
Logo: Tribunal Arbitral Du Sport
(causasportnews / red. / 6. Februar 2017) Vertragsstreitigkeiten im professionellen Fussball gehören beinahe zur Tagesordnung. Die Folgen von Vertragsbrüchen usw. werden aber in der Regel in Minne beigelegt oder in raschen, verbandsinternen Verfahren erledigt. Nicht so im Falle des Bayer Leverkusen Spielers Hakan Calhanoglu. Als 17-jähriger unterschrieb der Spieler, vertreten durch seinen Vater, 2011 beim türkischen Verein Trabzonspor einen Vertrag, den er jedoch nicht erfüllen konnte, weil er zur gleichen Zeit einen Vertrag mit dem Bundesligisten Karlsruher SC verlängerte. Das dilettantische Vorgehen des Spieler-Vaters hatte ein Verfahren bei der FIFA zur Folge, und der danach angerufene Internationale Sport-Schiedsgerichtshof (TAS) in Lausanne bestätigte nun die gegen den Spieler ausgefällte Sanktion des Weltfussballverbandes: Vier Monate Sperre und eine Busse von 100‘000 Euro. Die Busse dürfte das kleinere Problem darstellen. Der Spieler wird nun aber dem Klub Bayer Leverkusen während der laufenden Rückrunde nicht mehr zur Verfügung stehen. Auch wenn der Entscheid noch vor das Schweizerische Bundesgericht gezogenen werden sollte, wäre eine juristische Kehrtwende in diesem Vorgang eine kleine, juristische Sensation. Vor allem wird durch die Sanktion der im damaligen Vertragsstreit unbeteiligte Bundesligist Bayer Leverkusen hart getroffen, weil er den Spieler in der Saison 2016/17 nicht mehr einsetzen kann. Der Klub echauffiert sich deshalb auch über das Verdikt aus Lausanne – nicht ganz zu Unrecht. Dem TAS wird vorgeworfen, bei der Urteilseröffnung taktiert zu haben: Bis am 31. Januar 2017 hätte Bayer Leverkusen noch einen Ersatz für den nun gesperrten Spieler verpflichten können. Der Lausanner Entscheid wurde zwei Tage später eröffnet…
Auch in der Sache selber ist der Bundesligist unzufrieden und spricht im Zusammenhang mit der Sperre von wirtschaftlicher Klubschädigung. In der Tat mutet es eigenartig an, dass eine das Fortkommen eines Spielers beeinträchtigende Vereinsstrafe erst rund sechs Jahre nach dem auslösenden Vorgang ausgefällt wird und einen Klub, der sich nichts zu Schulden kommen liess, mittelbar betrifft. Der Fall lag auch während langer Zeit am TAS, das sich sonst rühmt, schneller und besser als staatliche Gerichte zu urteilen. Einen schalen Nachgeschmack hinterlässt auch eine derartige Sanktion, deren Ursprung jahrelang zurückliegt.