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Eine Vermittler-Geschichte, wie sie das Leben schreibt

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Christian Heidel (2015): Vermittelt oder nicht vermittelt? (Bild: Gert Zander)

(causasportnews / red. / 19. März 2018) Sport(ler)-Vermittler gehören, um es zurückhaltend auszudrücken, zu einer relativ schillernden Berufsgattung. Sie nennen sich oft auch Agenten, Berater oder Manager, doch die Zielrichtung der Aktivitäten ist immer dieselbe. Es geht in der Regel um die lukrative Vermittlung von Sportlern, Trainern oder Personal für die Vorstandsfunktionen in Klubs – auch wenn zahlreiche dieser Protagonisten in der Regel durchwegs ebenfalls weniger lukrative Management-Funktionen ausüben (zur Unterscheidung zwischen Sportlervermittlung und -management vgl. etwa Urs Scherrer / Remus Muresan / Kai Ludwig, Sportrecht, 3. Aufl., Zürich 2014, 307 ff.). Wer vermittelt macht, wenn es klappt, meist den grossen Reibach. Das hört sich einfach an, ist in der Praxis aber oft kompliziert, vor allem dann, wenn der Sachverhalt unklar oder umstritten ist: Wer hat wann wen an wen vermittelt? Hat der Betroffene überhaupt vermittelt oder sich nur in einen Vorgang eingemischt? Wer hat welchen Auftrag erteilt? Ist eine Gelegenheits- oder eine Abschlussvermittlung vereinbart worden? – Solche und ähnliche Fragen stellen sich oft dann, wenn Vermittlungsprovisionen geltend gemacht werden.

Ein Lehrbuchbeispiel im Vermittlungsrecht wird derzeit am Landgericht in Mainz präsentiert: Geklagt auf Bezahlung einer Provision von einer halben Million Euro hat der in der Fussballbranche als „bunter Hund“ bekannte Schweizer Spielervermittler Giacomo Petralito; Beklagter ist Christian Heidel, derzeit Sportvorstand von Schalke 04. Der Vermittlungsvorgang, der nach Auffassung des Schweizers mit sizilianischen Wurzeln eine Provision ausgelöst haben soll, geht auf den Wechsel vom damaligen Mainz-Manager Christian Heidel zu Schalke 04 vor zwei Jahren zurück. Giacomo Petralito behauptet, er hätte diesen Wechsel, der die verlangte Provision ausgelöst habe, vermittelt, Christian Heidel bestreitet dies. Wie oft bei solchen Vorgängen ist der Sachverhalt umstritten; einzig gesichert soll sein, dass seitens Schalke 04 schriftlich dargelegt worden sei, dass für den Wechsel vom Verein keine Provision bezahlt würde. Kontakt hatten Giacomo Petralito und Christian Heidel damals offenbar in für das Vermittlungsgeschäft typischer Weise. Der Schalke-Sportvorstand berichtete am Landgericht Mainz, an dem der Prozess hängig ist, dazu folgendes: „Ich kenne diesen Herrn überhaupt nicht, hatte ihn einmal 15 Jahre vorher getroffen. Und da fällt er mir um den Hals und fragt, wie es meiner Familie gehe“. Giacomo Petralito führte aus: „Herr Heidel hat mir eine SMS folgenden Inhalts geschickt: Giacomo, sollte das tatsächlich mit Schalke 04 klappen, werde ich das finanziell in Ordnung bringen“. Der Prozess wird anfangs Mai fortgesetzt, nachdem Giacomo Petralito einen Vergleichsvorschlag des Gerichts über 126 000 Euro abgelehnt hat. Nach wie vor will er 500 000 Euro. Weil offensichtlich keinerlei Schriftlichkeiten in dieser „Causa“ existieren, liegt die Beweislast nun bei Giacomo Petralito, wie das Gericht bereits darlegte. Der Schweizer wird den Beweis dafür liefern müssen, dass ein Vermittlungsgeschäft vereinbart worden ist und im Falle eines Wechsels von Christian Heidel zu Schalke 04 eine Provision in der verlangten Höhe vereinbart worden war. Ein ganz gewöhnlicher Vorgang also, aber eine Vermittler-Geschichte, wie sie das Leben schreibt.

Wenn Ethik mehr bedeutet als Gewinn

Berlinger (causasportnews / red. / 14. März 2018) Manchmal bleibt Bemerkenswertes unbemerkt, in unserer ethisch hoch aufgeladenen Zeit etwa auch dann, wenn Ethik praktisch angewendet und nicht nur theoretisch abgehandelt wird. So im Fall der Firma „Berlinger Special AG“ im St. Galler Dorf Ganterschwil. Die für hochwertige Produkte bekannte Unternehmung stellt seit Jahrzehnten u.a. Behälter für Dopingproben her und ist auf dem Markt für Sicherheitslösungen eine grosse Nummer. Weiterlesen

«Raiffeisen» – oder ein Sponsor-Problem einmal anders

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«Pecunia non olet»: Gilt offenbar auch beim Sport-Sponsoring…

(causasportnews / red. / 12. März 2018) Das ist die gängige Konstellation: Ein(e) Sportler(in) oder ein Sport-Team benimmt sich daneben, und die Sponsoren fragen sich, ob sie sich in diesem Umfeld weiterhin positionieren wollen. In Anbetracht dessen werden in Sponsoring-Verträgen Regelungen vorgesehen, was der Sponsor in diesem Fall der Fälle darf oder nicht darf. In der Regel will man sich nicht auf die generelle Vertragsauflösungsmöglichkeit („aus wichtigem Grund“) verlassen, um derartige Vertragsverhältnisse ohne negative Rechtsfolgen beendigen zu können. Der Schweizer Fussball erlebt indessen gerade ein Sponsoren-Problem einmal anders. Es geht um die „Raiffeisenbank“, deren früheres und aktuelles Management als gigantische Ansammlung von Dilettantismus und Unfähigkeit entlarvt worden ist. Über die Mängel in der Führung von oben nach unten ist seit Jahren gemunkelt worden. Immer wieder wurde manifest, dass im Genossenschafts-Komplex „Raiffeisen“ trotz Expansionspolitik eine Blase, die nun geplatzt ist, aufgepumpt worden ist. Das Gerangel um gutbezahlte Funktionen und Posten ohne Wert wurde erbittert geführt; Aushängeschilder der Bank waren und sind vielfach altgediente Politiker/innen, Hochschul-Professoren ohne adäquate Sachkenntnisse, unbedarfte Hausfrauen mit lokalen Beziehungsnetzen, glatte Kerle vom Turnverein, vom Gesangschor oder vom Stammtisch, usw. Und nun noch das: Weiterlesen

Deutsche Lufthansa fliegt aus Sponsoringvertrag

Plane Cargo Airport Qatar Airways Boeing 777 (causasportnews / red. / 9. März 2018) Erstaunliches hat sich an der Sponsoring-Front getan: Ab Mitte 2018 wird „Qatar Airways“ beim Rekordmeister FC Bayern München die Deutsche Lufthansa als Sponsor verdrängen – bis mindestens 2023. Die traditionelle Airline bedauert den Rausflug nach der 14jährigen Werbe-Partnerschaft, wird diesen Sponsoren-Wechsel aber nicht verhindern (können). Katar und Bayern scheint zumindest eine „amour fou“ Weiterlesen

100 Millionen für das Projekt «Sion 2016»

Wappen_Wallis_matt.svg(causasportnews / red. / 9. März 2018) Das war zu erwarten: Nachdem das Walliser Kantonsparlament anfangs Woche beschlossen hatte, auf das Kreditgeschäft bezüglich der Olympia-Kandidatur „Sion 2016“ einzutreten (95 Ja-Stimmen, 33 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltung; siehe causasportnews vom 6. März 2018), ist nun in der Sache selbst ein klarer, wenn auch nicht unbestrittener Entscheid gefällt worden. Bei 5 Enthaltungen sprach sich der Walliser Grosse Rat mit 101 gegen 22 Stimmen dafür aus, für die Austragung der Olympischen Spiele einen Kredit von 100 Millionen Schweizer Franken zu bewilligen – falls es zur Austragung der Spiele in der Schweiz kommt. Vor der Abstimmung trat der Walliser Olympiasieger Ramon Zenhäusern im Parlament auf und unterstrich insbesondere die Nachhaltigkeit Olympischer Spiele an den vorgesehenen Austragungsorten. Mit dieser erwarteten Entscheidung ist eine wichtige Hürde auf dem Weg zur Kandidatur „Sion 2026“ genommen worden. Am 10. Juni, zufälligerweise wenige Tage vor Beginn der Fussball-WM-Endrunde in Russland, wird dann das Walliser Stimmvolk darüber befinden, ob die Kandidatur für Sion unterstützt werden soll. Diese Abstimmung ist relativ offen. Sollten die Initianten des Projekts auch diese Hürde überspringen, würde sich danach die Frage stellen, ob letztlich in der ganzen Schweiz über das Projekt und die erforderlichen Kredite abgestimmt werden soll. Derzeit ist unklar, ob es gelingen würde, die Vorlage an den stimmberechtigten Schweizerinnen und Schweizern vorbeizuschaukeln (siehe auch causasportnews vom 21. Februar 2018). Hat nämlich das Schweizer Volk das letzte Wort, dürfte der Olympia-Traum auch in der Schweiz relativ rasch ausgeträumt sein.

«Sion 2026» nimmt eine politische Hürde – Probleme bleiben ungelöst

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Sion: Austragungsort der Olympischen Winterspiele 2026? (Bild: Odrade123)

(causasportnews / red. / 6. März 2018) Die Hoffnung bleibt erhalten: Das Walliser Kantonsparlament hat gestern entschieden, auf das Geschäft „Olympiakandidatur Sion 2026“ einzutreten und die Vorlage Ende dieser Woche im Detail zu beraten. 100 Millionen Franken müsste das Parlament bewilligen, damit sich die Walliser Kantonsbevölkerung am 10. Juni zu den Spielen im Wallis und an Partnerorten ausserhalb des Kantons (z.B. St. Moritz für die Bobwettbewerbe sowie Bern, Fribourg und Biel für das Eishockeyturnier) äussern kann. Es ist kaum davon auszugehen, dass 60 Millionen Franken für Infrastrukturen und 40 Millionen Franken für die Sicherheit vom Parlament nicht bewilligt werden. Wenn schon „Nein“, dann soll dieses Verdikt vom Volk kommen, verlautete aus politischen Kreisen im Wallis.

95 Parlamentarierinnen und Parlamentarier votierten am Montag für das Eintreten auf das Geschäft, 33 waren dagegen. Ein(e) Volksvertreter(in) enthielt sich der Stimme. In diesem Verhältnis dürfte der Ausgabenposten dann am Freitag auch bewilligt werden. Die Meinungen im Grossen Rat waren zwar geteilt, doch verfehlten die Argumente, die für die Unterstützung des Grossprojekts in der Westschweiz vorgebracht wurden, ihre Wirkung nicht. „Wir brauchen die Spiele, und die Spiele brauchen uns“, fasste ein Abgeordneter die Stimmungslage im Parlament zusammen. Falls nach dem Walliser Kantonsparlament im Frühsommer auch das Volk „Ja“ zu „Olympia 26“ im Wallis sagt, wird im Herbst im eidgenössischen Parlament über eine Bundesgarantie von einer Milliarde Franken debattiert werden. Trotz der genommenen politischen Hürde im Wallis sind die Unklarheiten und Unsicherheiten rund um Olympische Winterspiele in der Schweiz nicht kleiner geworden. Einen weiteren, wichtigen Aspekt thematisieren die Sportrechtler Dr. Rafael Brägger und Dr. Remus Muresan in der „Neuen Zürcher Zeitung“ (NZZ) vom 2. März 2018: Im Zuge der Besprechung einer in der „Schriftenreihe Causa Sport“ erschienenen Dissertation (Viktoria Varens, Das „olympische“ Werbeverbot, „Schriftenreihe Causa Sport“, Bd. 15, 2017) wirft Rechtsanwalt Rafael Brägger kritische, rechtliche Aspekte im Zusammenhang mit dem olympischen Werbeverbot auf. Es sei schon fraglich, ob das Internationale Olympische Komitee mit dem Werbeverbot überhaupt legitime Ziele verfolge, lässt sich der Co-Herausgeber der „Causa Sport“ in der NZZ zitieren. Bezüglich des Wettbewerbsrechts ortet Europarechtsspezialist und ebenfalls Co-Herausgeber der „Causa Sport“ Remus Muresan im EU-Rechts-Kontext „gewisse juristische Baustellen“. Aber vielleicht erledigen sich diese und andere Probleme ohnehin von selbst, falls das Walliser Stimmvolk am 10. Juni „Nein“ zu Olympia im Kanton sagen sollte.

Böse sind die Menschen auf Erden, nicht die Organisationen

help-2574944_1920 (causasportnews / red. / 28. Februar 2018) Obwohl in der Entwicklung und Nothilfe engagierte NGO’s seit einiger Zeit für Schlagzeilen der andern Art sorgen müssten, bleibt die Medienresonanz einigermassen bescheiden, und auch die selbsternannten Gralshüter der Moral, wie Transparency International oder „Experten“, die an sich bei solchen Gelegenheiten die Moralkeule schwingen – jedenfalls, wenn es um Sportorganisationen geht -, sind verstummt bzw. äussern sich nicht. Dabei hätten sie allen Grund hierfür, vor allem, seit klar geworden ist, dass sich das Hilfswerk „Oxfam“ nicht nur als Retter in der Not betätigt, sondern vor allem die Not anderer ausgenützt hat; wie andere NGO’s übrigens auch. Weiterlesen

„Fall Constantin“ – nur noch eine Randnotiz wert

judge-gavel-14619651834Zl(1)(causasportnews / red. / 27. Februar 2018) Sogar die Medien vermelden es nur noch kleinlaut und als Randnotiz: Die Platzsperre für Christian Constantin, den streitbaren Präsidenten des FC Sion, ist nochmals drastisch reduziert worden. Jetzt durfte auch noch das Sport-Schiedsgericht „Tribunal Arbitral du Sport“ (TAS) in Lausanne wirken. Fünf Monate dauert nun insgesamt die Sanktion gegen den polysportiven Walliser, der im vergangenen September den ehemaligen Schweizer Nationaltrainer Rolf Fringer im Stadion tätlich angegriffen hatte. Rechtszeitig zum attraktiven Spiel gegen den FC Basel vom 18. März 2018 wird der Präsident des Traditionsklubs seine Mannen wieder offiziell im Stadion, am Rheinknie, mit Rat und Tat unterstützen können. Die letzte Spur der Basler Fasnacht wird danach verwischt sein. Weiterlesen

OVG Bremen: Überwälzung von Polizeikosten auf Sportveranstalter rechtens

od_symbolbild01(causasportnews / red. / 22. Februar 2018) Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat mit einem jüngst ergangenen Urteil (2 LC 139/17, noch nicht rechtskräftig) entschieden, dass die Freie und Hansestadt Bremen die Kosten für den Einsatz von zusätzlichen Polizeikräften anlässlich von Fussballspielen und ähnlichen Sport-Grossereignissen durchaus den jeweiligen Veranstaltern überbürden darf. Im fraglichen Verfahren ging es um entsprechende Kosten in Höhe von über 400’000 Euro, die Bremen der Deutschen Fussball-Liga (DFL) im Nachgang des Einsatzes von rund 1’000 Polizeibeamten anlässlich des Spiels SV Werder Bremen gegen den Hamburger SV im Bremer Weserstadion am 19. April 2015 in Rechnung gestellt hatte. Die Vorinstanz – das Verwaltungsgericht Bremen – hatte noch der DFL Recht gegeben und den fraglichen Gebührenbescheid aufgehoben.

Das OVG Bremen erkannte zwar an, dass die Finanzierung staatlicher Aufgaben in Bund und Ländern in erster Linie aus Steuern zu erfolgen habe. Es sei Aufgabe des Staates, die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten und diese Kernaufgabe durch Steuern zu finanzieren. Allerdings, so das Gericht, habe der Gesetzgeber einen weiten Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum, für welche Leistungen er Gebühren erheben will, wenn diese individuell zurechenbar sind. Was diese individuelle Zurechenbarkeit anbelangt, hatte sich die DFL auf den Standpunkt gestellt, dass nicht sie bzw. der Fussball, sondern die gewalttätigen „Fans“ die Ursache für die Polizeieinsätze bildeten. Das OVG Bremen hingegen qualifizierte die Anknüpfung an die „besondere Verantwortlichkeit“ der DFL in den entsprechenden Zusammenhängen als zulässig. Als Veranstalterin, so das Gericht, ziehe sie einen wirtschaftlichen Nutzen aus der Veranstaltung, an deren störungsfreien Durchführung sie ein besonderes Interesse habe. Die Grösse der Veranstaltung und hohe Zuschauerzahlen erhöhten die Attraktivität von Veranstaltungen und seien auch bewusst angelegt. Zudem würden Grossveranstaltungen per se ein erhöhtes Gefahrenpotential in sich bergen. Alles in allem qualifizierte das OVG Bremen den gegen die DFL ergangenen Gebührenbescheid als rechtmässig. Die DFL hat bereits angekündigt, Revision gegen das Urteil einlegen zu wollen. Der Ausgang des Verfahrens dürfte Signal- bzw. auch Rechtswirkungen über den regionalen Rahmen und über den Fussballsport hinaus haben.