geworden, der aufhorchen lässt, aber von den sonst kritischen Medien durchwegs ignoriert oder lediglich in Kleinstbeiträgen abgehandelt wird. Es ist bekannt, dass der Zürcher Regierungsrat Mario Fehr, ein strammer Sozialdemokrat mit bourgeoisen Vorlieben, ein bekennender Fussball-„Fan“ ist. Fussball-„Fans“ zeichnen sich bekanntlich dadurch aus, dass sie friedlich und anständig, wenn auch dann und wann hyper-engagiert sind. Das trifft auf das Zürcher Regierungsrats-Mitglied Mario Fehr zu. Dann gibt es die Kategorie der „Hooligans“, die sich immer wieder gewalttätig und oft deliktisch verhalten. Zu dieser Gattung gehört offenbar ein Jugendlicher aus dem Kanton Thurgau. Dieser „duschte“ den besagten Regierungsrat nach einem Spiel des FC Winterthur vor rund einem Jahr mit Bier ab, was sich SP-Regierungsrat Mario Fehr nicht gefallen lassen wollte – und natürlich auch nicht musste. Er stellte einen Strafantrag und setzte den staatlichen Ermittlungsapparat in Gang. Diesen Umstand prangerten bürgerliche Kreise an mit dem Argument, es sei unverhältnismässig, wegen einer solchen Tat eine teure Untersuchungsmaschinerie in Gang zu setzen. Die Bürgerlichen, vor allem Vertreter der Volkspartei (SVP), verkannten allerdings, dass auch die Vertreter des Klassenfeindes Anspruch auf strafrechtlichen Schutz haben und sich „Bierduschen“ anlässlich von Fussballspielen nicht gefallen lassen müssen. Ungeachtet des politisch motivierten Geplänkels zwischen Links und Rechts um Ermittlungsaufwand und –kosten wurde der Täter letztlich eruiert. Es handelte sich – oh Schreck – um den Sohn einer SP-Regierungsrätin aus dem Kanton Thurgau! Nachdem dieser Umstand bekannt worden war, verlor SP-Regierungsrat Mario Fehr das Interesse an der Strafverfolgung und zog den gestellten Strafantrag flugs zurück. Soweit so gut. Gegenüber dem Zürcher Kantonsparlament rechtfertigte sich der Wendehals in der Weise, der Rückzug des Strafantrags sei deshalb erfolgt, weil er die berufliche Karriere des fehlbaren Jugendlichen durch ein Strafverfahren und eine allfällige Verurteilung nicht habe belasten wollen. Die Erklärung wirkt einigermassen glaubwürdig. Am Tatort blieb der Täter unerkannt. Trotzdem mutet die Begründung aber etwas seltsam an, denn wäre der Täter ein etwa 90jähriger SVP-Parteisoldat, hätte sich Mario Fehr die „Bierdusche“ kaum gefallen lassen wollen, und die Tat hätte mit einer strafrechtlichen Verurteilung enden können, weil der Rentner wegen einer Vorstrafe im Altersheim keinerlei Nachteile hätte gewärtigen müssen…