
„Geldregen“ für Vereine durch Tombolas? Künftig nicht mehr gar so unbeschränkt wie heute
(causasportnews / red. / 31. Juli 2018) Nachdem das Schweizer Stimmvolk Anfang Juni 2018 dem neuen „Bundesgesetz über Geldspiele“ (Geldspielgesetz, BGS) in einem Referendum zugestimmt hat (siehe auch causasportnews vom 11. Juni 2018), scheint das „Jahrhundertprojekt“ der Revision des Geldspielrechts in der Schweiz zu einem baldigen (das BGS dürfte voraussichtlich auf den 1. Januar 2019 hin in Kraft treten), positiven Abschluss zu kommen. Dabei soll das BGS im Wesentlichen den gegenwärtigen Stand der Dinge im Geldspielbereich abbilden und nur punktuell Neuerungen bringen. Das Geldspielgesetz selbst ist jedoch nur „die halbe Wahrheit“: Unter dem BGS sollen mehrere Verordnungen erlassen werden – vor allem die „Verordnung des Bundesrates über Geldspiele“ (VGS) –, und die haben es teilweise in sich. Gegenwärtig sorgt vor allem die Absicht des Bundesrates für Ärger, den Höchstbetrag der Gesamteinsätze bei Tombolas auf CHF 25’000 zu begrenzen. Das entsprechende Limit findet sich in Art. 38 des Entwurfs der VGS, zu welchem kürzlich das Vernehmlassungsverfahren abgeschlossen wurde. Die Vereine in der Schweiz, unter ihnen eine beträchtliche Anzahl Sportvereine, befürchtet, aufgrund der von ihnen als viel zu tief empfundenen Einsatzgrenze keine attraktiven Tombolas mehr durchführen zu können und so empfindliche Verluste bei der Finanzierung ihrer Aktivitäten hinnehmen zu müssen. Dabei wird teilweise argumentiert, unter dem neuen Regime könnten keine Preise wie Autos oder Reisen mehr ausgelobt werden, wodurch die Tombolas weniger interessant für das Publikum würden.
Dazu gibt es zunächst anzumerken, dass der Gesamtbetrag der Einsätze bei einer Tombola (die sogenannte „Plansumme“) keineswegs den Wert der Preise begrenzt, die gewonnen werden können. Diese Preise (die bei Tombolas häufig gestiftet werden) können vielmehr weiterhin Weiterlesen →