(causasportnews / red. / 26. Mai 2016) Die von der FIFA benutzte Rechtsform des Vereins (Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches) ist den Kritikern und Gegnern des Weltfussballverbandes mit Sitz in Zürich längst ein Dorn im Auge. Bei jeder sich bietenden Gelegenheit fordern Politiker von rechts bis links die Umstrukturierung der FIFA und die Neuorganisation nach dem Muster von Kapitalgesellschaften. Weil derartige Forderungen zwar gut beim Wahlvolk ankommen, jedoch nicht realisierbar sind, warten die beiden Zürcher Kantonsräte Martin Sarbach (SP) und Markus Schaaf (Evangelische Volkspartei, EVP) mit einem Novum auf: Sie verlangen mit einer parlamentarischer Initiative im Zürcher Kantonsrat die Aufhebung der Steuerprivilegien für Vereine. In Zürich geniessen Vereine und die als Vereine organisierten Verbände steuerliche Privilegien. Die Initianten wissen, wovon sie reden: Von Geld, das sie selber ausreichend haben. Martin Sarbach ist hochbezahlter Zürcher Richter, Markus Schaaf gehört als Heimleiter auch nicht zu den Unterprivilegierten. Den beiden Initianten scheint die Suche nach dem eigenen Seelenheil und demjenigen auch anderer am Herzen zu liegen. Heimleiter Schaaf verfügt über eine theologische Ausbildung, Richter Sarbach versuchte sich bei den Jesuiten als Novize, bevor er sich auf die Vorteile eines Richterlebens besann. Die FIFA, so die beiden philanthropischen Initianten, verhalte sich wie eine Kapitalgesellschaft, also unchristlich – eine Irrmeinung, jedoch, populistisch vorgetragen, mehrheitsfähig. Obwohl die Tatsachen anders liegen: Die FIFA bezweckt nach wie vor gemäss Art. 2 der Verbandsstatuten die Verfolgung ideeller – mithin nichtwirtschaftlicher – Ziele, die sie mit (durchaus beträchtlichen) wirtschaftlichen Mitteln fördert. Ein Umstand, den die Initianten bewusst oder unbewusst ausblenden. Vereine und Verbände dürfen mit wirtschaftlichen Mitteln nichtwirtschaftliche Zwecke verfolgen, müssen sich letztlich also gemeinnützig verhalten. Für die Initianten ist die FIFA eine Geldmaschine, welche den Pfad der vereinsrechtlichen Tugend, die Verfolgung nichtwirtschaftlicher Zwecke, längst verlassen hat; sie soll demnach wenigstens wie Kapitalgesellschaften besteuert werden. Dass solche klassenkämpferischen Sichtweisen und Agitationen gegen den Weltfussballverband auch in Parlamenten gut ankommen, versteht sich von selbst. Im Zürcher Kantonsrat hat die Initiative jedenfalls die erste Hürde genommen. Darüber, ob die Steuerprivilegien für Vereine dereinst wegfallen werden, kann derzeit nun spekuliert werden.
Um die Gemeinnützigkeit und die damit verbundenen Steuererleichterungen sorgt sich derzeit im Weiteren der grösste Sportverband der Welt, der Deutsche Fussball-Bund (DFB). Wie DFB-Vizepräsident Dr. Rainer Koch in letzter Zeit mehrfach betonte, könnte die Affäre um die WM-Vergabe 2006 an Deutschland letztlich zur (temporären) Aberkennung der Gemeinnützigkeit führen. Die immer noch ungeklärte 6,7 Millionen-Euro-Zahlung des DFB (an wen auch immer und für was auch immer) steckt den DFB-Funktionären weiterhin tief in den Knochen. Jedenfalls ist sich Rainer Koch sicher, dass im Falle einer Klärung der ominösen Zahlung eine zumindest befristete Aberkennung der Gemeinnützigkeit des DFB drohen könnte und so mit happigen Nachforderungen zu rechnen wäre. Noch ist es allerdings auch hier nicht soweit: Nach monatelangen Recherchen und Untersuchungen ist es nach wie vor unklar, wofür die 6,7 Millionen Euro bezahlt worden sind. Ohne Klärung keine Rechts- und Steuernachteile, liesse sich der Stand der Dinge zusammenfassen.