(causasportnews / red. / 20. April 2016) Die Äusserung des ehemaligen DFB-Präsidenten Theo Zwanziger, Katar sei ein „Krebsgeschwür des Weltfussballs“ bleibt für diesen ohne juristische Konsequenzen. Die 6. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (6 O 226/15) hat am 19. April 2016 eine entsprechende Unterlassungsklage des Fussballverbands von Katar (Qatar Football Association, QFA) abgewiesen. Der unterlegen Verband hat Berufung beim Oberlandesgericht Düsseldorf angekündigt. Das Gericht erkannte, die Äusserung von Theo Zwanziger sei zwar ein beleidigendes Werturteil, jedoch durch die Meinungsfreiheit gedeckt und keine Schmähkritik. Der Satz des Anstosses fiel anlässlich eines Interviews, das Theo Zwanziger am 2. Juni 2015 dem Hessischen Rundfunk gewährt hatte. Im Rahmen dieses Interviews, bei dem verschiedene Probleme im Weltfussball zur Sprache kamen, so auch die umstrittene Vergabe der WM-Endrunde 20122 durch die FIFA an Katar, sagte der ehemalige DFB-Präsident und einstiges Mitglied des FIFA-Exekutivkomitees: „Ich habe immer gesagt, dass Katar ein Krebsgeschwür des Fussballs ist“ (vgl. hierzu auch causasportnews vom 15. Juni 2015 und 12. Februar 2016). Das abweisende Urteil war erwartet worden; das Berufungsverfahren dürfte kaum mit einem anderen Resultat enden. Insbesondere in Deutschland ist das Düsseldorfer Urteil weitgehend positiv aufgenommen worden. Allerdings unzutreffenderweise sind auf Grund dieses Entscheids bereits Prognosen für den „Fall Böhmermann“ gestellt worden. Der „Fall Zwanziger/QFA“ kann mit der „Causa Böhmermann“ allerdings nicht einmal ansatzweise verglichen werden. Falsch ist auch die von Medien verbreitete „Glücksmeldung“, Theo Zwanziger dürfe nun Katar unbesehen als „Krebsgeschwür des Fussballs“ bezeichnen. Das Gericht hat einzig die getätigte Äusserung im Kontext des gewährten Interviews beurteilt.
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Einmal mehr: Deutsche Glücksspielregelung rechtswidrig
(causasportnews / red. / 20. April 2016) Der in Deutschland vieldiskutierte Glücksspielstaatsvertrag sieht unter anderem die zahlenmässige Begrenzung von erteilbaren Sportwettenkonzessionen auf 20 vor. Diese Normierung verstösst nach einem soeben bekannt gewordenen Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden allerdings gegen das Recht der Europäischen Union (EU). Nach Auffassung des Gerichts krankt das Konzessionsverfahren an der notwendigen Transparenz; zudem sei es unverhältnismässig. Die Begrenzung der Anzahl Sportwettenkonzessionen auf 20 stelle einen nicht gerechtfertigten Eingriff in die EU-Grundfreiheiten dar und könne demnach nicht angewendet werden. Dem Urteil lag der Fall eines Sportwettenanbieters zugrunde, der sich um eine bundesweite Konzession bemüht und auch die herfür erforderlichen Voraussetzungen erfüllt hatte, jedoch wegen der Konzessionserteilungsbegrenzung keine Konzession erhielt. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden erkannte nun, dass das zuständige hessische Innenministerium dem klagenden Sportwettenunternehmen eine Konzession erteilen müsse. Die Feststellungen des Gerichts dürften auch Auswirkungen auf die politische Diskussion haben. Die Ministerpräsidenten der Bundesländer hatten sich noch vor dem Bekanntwerden der Wiesbadener Entscheidung darauf verständigt, an der zahlenmässigen Begrenzung der erteilbaren Konzessionen zwar festzuhalten, die Zahl aber auf 40 zu erhöhen. Der Präsident des Deutschen Sportwettenverbandes, Mathias Dahms, hat jedoch auch für diese Vorgehensweise kein Verständnis und betrachtet die Begrenzung auf 40 Konzessionen ebenfalls als rechtswidrig, da jeder Bewerber, welcher die Voraussetzungen erfülle, auch Anspruch auf eine Konzession habe. „Eine Beschränkung auf 40 Konzessionen ist genauso willkürlich wie eine Beschränkung auf 20“, sagt er. Mathias Dahms fordert nun von den Ministerpräsidenten, ihre Pläne zu überdenken. Es gelte, Rechtssicherheit herzustellen und den Glücksspielstaatsvertrag grundlegend zu reformieren.
Ex-FIFA-Präsident Blatter im Un-Ruhestand: Si tacuisses…

Joseph S. Blatter | Bild: Alexanderps
(causasportnews / red. / 18. April 2016) Der abgetretene FIFA-Präsident Joseph Blatter hat fraglos viel Positives für den Fussball, ja für den Sport insgesamt bewirkt. Sein Ausscheiden aus dem Weltfussballverband war indessen negativ geprägt, und während der letzten Phase seines Wirkens als Top-Funktionär legte sich zusehends ein Schleier von Günstlingswirtschaft, Korruption und diskutabler Unternehmungsstruktur über die FIFA, das Lebenswerk und die „Geliebte“ (O-Ton) des zwischenzeitlich 80 Jahre alt gewordenen Wallisers. Der Schnitt mit der FIFA ist für Joseph Blatter noch nicht endgültig vollzogen: Die Bundesanwaltschaft ermittelt weiter gegen ihn und bezüglich der durch den Weltverband wegen Verstössen gegen das FIFA-Ethikreglement verhängten Sanktionen läuft das Verfahren vor dem Sportschiedsgericht CAS noch. Bei der FIFA ist der Ex-Präsident zur Zeit eine „persona non grata“ – isoliert, ge- und verbannt. Das hindert ihn aber offenbar nicht daran, sich in der Öffentlichkeit zu äussern und insbesondere seinen Unmut gegen das ihm Widerfahrene kund zu tun. So, wie es Joseph Blatter vergangene Woche an der Universität Basel – im Rahmen einer von der Juristischen Fakultät organisierten Podiumsdiskussion – getan hat. Zu Beginn der Veranstaltung wurde er allerdings von Studenten in klassenkämpferischen Art niedergeschrien; gegen Ende musste er sich dann vom früheren Chefankläger am Internationalen Strafgerichtshof, Luis Moreno Ocampo, bezüglich des „richtigen“ Verhaltens im Umgang mit Korruption coram publico belehren lassen (pro memoria: Moreno Ocampo war 2012 für die damals neu geschaffene Position des Vorsitzenden der Untersuchungskammer der FIFA-Ethikkommission im Gespräch gewesen; ihm wurde letztlich aber der Amerikaner Michael J. Garcia vorgezogen – ein Umstand, zu dem Moreno Ocampo in seiner Diskussion mit Joseph Blatter gewiss die erforderliche objektive Distanz hatte…). Dazwischen durfte sich der Ex-FIFA-Präsident die von Studenten der Juristischen Fakultät in einer ganzen Woche (!) erarbeiteten Vorschläge für (weitere) FIFA-Reformen anhören – gemäss Prof. Mark Pieth, der die Podiumsdiskussion organisiert hatte, waren darunter durchaus neue und beachtenswerte Ideen. Ob Domenico Scala, der Vorsitzende der FIFA Audit und Compliance Kommission, und Francois Carrard, der Vorsitzende der FIFA-Reformkommission, die beide über Monate hinweg unter Rückgriff auf hochkarätige Insider aus dem Fussballbusiness umfassende Reformvorschläge in Bezug auf die FIFA ausgearbeitet haben (und von denen die allermeisten nun auch tatsächlich umgesetzt werden), diese Einschätzung teilen, ist nicht bekannt.
Man muss sich fragen, weshalb sich Joseph Blatter solche Auftritt antut. Dass sich das Publikum daran ergötzt, wenn eine Person auf diese Weise fast schon „vorgeführt“ wird, ist keine Überraschung mehr. Jedenfalls haben auch die Organisatoren der Basler Veranstaltung dem Walliser, der nach eigenen Worten „nie aufgibt“, mit diesem Event keinen Dienst erwiesen. Der ehemalige FIFA-Präsident sich selbst mit der Teilnahme daran allerdings auch nicht. Und es könnte noch schlimmer kommen. Denn Joseph Blatter hat ein Buch geschrieben. „Sepp Blatter, Mission & Passion Fussball“ wird es heissen. Offenbar hat er das Buch schreiben lassen, und zwar von einem früheren persönlichen Kommunikationsmitarbeiter der FIFA, der zusammen mit Joseph Blatter den Dienst im Weltfussballverband quittierte. Am 21. April 2016 soll es der Öffentlichkeit vorgestellt werden, und zwar im Restaurant „Sonnenberg“ in Zürich, das – nota bene – der FIFA gehört und an einen Event-Manager verpachtet ist. In der „Höhle des Löwen“ wird sich Sepp Blatter also zu Wort melden. Nur hundert Meter vom früheren FIFA-Sitz entfernt, in dem er über Jahre die Grundsteine zur Erfolgsgeschichte des Weltfussballverbandes gelegt hat. Er wird seine Sichtweise der Dinge darlegen. Aus dem Stand heraus und zwischen Buchdeckeln. Und sich anlässlich eines (weiteren) Podiumsgesprächs mit zwei Linken (!) austauschen. All das ist dem Ex-FIFA-Präsidenten fraglos unbenommen. Aber muss das wirklich auch alles gemacht werden? Sepp Blatter, eine Persönlichkeit des Fussballs, will offenbar Gegengewichte zur öffentlichen, klar negativ gefärbten Meinung setzen. Und seine „Claqueure“ und Einflüsterer halten ihn offenkundig nicht davon ab. Sie profitieren vor allem persönlich von der Show, die sie selbst inszenieren – in ihrem Sinne, aber nicht im Sinne der Sache; und schon gar nicht im Interesse des ehemaligen FIFA-Präsidenten. Würde Joseph Blatter wenigstens bis auf Weiteres alleine die Fakten sprechen lassen, wäre ihm vermutlich weitaus mehr gedient. „Si tacuisses, philosophus mansisses“ wäre die Losung gewesen, die man ihm hätte zuflüstern müssen. Denn die Zeit heilt Wunden und lässt einiges vergessen, auch im Fussball. Und die moderne Sport-Geschichte ist überwiegend interpretationsfrei.
Olympische Luftschlösser
(causasportnews / red. / 17. April 2016) Austragungsorte für Olympische Spiele zu finden, wird immer schwieriger, und früher oder später werden diese Grossveranstaltungen wohl nur noch an fixen Standorten (Sommer- und Winterspiele) ausgetragen werden. Die Sportmacht Deutschland versucht seit 1972 (München), wieder Olympische Spiele nach ins Land zu holen – vergeblich. Ende des letzten Jahres hat die Hamburger Bevölkerung den Bestrebungen, 2024 die Sommerspiele in Hamburg und Kiel auszutragen, eine Abfuhr erteilt. Aber auch Projekte für Olympische Winterspiele etwa in München und Garmisch-Partenkirchen sind am Widerstand der Bevölkerung gescheitert. Sogar die Kandidatur Berlin 2000 hat trotz der damaligen Wiedervereinigungseuphorie in Deutschland kläglich Schiffbruch erlitten (siehe zum Ganzen auch den Bericht über das 12. Stuttgarter Sportgespräch zum Thema „Deutschland ohne Olympisches Feuer?!“, Causa Sport 1/2016, 92). Wenn es Deutschland nicht schafft – wer denn? Das fragt sich die Welt – und es scheint, dass die Spiele nur noch in Ländern ausgetragen werden (können bzw. sollen), die als wenig „salonfähig“ gelten (Russland, Brasilien, Korea). Obwohl auch in der Schweiz nicht die geringsten Chancen bestehen, Olympia-Projekte zu realisieren und die Volksmeinung klar contra Olympia gerichtet ist, werden immer wieder Versuche unternommen, Kandidaturen für Olympische (Winter-)Spiele in der Schweiz zu lancieren. Neuerdings sind entsprechende Pläne aus dem Kanton Graubünden bekannt geworden. Olympische Spiele im Jahr 2026 sind jedenfalls in Vorbereitung. Selbstverständlich könnte eine derartige Mega-Veranstaltung nur mit Hilfe öffentlicher Mittel realisiert werden. Aus Graubünden sind die Fühler deshalb bereits in Richtung der Wirtschaftsmetropole Zürich ausgestreckt worden, und just an dem Tage, als die Zürcher Regierung ein Mammut-Sparprogramm für den Kanton Zürich verkündete, verlautete aus denselben Kreisen, dass die Bündner Kandidatur mit einem Rückhalt aus Zürich rechnen könne – den Infrastrukturen des Zürcher Hallenstadions und des Eisstadions in Zürich-Kloten könnten diesbezüglich Bedeutung zukommen. Jedermann weiss selbstverständlich, dass es nie zu Olympischen Winterspielen 2026 in der Schweiz kommen wird und ein zusätzlicher Support aus Zürich (nebst den Millionen des Finanzausgleichs, die jedes Jahr ohnehin von Zürich ins Bündnerland gelangen) unrealistisch ist. Generell würde ein solcher Anlass die räumlichen und finanziellen Möglichkeiten des kleinen Landes Schweiz bzw. der Regionen, die für die Austragung von derartigen Spielen noch am ehesten in Frage kämen, sprengen. Die Promotoren derartiger Pläne setzen auf die Nachhaltigkeit solcher Projekte, obwohl bekannt ist, dass grosse Sportveranstaltungen alles andere als nachhaltig sind. Dieses Argument wird jeweils vorgeschoben. Es ist geradezu notorisch, dass grosse Sportveranstaltung einem Land oder einer Region letztlich wenig bis nichts bringen. Unter Kostenaspekten mutet es deshalb geradezu absurd an, dass die Zürcher Regierung solchen Plänen nicht gleich ehrlich-realistisch negativ entgegen tritt. Sie hilft mit derartigen Äusserungen nur mit, olympische Luftschlösser zu bauen. Zu vermuten ist allerdings, dass die Politiker hoffen, sich mit einem solchen Projekt wenigstens temporär in der Öffentlichkeit profilieren zu können – auch wenn am Ende die Realität für Remedur sorgen wird.
„Panama-Papiere-Skandal“ erfasst auch den Sport
(causasportnews / err. / 14. April 2016) Die widerrechtlich erlangten und von „investgativen Journalisten“ ausgewerteten und auf der ganzen Welt verbreiteten „Panama-Papiere“ beschlagen auch den Sport: Die in Panama durch eine dort ansässige Anwaltkanzlei betreuten Offshore-Gesellschaften und deren Konten wurden und werden offenbar auch von Top-Sportlern genutzt, so etwa vom Fussballspieler Lionel Messi. Auch der FIFA-Präsident Gianni Infantino wird in diesem Zusammenhang genannt und (erwartungsgemäss) attackiert: Noch im Dienste der UEFA stehend hatte der unlängst gewählte FIFA-Präsident für den Europäischen Kontinentalverband vor rund zehn Jahren einen Vertrag mit einer Offshore-Gesellschaft unterzeichnet. Für diese Vertragsunterzeichnung wird Gianni Infantino nun massiv gescholten – völlig zu Unrecht allerdings, wie etwa auch die nicht gerade FIFA-freundliche Juristin Sylvia Schenk (Transparency International) betont hat. Die von einem amerikanischen Verbund investigativer Journalisten gelenkte Medienkampagne gegen Personen und Gesellschaften, die grundsätzlich rechtskonform Offshore-Vehikel halten, dürfte rein politisch motiviert sein und dazu dienen, einen weiteren Schlag seitens der USA gegen Konkurrenten im internationalen Finanzgeschäft, wie etwa die Schweiz, zu führen. Die USA und Grossbritannien sind in den Geschäften, die sie nun erneut durch journalistische Attacken, ausgelöst durch kriminelle Akte (Datendiebstahl usw.), verurteilen, am aktivsten. Der vom Zaun gerissene „Panama-Papiere-Skandal“ ist deshalb offensichtlich in der Stossrichtung klar und das Schwingen der Moralkeule der „investigativen Journalisten“ mehr als deplatziert; der „Skandal“, der noch keinerlei rechtswidrige Aktivitäten von Nutzern von Offshore-Gesellschaften zu Tage gefördert hat, ist ein penibles Zeichen unsäglicher Doppelmoral der Urheber und Verbreiter des investigativen Journalismus‘, durch den die immer wieder betonte Wächterfunktion der Medien zu Gunsten politischer Agitation missbraucht wird. Dass sich die „Plattform Sport“ ebenfalls eignet, um die wirklichen Ziele im Zusammenhang mit den Panama-Papieren zu vernebeln, ist bedauerlich, aber eine Tatsache. Es entspricht ebenfalls einer notorischen Tatsache, dass der Sport immer wieder für politische Ziele missbraucht wird. Ob an Vehikeln, wie Offshore-Gesellschaften, die nach geltendem Recht zulässig sind, auch künftig festgehalten werden soll, ist eine Frage, die letztlich die Politik zu entscheiden hat. Mehr zu diesem Thema unter unserer Rubrik „ Hintergrundthemen„.
Disziplinarische Streicheleinheit für Sion-Präsidenten
(causasportnews / red. / 12. April 2016) Das wird den streitbaren Sion-Präsidenten Christian Constantin kaum irritieren: Für seine unflätigen Attacken gegenüber dem Schied
srichter nach dem Spiel Young Boys Bern gegen den FC Sion am 13. März 2016 (vgl. auch causasportnews vom 17. und 18. März 2016) wird der steinreiche Architekt aus dem Wallis von der Disziplinarkommission der Swiss Football League (SFL) mit einer Busse von CHF 5‘000 belegt. Christian Constantin setzte nach einer Schiedsrichter-Fehlentscheidung zu einem regelrechten Kesseltreiben gegen den Schiedsrichter an. Insbesondere warf er ihm vorsätzlichen Betrug vor und setzte für entsprechende Beweise sogar eine Belohnung von CHF 25‘000 aus. Erst zögerlich wurde die Liga nach dem Amoklauf des Sion-Präsidenten aktiv, und erst rund einen Monat nach dem Vorfall erfolgte die Sanktionierung des impulsiven Wallisers. „Das ist ein Scherz und letztlich eigentlich nur eine disziplinarische Streicheleinheit“, meinte ein Sportrechts-Experte nach Bekanntgabe der Sanktion. Seines Erachtens hätte Christian Constantin für seine unentschuldbare Hetzjagd auf den bedauernswerten Schiedsrichter mit aller Härte zur Rechenschaft gezogen werden müssen. Die „Pseudo-Sanktion“ werde den sich immer wieder unflätig aufführenden Klub-Präsidenten auch künftig ermuntern, sich derart unentschuldbar zu verhalten. „Wer einen Schiedsrichter nach einer Fehlentscheidung beschuldigt, betrügerisch gehandelt zu haben, gehört für immer vom organisierten Fussball ausgeschlossen“, fordert der Experte. Apropos Sanktion: Christian Constantin kann die ausgefällte Sanktion innert 5 Tagen beim SFL-Rekursgericht anfechten. Dass er von diesem Rekursrecht Gebrauch machen wird, gilt als sicher. Dabei dürften die Rechtsbehelfs-Chancen des Sion-Präsidenten aber als nicht allzu hoch veranschlagt werden; nicht nur deshalb nicht, weil die ausgesetzte Belohnung immer noch nicht ausbezahlt werden musste.
Streit zwischen Charles Friedek und DOSB durch Vergleich beigelegt
(causasportnews / red. / 6. April 2016) Die Nichtnominierung des Dreispringers Charles Friedek für die Olympischen Spiele 2008 in Peking hat zu einem juristischen Nachspiel geführt, das sich über sechs Jahre hingezogen und nunmehr mit einem Vergleich geendet hat. Der Athlet hatte zunächst in erster Instanz Recht erhalten (CaS 2012, 67 ff.): Das Landgericht Frankfurt am Main hatte mit Urteil vom 15. Dezember 2011 dem Sportler einen Schadenersatzanspruch gegen den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) wegen schuldhafter Verletzung einer zwischen Charles Friedek und dem DOSB bestehenden Sonderverbindung zuerkannt (§ 280 Abs. 1 BGB). Auf Berufung des DOSB hin hatte die zweite Instanz allerdings zu Ungunsten des Athleten geurteilt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sah die Voraussetzungen eines Schadenersatzanspruches nicht als gegeben an. Insbesondere habe der DOSB keine Pflicht aus einem Schuldverhältnis verletzt, indem er den Athleten nicht zu den Olympischen Spielen nominierte (CaS 2014, 48 ff.). Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) schliesslich hob das Berufungsurteil auf Revision des Klägers hin am 13. Oktober 2015 auf (CaS 2015, 407 ff. und CaS 2016, 25 ff.). Der DOSB ist gemäss BGH als Monopolverband zur Nominierung von Athleten, welche die vom DOSB selbst aufgestellten Nominierungsvoraussetzungen erfüllen, verpflichtet. Diese Pflicht habe der DOSB schuldhaft verletzt. Entgegen der Auffassung des OLG Frankfurt seien die Nominierungsrichtlinien des DOSB bei dem gebotenen objektiven Verständnis dahin auszulegen, dass der Athlet die Olympianorm im Dreisprung mit dem zweimaligen Erreichen der B-Norm in einem Wettkampf erfüllt hatte. Im Anschluss an das Urteil des BGH hatte das Landgericht Frankfurt über die Höhe des dem Athleten grundsätzlich zugestandenen Schadenersatzanspruchs zu entscheiden. Dazu kommt es aufgrund des nunmehr abgeschlossenen, beim Landgericht Frankfurt protokollierten Vergleichs nicht mehr. Über den Inhalt des Vergleichs haben die Parteien Stillschweigen vereinbart.Sportlerinnen gegen Entschädigungs- und andere Diskriminierungen
(causasportnews / red. / 4. April 2016) Einen Sturm der Entrüstung hat Ende März der Direktor des Tennis-Turniers von Indian Wells, Raymond Moore, ausgelöst. Ebenso ungefragt wie unverblümt nahm er zum Frauen-Tennis Stellung: Die Spielerinnen sollten Gott auf den Knien danken, dass Tennis-Champions wie Roger Federer und Rafael Nadal geboren worden seien; das Frauen-Tennis befinde sich nämlich im „Schlepptau der Männer“, meinte er. Aktive und ehemalige Tennis-Spielerinnen hielten umgehend dagegen und verwahrten sich gegen diese diskriminierende Einstufung des Frauen-Tennis durch den Turnier-Direktor. Der Disput löste eine Grundsatzdiskussion aus und mündete in die Konklusion, dass das Frauen-Tennis auf der gleichen Stufe anzusiedeln sei wie dasjenige der Männer. Stimmen wurden bei dieser Gelegenheit laut, die nun strikte Entschädigungsgleichheit im Männer- wie im Frauen-Tennis forderten. Faktum ist allerdings, dass das Männer-Tennis wirtschaftlich ertragreicher ist als das Tennis der Frauen. – Auch US-Fussballerinnen fühlen sich derzeit diskriminiert und haben bei der „Equal Employment Opportunity Commission“, eine für die Beurteilung von Lohndiskriminierung zuständige US-Bundesbehörde, Beschwerde eingereicht. Für die Position der Fussballerinnen spricht, dass sie weit mehr Mittel generieren als ihre männlichen Kollegen, jedoch allgemein schlechter entschädigt werden; Hope Solo und Kolleginnen geniessen in USA geradezu Kultstatus, was sich auch wirtschaftlich auswirkt – im Gegensatz zu den Fussballern.
Wie Sportlerinnen im Vergleich zu den Sportlern auch finanziell entschädigt werden, dürfte in der Regel von den wirtschaftlichen Gegebenheiten und Umständen abhängen. Gemessen am ökonomischen Wert dürften etwa die Fussballer Deutschlands und der Schweiz höher einzustufen sein als die Fussballerinnen der beiden Länder. Für den Weltfussballverband FIFA rechnet sich die Weltmeisterschaftsendrunde der Männer übrigens weit mehr als diejenige der Frauen. Dementsprechend rechtfertigen sich Entschädigungs-Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern. Immerhin sei im Rahmen dieser Diskussion an den Gleichheitsgrundsatz erinnert: Es ist Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln. Diese Maxime ist „geschlechtsneutral“ und demnach mit Bezug auf das Geschlecht auch nicht diskriminierend.
Wechsel von SpuRt-Herausgebern zu Causa Sport: April, April …
(causasportnews / red. / 4. April 2016) Den aufmerksamen Leserinnen und Lesern wird es nicht entgangen sein: Der jüngst publizierte Beitrag über den Wechsel zahlreicher Herausgeber von „SpuRt“ zu „Causa Sport“ trug das Datum vom 1. April. In der Tat handelte es sich bei der betreffenden Meldung um einen publizistischen Aprilscherz; demnach entsprechen die Inhalte des Beitrags nicht den Tatsachen. Dass die Publikation dennoch ein nicht unerhebliches Echo hervorgerufen hat, ist seitens der Redaktion von „Causa Sport“ mit Interesse zur Kenntnis genommen worden.
Zahlreiche Wechsel von SpuRt-Herausgebern zu Causa Sport
(causasportnews / red. / 1. April 2016) Die sportwissenschaftliche Zeitschrift „Causa Sport“ ist weiter auf Erfolgskurs. Die Abonnenten- und Absatzzahlen entwickeln sich – entgegen dem allgemeinen Trend auf dem entsprechenden Markt – konstant positiv, wie die beteiligten Verlage nach einer Auswertung der Geschäftszahlen des Jahres 2015 feststellen durften. „Diese Entwicklung ist sicherlich zu einem grossen Teil auf die herausragende inhaltliche Qualität der Zeitschrift zurückzuführen, die ihresgleichen sucht“, ist ein namhafter Experte auf dem Gebiet des internationalen Sportrechts überzeugt. Zu diesem Trend passt, dass immer mehr Autorinnen und Autoren, aber insbesondere auch Herausgeber, die bis anhin (zum Teil exklusiv) für den Mitbewerber „Sport und Recht“ (SpuRt) tätig waren, zu „Causa Sport“ wechseln. So verzeichnete Causa Sport allein in den vergangenen zwei Monaten drei verschiedene Anfragen von „SpuRt“-Herausgebern, die ihr Interesse bekundeten, künftig im Herausgeberkollegium von „Causa Sport“ mitzuwirken. Zuvor waren bereits mit zwei anderen, namhaften „SpuRt“-Herausgebern Einigungen über einen Wechsel zu „Causa Sport“ erzielt worden; diese sollen im Laufe des zweiten Halbjahres 2016 vollzogen werden. Bei „Causa Sport“ sind die ehemaligen Autoren und Herausgeber von SpuRt willkommen: „Im Unterschied zu unserer Mitbewerberin haben wir weder Berührungsängste noch irgendwelche angestaubten Dünkel“, äusserte sich ein Sprecher des Herausgeberkollegiums und der Redaktion von „Causa Sport“. Deshalb stünden auch Ex-„SpuRt“-Leuten die Türen offen, was in letzter Zeit ganz offensichtlich in zunehmendem Masse genutzt werde. „Auch dieser Umstand wird sicherlich dazu beitragen, dass wir unsere Führungsposition weiter ausbauen; das Ende der Fahnenstange ist noch lange nicht erreicht“, so der Sprecher weiter.
